Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...

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Beatzekatze:
Hallo khh,

vielen Dank für Deine Ausführungen.

Scheck habe ich gestern weggebracht. Na hoffentlich ist der auch gedeckt  ;)

Mache mich gerade auf die Suche nach einem vernünftigen Anbieter. Habe wirklich keine Lust auf irgend einen Billiganbieter. Unterm Strich spart man überhaupt nichts..... Nur Ärger und viel Arbeit.

Leider ist sehr schwer als Laie zu erkennen, welcher Anbieter seriös ist und welcher eben nicht.
Auf dieser Seite sind zwar reichlich Anbieter gelistet, aber eben auch nicht alle. Oder man muss eine richtige Recherche betreiben. Gerade ein Beispiel: Habe die Marke "Grünwelt Energie" gefunden, die hier im Forum so nicht gelistet ist.
Über die Seite: http://www.energieanbieterinformation.de/
habe ich dann gesehen, dass die zu Stromio gehören und da liest man nichts gutes drüber.....

Kein Wundern, dass viele Haushalte sich scheuen den Anbieter zu wechseln.
Aber das gehört hier nicht her. Werde aber weiter informieren wie es sich mit 365 AG verhält.....

Beatzekatze:
Hallo allerseits,

möchte einen kurzen Zwischenstand berichten und habe dann auch noch eine Frage an die Profis.

zunächst einmal muss ich sagen, dass die Meldung an die Schlichtungsstelle wirklich Bewegung in die Sache gebracht hat. Mein Bonus wurde mir schon gezahlt und zwar in voller Höhe.
Dann gab es das Problem, dass ich über eine Preiserhöhung informiert wurde, die jedoch extrem im Fließtext versteckt war. So bekam ich Mitte des Jahres eine Abrechnung mit der durchgeführten Preiserhöhung zu Beginn des Jahres.
Hier wurde mir jetzt seitens 365 AG "zugesichert", dass mit meiner Schlussrechnung dieses rückgängig gemacht wird und der alte vereinbarte Preis zur Berechnung herangezogen wird.
Ebenfalls hat man zugestimmt, dass ich außerordentlich kündigen kann. Somit endet mein Vertrag am 11.10.2014.
Wenn das alles so läuft, dann bin ich vollkommen unbeschadet davon gekommen, außer eine Menge Arbeit und Zeit...

Ich habe allerdings die Tage eine Mail von der Schlichtungsstelle erhalten. Die Beschwerdegegnerin (365 AG) hat sich dort gemeldet. Die Schlichtungsstelle möchte von mir wissen, ob sich die Beschwerde nunmehr erledigt hat. Wenn ich die Beschwerde weiter aufrechterhalten möchte, soll ich dieses unter Angabe von Gründen mitteilen.

Bin mir jetzt nicht ganz sicher wie ich mich verhalten soll. Denn auf der einen Seite hat 365 AG zumindest mir die Zusage gegeben, dass jetzt alles geregelt wird, jedoch habe ich schließlich noch keine Endabrechnung erhalten. Rein theoretisch könnten es ja sein, dass hier noch was falsch läuft. Kann ich mir zwar nicht richtig vorstellen, denn da dürften sie ja kaum eine Chance haben, wenn sie zuvor schriftlich der korrekten Abrechnung zugestimmt haben.

Was würdet Ihr hier empfehlen? Die Beschwerde aufrechterhalten? Wäre der Grund der, zu sagen, dass ich die korrekte Endabrechnung abwarten möchte? Wäre das ein Argument?
Oder kann ich hier an der Stelle unbesorgt abbrechen?

Viele Grüße allerseits...

khh:

--- Zitat von: Beatzekatze am 25. September 2014, 11:07:01 ---... Die Beschwerde aufrechterhalten? Wäre der Grund der, zu sagen, dass ich die korrekte Endabrechnung abwarten möchte? Wäre das ein Argument? ...
--- Ende Zitat ---

@Beatzekatze,

versuchen Sie es so mit dem genannten Argument (Schlussrechnung per 11.10.2014 mit rückwirkend korrigiertem Grundpreis), mehr als ablehnen kann die Schlichtungsstelle nicht.

Gruß, khh

RR-E-ft:
Wenn man annimmt, dass in den Vertrag keine wirksame Preisänderungsklausel einbezogen wude und die einseitige Preisänderung allein deshalb unwiksam ist, so bliebe zu überlegen, das eingeräumte Sonderkündigungsrecht nicht auszuüben, sondern den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Preisen weiterlaufen zu lassen.

Diese Überlegung lohnt sich vor allem dann, wenn man gegenüber den bei Vertragsabschluss vereinbarten Konditionen (etwa wegen zwischenzeitlich gestiegener Netzentgelte und  EEG- Umlage) keine günstigeren Angebote am Markt vorfindet.

Wenn der Kunde wegen eines nicht wirksam eingeräumten Preisänderungsrechts einseitigen Preisänderungen widerspricht, ist dem Energielieferanten hinreichend Anlass gegeben, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Wenn der Energielieferant in einem solchen Fall den Vertag nicht ordnungsgemäß uner Einhaltung einer vereinbarten Kündigungsfrist kündigt, so bleibt er weiter an den Vertrag zu den ursprünglichen Konditionen  gebunden.   

khh:

--- Zitat von: RR-E-ft am 25. September 2014, 12:10:02 ---... bliebe zu überlegen, das eingeräumte Sonderkündigungsrecht nicht auszüben, sondern den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Preisen weiterlaufen zu lassen.

Diese Überlegung lohnt sich vor allem dann, wenn man gegenüber den bei Vertragsabschluss vereinbarten Konditionen (etwa wegen zwischenzeitlich getiegener Nezentgelte und  EEG- Umlage) keine günstigeren Angebote am Markt vorfindet. ...
--- Ende Zitat ---

Das wäre jedenfalls die rational sinnvollste Entscheidung. Aber manch einer möchte ja unbedingt sogar selbst ein vorzeitiges "Sonderkündigungsrecht" durchdrücken und sich bei diesem "bösen" Versorger schnellstmöglich verabschieden.

Ich würde zumindest für das laufende Lieferjahr auf Vertragserfüllung bestehen und bei einer rechtswidrigen vorzeitigen Liefereinstellung durch diesen Versorger (auch das gab es schon) dann auch Schadensersatz geltend machen.

Aber das Thema hatten wir ja bereits in einem anderen Thread.

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