Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht

<< < (4/15) > >>

scooter44:

--- Zitat ---Wirklich nicht ?  -  Haben Sie alle Mails, insbesondere die SEPA-Info und auch die möglichen Nachrichten in
Ihrem Kundenportal der Immergrün-HP genauestens auf "versteckte" Preiserhöhungsmitteilungen geprüft ?
--- Ende Zitat ---


Bezüglich einer eventuellen Preiserhöhung keinerlei E-Mails erhalten, auch keine SEPA-Info und Aufforderung zum Lastschrifteinzugsverfahren.


Hier kann ich mich mit meinen Daten neuerdings nicht oder nicht mehr einloggen:


http://www.kundenservice-energie.de/immergruen/


Es soll schon vorgekommen sein, dass Almado & Co. Kunden ohne Mitteilung einfach rausgeworfen und diese plötzlich Rechnungen vom Grundversorger erhalten hätten. Auch wurde schon erwähnt, dass Almado & Co. auch Kunden mit negativer Schufa annehmen würden.


Angesichts der vielen Beschwerden im www müssen den "Sachbearbeitern" bei diesem Verein schon die Köpfe rauchen ...


http://de.reclabox.com/search?utf8=%E2%9C%93&searchstr=Almado

http://de.reclabox.com/search?utf8=%E2%9C%93&searchstr=Immergr%C3%BCn-Energie


Es wäre auch interessant zu erfahren, ob Kunden schon angesichts der Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW und der bewussten Täuschung wegen des Neukundenbonus schon Strafanzeige nach § 263 StGB einreicht haben.



--- Zitat ---Der Stromlieferant mit Sitz in Köln hat das unlautere Verhalten eingeräumt

--- Ende Zitat ---

http://www.vz-nrw.de/stromdiscounter-almado-energy-windige-geschaeftspraktiken-gekappt-1

http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

khh:
@scooter44,

Sie springen jetzt aber von einem Thema zum anderen. Das hatten wir hier alles schon und damit es nicht
noch unübersichtlicher wird :(, sollte jedes Thema besser im betreffenden Thread diskutiert werden.

Im Übrigen kann ich immer noch kaum glauben, dass Ihnen ab dem 2. Lieferjahr keine drastische Preiserhöhung "untergejubelt" wurde/wird.

scooter44:

--- Zitat ---Sie springen jetzt aber von einem Thema zum anderen
--- Ende Zitat ---


Ich hatte alles nochmals zusammengefasst.



--- Zitat ---Im Übrigen kann ich immer noch kaum glauben, dass Ihnen ab dem 2. Lieferjahr keine drastische Preiserhöhung "untergejubelt" wurde/wird.

--- Ende Zitat ---


Es ist aber so, sonst hätte ich sicherlich eine Mitteilung bekommen und schon ab diesem Punkt außerordentlich gekündigt!

bolli:

--- Zitat von: scooter44 am 15. Juni 2014, 11:39:50 ---
--- Zitat ---Im Übrigen kann ich immer noch kaum glauben, dass Ihnen ab dem 2. Lieferjahr keine drastische Preiserhöhung "untergejubelt" wurde/wird.

--- Ende Zitat ---


Es ist aber so, sonst hätte ich sicherlich eine Mitteilung bekommen und schon ab diesem Punkt außerordentlich gekündigt!

--- Ende Zitat ---
Ich halte es in scotter44's Fall auch für relativ unerheblich, ob er eine solche Preiserhöhung erhalten hat, da nach meinem Kenntnisstand bisher alle Preiserhöhungsklauseln in den AGB der 365 AG, sofern sie überhaupt wirksam als Vertragsbestandteil vereinbart wurden, einer Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB nicht standhalten und somit nicht wirksam sind. Und da er keinem Lastschrifteinzug zugestimmt oder ein Sepa-Mandat erteilt hat, kann der Versorger nichts einziehen, schon gar nichts überhöhtes. Er hat es also selbst in der Hand, was er zahlt, und das wäre für mcih maximal der ursprünglich vereinbarte Preis, und das auch erst nach einer ordnungsgemäßen Jahresrechnung.
Insofern bräuchte ich die außerordentliche Kündigung erstmal gar nicht.  Aber wenn die mich dann aufgrund meiner Minderzahlungen rausschmeißen möchten, kann ich ja gerne gehen.  ;)

scooter44:
Ich habe den Fall an die Schlichtungsstelle inklusive allen Unterlagen und AZ meines Rechtsanwalts weitergeleitet und heute ein Aktenzeichen zum Verfahrensbeginn bekommen. Auf alle Fälle versuche ich Almado und Konsorten mit allen Mitteln Ärger zu machen.

Im Zuge des Gesamtverfahrens wird man sicherlich auch feststellen können, wann und ob es für mich für das laufende Jahr auch eine Grundpreiserhöhung gegeben hat, von der ich nicht in Kenntnis gesetzt worden bin.

Wie man so hört soll es diese "verdeckt mitgeteilt" gegeben haben ...

Und zu einer unzulässigen Verbrauchschätzung wie in meinem Fall gibt es zum BGH-Urteil auch ein Urteil  Az. 5S185/06
LG Kleve vom 27. April 2007.


--- Zitat ---Die Abrechnung ist fehlerhaft, weil die Beklagte den Verbrauch der Klägerin
lediglich geschätzt hat. Zu einer solchen Verbrauchsschätzung war die Beklagte
nicht berechtigt.

--- Ende Zitat ---

Mir kommt es lediglich darauf an, den sogenannten "Vertrag" mit diesem Verein schnellstmöglich zu benden.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln