Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
Beatzekatze:
@Didakt,
vielen Dank für den Hinweis. Wenn es so einfach wäre, dann hätte ich diesen Weg bestimmt beschritten!
Ich wohne zur Miete und der Raum zum Zähler ist verschlossen. Wenn ich da hinein will, dann muss ich den Vermieter informieren und der muss jemanden beauftragen den Raum zu öffnen. Ich bin mir sehr sicher, dass der das nicht gerade lustig findet, wenn ich dem einmal im Monat damit nerve....
Ansonsten gebe ich Ihnen recht und eine solche Excel-Liste zu führen ist ja nicht wirklich schwer. Aber vom Grundsatz kann das auch keine Lösung sein, dass ich regelmäßig meinen Stromanbieter kontrollieren muss. Vielmehr sollte es hier engere gesetzliche Regelungen geben, die sowas verhindern bzw. nicht zulassen.
Ferner muss man ja auch sehen, dass es Menschen gibt, die dieses technisch nicht umsetzen können. So müssten die ja nach Ihrer Meinung beim Grundversorger bleiben, da sie sonst Gefahr laufen übervorteilt zu werden.
Daher ist Ihr Ansatz zwar richtig, jedoch gibt es wie immer zwei Seiten der Medaille.
@khh,
ich habe eine eingeschränkte Preisgarantie vereinbart.
Mal schauen wie sie auf das Schreiben reagieren.
khh:
--- Zitat von: Beatzekatze am 09. August 2014, 18:09:50 ---... Ich wohne zur Miete und der Raum zum Zähler ist verschlossen. Wenn ich da hinein will, dann muss ich den Vermieter informieren und der muss jemanden beauftragen den Raum zu öffnen. Ich bin mir sehr sicher, dass der das nicht gerade lustig findet, ...
--- Ende Zitat ---
@Beatzekatze,
als Mieter haben Sie ein Zugangsrecht zum Strom- oder Gaszähler - siehe hier: http://www.energieverbraucher.de/de/Ihr-gutes-Recht__260/ !
Insbesondere bei einem Versorgerwechsel oder bei (ggf. sich ohne Kündigung verlängernde) Verträge mit z.B. 12-monatiger Dauer sollte man zu den vertragsrelevanten Terminen unbedingt selbst den Zählerstand ablesen und dem Versorger sowie dem Netzbetreiber übermitteln!
Die turnusmäßigen Ablesungen des Netz- bzw. Messstellenbetreibers stimmen zeitlich selten mit den vertragsrelevanten Terminen überein und führen somit zwangsläufig zu fehlerhaften Verbrauchsschätzungen/rechnerischen Verbrauchsermittlungen oder bspw. zur eigentlich nicht vertragskonformen Abrechnung eines 13-monatigen Verbrauchszeitraums wie in Ihrem Fall durch Almado!
Mit der Übermittlung des Zählerstandes per Ablauf des Lieferjahres verbunden mit einer Fristsetzungen für den Zugang der korrekten Abrechnung (spätestens nach 6 Wochen) und für die Guthabenüberweisung (Eingang spätestens 14 Tage nach Abrechnungserstellung) macht man es den Bonus-Prellern auch nicht so leicht, endlos die "Hinhalte-Machenschaften" zu praktizieren (bei Anwendung dieser Empfehlung kann man sich nämlich nach jedem fruchtlosen Fristablauf sofort an die Schlichtungsstelle Energie wenden ! :) ).
Gruß, khh
Beatzekatze:
Hallo khh,
danke für den Hinweis. Mir was das mit dem Zugangsrecht so nicht klar.
Allerdings muss man schon zwischen Theorie und Praxis unterscheiden. Ich schaue grundsätzlich den Zählerstand nach, wenn ich wechsel oder wenn ich eine Aufforderung erhalten. Gerne werde ich dieses auch zukünftig machen, wenn ich von einer Preiserhöhung erfahre. Allerdings wird es nicht dem Alltag gerecht, wenn hier empfohlen wird einmal im Monat den Zählerstand zu kontrollieren. Ich will damit nicht sagen, dass es nicht notwendig oder verkehrt ist. Aber eben nicht Alltag. Das wäre aber auch vermutlich ein Thema für ein neuen Post und somit Off-Topic.
Ich möchte mich aber trotzdem noch mal bei Ihnen bedanken für die wirklich hilfreichen Tipps und Ratschläge. Ohne Sie wäre ich vermutlich direkt zum Rechtsanwalt gelaufen. Grundsätzlich kenne ich mich schon mit "Juristendeutsch" recht gut aus, aber dieses Thema sprengt auch meinen Wissensschatz....
khh:
--- Zitat von: Beatzekatze am 09. August 2014, 21:17:08 ---... Ich schaue grundsätzlich den Zählerstand nach, wenn ich wechsel oder wenn ich eine Aufforderung erhalten. Gerne werde ich dieses auch zukünftig machen, wenn ich von einer Preiserhöhung erfahre. ...
--- Ende Zitat ---
"Nachschauen" reicht bei einem Versorgerwechsel und zum Ablauf eines vertraglichen Lieferjahres nicht aus, eine Übermittlung des Zählerstandes an den Versorger und an den Netzbetreiber ist aus den obengenannten Gründen unverzichtbar, auch ohne eine ausdrückliche Aufforderung!
Und der Aufforderung zur Zählerablesung durch einen Versorger würde ich nur dann nachkommen, wenn das bzgl. der Vertragsgestaltung auch einen Sinn macht (hier im Forum ist schon mal eine völlig unsinnige und für Kunden nachteilig verwendete Ablese-Aufforderung durch almado/365 AG erwähnt worden ???).
--- Zitat von: Beatzekatze am 09. August 2014, 21:17:08 ---... Allerdings wird es nicht dem Alltag gerecht, wenn hier empfohlen wird, einmal im Monat den Zählerstand zu kontrollieren. ...
--- Ende Zitat ---
Das wird ja auch nur empfohlen, wenn man die Verbrauchskontrolle so perfekt durchführen will (oder kann) wie der User @Didakt. ;)
Beatzekatze:
Hallo allerseits,
ich habe 365 AG mein Schreiben zugesandt und habe eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Innerhalb dieser Frist habe ich lediglich eine Kündigungsbestätigung zum 31.05.2015 erhalten. Auf mein eigentliches Anliegen wurde nicht eingegangen.
Daher habe ich eben alle Unterlagen bei der Schlichtungsstelle eingereicht. und den Sachverhalt geschildert.
Aber was mir aufgefallen ist, dass die nicht für einen Zuständig sind, wenn man selbständig ist und Strom verwendet.
--- Zitat ---10. Wer kann einen Schlichtungsantrag stellen?
Schlichtungsanträge können von Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gestellt werden, die Strom und Erdgas zu privaten Zwecken nutzen. Kleingewerbetreibende, auch wenn diese Haushaltskunden im Sinne des EnWG sind, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schlichtungsstelle.
--- Ende Zitat ---
Ich habe meinen Antrag dennoch dort mal hochgeladen und bin gespannt was daraus wird. Habe ja nur ein häusliches Arbeitszimmer. Habe denen auch schon mitgeteilt, dass wenn es erfolglos bleibt ich in jedem Falle den rechtlichen Schritt beschreiten werde....
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