Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht
scooter44:
Auf alle Fälle bleibt es bei meiner außerordentlichen Kündigung.
Man darf auch gespannt sein, wie es mit diesem (..aus rechtlichen Gründen wurde der Beitrag vom Forenbetreiber bearbeitet ...)-Verein weitergeht:
--- Zitat ---Schlichtungsstelle bittet Bundesnetzagentur um Prüfung
Das "Handelsblatt" berichtete von einem Brief der Schlichtungsstelle an die Bundesnetzagentur. Sie solle prüfen, ob "die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der ExtraEnergie GmbH und der almado AG noch gegeben ist". Dies ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz § 5 Vorraussetzung für die Erlaubnis einer Energieversorgung.
"Aus Sicht der Schlichtungsstelle ist das Verhalten beider Unternehmen in den Schlichtungsverfahren nicht länger tragbar", zitierte das "Handelsblatt" aus dem Schreiben. ExtraEnergie beispielsweise erkenne "pauschal sämtliche Schlichtungsempfehlungen nicht an".
Dem Handelsblatt zufolge gehören Almado und ExtraEnergie zu den Firmen mit den meisten Fällen bei der Schlichtungsstelle.
Laut Angabe der 365 AG hat die Bundesnetzagentur aufgrund der Schilderung der Schlichtungstelle keine Veranlassung gesehen, ein Prüfungsverfahren gegen die 365 AG einzuleiten.
WDR-Sendereihe "Servicezeit" vom 14. Oktober 2013, "Stromdiscounter in der Kritik - Schlichtungsstelle Energie rügt ExtraEnergie und Almado"
SPIEGEL-Online vom 23. September 2013; Bundesnetzagentur prüft Beschwerden gegen Billiganbieter Almado und ExtraEnergie
--- Ende Zitat ---
findus14472:
Wenn von jemandem k e i n e Reaktion zu erwarten ist, dann dürfte es wohl die Bundesnetzagentur sein. Die ziehen sich das Deckmäntelchen "Datenschutz" über beide Ohren und setzen ihren Dornröschenschlaf fort. Siehe Flexstrom, siehe TelDaFax, siehe jahrelanges Treiben der Almados.
khh:
@scooter44,
die von der Schlichtungsstelle an die Bundesnetzagentur gerichtete Bitte um Prüfung bzgl. § 5 Satz 4 EnWG ist doch ohne Ergebnis geblieben, da die BNA augenscheinlich ein zahnloser "Papiertiger" ist.
Sie sind m. E. zu sehr auf die Verbrauchsschätzung und auf ein vermeintliches Recht einer (vermutlich höchstrichterlich nicht geklärten) außerordentlichen Kündigung fixiert, was Immergrün aber einfach ignoriert.
Eine Abrechnung für das 1. Lieferjahr inkl. Bonusgutschrift haben Sie wohl bereits mit Fristsetzung angemahnt. Daran anschließend würde ich mit entsprechender Mitteilung an 365 AG/ Immergrün folgendermaßen vorgehen:
1. die Einzugsermächtigung/das SEPA-Mandat widerrufen (falls nicht ohnehin schon erfolgt);
2. der Preiserhöhung für das 2. Lieferjahr widersprechen, begründet mit der intransparenten Preiserhöhungsmitteilung (§ 41 Abs. 3 EnWG) und der Unwirksamkeit der anfänglich verwendeten AGB-Preisanpassungsklausel (§ 307 BGB);
3. auf Basis des vertraglichen Anfangspreises selbst den (entsprechend reduzierten) monatlichen Betrag für 11 Abschläge ermitteln;
4. die Zahlung dieser Abschläge bis zur Höhe des selbst errechneten Guthabens aus dem 1. Lieferjahr zurückbehalten (da Immergrün den Bonusanspruch vermutlich nicht mal bestritten, geschweige denn begründet widerlegt hat, wäre wohl auch eine Aufrechnung rechtlich unbedenklich).
Damit (mit Geld-Entzug!) "zwingt" man diese "Bonus-Preller" zu einer Reaktion auf die berechtigten Reklamationen! Von einer möglichen Inkassobeauftragung und deren Mahnungen (mit vorstehender Begründung einmalig zurückweisen) oder von Klageandrohungen etc. sollte man sich nicht schrecken lassen.
Gruß, khh
scooter44:
--- Zitat ---
--- Zitat ---... da die BNA augenscheinlich ein zahnloser "Papiertiger" ist.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Das sehe ich auch so!
Ich hatte bisher immer selbst überwiesen, ein SEPA-Mandat nie erteilt.
Eine Preiserhöhung für das 2. Lieferjahr hat man mir bisher nicht mitgeteilt. Ich habe lediglich nur den Lieferschein (3 Monate nach "Vertragsbeginn" nach mehrmaligen Anmahnen erhalten), den Immergrün als "Vertrag" bezeichnet. Vorher weder Auftragsbestätigung noch Lieferbestätigung.
--- Zitat ---Damit (mit Geld-Entzug!) "zwingt" man diese "Bonus-Preller" zu einer Reaktion auf die berechtigten Reklamationen! Von einem möglichen Inkassobeauftragung und deren Mahnungen (mit vorstehender Begründung einmalig zurückweisen) oDder von Klageandrohungen sollte man sich nicht schrecken lassen.
--- Ende Zitat ---
Darauf werden mein Rechtsanwalt und demnächst auch die Verbraucherzentrale zu reagieren wissen.
Aufgrund der Zurückbehaltung weiterer Zahlungen wundert es mich, dass mir der Laden aufgrund von Zahlungsverzug noch nicht "außerordentlich" gekündigt hat.
--- Zitat ---Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns bei ausbleibendem Zahlungseingang die Abgabe des Forderungsfalles an einen externen Dienstleister vorbehalten sowie bei anhaltendem bzw. wiederholtem Zahlungsverzug eine außerordentliche Kündigung des Liefervertrages erfolgen muss.
--- Ende Zitat ---
Schreiben der DTMI hatten wir ebenfalls ignoriert.
khh:
--- Zitat von: scooter44 am 14. Juni 2014, 14:19:58 ---... Eine Preiserhöhung für das 2. Lieferjahr hat man mir bisher nicht mitgeteilt. ...
--- Ende Zitat ---
Wirklich nicht ? - Haben Sie alle Mails, insbesondere die SEPA-Info und auch die möglichen Nachrichten in
Ihrem Kundenportal der Immergrün-HP genauestens auf "versteckte" Preiserhöhungsmitteilungen geprüft ?
Ansonsten ist doch (fast) alles gut: Sie leisten z. Zt. keine Zahlungen und Immergrün liefert fleißig Strom ;D !
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