Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

AGB Bonusanspruch Gewerbeklausel und Grundpreisänderung

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Eni:

--- Zitat von: cuibono am 25. Juni 2014, 01:49:25 ---Ich hoffe auch noch auf gute Tipps bzgl. des Neukundenbonus. Nachvollziehbar ist diese Klausel keinesfalls, wenn man den Strom für das Privatleben benötigt. Diese relevante Information in den AGB zu verstecken, während man Kunden wie mich offensiv mit dem Neukundenbonus anlockt, ist sicherlich nicht unangreifbar.

--- Ende Zitat ---

Nicht falsch verstehen. Mein Statement bezog sich nur auf die Tatsache, dass das Unternehmen nicht zwischen der Art des Gewerbes differenziert. Dies scheint mir nach wie vor nicht angreifbar. Die Art und Weise, wie diese wichtige Information vermittelt wird, ist wieder etwas anderes. Das könnte - je nach Richterlaune (sorry, aber oft entscheidet nichts anderes) - beanstandet werden und zu einem anderen Ergebnis führen.

Ist denn Ihr Zählerstand zumindest richtig? Kann doch eigentlich gar nicht. Dürfte doch auch nur geschätzt sein, oder?

bolli:

--- Zitat von: cuibono am 25. Juni 2014, 01:49:25 ---Ich habe nun alles abgesucht, aber nie etwas von einer Grundpreisänderung mitgeteilt bekommen. Falls ein Sonderkündigungsrecht besteht, werde ich dieses natürlich versuchen, zu nutzen. Jeder Monat bei dieser Firma ist einer zu viel.

--- Ende Zitat ---
Bezüglich der Preiserhöhung sind hier schon mehrere Threads eröffnet worden, wo dieses diskutiert wurde. Sie war in einer mehrseitigen Mail (ich meine irgendwie 9 Seiten oder so) versteckt, die als "Werbemail" daherkam und wo man sich dafür lobte, was man für ein toller Lieferant sei. Es ging da um eine Preisgarantie bis ich glaube Ende 2015 oder so ähnlich. Und in dieser Mail war irgendwo im Fließtext zu lesen, dass der Grundpreis von 19,95 EUR bis Ende 2015 garantiert werden könne.  >:(  Die Mail sollte im September/Oktober 2013 bei Ihnen angekommen sein.
Diese Art der Mitteilung der Preiserhöhung dürfte einer rehtlichen Überprüfung kaum standhalten, was Ihnen aber erstmal nichts nützt, solange Sie fleißig weiter zahlen. Ob Sie noch jetzt von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können, da Sie erst jetzt davon erfahren haben, kann ich nicht beurteilen, da es dabei auch auf gewisse vertragliche Vereinbarungen die Kommunikation zwischen Anbieter und Kunde betreffend ankommen könnte.
Ich würde aber auf jeden Fall Widerspruch gegen die Preiserhöhung und auch gegen die Jahresrechnung einlegen und eine eigene Rechnung aufmachen (ohne die höhere Grundgebühr). Dieses würde ich immergrün mitteilen, die Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung widerrufen und zukünftige Abschläge in der Höhe an meinen Berechnungen (ohne die höhere Grundgebühr) orientieren und manuell überweisen.

Die Sache mit der Gewerbetätigkeit ist nun bereits häufiger aufgetaucht, aber meines Wissens noch nicht gerichtlich entschieden worden. Insoweit sollten Sie sich diesbezüglich mal mit einem Anwalt, spezialisert auf Energierecht (Anwaltsliste über die Homepage des BdEV Anwaltsliste) in Verbindung setzen. Eine Rechtsschutzversicherung ist dabei natürlich von Vorteil.

cuibono:
Vielen Dank für die Antworten.

@bolli
Eine Grundpreiserhöhung über eine Werbemail mitzuteilen, kann doch nicht legal sein. Das erinnert mich an das Abofallen-Urteil, das vor kurzer Zeit gesprochen wurde:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-bestaetigt-Urteil-zu-Abo-Fallen-im-Internet-2136008.html

Es gibt eine Analogie in der Methode, maßgeblich relevante Vertragsinformationen zu verheimlichen, die vielleicht auch zur Unwirksamkeit einer solchen Forderung führt.

Ich muss später nachsehen, ob diese E-Mail mir überhaupt vorlag. Eine eigene Rechnung habe ich noch nicht eröffnet, sondern die Punkte genannt, die geändert werden müssen.

@Eni
Zählerstand werde ich heute abgleichen. Es sieht auf der Rechnung eher so aus, als ob meine vereinbarten Jahres-KWh herangezogen wurden.
Wie soll man eine Abrechnung über 17 Monate machen, wenn kein aktueller Zählerstand eingefordert wird..

cuibono:
Der Zählerstand kommt ungefähr hin. An der Verbrauchsmenge habe ich nichts anzusetzen.

cuibono:
Okay, ich habe das Dokument nun gefunden, das mir die erhöhte Grundgebühr reindrückt.
Es handelt sich tatsächlich um ein Schreiben, das den Eindruck vermitteln soll, dass es hauptsächlich um SEPA und "gute Nachrichten" geht (Gewinnspiel, toll toll toll).

Auf Seite 4 von 6 versteckt sich ein Absatz über die neue Fixierung von 19,95 €. Eine wahrhafte Unverschämtheit!

Aber der Absatz direkt darunter klingt interessant:

--- Zitat ---Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches
Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu
beenden, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert
durch Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2013, BGBl. I S. 1738, 1748 (EnWG).
--- Ende Zitat ---
*von mir gefettet
In meinen AGB steht:

--- Zitat ---Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ab Zugang der Mitteilung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu kündigen.
--- Ende Zitat ---

Wie ist das zu deuten? Sie benutzen in beiden Fällen den Begriff "Frist". Somit widersprechen sich die Aussagen, wenn man es so genau nimmt wie die Herrschaften selbst.

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