Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Hat jemand ein Beispiel für eine korrekte Jahresabrechnung incl. 25% Bonus?
khh:
In den für Neukunden aktuell von der 365 AG verwendeten AGB ist das wie folgt bestimmt - Zitat Ziff. 9 Abs. 2:
--- Zitat ---Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung über die gelieferte Energie nach Ende des jeweilig für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes. Der Bonus kann erst abgerechnet werden, wenn der Kunde den Zählerstand zum Ende der für die Bonusberechnung maßgeblichen Mindestvertragslaufzeit mitgeteilt hat. Frei-kWh werden als Rabatt in Euro ausgewiesen. Mit Ausnahme von Verträgen mit dem Tarif „Wasserkraft 15“ wird der Bonus höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss geltenden Preis und den angegebenen Jahresverbrauch des Kunden. Für Pakettarife gilt, dass die Berechnung des Bonus höchstens auf Grundlage des bei Vertragsschluss geltenden Preises sowie der bei Vertragsschluss vereinbarten kWh-Abnahmemenge erfolgt.
--- Ende Zitat ---
Bei NICHT-Pakettarifen ist das m. E. eindeutig:
Bonus auf den tatsächlichen Verbrauch, höchstens auf den bei Vertragsabschluss vom Kunden angegebenen Jahresverbrauch und jeweils nur auf den bei Vertragsabschluss geltenden Preis.
Bei Pakettarifen ist die AGB-Klausel aber wohl mehrdeutig:
Soll der Bonus IMMER von der vereinbarten kWh-Abnahmemenge (die ja auch mindestens zu bezahlen ist) berechnet werden, bezieht sich also das "höchstens" im letzten Satz nur auf den bei Vertragsabschluss geltenden Preis und auf einen eventuellen Mehrverbrauch ?
Oder soll bei einem Minderverbrauch auch der zweitletzte Satz der Klausel gelten (ausgenommen ist ja nur ein Tarif „Wasserkraft 15“), also Bonus nur vom tatsächlichen Verbrauch, "höchstens" vom angegebenen Jahresverbrauch (wobei Letzteres wohl im Widerspruch zur vereinbarten kWh-Abnahmemenge stehen würde) ?
Wegen der m. E. gegebenen Mehrdeutigkeit dieser AGB-Klausel kommen wohl die §§ 305c, 306 sowie 307 BGB ins Spiel und es stellt sich die Frage, ob die Bonus-Klausel nicht insgesamt unwirksam ist.
Hinzu kommt noch, dass für Altverträge jeweils anderslautende AGB verwendet wurden, die bekanntlich für die Bestandskunden nach wie vor gelten !
Eni:
@khh
Ihren Ausführungen stimme ich voll und ganz zu. Genau diese Mehrdeutigkeit hinterlässt bei mir einen Brummschädel. Warum? Weil man selbst wohl immer dazu neigt, eher davon auszugehen, dass man selbst das entsprechende Defizit aufweist, und einfach nicht versteht, was gemeint ist. Also versucht man es krampfhaft und dreht sich im Kreis.
Je mehr Leute dann dieselben Fragezeichen im Kopf haben, desto eindeutiger wird es dann, dass etwas tatsächlich nicht verständlich ist - unabhängig von den intellektuellen Fähigkeiten des Lesers.
Nun habe ich persönlich aber "leider" ein Eingeständnis zu machen:
Mir lagen zu keinem Zeitpunkt die AGB meines Vertrages vor, ohne dass ich es gewagt hätte zu behaupten, dass mir diese vorenthalten wurden. Zwar befanden sich diese nicht beim Online-Vertrag, aber ich ging bis dato davon aus, dass ich beim Online-Abschluss die Möglichkeit hatte, diese per Link auf meinen PC zu laden und aus irgendeinem Grund aber übersehen habe. In Ermangelung von Screenshots war dies für mich die einzige Erklärung. Also bemühte ich bisher immer die AGB, welche ich offiziell aus dem Jahre 2012/2013 fand.
Erst heute Abend habe ich nun die AGB meines Vertrags entdeckt. Diese standen unterhalb der Verivox-AGB bei der Bestätigungsmail, welche ich von Verivox erhalten habe. Darauf wäre ich nun erst mal nicht gekommen.
Und hier lautet der Bonsuspassus folgendermaßen:
--- Zitat ---(2) Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft
sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift
auf die erste Jahresabrechnung über die
gelieferte Energie nach Ende des jeweilig für
den Bonus maßgeblichen
Belieferungszeitraumes. Frei-kWh werden als
Rabatt in Euro ausgewiesen. Der Bonus wird
höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss
angegebenen Jahresverbrauch des Kunden.
Zusätzlich gilt für Pakettarife, dass die
Berechnung des Bonus mindestens auf
Grundlage des bei Vertragsschluss gültigen
Paketpreises erfolgt.
