Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...

<< < (2/6) > >>

Beatzekatze:
Hallo khh,

vielen Dank für die Rückmeldungen.

Selbstverständlich werde ich die Bonus-Verweigerung nicht akzeptieren, da ich mich schon als Haushaltskunde sehe. Ich war die Tage beruflich sehr eingespannt, so dass ich noch keine Zeit gefunden habe das Schreiben zu fertigen und hier zu antworten. Ich werde das heute erledigen, das Schreiben hier posten und alle über den aktuellen Stand informieren.

Eine super Unterstützung hier....


Mein Brief an 365 AG ist fertig. So werde ich den heute versenden. Es sei denn jemand hat noch auf die schnelle eine Verbesserung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich der mir zugesandten Verbrauchsabrechnung widerspreche.
Durch Kontakt mit Ihrer Hotline Anfang August erfuhr ich zufällig von der Erhöhung des Arbeits- und Grundpreises ab 01.01.2014. Das pdf-Dokument, aus welchem diese Erhöhung hervorgehen soll, habe ich mir noch einmal zusenden lassen und fand darin auch den Hinweis auf die Erhöhung des Grund- sowie Arbeitspreises, allerdings sehr versteckt.

Gegen diese Erhöhung lege ich hiermit Widerspruch ein, da Ihre Mitteilung nicht dem Transparenzgebot gemäß § 41 Abs. 3 EnWG entspricht. Gleichzeitig bestreite ich, bezugnehmend auf § 307 BGB, die Wirksamkeit der von Ihnen verwendeten AGB-Preisanpassungsklausel.

Den aktuellen Zählerstand habe ich Ihnen mitgeteilt. Dieser stand am 04.08.2014 bei 26224 kWh. Somit hatte ich über 14 Monate einen Verbrauch von 3.524 kWh. Auf 12 Monate ergibt dieses einen Verbrauch von 3.024 kWh.

Bis Ende Mai 2014 habe ich 12 x 68 Euro bezahlt, in der Summe somit 816 Euro.

Vertraglich vereinbart war ein Arbeitspreis von 0,2358 €/kWh und ein Grundpreis von 8,20 Euro monatlich. Somit wären bei dem Verbrauch von 3.024 kWh über 12 Monate Gesamtkosten von 811,46 Euro entstanden.

Ferner verweigern Sie die Zahlung des Bonus. Sie beziehen sich mit Ihrer Begründung auf § 3 EnWG (Energiewirtschaftsgesetzt). In Ihren Vertragsbedingungen steht explizit, dass der Bonus ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt wird.
In dem Gesetz heißt es jedoch: „Haushaltskunden (H0 Kunden)…. die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 .000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen…“
Daher zähle ich aus meiner Sicht lt. Gesetz zu den Haushaltskunden und fordere Sie hiermit auf, mir den zustehenden Bonus in Höhe von 187,32 Euro gutzuschreiben.

Ebenfalls bitte ich Sie mir eine korrigierte und richtige Abrechnung bis zum 25.08.2014 zuzusenden. Bei fruchtlosem Fristablauf behalte ich mir eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. vor!

Schließlich kündige ich meinen Vertrag zum Ablauf  und bitte ebenfalls um eine entsprechende Bestätigung.

khh:

--- Zitat von: Beatzekatze am 08. August 2014, 11:55:45 ---... Mein Brief an 365 AG ist fertig. So werde ich den heute versenden. Es sei denn jemand hat noch auf die schnelle eine Verbesserung:

... Schließlich kündige ich meinen Vertrag zum Ablauf  und bitte ebenfalls um eine entsprechende Bestätigung.

--- Ende Zitat ---

Zum Ablauf des 2. Lieferjahres bzw. besser zum Ablauf des 365. Liefertages (Benennung des Datums) kündigen !

Nachtrag:
Erfolgte die Grundpreiserhöhung tatsächlich ab dem 01.01.14 oder womöglich erst ab Beginn des 2. Lieferjahres ?
Wie kommen Sie auf den Bonus 187,32 €, müssten das nicht 25% vom Rechnungsbetrag der ersten 12 Mon. sein ? 

Beatzekatze:
Hallo,

die Preiserhöhung hat tatsächlich wurde tatsächlich zum 01.01.2014 durchgeführt.

Und zwar ist auf der Abrechnung klar zu erkennen, dass der Arbeitspreis einmal vom 01.06.2013 bis zum 31.12.2013 mit netto 0,19 Euro berechnet wurde. Dann noch einmal ab 01.01.2014 bis 31.05.2014 netto 0,20 Euro. Und dann den dreizehnten Monat vom 01.06.2014 bis 30.06.2014 ebenfalls netto mit 0,20 Euro. Die Preise habe ich jetzt hier gerundet und nicht acht Stellen hinter Komma geschrieben.
Und genauso ist auch der Grundpreis aufgeführt. Die Mail mit dem Hinweis auf Erhöhung habe ich ja auch zum Ende November erhalten. Daher passt die zeitliche Achse schon.

