Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach

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Netznutzer:
Auch wenn man hier meint, ein Profil habe etwas mit HH-Kunde zu tun, dem ist NICHT so. Ein Profil spiegelt ausschliesslich ein Verbrauchsverhalten wider, oder versucht es zumindest. Ob es sich um einen Haushaltskunden handelt, teilt der entsprechende Lieferant dem Netzbetreiber mit. Nachzulesen u.a in der GPKE auf Seite 26: "Der Neulieferant teilt in der Anmeldung u.a. mit, ob der Letztverbraucher ein „Haushaltskunde“ ist."

Wenn also der Bonus verweigert wird mit dem Hinweis, es handelt sich um keinen HH-Kunden sondern um einen Gewerbekundenda PV-Anlagenbetreiber, so ist diese Begründung nur dann haltbar, wenn auch der Verbrauch oberhalb 10 MWh/a liegt. Darunter ist man immer HH-Kunde, auch als Gewerbetreibender oder Landwirt und hat den entsprechenden Schutz des Gesetzes.

Gruß

NN

khh:

--- Zitat von: Netznutzer am 09. September 2014, 20:09:01 ---[...]
Wenn also der Bonus verweigert wird mit dem Hinweis, es handelt sich um keinen HH-Kunden sondern um einen Gewerbekunden da PV-Anlagenbetreiber, so ist diese Begründung nur dann haltbar, wenn auch der Verbrauch oberhalb 10 MWh/a liegt. Darunter ist man immer HH-Kunde, auch als Gewerbetreibender oder Landwirt und hat den entsprechenden Schutz des Gesetzes.
--- Ende Zitat ---

Das ist so (siehe in Antwort #28 zitierter § 3 Nr. 22 EnWG zweiter Halbsatz nach "oder") und ebenso ist man immer Haushaltskunde auch bei einem Verbrauch oberhalb 10 MWh/a = 10.000 kWh, wenn "Letztverbraucher die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt" kaufen (siehe erster Halbsatz § 3 Nr. 22 EnWG vor "oder").

@Netznutzer, das Vorstehende ist aber NICHT der von @Katsche und andere Betroffene zu prüfende Punkt:

In der aktuell verwendeten AGB schließen almado/immergrün/365 AG den Bonusanspruch nämlich nicht aus mit der von Ihnen o.g. Begründung "es handelt sich um keinen Haushaltskunden sondern um einen Gewerbekunden da PV-Anlagenbetreiber", sondern a) gemäß Ziff. 9 Abs. 4 wird ein Bonus nur bei ausschließlich privater Nutzung gewährt und zudem wird b) gemäß Ziff. 1 Abs. 2 eine Belieferung bei vorhandener PV-Anlage gar nicht angeboten.
Die Wirksamkeit dieser AGB-Klauseln kann man vllt. gemäß BGB § 305c Abs. 1 (überraschende Klauseln) und/oder  § 307 Abs. 2 (unangemessene Benachteiligung) etc. angreifen, was ggf. anwaltlich zu prüfen wäre.
 
In älteren AGB-Versionen sind die vorstehend angesprochenen "Ausschluss-Klauseln" aber GAR NICHT enthalten! Der Fragesteller @Katsche hat folglich zu prüfen, was die für   s e i n e n   Vertrag geltende AGB-Version beinhaltet und bestimmt.

Gruß, khh

Catkiller13:
Meiner Meinung nach wird eine Lieferung nicht angeboten, wenn man den Saft der Photovoltaik auch selbst nutzt. Zweirichtungszähler etc.
Und lt zahlreicher Urteile sind photovoltaikbesitzer nicht als Gewerbe anzusehen, auch wenn sie einen schein haben müssen.
Notfalls muss eben die schlichtung oder ein Anwalt ran.

Gesendet von meinem HTC One max mit Tapatalk

khh:

--- Zitat von: Catkiller13 am 10. September 2014, 08:41:07 ---Meiner Meinung nach wird eine Lieferung nicht angeboten, wenn man den Saft der Photovoltaik auch selbst nutzt. Zweirichtungszähler etc.
--- Ende Zitat ---

In der aktuell verwendeten AGB steht aber u.a. - Zitat: "Die Belieferung ..., von Entnahmestellen mit ...  Photovoltaikanlagen, ... wird standardmäßig durch den Energieversorger nicht angeboten ..." !


--- Zitat von: Catkiller13 am 10. September 2014, 08:41:07 ---Und lt zahlreicher Urteile sind photovoltaikbesitzer nicht als Gewerbe anzusehen, auch wenn sie einen schein haben müssen.
--- Ende Zitat ---

In der aktuellen AGB steht - Zitat: "... Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden in Privattarifen bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle gewährt ...", daher dürften diese "zahlreichen Urteile" zum Sachverhalt 'Bonusverweigerung wg. PV-Anlage' eher nicht relevant sein.

Nochmals: Für @Katsche ist am wichtigsten, was die für ihn geltende AGB-Version besagt !  


Und ein Anwalt sollte im Fall von @Katsche besser sofort "ran", wenn eine Feststellungsklage tatsächlich bereits bei Gericht anhängig ist, wie er in Antwort #27 geschrieben hat. Andernfalls könnte sich die Sache für ihn wg. Fristversäumnis ganz schnell erledigt haben :o !

Katsche:
Hallo,

vielen Dank für die guten Tipps.
Das Problem bei mir ist allerdings, das ich wieder Zeit, Nerven noch ausreichend Geld habe, um gegen diese miesen Energieversorger gerichtlich vorzugehen.

Unter AGB 1.2 steht bei mir :
.......Ausgeschlossen ist weiterhin die Belieferung von Kunden, die mittels eigener Photovoltaikanlagen vor Ort selbst erzeugten Strom unmittelbar in ihr Hausnetz einspeisen.

Zudem habe ich meinen Rechtschutz angerufen, bzgl. Übernahme der Anwaltkosten etc.
Dabei wurde mir mitgeteilt, das mein Rechtschutz die Kosten nur bei einer privaten Angelegenheit übernimmt.
Sobald es sich um eine gewerbliche Angelegenheit handelt, übernimmt mein Rechtschutz nicht die Kosten.

Da dies mir alles viel zu aufwendig ist, und ich mich auf einem Terrain befinde, von dem ich sehr wenig Ahnung habe, muss ich leider
kapitulieren.
Ich bekomme nun leider den Bonus (325 Euro) nicht und muß 1/3 der Gerichtskosten (Feststellungsklage) übernehmen und dazu kommen noch die Anwaltkosten von dem Energieversorger(almado/365 AG).

Teuer Sache.

Liebe Grüße und ein gute Woche.

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