Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
AGB Bonusanspruch Gewerbeklausel und Grundpreisänderung
cuibono:
--- Zitat von: khh am 25. Juni 2014, 19:48:37 ---@cuibono,
worauf möchten Sie hinaus, auf ein "nachträgliches" (nach dem gewollten Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Grundpreispreiserhöhung) weiterhin bestehendes Sonderkündigungsrecht? Das dürfte wohl sehr fraglich sein und darauf ist @bolli in seiner Antwort #6 auch bereits eingegangen.
Unproblematisch ist m. E., der Grundpreiserhöhung zu widersprechen und wie von @bolli aufgezeigt vorzugehen. Ergänzend könnte man die Wirksamkeit der "versteckten" Preiserhöhungsmitteilung (Verstoß gegen das Transparenzgebot gemäß § 41 Abs. 3 EnWG) und generell ein wirksames Preisanpassungsrecht bestreiten (die Preisanpassungsklausel in der für Ihren Vertrag verwendeten AGB dürfte einer gerichtlichen Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB nicht standhalten).
--- Ende Zitat ---
Ja, immerhin ist mir die Grundpreiserhöhung erst nach 17 Monaten Gesamtzeit (= ein halbes Jahr nach der realen Erhöhung) bekannt geworden. Ich halte das Werbeschreiben für einen Betrugsversuch ähnlich der oben genannten versteckten Abo-Fallen. Sollten die Ähnlichkeiten auch juristisch vortragbar sein, würde ich vielleicht noch vorzeitig die Kündigung aussprechen. Ich werde mich diesbezüglich noch anwaltlich informieren müssen.
--- Zitat von: khh am 25. Juni 2014, 19:48:37 ---Beim Bonus haben Sie m. E. eher schlechte Karten:
Die im Eröffnungsbeitrag von Ihnen zitierte AGB-Klausel dürfte kaum bspw. "überraschend" (vgl. §§ 305c/306 BGB) und daher wohl wirksam sein. Die AGB wurde Ihnen von Verivox bei Abschluss auch nicht "beiläufig mitgesandt", sondern war in der dortigen Offerte bereits verlinkt. Wer die im Vergleichsportal einsehbaren AGB vor einer Auftragserteilung nicht liest und trotzdem im Auftrag seine Kenntnisnahme erklärt ... ::)
Und auf einen Rechtsstreit mit der 365AG, ob das Gewerbe überhaupt in der Wohnung ausgeübt wird, würde ich mich ohne eine Rechtsschutzversicherung (möglichst ohne SB) eher nicht einlassen. Wenn Sie den Bonus über die www.schlichtungsstelle-energie.de einfordern, dann müssen Sie diesbzgl. womöglich mit einer gerichtlichen Feststellungsklage durch die 365AG rechnen.
--- Ende Zitat ---
Ich bin rechtsschutzversichert mit 150 Euro SB. Sollte die Rechtsschutzversicherung einverstanden sein, würde ich das Geld riskieren, um eine Klärung zu forcieren. Als Bewohner meiner einzigen Wohnung sehe ich mich als Kunde gegenüber angestellt tätigen Kunden diskriminiert, die ihr Arbeitslaptop oder Firmenhandy mit nach Hause nehmen, um es aufzuladen und empfangsbereit zu halten.
Allein die Tatsache, dass eine Gewerbeanmeldung vorliegt, kann nach meiner Ansicht nicht ausreichen, um mich nicht mehr als Privatperson zu klassifzieren, die ich eindeutig hier bin.
Ein erster Widerspruch wird nun auf dem Weg gebracht. Nach Ablauf der Frist suche ich dann anwaltlichen Rat.
cuibono:
--- Zitat von: RatSucher am 26. Juni 2014, 10:37:23 ---Vor allem aber § 3 EnWG Begriffsbestimmungen: "Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet (...) 22. Haushaltskunden [sind] Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen"
Der Satz "Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch." ist ebenfalls nicht völlig klar. IMHO bezieht er sich zur Abgrenzung auf alle gewerblichen Nutzer, die nicht im Sinne des Gesetzes als Haushaltskunden anzusehen sind. Nicht umsonst sind (zumindest in meinem Fall) die AGB mit "Allgemeine Stromlieferbedingungen für Gewerbekunden und Verbraucher" überschrieben. Es steht immerhin nicht da, dass jede (auch geringfügige) gewerbliche Nutzung einen Ausschluss des Bonusanspruchs auslöst.
Man kann aber davon ausgehen, dass der betroffene Stromversorger wahrscheinlich behaupten wird, dass jede - und eben auch eine geringfügige - gewerbliche Nutzung des Stromanschlusses den Bonusanspruch ausschliesst.
--- Ende Zitat ---
Hallo RatSucher,
vielen Dank für die interessante Begriffsdefinition zu den Haushaltskunden. Das kann wirklich nützlich zur Einholung des Bonus sein.
Geht es Ihnen genauso in dem Fall?
cuibono:
--- Zitat von: khh am 26. Juni 2014, 11:25:32 ---Daher ist es besonders wichtig, dass die Kunden über die zum Zeitpunkt ihres Vertragsabschlusses verwendete und für ihren Vertrag unverändert geltende AGB-Version verfügen !!!
--- Ende Zitat ---
Sie haben Recht, khh! Ich habe glücklicherweise noch die AGB meines Vertragsabschlusses, in denen die von RatSucher genannte Passage vorkommt. Anscheinend ist die Klausel nicht wasserfest, sonst hätten sie diese nicht geändert, wie Sie schreiben.
khh:
--- Zitat von: cuibono am 26. Juni 2014, 17:49:16 ---Ich habe glücklicherweise noch die AGB meines Vertragsabschlusses, in denen die von RatSucher genannte Passage vorkommt. Anscheinend ist die Klausel nicht wasserfest, sonst hätten sie diese nicht geändert, ...
--- Ende Zitat ---
Das vermute ich auch. Und wenn es so ist, dann konnte die Klausel m.E. aber auch nicht zum Nachteil des Kunden per sogen. "Erklärungsfiktion" (also ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden) nachträglich geändert werden.
Katsche:
Hallo,
was ist bei Ihnen nun rausgekommen?
Haben Sie gegen die Anklage auf Feststellung nun Einspruch erhoben?
Ich habe die gleichen Probleme "an der Backe"
Ich habe auch eine Klage auf feststellung erhalten.
Almado/ 365 AG verweigerte mir ebenfalls den Bonus, da ich eine Photovoltaikanlage auf dem Dach(5000kw) habe und den Strom zu 100 % einspeise/verkaufe.
Ich weiß nun nicht ob ich Einspruch erheben soll oder nicht.
Kann mir jemand einen Rat geben?
Vielen Dank.
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