--- Ende Zitat ---
Also "eindeutig" ist das alles immer noch nicht. Insbesondere
Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss
angegebenen Jahresverbrauch des Kunden.
liest sich ja so, als ob der Höchstmaßstab des Bonus eben nicht vom tatsächlichen Verbrauch abhängt, sondern von der Angabe des Verbrauchs, die der Kunde bei Antragsstellung macht - sofern es sich nicht um einen Paket-Tarif handelt. Also, wenn der Verbrauch tatsächlich höher ist, dann wird diese Verbrauchsangabe beim Online-Abschluss als Maßstab genommen; ist der Verbrauch niedriger als diese Angabe, dann wird der tatsächliche Verbrauch als Maßstab genommen. So lese ich diesen Passus jetzt.
Der Passus im Bereich "Paket-Tarife" liest sich jetzt vorteilhafter, aber immer noch uneindeutig. Ich lese daraus, dass 25% vom Paketpreis als Bonus "gesichert" sind. Ich kann aber insgesamt nicht erkennen, welche Faktoren nun zu einem höheren Bonus führen würden. Diese scheint es aber geben zu müssen, wenn hier von "mindestens" die Rede ist. Eigentlich bleibt nichts anderes als Faktor übrig, als ebenfalls der bei Vertragsabschluss angegebene Verbrauch. Der liegt bei einem Paket aber naturgemäß immer unter dem Paketpreis. Niemand gibt beim Abschluss einen Verbrauch von 4000kwh an und bucht dann ein 3200er Paket. Also das Ganze ist immer noch uneindeutig und höchst intransparent. Und ich steh nun weiterhin vor dem Problem, wie hoch der Bonus ist, den ich nun im Widerspruch geltend machen werde... :-\
bolli:
--- Zitat von: Eni am 26. Juni 2014, 03:00:01 ---Also "eindeutig" ist das alles immer noch nicht. Insbesondere
Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss
angegebenen Jahresverbrauch des Kunden.
liest sich ja so, als ob der Höchstmaßstab des Bonus eben nicht vom tatsächlichen Verbrauch abhängt, sondern von der Angabe des Verbrauchs, die der Kunde bei Antragsstellung macht - sofern es sich nicht um einen Paket-Tarif handelt. Also, wenn der Verbrauch tatsächlich höher ist, dann wird diese Verbrauchsangabe beim Online-Abschluss als Maßstab genommen; ist der Verbrauch niedriger als diese Angabe, dann wird der tatsächliche Verbrauch als Maßstab genommen. So lese ich diesen Passus jetzt.
--- Ende Zitat ---
Genau so ist es. Was soll daran nicht eindeutig sein ? Es gilt der tatsächliche Verbrauch bis zu der Grenze, die Sie durch Angabe Ihrer Verbrauchsschätzung selbst gesetzt haben. Darüber hinaus gehende Verbräuche finden keinen Eingang in die Bonusberechnung.
--- Zitat von: Eni am 26. Juni 2014, 03:00:01 ---Der Passus im Bereich "Paket-Tarife" liest sich jetzt vorteilhafter, aber immer noch uneindeutig. Ich lese daraus, dass 25% vom Paketpreis als Bonus "gesichert" sind. Ich kann aber insgesamt nicht erkennen, welche Faktoren nun zu einem höheren Bonus führen würden. Diese scheint es aber geben zu müssen, wenn hier von "mindestens" die Rede ist. Eigentlich bleibt nichts anderes als Faktor übrig, als ebenfalls der bei Vertragsabschluss angegebene Verbrauch. Der liegt bei einem Paket aber naturgemäß immer unter dem Paketpreis. Niemand gibt beim Abschluss einen Verbrauch von 4000kwh an und bucht dann ein 3200er Paket. Also das Ganze ist immer noch uneindeutig und höchst intransparent.
--- Ende Zitat ---
Sie denken möglicherweise zu sehr in eine Richtung. Es gibt zwei Möglichkeiten, wo es mehr als den Pakettarif gibt:
Variante 1: Ihr zu Beginn geschätzter Verbrauch liegt (knapp) über der Grenze eines Paketes (diese haben nämlich oft bestimmte Größen) und somit errechnet sich ihr Angebotspreis aus dem Paketpreis zzgl. dem Preis der darüber liegenden kWh, die meist höher vergütet werden müssen. Soll heißen, wenn Ihr Paket 7.200 kWh besträgt und Sie 7.300 kWh angegeben haben wird bei der Kalkulation der Paketpreis + 100 x xx ct gerechnet. Liegt Ihr Verbrauch nun nur bei 7.250 kWh, berechnet sich der Bonus aus 25% des gesamten Verbrauchs (7.250) und nicht aus der Angabe (7.300). Nur dieses müssen Sie letztlich auch bezahlen. Liegt ihr realer Verbrauch aber bei 7.100 kWh, müssen Sie 7.200 bezahlen (mindestens das Paket) und der Bonus wird aus diesem Paketpreis berechnet, auch wenn Ihr realer Verbrauch geringer war.
Variante 2: Sie haben 7.200 kWh vorher geschätzt und genau so hoch ist auch ihr Paket. Ihr realer Verbrauch weisst aber nach einem Jahr 7.400 kWh aus. Dann wird der Bonus NICHT nur aus dem Paketpreis berechnet sondern berücksichtigt auch die zusätzlich von Ihnen zu bezahlenden 200kWh. (geht also über die Mindestsumme des Paketpreises hinaus). Insofern ist da aus meiner Sicht nichts uneindeutig. Auch eine Mehrdeutigkeit kann ich derzeit nicht erkennen, lasse mich aber gerne diesbezüglich aufklären.
Eni:
Achtung! Es folgt eine Aufklärung ;):
Variante1: Das stimme ich Ihnen zu. Sooo abwegig, wie zuvor von mir dargestellt, ist es dann doch nicht, dass manchmal auch ein Paket gebucht wird, obwohl der eigene Verbrauch höher eingeschätzt wird. Das geht allerdings nur, wenn der Verbrauch wirklich kaum schwankt und absolut sicher vorhersehbar ist. Besonders logisch ist diese Vorgehensweise seitens Almado jedoch immer noch nicht. Denn dann wäre es ja grundsätzlich bei diesen Paketen mit Bonusangebot sinnvoll, den eigenen Verbrauch immer über dem Paketpreis einzuschätzen; vorausgesetzt man kennt bei Vertragsschluss diese Bedingungen. Da wir noch Jahre später darüber diskutieren, dürften allerdings die wenigsten Leute diese Bonusbedingungen tatsächlich vor Abschluss kennen.
Variante2: Ok, jetzt kommt erst die Aufklärung.
--- Zitat von: bolli am 26. Juni 2014, 08:44:10 ---
Variante 2: Sie haben 7.200 kWh vorher geschätzt und genau so hoch ist auch ihr Paket. Ihr realer Verbrauch weisst aber nach einem Jahr 7.400 kWh aus. Dann wird der Bonus NICHT nur aus dem Paketpreis berechnet sondern berücksichtigt auch die zusätzlich von Ihnen zu bezahlenden 200kWh. (geht also über die Mindestsumme des Paketpreises hinaus). Insofern ist da aus meiner Sicht nichts uneindeutig. Auch eine Mehrdeutigkeit kann ich derzeit nicht erkennen, lasse mich aber gerne diesbezüglich aufklären.
--- Ende Zitat ---
Sie vernachlässigen bei dieser Sichtweise ausgerechnet den "Satz" der AGB, der das alles so uneindeutig macht:
--- Zitat ---Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss angegebenen Jahresverbrauch des Kunden.
--- Ende Zitat ---
Deshalb greift Variante 2 nicht. Es wird der Mehrverbrauch eben gerade dann nicht in die Bonusberechnung einbezogen. Denn es zählt ja nur die Vorabschätzung. In meinem Fall hätte das z.B. geheißen, dass ich ganz schön gekniffen gewesen wäre (ok, bin ich gerade ohnehin...), wenn ich einfach z.B. einen Flüchtigkeitsfehler bei der Angabe gemacht hätte; nach dem Motto: "Nur 3000kw angegeben, dann später bemerkt, dass man ja eigentlich 3500 kwh angeben wollte, aber nichts korrigiert, weil man diese Angabe ohnehin für recht unbedeutend hält. Da ich an meinen Paketpreis verbrauchsmäßig nicht rankomme, ist es faktisch für mich irrelevant. Für andere aber sicher nicht.
bolli:
--- Zitat von: Eni am 26. Juni 2014, 10:48:52 ---Achtung! Es folgt eine Aufklärung ;):
Variante1: Das stimme ich Ihnen zu. Sooo abwegig, wie zuvor von mir dargestellt, ist es dann doch nicht, dass manchmal auch ein Paket gebucht wird, obwohl der eigene Verbrauch höher eingeschätzt wird. Das geht allerdings nur, wenn der Verbrauch wirklich kaum schwankt und absolut sicher vorhersehbar ist. Besonders logisch ist diese Vorgehensweise seitens Almado jedoch immer noch nicht. Denn dann wäre es ja grundsätzlich bei diesen Paketen mit Bonusangebot sinnvoll, den eigenen Verbrauch immer über dem Paketpreis einzuschätzen; vorausgesetzt man kennt bei Vertragsschluss diese Bedingungen. Da wir noch Jahre später darüber diskutieren, dürften allerdings die wenigsten Leute diese Bonusbedingungen tatsächlich vor Abschluss kennen.
--- Ende Zitat ---
Ob Sie es glauben oder nicht: Diese Bedigungen werden Ihnen in 99,9 % immer VOR Vertragsabschluss zur Kenntnis gegeben (sonst wären sie nämlich nicht Vertragsbestandteil). Bei meinen Verträgen erschienen diese Angaben meist auf der letzten Seite vor der Bestätigung des Vertrages (vom Kunden her). Man muss sich natürlich ALLES durchlesen (und ggf. Screenshots machen). In den meisten Fällen stand das Ganze auch später noch in der Vertragsbestätigung (was alleine für eine Gültigkeit im Vertrag aber nicht ausreichen würde).
--- Zitat von: Eni am 26. Juni 2014, 10:48:52 ---Variante2: Ok, jetzt kommt erst die Aufklärung.
Sie vernachlässigen bei dieser Sichtweise ausgerechnet den "Satz" der AGB, der das alles so uneindeutig macht:
--- Zitat ---Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss angegebenen Jahresverbrauch des Kunden.
--- Ende Zitat ---
Deshalb greift Variante 2 nicht.
Es wird der Mehrverbrauch eben gerade dann nicht in die Bonusberechnung einbezogen. Denn es zählt ja nur die Vorabschätzung.
--- Ende Zitat ---
Nein, es zählt nicht NUR die Vorabschätzung. Bei einem Pakettarif bewegt sich die Berechnung des Bonus IMMER zwischen dem Paketpreis für die feste Energiemenge und der Kundenangabe vor Vertragsabschluss. Eine Preiszahlung unter den Paketpreis ist nicht möglich und somit wird auch der Bonus immer mindestens auf den Paketpreis gezahlt und die Obergrenze ist IMMER Ihre Angabe vor Vertragsschluss. Das ist aber nur die Maximalgrenze, die auch durch den Realverbrauch erreicht sein muss. Ist aber Ihr Realverbrauch höher als die Vorabangabe, gibt's trotzdem nur einen Bonus bis in Höhe Ihres angegebenen Verbrauchs. DAS ist der Inhalt des Satzes.
--- Zitat von: Eni am 26. Juni 2014, 10:48:52 ---In meinem Fall hätte das z.B. geheißen, dass ich ganz schön gekniffen gewesen wäre (ok, bin ich gerade ohnehin...), wenn ich einfach z.B. einen Flüchtigkeitsfehler bei der Angabe gemacht hätte; nach dem Motto: "Nur 3000kw angegeben, dann später bemerkt, dass man ja eigentlich 3500 kwh angeben wollte, aber nichts korrigiert, weil man diese Angabe ohnehin für recht unbedeutend hält.
--- Ende Zitat ---
Wenn Sie solche Gedankengänge haben, sollten Sie besser keine Verträge abschließen. 8)
Es wird in einem Verfahren weitestgehend irrelevant sein, ob Sie nun einen Tipfehler begangen haben, den Sie aus welchen Gründen auch immer nicht korrigiert haben. Fakt ist: Sie haben ihn nicht korrigiert und damit ist Ihre Angabe wesentlicher Bestandteil Ihres Vertrages. Abgefragte Angaben bei Vertragsschluss sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Tun Sie dieses nicht, weil Sie die abgefragten Daten für irrelevant halten, kann sich dieses später bitter rächen.
Übrigens noch am Rande:
--- Zitat von: Eni am 26. Juni 2014, 10:48:52 ---Das geht allerdings nur, wenn der Verbrauch wirklich kaum schwankt und absolut sicher vorhersehbar ist.
--- Ende Zitat ---
Genau deshalb werden Verbraucher vor dem Abschluss solcher Verträge von Seiten der verbraucherzentralen auch immer wieder gewarnt. Der Energieanbieter kann dabei kein Minus machen, weshalb er sie gerne anbietet.
--- Zitat von: Eni am 26. Juni 2014, 10:48:52 ---Besonders logisch ist diese Vorgehensweise seitens Almado jedoch immer noch nicht. Denn dann wäre es ja grundsätzlich bei diesen Paketen mit Bonusangebot sinnvoll, den eigenen Verbrauch immer über dem Paketpreis einzuschätzen;
--- Ende Zitat ---
Bis zu einem gewissen Punkt ja. Aber ab einem bestimmten Punkt springt man aber ja ins nächste Paket, wo man dann wieder in der Falle steckt, wenn man den Verbrauch nicht erreicht. Diesen Punkt muss man dann mit ausprobieren rausbekommen. Das dürfte den meisten Verbrauchern zuviel sein (zumal viele tatsächlich, wie von Ihnen beschrieben, die Ausführungen zum Bonus bei Vertragsschluss gar nicht ordentlich lesen und sich daher darüber auch keine Gedanken machen).
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