Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
khh:
--- Zitat von: Beatzekatze am 26. August 2014, 14:56:55 ---Aber was mir aufgefallen ist, dass die nicht für einen Zuständig sind, wenn man selbständig ist und Strom verwendet.
--- Zitat ---10. Wer kann einen Schlichtungsantrag stellen?
Schlichtungsanträge können von Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gestellt werden, die Strom und Erdgas zu privaten Zwecken nutzen. Kleingewerbetreibende, auch wenn diese Haushaltskunden im Sinne des EnWG sind, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schlichtungsstelle.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
@Beatzekatze,
die Schlichtungsstelle Energie e.V. ist sehr wohl auch für Sie "zuständig" - siehe § 13 BGB :
--- Zitat ---Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
--- Ende Zitat ---
In einem anderen 365 AG - Thread wurde dieses Thema bereits ausführlich abgehandelt und geklärt!
Beatzekatze:
Zwischenstand:
Ich habe die Unterlagen vor rund 2 Wochen an die Schlichtungsstelle geschickt. Die haben den Vorgang schon mal vorgemerkt aber geparkt, da man fünf Wochen abwarten muss, nachdem man dem Stromversorger ein Schreiben mit Fristsetzung geschickt hat.
Bisher betrug mein monatlicher Abschlag immer 68,- Euro im Monat. Letzte Tage hat 365 AG 93,08 Euro abgebucht. Nach deren letzten Rechnung ist ein Rechnungssaldo von 18,08 Euro plus 75,- Euro monatliche Rate.
Den Betrag habe ich vollständig zurückbuchen lassen und habe 68,- selber überwiesen. Heute habe ich dann ein "nettes" Schreiben von denen erhalten, in dem mir mitgeteilt wird, dass noch eine Forderung von 30,98 Euro meinerseits zu leisten ist. Darin enthalten ist eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 5,90 Euro.
Heute habe ich denen direkt mitgeteilt, dass ich diesen Betrag selbstverständlich nicht bezahlen werde, da Sie meiner Bitte eine korrekte Abrechnung zu erstellen nicht gefolgt sind. Ebenfalls habe ich denen noch mal mitgeteilt, dass ich nach Ablauf der Frist den Vorgang ohne weitere Vorankündigung an die Schlichtungsstelle Energie e.V. leiten werde und ich bis zur weiteren Klärung ich nur den bisher von mir geleisteten monatlichen Beitrag bezahlen werde.
Mal schauen wie es weiter gehen wird....
khh:
--- Zitat von: Beatzekatze am 05. September 2014, 10:21:22 ---Ich habe die Unterlagen vor rund 2 Wochen an die Schlichtungsstelle geschickt. Die haben den Vorgang schon mal vorgemerkt aber geparkt, da man fünf Wochen abwarten muss, nachdem man dem Stromversorger ein Schreiben mit Fristsetzung geschickt hat.
[...]
Mal schauen wie es weiter gehen wird....
--- Ende Zitat ---
Hallo Beatzekatze,
wenn Sie Ihren Widerspruch am 08.08.2014 (gem. Ihrer Antwort #5) an almado/365 AG abgeschickt haben, dann sollte die Schlichtungsstelle Anfang/Mitte nächster Woche (nach fruchtlosem Ablauf der vierwöchigen "Abhilfefrist"
- vgl. § 111a EnwG) tätig werden.
Viel Erfolg und berichten Sie weiter.
Gruß, khh
Beatzekatze:
Hallo liebe Leute,
so wie es scheint, habe ich einen bahnbrechenden Erfolg erreicht.
Ich habe am 08.08.2014 die 365 AG per Einschreiben angeschrieben, den Sachverhalt klar dargestellt und meine Rechnung dargelegt.
Leider bekam ich darauf keine Antwort. Habe lediglich eine Mahnung erhalten, da ich den höheren Abschlag habe zurückbuchen lassen und selber den alten mtl. Abschlag überwiesen habe. In einer Mail habe ich dann kurz und knapp mitgeteilt, dass ich den offenen Betrag selbstverständlich nicht bezahlen werde. Die Gründe könnten Sie dem Schreiben vom 08.08.2014 entnehmen und dass ich ohne weiter Vorankündigung die Schlichtungsstelle informieren werde, wenn ich keine korrekte Abrechnung erhalte.
Dann bekam ich noch mal eine korrigierte Abrechnung in der der Bonus jetzt eingepflegt war. Allerdings habe ich darauf überhaupt nicht reagiert, denn die von mir beanstandete Preisanpassungsklausel wurde immer noch nicht berücksichtigt. Einen beigefügten Verrechnungsscheck habe ich nicht eingelöst.
Habe dann die Schlichtungsstelle eingeschaltet. Der erste Kontakt von mir fand am 27.08. statt. Leider hatte ich mich etwas zu früh gemeldet und die SB der Schlichtungsstelle teilte mir dieses mit. Denn man muss zunächst eine Frist von 4 Wochen abwarten.
Gestern, am 11.09.2014, habe ich mich erneut an die SB der Schlichtungsstelle gewandt, mit der Bitte den Vorgang wieder aufzunehmen, da sich 365 AG bisher noch nicht zu dem von mir versandten Schreiben gemeldet hat. Kurze Zeit später erhielt ich schon die Info, dass Sie das Unternehmen angeschrieben haben.
Am gestrigen Abend, erhielt ich eine Mail von 365 AG mit folgenden Inhalt:
[EMail entfernt]
Somit würden alle meine Forderungen erfüllt werden. Auf der einen Seite bekomme ich den vollen Bonus. Die Preisänderungsklausel wird rückwirkend wieder aufgehoben und mein Vertrag auf die alten Bedingungen gestellt. Und als Belohnung lassen Sie mich vorzeitig aus dem Vertrag raus.
Mir ist schon klar, dass ich mich noch nicht zu früh freuen sollte, sondern erst dann wenn das Vertragsverhältnis wirklich beendet ist, mir die Schlussabrechnung vorliegt und ggf. das Guthaben auf meinem Konto ist.
Gibt es von Eurer Seite etwas was ich noch unbedingt beachten sollte??
Somit kann ich denen doch jetzt einfach antworten und mitteilen, dass ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch nehmen möchte. Wann soll ich am Besten den Zähler ablesen.
Soll ich die Schlichtungsstelle jetzt schon über das Ergebnis informieren, oder noch warten?
Dadurch, dass mir die Mail vorliegt, sollte wohl nicht mehr allzu viel schief gehen, oder?
Selbst wenn sie sich noch quer stellen mit einer Schlussrechnung, dann würde ich eh meinen RA beauftragen und dadurch, dass sie es so geschrieben haben, ist ja nichts mehr strittig.
Wenn es so enden sollte, dann bin ich wirklich mehr als überrascht, dass es so gut endet. Damit habe ich wirklich nicht gerechnet.
An der Stelle möchte ich mich auf jeden Fall schon mal deutlich für die Unterstützung bei khh bedanken. Weiter so!!!
khh:
--- Zitat von: Beatzekatze am 12. September 2014, 11:51:35 ---Hallo liebe Leute,
so wie es scheint, habe ich einen bahnbrechenden Erfolg erreicht. ...
Dann bekam ich noch mal eine korrigierte Abrechnung in der der Bonus jetzt eingepflegt war. ... Einen beigefügten Verrechnungsscheck habe ich nicht eingelöst. ...
Gibt es von Eurer Seite etwas was ich noch unbedingt beachten sollte?? ... Wann soll ich am Besten den Zähler ablesen.
Soll ich die Schlichtungsstelle jetzt schon über das Ergebnis informieren, oder noch warten? ...
--- Ende Zitat ---
Hallo Beatzekatze,
mein Glückwunsch :), "bahnbrechend" war dieser Erfolg aber wohl eher nicht, denn ähnliches wurde anderen auch schon angeboten ;).
Den Scheck würde ich sofort einlösen (was man schon mal hat ...). Das könnten Sie Almado dann ja mit Ihrer Annahme der Sonderkündigungsmöglichkeit mitteilen.
Den gewährten Bonus würde ich prüfen/nachrechnen. Der Zähler ist an dem Tag abzulesen, den Almado als Abmeldetermin beim Netzbetreiber bestätigen wird. Das Schlichtungsverfahren sollte man erst beenden, wenn alles ordnungsgemäß abgewickelt ist.
Und bei der Wahl des neuen Versorgers die wenig seriösen "Billiganbieter" meiden ;)! Eine kurze Zeit in der Ersatzversorgung durch Ihren Grundversorger wäre nicht so dramatisch.
Gruß, khh
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