Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
AGB Bonusanspruch Gewerbeklausel und Grundpreisänderung
khh:
@cuibono,
worauf möchten Sie hinaus, auf ein "nachträgliches" (nach dem gewollten Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Grundpreispreiserhöhung) weiterhin bestehendes Sonderkündigungsrecht? Das dürfte wohl sehr fraglich sein und darauf ist @bolli in seiner Antwort #6 auch bereits eingegangen.
Unproblematisch ist m. E., der Grundpreiserhöhung zu widersprechen und wie von @bolli aufgezeigt vorzugehen. Ergänzend könnte man die Wirksamkeit der "versteckten" Preiserhöhungsmitteilung (Verstoß gegen das Transparenzgebot gemäß § 41 Abs. 3 EnWG) und generell ein wirksames Preisanpassungsrecht bestreiten (die Preisanpassungsklausel in der für Ihren Vertrag verwendeten AGB dürfte einer gerichtlichen Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB nicht standhalten).
Beim Bonus haben Sie m. E. eher schlechte Karten:
Die im Eröffnungsbeitrag von Ihnen zitierte AGB-Klausel dürfte kaum bspw. "überraschend" (vgl. §§ 305c/306 BGB) und daher wohl wirksam sein. Die AGB wurde Ihnen von Verivox bei Abschluss auch nicht "beiläufig mitgesandt", sondern war in der dortigen Offerte bereits verlinkt. Wer die im Vergleichsportal einsehbaren AGB vor einer Auftragserteilung nicht liest und trotzdem im Auftrag seine Kenntnisnahme erklärt ... ::)
Und auf einen Rechtsstreit mit der 365AG, ob das Gewerbe überhaupt in der Wohnung ausgeübt wird, würde ich mich ohne eine Rechtsschutzversicherung (möglichst ohne SB) eher nicht einlassen. Wenn Sie den Bonus über die www.schlichtungsstelle-energie.de einfordern, dann müssen Sie diesbzgl. womöglich mit einer gerichtlichen Feststellungsklage durch die 365AG rechnen.
Gruß, khh
RatSucher:
Hallo,
bzgl. der "Gewerbeklausel" habe ich mal den "Versuch" unternommen, etwas tiefer zu graben. Sicher ist die Klausel offenbar Vertragsbestandteil geworden. Aber was steht denn genau drinnen?
"(4) Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch"
Was ist der Haushaltskunde (Standardlastprofil H0)? Was ist eine gewerblich genutzte Annahmestelle?
Haushaltskunde (Stanndardlastprofil H0): http://de.wikipedia.org/wiki/Standardlastprofil#Anwendung_der_Standardlastprofile i.V.m.
http://www.toptarif.de/strom/strom-lexikon/haushaltskunde
Vor allem aber § 3 EnWG Begriffsbestimmungen: "Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet (...) 22. Haushaltskunden [sind] Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen"
Der Satz "Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch." ist ebenfalls nicht völlig klar. IMHO bezieht er sich zur Abgrenzung auf alle gewerblichen Nutzer, die nicht im Sinne des Gesetzes als Haushaltskunden anzusehen sind. Nicht umsonst sind (zumindest in meinem Fall) die AGB mit "Allgemeine Stromlieferbedingungen für Gewerbekunden und Verbraucher" überschrieben. Es steht immerhin nicht da, dass jede (auch geringfügige) gewerbliche Nutzung einen Ausschluss des Bonusanspruchs auslöst.
Man kann aber davon ausgehen, dass der betroffene Stromversorger wahrscheinlich behaupten wird, dass jede - und eben auch eine geringfügige - gewerbliche Nutzung des Stromanschlusses den Bonusanspruch ausschliesst.
khh:
--- Zitat von: RatSucher am 26. Juni 2014, 10:37:23 ---... "Gewerbeklausel" ... was steht denn genau drinnen?
"(4) Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch."
[...]
Man kann aber davon ausgehen, dass der betroffene Stromversorger wahrscheinlich behaupten wird, dass jede - und eben auch eine geringfügige - gewerbliche Nutzung des Stromanschlusses den Bonusanspruch ausschliesst.
--- Ende Zitat ---
In den aktuell für Neukunden verwendeten AGB ist die sogen. "Gewerbeklausel" Ziff. 9 Abs. 4 etwas anders formuliert:
"(4) Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden in Privattarifen bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle gewährt."
Es hat den Anschein, dass sich almado/immergrün/365AG bei ihren Behauptungen / ihrer "Beweisführung" immer auf die aktuellste AGB-Version beziehen, an der anscheinend ständig "herumgebastelt" wird und die (wohlweislich?) kein Datum beinhaltet !?
Daher ist es besonders wichtig, dass die Kunden über die zum Zeitpunkt ihres Vertragsabschlusses verwendete und für ihren Vertrag unverändert geltende AGB-Version verfügen !!!
Eni:
--- Zitat von: khh am 26. Juni 2014, 11:25:32 ---Daher ist es besonders wichtig, dass die Kunden über die zum Zeitpunkt ihres Vertragsabschlusses verwendete und für ihren Vertrag unverändert geltende AGB-Version verfügen !!!
--- Ende Zitat ---
Die aber nicht unveränderlich ist, oder? Ich habe ja im April 2013 diese Aufforderung zum SEPA-Lastschriftsmandat bekommen. Und da waren dann auch mehrere Seiten Kleingedrucktes bei. Nannte sich allerdings nicht "Änderung der AGB", sondern "Energiewende 2013 - Aktualisierung unserer Stromlieferbedingungen ab dem 01.06.2013". Dies ist faktisch ja eine Änderung der AGB und es wurde auch ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Das bedeutet, dass die AGB, zu denen man abgeschlossen hat, nicht diese sind, auf die man sich unbedingt dann stets berufen kann - sofern eine Änderung mitgeteilt wurde. Verstehe ich doch richtig, oder?
Und NEIN, in diesem unendlichen Gewust von Kleingedrucktem befand sich tatsächlich KEINE versteckte Ankündigung zur Grundpreiserhöhung. ;) Habe es jetzt natürlich noch 3x gelesen.
khh:
--- Zitat von: Eni am 26. Juni 2014, 12:56:15 ---... Verstehe ich doch richtig, oder? ...
--- Ende Zitat ---
NEIN, verstehen Sie anscheinend nicht ganz richtig ;) !
siehe bspw. hier:
Energiepreis-Protest » Stadt/Versorger » E » E.ON Energie Deutschland » neue Strom-AGB von E.ON - unwirksame Umsetzung für Bestandsverträge?
oder auch hier:
Energiepreis-Protest » Stadt/Versorger » E » E wie Einfach » E wie Einfach: neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
[den jeweiligen Link bekomme ich leider nicht hin :-[ ]
Zudem wurde auch diese sogen. "Aktualisierung" wieder in einem "Gewust von Kleingedrucktem" versteckt >:( !
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