Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
AGB Bonusanspruch Gewerbeklausel und Grundpreisänderung
cuibono:
Hallo zusammen!
Auch ich stecke in Schwierigkeiten mit der anscheinend nur vom Logo her freundlichen Firma immerGrün!
In meiner bisher ersten Verbrauchsabrechnung wurde - entgegen früherer werblicher Versprechen - kein Neukundenbonus ausgewiesen. Gewechselt bin ich damals über den Dienstleister Verivox zur immergrün-Energie GmbH.
Da ich überhaupt nicht ahnte, welche große negative Resonanz bereits im Internet zu dieser Firma existiert, hatte ich naiv angerufen und mich erkundigt, warum die Verbrauchsrechnung keinen Neukundenbonus beinhaltet.
Man sagte mir am Telefon, dass man über mich Recherchen eingeholt habe. Ich sei ein Gewerbetreibender und deshalb nicht berechtigt, den Neukundenbonus zu erhalten.
Tatsächlich steht in den AGB, die mir Verivox bei Abschluss beiläufig mitsandte, unter Punkt 9 eine Klausel, die wie folgt lautet:
--- Zitat ---(4) Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.
--- Ende Zitat ---
Ich bin tatsächlich selbständig als Softwareentwickler und Webdesigner. Gewerblich gemeldet bin ich mit meiner "Betriebsstätte" an meiner Wohnanschrift, einer ganz normalen 3-Zimmer-Wohnung, in der ich lebe.
Ich habe also weder eine produzierende Betriebsstätte noch ein Ladenlokal, Kundenverkehr in meiner Wohnung oder Mitarbeiter.
Mein Stromlastprofil müsste also dem Standardlastprofil genauso nahe kommen wie auch andere Privathaushalte. Oftmals arbeite ich mit meinem Laptop auch außerhalb. Ich meine, muss ich mich überhaupt so weit rechtfertigen vor dieser Firma?
Hat jemand eine Ahnung, ob diese Klausel so trocken ausgelegt werden kann, wie es immerGrün! behauptet? Schließlich ist dies meine einzige Wohnung, in der ich als Privatmensch lebe.
Gerne bin ich bereit, mit einem Anwalt gegen diese Begründung vorzugehen, falls es Sinn macht.
Ich danke Euch für Eure Hinweise.
Herzliche Grüße
cuibono
cuibono:
Ich möchte noch kurz zwei Screenshots ergänzen. Einmal von Verivox und einmal von der neuen Verbrauchsabrechnung.
Wie ich gerade überrascht feststelle, hat man den Grundpreis massiv erhöht. Ich habe nirgendswo mitbekommen, dass es zu dieser Änderung gekommen ist! >:(
Früher:
Heute:
Dagegen muss ich doch auch noch etwas unternehmen können, oder?
Vielen Dank nochmals für Eure Ratschläge.
cuibono
Eni:
Hi,
ich antworte mal - nicht, weil ich mich so doll auskenne, sondern zufällig noch wach bin und ja selbst gerade auch Hilfe brauche. (siehe den Thread unter diesem).
Ich fürchte, da haben Sie kaum Chancen, sogar ausnahmsweise vor Gericht nicht. Und zwar dürfte die Erklärung sein, dass die AGB den Ausschluss klar regelt und es dem Stromanbieter nicht zuzumuten ist - und faktisch ja auch nicht möglich - zu prüfen, welche Art Gewerbe ausgeübt wird und ob dafür Strom genutzt wird. Genau aus diesem Grund wurde die entsprechende Ausschlussregel allumfassend formuliert und dürfte auch einer gerichtlichen Prüfung standhalten.
Das ist meine Laienmeinung dazu.
Gruß,
Eni
Eni:
--- Zitat von: cuibono am 25. Juni 2014, 01:30:05 ---Ich möchte noch kurz zwei Screenshots ergänzen. Einmal von Verivox und einmal von der neuen Verbrauchsabrechnung.
Wie ich gerade überrascht feststelle, hat man den Grundpreis massiv erhöht. Ich habe nirgendswo mitbekommen, dass es zu dieser Änderung gekommen ist! >:(
--- Ende Zitat ---
Tja, genau so geht es mir auch gerade. Wie gesagt, schauen Sie mal in den Thread unter Ihrem, den ich eröffnet habe.
cuibono:
Vielen Dank für die Antwort, Eni.
Ich sehe, dass Dein Problem ebenfalls Ähnlichkeit zu meinem hat. Meine erste Verbrauchsrechnung deckt ebenfalls einen sehr langen Zeitraum ab:
01.01.2013 - 31.05.2014 = 17 Monate
Ich habe nun alles abgesucht, aber nie etwas von einer Grundpreisänderung mitgeteilt bekommen. Falls ein Sonderkündigungsrecht besteht, werde ich dieses natürlich versuchen, zu nutzen. Jeder Monat bei dieser Firma ist einer zu viel.
Ich hoffe auch noch auf gute Tipps bzgl. des Neukundenbonus. Nachvollziehbar ist diese Klausel keinesfalls, wenn man den Strom für das Privatleben benötigt. Diese relevante Information in den AGB zu verstecken, während man Kunden wie mich offensiv mit dem Neukundenbonus anlockt, ist sicherlich nicht unangreifbar.
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