Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht

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winwood:
In meinem Fall war es so, dass ich selbst den Zählerstand 3 Tage vor Fälligkeit abgelesen habe, der Grundversorger aber auch noch jemanden zum ablesen geschickt hat. Trotzdem lage A eigenartigeweise keine Zählerstände vor. Auf Anfrage, wann denn nun die Jahresabrechnung kommt, antworteten sie immer gleichlautend: Vielen Dank für Ihre anfrage nach dem abrechnungszeitraum. sobald uns der Zählerstand vorliegt, könnnen sie mit der Abrechnung im ersten Quartal, wie vertraglich vereinbart,rechnen.
Nunja. ich rechne immer noch...

Meine Sonderkündigung wird nicht akzeptiert, der neue Versorger hat mir mitgeteilt, ich wäre noch bis 31.12. bei A.
Die machen einfach, was sie wollen.

scooter44:
@winwood In Ihrem Fall wäre es ratsam, eine Beschwerde mit sämtlichen verfügbaren Unterlagen bei der Schlichtungsstelle Energie einzureichen! Auch mit Hinblick auf Ihre Sonderkündigung!

winwood:
Das werde ich tun. Morgen drüph habe ich eine Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale.

khh:

--- Zitat von: winwood am 22. Juni 2014, 07:30:42 ---In meinem Fall war es so, dass ich selbst den Zählerstand 3 Tage vor Fälligkeit abgelesen habe, der Grundversorger aber auch noch jemanden zum ablesen geschickt hat. ...
--- Ende Zitat ---

@winwood,
bei einer Ablesung 3 Tage vor Fälligkeit liegt nun mal kein Zählerstand zum vertraglich exakt maßgeblichen Zeitpunkt (= zum Ablauf des Lieferjahres, in Ihrem Fall anscheinend der 31.12. /24 Uhr) vor!

Und bitte die korrekten Bezeichnungen verwenden, um Irritationen anderer User zu vermeiden:
Der "Grundversorger" schickt NIE jemanden zur Zählerablesung; dafür ist allein der Netzbetreiber (ÜNB) bzw. Messstellenbetreiber zuständig (vgl. u.a. § 21 b Abs. 1 EnWG). In Ihrem „Fall“ dürfte das die (zufällig) zu dem Zeitpunkt anstehende turnusmäßige Jahresablesung des ÜNB gewesen sein.

Damit von den Versorgern nicht immer wieder Verbrauchsschätzungen abgerechnet werden (müssen!), sollten
die Energieverbraucher die bereits x-fach hier im Forum erfolgte Empfehlung gemäß Antwort #33 letzter Absatz unbedingt anwenden !!!   



--- Zitat von: scooter44 am 22. Juni 2014, 10:53:09 ---@winwood In Ihrem Fall wäre es ratsam, eine Beschwerde mit sämtlichen verfügbaren Unterlagen bei der Schlichtungsstelle Energie einzureichen! Auch mit Hinblick auf Ihre Sonderkündigung!
--- Ende Zitat ---
und

--- Zitat von: winwood am 22. Juni 2014, 14:12:37 ---Das werde ich tun. Morgen früh habe ich eine Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale.
--- Ende Zitat ---

Ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle wird (zunächst mal) NICHT stattfinden ! 
- siehe Verfahrensordnung § 4 ( www.schlichtungsstelle-energie.de verlinkt unter „Ihre Beschwerde“):

--- Zitat ---Abs. 3 d) wenn von dem Beschwerdeführer wegen des Beschwerdegrundes Strafanzeige erstattet worden ist oder während des Verfahrens erstattet wird und das Ermittlungsverfahren noch nicht eingestellt ist.
--- Ende Zitat ---

@winwood,
mit Ihrer (emotional nachvollziehbaren) Strafanzeige, die vermutlich wie das „Hornberger Schießen“ ausgeht :( , blockieren Sie sich selbst bei der zivilrechtlichen Durchsetzung Ihrer Forderungen über die Schlichtungsstelle ??? ! 

winwood:
Das war auch hier jetzt der Knackpunkt. Die anzeige verhindert eine Schlichtung.
Ich habe jetzt erstmal gegen das Inkasso einen anwalt eingeschaltet. Ich zahle lieber die Anwaltsgebühr, als das Inkasso >:(

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