Was mich allerdings auch irritiert, ist die Tatsache, dass man ja nicht feststellen kann in wie viel in welchem Monat verbraucht wurde. Daher kann man doch wohl nur einen Durchschnittsverbrauch pro Monat ansetzen. Für die Zeit von 01.06.2013 bis 31.12.2013 wurden 1.384 kWh angesetzt (7 Monate). Für die jedoch teurere Zeit ab 01.01.2014 bis 31.05.2014 wurde ein Verbrauch von 1.601 kWh angesetzt (5 Monate).

Ergibt einen Durchschnittsverbrauch in 2013 von 198 kWh pro Monat. In 2014 jedoch für die 5 Monate durchschnittlich 320 kWh. Das kann doch ebenfalls nicht rechtmäßig sein, es sei denn jemand hätte den Zählerstand zum 31.12.2014 abgelesen.

Bei dem Bonus sieht es wie folgt aus:
Bei Abschluss habe ich damals Screenshots gemacht:


Und dann steht noch folgendes:


Ich musste ja zu Beginn einen voraussichtlichen Verbrauch angeben. Davon 25% sind genau die Summe. Das sollte aus meiner Sicht stimmen. Was darüber liegt wird nicht berücksichtigt. Das ist eine klare Aussage. Und der Bonus wurde klar benannt bei Abschluss.

khh:
Hallo Beatzekatze,

OK, dann sind Ihre Forderungen inhaltlich des eingestellten Schreibens nachvollziehbar.

Die (rechnerische?) Verbrauchsaufteilung 1.384 kWh für 7 Monate in 2013 und 1.601 kWh für 5 Monate in 2014 wird wohl das Geheimnis von almado/365 AG bleiben. Aber durch Ihre Widerspruch bzgl. der Arbeitspreiserhöhung ab 01.01.2014 hat das ja keine weitere Bedeutung.

Bei der vorgenannten Preiserhöhung um netto ca. 0,01 Euro dürfte es sich übrigens um die "Weiterreichung" von Erhöhungen der Umlagen etc. handeln, wo nicht wenige Versorger meinen, dies vorab nicht mitteilen und insbesondere kein Sonderkündigungsrecht einräumen zu müssen. Dass eine solche AGB-Klausel und damit die Preiserhöhung eher unwirksam ist, wurde in einem anderen Thread (ich meine unter "Grundsatzfragen") mit sachkundigen Ausführungen zur BGH-Rechtsprechung usw. durch RR-E-ft ausführlich diskutiert!   

Nicht ersichtlich ist, warum almado/365 AG auch die vorgesehene (ohnehin unwirksame) Grundpreiserhöhung bereits ab dem 01.01.2014 (nach 7 Monaten) in Rechnung stellt. Beinhaltet der Tarif Ihres Vertrages keine 12-monatige sogen. "eingeschränkte" Preisgarantie?

Gruß, khh 

Didakt:

--- Zitat von: Beatzekatze am 09. August 2014, 15:33:29 ---...Was mich allerdings auch irritiert, ist die Tatsache, dass man ja nicht feststellen kann in wie viel in welchem Monat verbraucht wurde. Daher kann man doch wohl nur einen Durchschnittsverbrauch pro Monat ansetzen. Für die Zeit von 01.06.2013 bis 31.12.2013 wurden 1.384 kWh angesetzt (7 Monate). Für die jedoch teurere Zeit ab 01.01.2014 bis 31.05.2014 wurde ein Verbrauch von 1.601 kWh angesetzt (5 Monate).

Ergibt einen Durchschnittsverbrauch in 2013 von 198 kWh pro Monat. In 2014 jedoch für die 5 Monate durchschnittlich 320 kWh. Das kann doch ebenfalls nicht rechtmäßig sein, es sei denn jemand hätte den Zählerstand zum 31.12.2014 abgelesen.
--- Ende Zitat ---

@ Beatzekatze,

Ihre Irritationen stünden nicht an, wenn Sie für sich ständig eine Verbrauchskontrolle durchführten. Dazu gehört als Minimum, an jedem Monatsletzten seinen Zählerstand festzuhalten und diesen an relevanten Schnittpunkten, z. B. immer den Stand vom 31.12. 24:00 d. J., an seinen Versorger und Netzbetreiber zu melden. Soviel steht jedenfalls fest, Almado hat Sie schlicht und einfach betuppt. Darin ist dieser Laden bekanntlich ganz groß und es wird denen von einem großen Teil der Kunden leider auch sehr leicht gemacht!

(Weiteren Text mit Übersicht "Verbrauchskontrolle" gelöscht, da Zweck erfüllt.)

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln