Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
scooter44:
Durch die Schlichtungsstelle Energie habe ich nun zumindest sehr schnell einen Teilerfolg gegen die 365 AG erzielt:
--- Zitat ---Sehr geehrte Frau xxx,
in vorbezeichneter Angelegenheit wurde der Beschwerdeführer zum 01.07.2014 aus dem
Vertrag entlassen. Die Abrechnung vom xxx wird inklusive Bonusgutschrift
korrigiert.
--- Ende Zitat ---
Die korrigierte Jahresabrechnung und die Schlussrechnung bleiben nun abzuwarten, da der Endzählerstand in der Jahresabrechnung seinerzeit einfach geschätzt wurde.
khh:
Ich komme noch einmal zurück auf die in Antwort #20 zitierte Eingangsbestätigung von immergrün (gleichlautend wohl auch durch almado) über den Zugang der Verfahrenseröffnung durch die Schlichtungsstelle (SE), insbesondere auf nachstehende Passagen:
--- Zitat --- [...]
Wie Ihnen die Schlichtungsstelle sicher schon mitgeteilt hat, tragen die an dem Verfahren beteiligten Unternehmen grundsätzlich die Kosten dieses Verfahrens. Soweit die Schlichtungsstelle jedoch Anhaltspunkte für eine offensichtlich missbräuchliche Anrufung erhält, behält sich die Schlichtungsstelle gemäß § 11 (2) ihrer Verfahrensordnung vor, Ihnen die Kosten dieses Verfahrens aufzuerlegen. Ein offensichtlicher Missbrauch kann beispielsweise dann vorliegen, wenn Sie einen Schichtungsantrag gestellt haben, obwohl Sie den von uns gelieferten Strom nicht ausschließlich privat nutzen oder genutzt haben.
Im Rahmen Ihrer Vorsorge teilen wir mit, dass selbst Kleingewerbetreibende, auch wenn diese Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes sind, nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schlichtungsstelle fallen. Sollten wir im Rahmen unserer Überprüfung eine gewerbliche Nutzung Ihrer Abnahmestelle feststellen, setzen wir Ihr Verständnis voraus, dass wir diese Information an die Schlichtungsstelle weiterleiten werden. Dabei können Ihnen Kosten von bis zu € 450,00 entstehen.
[...]
--- Ende Zitat ---
Die in rot von mir hervorgehobenen Textteile sind (wieder einmal) Falschbehauptungen !
Die Verfahrensordnung der SE besagt nämlich zu deren Zuständigkeit:
--- Zitat ---§ 3 Antrag auf Schlichtung (Anrufung)
(1) Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreibern oder Messdienstleistern (Unternehmen) und Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der gelieferten Energie kann die Schlichtungsstelle Energie angerufen werden.
--- Ende Zitat ---
Und § 13 BGB definiert "Verbraucher" folgendermaßen:
--- Zitat ---Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
--- Ende Zitat ---
Sollte jemals ein Versorger wie die 365 AG versuchen, mich zum SE-Schlichtungsverfahren derart zu täuschen und zu verunsichern, würde ich ein solch dreistes Schreiben umgehend zur Kenntnis an die Schlichtungsstelle weiterleiten und mit einer weiteren Beschwerde verbinden >:( !
[Unterstreichungen in den Zitaten jeweils durch khh]
scooter44:
Dieses Schreiben werde ich an die Schlichtungsstelle weiterleiten. Und antworten werde ich der Schlichtungsstelle erst nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt. Die Kosten seiner Inanspruchnahme werden der 365 AG gegenüber geltend gemacht.
khh:
--- Zitat von: scooter44 am 21. Juni 2014, 10:21:02 ---... Die korrigierte Jahresabrechnung und die Schlussrechnung bleiben nun abzuwarten, da der Endzählerstand in der Jahresabrechnung seinerzeit einfach geschätzt wurde.
--- Ende Zitat ---
Dazu mal eine Anmerkung: Zumindest in den aktuell von immergrün für Neukunden verwendeten AGB heißt es
--- Zitat ---Ziff. 9 Bonusanspruch ...
(2) Der Bonus kann erst abgerechnet werden, wenn der Kunde den Zählerstand zum Ende der für die Bonusberechnung maßgeblichen Mindestvertragslaufzeit mitgeteilt hat.
--- Ende Zitat ---
und
--- Zitat ---Ziff. 10 Abrechnung ...
(1) Der Energieversorger legt der Jahresverbrauchsabrechnung die vom zuständigen Netzbetreiber bzw. vom Kunden gemeldeten Angaben, der Endabrechnung die vom zuständigen Netzbetreiber letztgemeldeten Angaben zugrunde, wobei Ausgangspunkt der ersten Jahresverbrauchsabrechnung der vom zuständigen Netzbetreiber zum Lieferbeginn gemeldete Anfangszählerstand ist.
--- Ende Zitat ---
Das bedeutet, der Kunde hat (wie hier im Forum schon x-mal empfohlen) zu den vertraglich maßgeblichen Terminen jeweils unaufgefordert SELBST den Zählerstand abzulesen und dem Versorger sowie unbedingt AUCH dem zuständigen Netzbetreiber mitzuteilen, andernfalls bleibt nur die Schätzung/rechnerische Ermittlung auf Basis des zuletzt vom Netzbetreiber turnusmäßig abgelesenen Zählerstandes ??? .
scooter44:
Wie bereits mitgeteilt nimmt der Netzbetreiber in meinem Fall gegen Jahresende die Ablesung vor! Man kann den aktuellen Zählerstand dann mitgeteilt bekommen und an den entsprechenden Anbieter weiterleiten.
Oder der Anbieter schickt rechtzeitig vor Erstellung der Jahresabrechnung eine Aufforderung zur Zählerstandsmitteilung. Darüber hatte ich auch schon berichtet.
Sollte die "korrigierte" Abrechnung allerdings erneut fehlerhaft sein, wird eben erneut dagegen Widerspruch eingelegt.
Von mir sieht der unseriöse Laden 365 AG jedenfalls keinen Cent mehr ...
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln