Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Hat jemand ein Beispiel für eine korrekte Jahresabrechnung incl. 25% Bonus?
Eni:
--- Zitat von: bolli am 26. Juni 2014, 13:42:23 ---
Ob Sie es glauben oder nicht: Diese Bedigungen werden Ihnen in 99,9 % immer VOR Vertragsabschluss zur Kenntnis gegeben (sonst wären sie nämlich nicht Vertragsbestandteil).
--- Ende Zitat ---
Ich habe nicht bestritten, dass sie möglicherweise irgendwo stehen. Aber zwischen "Lesen" und "Verstehen" besteht ja nochmal ein Unterschied. Davon abgesehen, standen die Bedingungen bei mir im einem Wust von kleingedrucktem AGB - beim VERMITTLER, während ich damit rechnete, die AGB bei der Vertragsbestätigung durch den Anbieter zu finden. Da war aber nichts, sondern lediglich 1 Seite mit groben Daten des Vertrages.
--- Zitat von: bolli am 26. Juni 2014, 13:42:23 ---
--- Zitat von: Eni am 26. Juni 2014, 10:48:52 ---
Deshalb greift Variante 2 nicht.
Es wird der Mehrverbrauch eben gerade dann nicht in die Bonusberechnung einbezogen. Denn es zählt ja nur die Vorabschätzung.
--- Ende Zitat ---
Nein, es zählt nicht NUR die Vorabschätzung. Bei einem Pakettarif bewegt sich die Berechnung des Bonus IMMER zwischen dem Paketpreis für die feste Energiemenge und der Kundenangabe vor Vertragsabschluss. Eine Preiszahlung unter den Paketpreis ist nicht möglich und somit wird auch der Bonus immer mindestens auf den Paketpreis gezahlt und die Obergrenze ist IMMER Ihre Angabe vor Vertragsschluss. Das ist aber nur die Maximalgrenze, die auch durch den Realverbrauch erreicht sein muss. Ist aber Ihr Realverbrauch höher als die Vorabangabe, gibt's trotzdem nur einen Bonus bis in Höhe Ihres angegebenen Verbrauchs. DAS ist der Inhalt des Satzes.
--- Ende Zitat ---
Ja, etwas anderes sage ich ja auch nicht. Deshalb ist Ihre Variante 2 ja auch falsch.
--- Zitat von: bolli am 26. Juni 2014, 13:42:23 ---
--- Zitat von: Eni am 26. Juni 2014, 10:48:52 ---In meinem Fall hätte das z.B. geheißen, dass ich ganz schön gekniffen gewesen wäre (ok, bin ich gerade ohnehin...), wenn ich einfach z.B. einen Flüchtigkeitsfehler bei der Angabe gemacht hätte; nach dem Motto: "Nur 3000kw angegeben, dann später bemerkt, dass man ja eigentlich 3500 kwh angeben wollte, aber nichts korrigiert, weil man diese Angabe ohnehin für recht unbedeutend hält.
--- Ende Zitat ---
Wenn Sie solche Gedankengänge haben, sollten Sie besser keine Verträge abschließen. 8)
Es wird in einem Verfahren weitestgehend irrelevant sein, ob Sie nun einen Tipfehler begangen haben, den Sie aus welchen Gründen auch immer nicht korrigiert haben. Fakt ist: Sie haben ihn nicht korrigiert und damit ist Ihre Angabe wesentlicher Bestandteil Ihres Vertrages. Abgefragte Angaben bei Vertragsschluss sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Tun Sie dieses nicht, weil Sie die abgefragten Daten für irrelevant halten, kann sich dieses später bitter rächen.
--- Ende Zitat ---
Sorry, Sie lassen sich hier über etwas völlig anderes aus, als ich überhaupt ausgedrückt habe. Wer redet hier von Verfahren? Es geht doch nicht darum, ob man aufgrund dessen irgendwelche Ansprüche geltend machen kann, sondern dass bei der Angabe des Verbrauchs die Relevanz und Bedeutung dieser Angabe nicht bekannt ist. Ich habe diesen Umstand lediglich festgestellt. Ich finde meine Gedankengänge dazu völlig in Ordnung. NUR SIE interpretieren in diese Gedankengänge irgendwelche gerichtsverwertbaren Anfechtungsansätze.
--- Zitat von: bolli am 26. Juni 2014, 13:42:23 ---
--- Zitat von: Eni am 26. Juni 2014, 10:48:52 ---Besonders logisch ist diese Vorgehensweise seitens Almado jedoch immer noch nicht. Denn dann wäre es ja grundsätzlich bei diesen Paketen mit Bonusangebot sinnvoll, den eigenen Verbrauch immer über dem Paketpreis einzuschätzen;
--- Ende Zitat ---
Bis zu einem gewissen Punkt ja. Aber ab einem bestimmten Punkt springt man aber ja ins nächste Paket, wo man dann wieder in der Falle steckt, wenn man den Verbrauch nicht erreicht.
--- Ende Zitat ---
Eben. Für mich wird das wahrscheinlich jetzt auch das letzte Paket gewesen. Ich habe meinen Verbrauch hoffnungslos überschätzt, da ich umgezogen war und nun einen Durchlauferhitzer im Bad habe, gerne auch mal etwas umfangreichere Weihnachtsbeleuchtung im Garten verteile, etc. In der alten Wohnung fuhr ich mit einem 3000er Paket gut. Jetzt mache ich nur kein Minus, wenn die Sache mit Almado zu meinen Gunsten ausgeht.
khh:
--- Zitat von: Eni am 26. Juni 2014, 15:05:45 ---... standen die Bedingungen bei mir im einem Wust von kleingedrucktem AGB - beim VERMITTLER, während ich damit rechnete, die AGB bei der Vertragsbestätigung durch den Anbieter zu finden. Da war aber nichts, sondern lediglich 1 Seite mit groben Daten des Vertrages. ...
--- Ende Zitat ---
Die AGB des jeweiligen Anbieters sind bspw. bei Verivox unter "Mehr zu Ihrem Tarif" > "Details zum Tarif" hinterlegt. Das ist auch zwingend notwendig, da das BGB bestimmt:
--- Zitat ---§ 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsabschluss
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
--- Ende Zitat ---
[farbliche Hervorhebungen durch khh]
Bereits die vom Vermittler mit der Auftragsbestätigung gemailten AGB und erst recht eine vom Anbieter mit der Vertragsbestätigung übermittelte AGB ist bzw. wäre für eine wirksame Einbeziehung ZU SPÄT !
Und wenn man wichtige AGB-Klauseln nicht versteht, dann sollte man sich diese vom Vermittler/Anbieter schriftlich erläutern lassen oder von einem Abschluss des betreffenden Vertrages besser Abstand nehmen ;).
Eni:
--- Zitat von: khh am 26. Juni 2014, 16:09:52 ---Und wenn man wichtige AGB-Klauseln nicht versteht, dann sollte man sich diese vom Vermittler/Anbieter schriftlich erläutern lassen oder von einem Abschluss des betreffenden Vertrages besser Abstand nehmen ;).
--- Ende Zitat ---
Dann hätte Almado aber kaum Kunden. Jetzt hört es sich ja plötzlich so an, als wären alle furchtbar doof, die nicht auf Anhieb durch diese verhunzten Verklausulierungen steigen. Verstehe ich nicht. Auch die User hier mit zig Beiträgen diskutieren seitenlang, wie irgendwelche Teile der AGB zu verstehen sind. Aber auf ein mal scheint es ja doch der Kunde und nicht mehr der Anbieter zu sein, der an der Almado-Misere Schuld ist. :o
Wenn bei Verivox so ein Link "Details zum Tarif" vorhanden war, dann habe ich den mit Sicherheit auch gelesen. Denn logischerweise will man ja die Details kennen, bevor man abschließt. Außerdem kenne ich ja schließlich mein eigenes Verhalten bei derlei Angelegenheiten. Nur 18 Monate später weiß ich beim besten Willen nicht mehr, wie das im Portal alles ausgesehen hat. Und bei allen Online-Geschäften, die ich je getätigt habe, hatte ich persönlich noch nie die Notwendigkeit verspürt sofort Screen-Shots zu machen, weil ich jetzt gerade zum ersten und zum einzigen Mal eine wichtige Information auf der Webseite zu lesen bekomme. Das ist doch absurd. Klar bin ich jetzt schlauer und werde so verfahren. Aber ich habe alle meine letzten Versicherungen ebenso online abgeschlossen und da war einfach immer alles so, dass solche Fragen wie hier gar nicht im Nachhinein auftauchten.
khh:
Hallo Eni,
nun mal langsam mit den jungen Gäulen :D ! Von "alle furchtbar doof" habe ich nun wirklich NICHTS geschrieben, allerdings hält sich mein Mitgefühl durchaus in Grenzen ;).
Und wer die vielfältigen und keineswegs neuen Warnungen vor bestimmter Energieanbieten negiert oder sich leichtfertig selbst in Gefahr begibt ... ::)
Gruß, khh
Eni:
--- Zitat von: khh am 26. Juni 2014, 19:17:16 ---Hallo Eni,
nun mal langsam mit den jungen Gäulen :D ! Von "alle furchtbar doof" habe ich nun wirklich NICHTS geschrieben, allerdings hält sich mein Mitgefühl durchaus in Grenzen ;).
Und wer die vielfältigen und keineswegs neuen Warnungen vor bestimmten Energieanbieter negiert oder sich leichtfertig selbst in Gefahr begibt ... ::)
--- Ende Zitat ---
Sehe ich anders. Wenn man bei einem vermeintlich seriösen Vergleichsportal nach einem neuen Stromanbieter sucht und dort dann auch nur positive Bewertungen zu dem Anbieter findet, hat man vor Vertragsabschluss keine Warnungen ignoriert und sich leichtfertig in Gefahr gebracht. Es sei denn, man bleibt eben konservativ und wechselt nicht großartig, sondern bleibt beim örtlichen Versorger. "Immergrün" - und unter diesem Namen habe ich abgeschlossen - hatte zu diesem Zeitpunkt durchweg positive Bewertungen.
Ich frage mich gerade auch, warum sie einerseits sehr vehement gegen den Anbieter wettern und ja durchaus auch hier helfend tätig sind, aber andererseits dann kein Verständnis für die Geschädigten aufbringen können. Habe ich jetzt ein völlig falsche Abrechnung erstellt oder der Anbieter? Kann ich wissen, dass dies passiert bei Vertragsabschluss?
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