Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
khh:
--- Zitat von: Catkiller13 am 16. August 2014, 16:38:49 ---... ich habe eine korrekte Abrechnung erhalten. ... Also wenn sie wollen, können sie auf jeden Fall rechnen ...
--- Ende Zitat ---
Hat das wirklich etwas mit "rechnen können" zu tun? Mir liegt ein neuer "Fall" mit folgendem Sachverhalt vor:
Aber dann: Nach Reklamation bereits nach einer Woche(!) ein Korrektur-"Versuch", leider nur mit etwas über 21 % anstatt mit dem vertraglich vereinbarten Bonus 25 %.
Edit:
Interessant bei dem besagten "Fall" ist, dass almado/365 AG nach Androhung bzw. Einschaltung der Schlichtungsstelle (und Nachfrage wg. der "versteckten" Grundpreiserhöhung) auch hier sofort eine vorzeitige einvernehmliche Vertragsbeendigung deutlich vor Ablauf des 2. Lieferjahres anbietet 8) !
Christian Guhl:
--- Zitat von: khh am 16. August 2014, 17:58:59 ---Aber dann: Nach Reklamation bereits nach einer Woche(!) ein Korrektur-"Versuch", leider nur mit etwas über 21 % anstatt mit dem vertraglich vereinbarten Bonus 25 %. Ist das wirklich Absicht, um bei nicht nachrechnenden Kunden bspw. rd. 60 Euro - oftmals sicher weniger - einzusparen? Oder verwendet der beauftragte Dienstleister womöglich ein fehlerhaft programmiertes Abrechnungssystem?
--- Ende Zitat ---
Hat das vielleicht mit brutto/netto zu tun ?
Wenn ich bei 21% die MwSt. dazu rechne, bin ich bei 25%.
khh:
--- Zitat von: Christian Guhl am 16. August 2014, 18:12:22 ---Hat das vielleicht mit brutto/netto zu tun ?
Wenn ich bei 21% die MwSt. dazu rechne, bin ich bei 25%.
--- Ende Zitat ---
Den Gedanken hatte ich auch und in dem besagten "Fall" kommt das tatsächlich in etwa hin, es gab hier aber wohl schon "Fälle", wo das auch nicht passte.
Die "Gutschrift" erfolgte auch bei den Netto-Beträgen, aber es müssen ja sowohl 25 % von Netto als auch von Brutto sein. In den AGB steht jedenfalls NICHTS von "Bonus 25 % auf den Netto-Rechnungsbetrag".
Stromfraß:
@Catkiller13: ich habe mit Aufmerksamkeit Ihre Darlegungen verfolgt und die guten Hinweise von khh, die offensichtlich sehr geholfen haben.
Eine Frage habe ich aber noch. Sie schreiben:
--- Zitat ---Sie werden mir also 365 euro bonus und neue rechnung auszahlen bzw anfertigen.
--- Ende Zitat ---
Andererseits verweise Sie auf die nunmehr fehlerfreie Rechnung, haben aber davon geschrieben, dass Sie eigentlich ca. 500 Euro Bonus erwarten.
Wie passt das zusammen? Haben Sie sich nun mit den 73% zufrieden gegeben oder hatten Sie einen Denkfehler?
Aus Erfahrung weiß ich, dass das mit der Bonuszahlung ein beliebter Köder ist. Da erwartet man bei 1600 Euro Kosten einen Bonus von 400 Euro, der sich aber dann doch auf 300 Euro reduziert, weil "nicht durch das EVU zu verantwortende Preisveränderungen" zum Jahresanfang hinzukamen. Natürlich geht es dabei um Preiserhöhungen wie Netzentgelte, EEG-Umlage u.ä.
khh:
--- Zitat von: Stromfraß am 17. August 2014, 16:31:56 ---... weil "nicht durch das EVU zu verantwortende Preisveränderungen" zum Jahresanfang hinzukamen. Natürlich geht es dabei um Preiserhöhungen wie Netzentgelte, EEG-Umlage u.ä.
--- Ende Zitat ---
Aussagen wie "nicht durch das EVU zu verantwortende Preisveränderungen" sind schlicht Unsinn. Auch Erhöhungen dieser Preisbestandteile dürfen von Versorgern nicht ohne weiteres 1 : 1 an die Kunden weitergereicht werden, vielmehr ist IMMER die Gesamtkostenentwicklung zu berücksichtigen. Erfolgt die "Weiterreichung" ohne Preiserhöhungsmitteilung und Einräumung eines Sonderkündigungsrechts, dann ist von der Unwirksamkeit solcher Preiserhöhungen auszugehen. Und das in jedem Fall schon von vornherein, wenn eine diesbzgl. AGB-Klausel etwas anderes vorsieht und damit den vom BGH aufgestellten Anforderungen für wirksame Preisanpassungsklauseln nicht genügt. Aber das Thema ist unter "Grundsatzfragen" ja ausführlich abgehandelt worden und für die Höhe eines Bonus eher nicht von Bedeutung.
Für den von @Stromfraß angesprochenen Punkt ist allein maßgeblich, was in der für den jeweiligen Vertrag geltenden AGB bestimmt ist! Den Beiträgen von Kunden der almado/immergrün/365 AG ist zu entnehmen, dass es zurückliegend verschiedene Versionen der AGB-Bonusklausel gegeben hat - sinngemäß bspw.: Berechnungsbasis für den Bonus ist ... der anfängliche Preis, oder ... der Rechnungsbetrag, oder was auch immer (das Thema hatten wir ebenfalls schon in verschiedenen Threads). Man muss also schon selbst nachlesen, was in der eigenen AGB festgelegt ist und dann den entsprechenden Bonus nachdrücklich einfordern !!!
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