Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
VZ NRW mahnt almado ENERGY ab
DieAdmin:
Die Pressemitteilung der VZ NRW komplett:
--- Zitat ---P r e s s e I n f o
Stromdiscounter almado-Energy
Windige Geschäftspraktiken gekappt
vz/nrw Wechselwillige Stromkunden köderte die almado-Energy GmbH mit dem Versprechen, mit der ersten Jahresrechnung 25 Prozent ihrer Stromkosten als „Neukundenbonus“ erstattet zu bekommen. Doch setzte der Stromdiscounter dann viel Energie daran, die Auszahlung des 25-Prozent-Bonus zu verweigern: Mal wurde die vermeintliche Berücksichtigung des Nachlasses durch eine intransparente Rechnung vorgegaukelt, mal wurde die Kündigungsfrist anders als erwartet berechnet, was zum Verlust der Gutschrift führen sollte. Per Abmahnung hat die Verbraucherzentrale NRW solchen Geschäftspraktiken nun den Saft abgedreht: Der Stromlieferant mit Sitz in Köln hat das unlautere Verhalten eingeräumt und sich jetzt verpflichtet, die beanstandeten wettbewerbsrechtlichen Verstöße ab 1. Juni 2014 zu unterlassen. Die Verbraucherzentrale NRW rät daher allen Stromkunden, die von der almado-Energy GmbH um den Bonus geprellt wurden, rückwirkend auf korrekte Abrechnung, fristgerechte Rechnungsstellung und die Berücksichtigung wirksamer Kündigungsfristen zu pochen.
„Dazu sollte der Kunde allerdings selbst aktiv werden“, weist Jürgen Schröder, Energierechtsjurist der Verbraucherzentrale NRW, den Weg zum Recht. Er macht drei Konstellationen aus, bei denen Verbraucher gute Chancen auf bislang verweigerte Bonuszahlungen haben:
* Zwölfmonatsvertrag erfüllt: Wer zwölf Monate ununterbrochen beliefert wurde und damit die vertraglichen Bedingungen erfüllt, hat Anspruch auf eine korrekte Abrechnung, die auch den zugesicherten 25-Prozent-Bonus berücksichtigt. Andernfalls kann eine Neuabrechnung und Auszahlung des Rechnungsguthabens gefordert werden.
* Kundenansprüche bei Einlösung eines Verrechnungs-Schecks nicht verwirkt: Haben Kunden einen Verrechnungsscheck über ein Guthaben aus der Abrechnung eingelöst, sollten damit nach dem Willen des Stromdiscounters „alle Ansprüche gegenüber dem Unternehmen abgegolten sein“. Bei Jahresrechnungen ohne korrekte und nachvollziehbare Bonusverrechnung können Kunden jedoch weitergehende Ansprüche auch nach der Einlösung des Verrechnungsschecks noch geltend machen.
* Neufestsetzung der Kündigungsfrist: Obwohl Kunden den Vertrag wirksam zum Ablauf des ersten Lieferjahres gekündigt hatten und somit die Voraussetzungen für die Bonuszahlung erfüllt waren, bestätigte die almado-Energy GmbH in einigen Fällen, dass der Vertrag zu einem früheren Zeitpunkt beendet worden sei. Und verweigerte folglich auch die Auszahlung. Wer die fristgerechte Kündigung zum Ablauf des ersten Lieferjahres nachweisen kann, hat jedoch Anspruch auf den vertraglich zugesicherten Bonus und gegebenenfalls auf Schadenersatz.
Die almado-Energy GmbH gehört zur Unternehmensgruppe der 365 AG, die ihre Produkte unter den Marken „MeisterStrom“ und „IdealEnergie“ vertreibt. Auch die Immergrün-Energie GmbH mit ihren verschiedenen Bonustarifen (z. B. windkraft fix 1700 oder ökosiegel 1700) firmiert unter deren Dach.
--- Ende Zitat ---
khh:
Noch eine interessante Seite zu den Machenschaften der 365 AG (Almado / Immergrün):
www.recht-hilfreich.de/inkasso-frankfurt/inkasso/beschwerden-uber-almado-energy-ag-mahngebuhr-und-inkasso-fur-stromrechnung-bzw-stromabschlag-durch-dtmi/
Wenn man sich die 414 Kommentare anschaut, dann praktiziert dieser höchst unseriöse Anbieter seine diversen Maschen augenscheinlich schon seit Beginn seiner Energieanbietertätigkeit :o.
Es ist dringend geboten, dass die Verbraucherzentrale NRW am Ball bleibt und der 365 AG das Handwerk
gelegt wird !
Ben:
Kann man ab Juni wieder zu Almado wechseln?
khh:
--- Zitat von: Ben am 17. Mai 2014, 10:18:21 ---Kann man ab Juni wieder zu Almado wechseln?
--- Ende Zitat ---
Ohne jede Kenntnis,
1. zu was sich die 365 AG in der Unterlassungserklärung konkret verpflichtet hat ?
2. was die 365 AG bspw. unter „Kunden schnelle Problemlösung anbieten“ versteht ?
3. ob sich die 365 AG tatsächlich an diese Verpflichtungen und Angebote halten wird ?
Muss nicht erst einmal die 365 AG nachweisen, dass man unzumutbare Vergleichs-„Angebote“
und künftig „windige Geschäftspraktiken“ nachhaltig unterlässt ?
khh:
--- Zitat von: khh am 16. Mai 2014, 18:28:54 ---
--- Zitat von: 365AG am 16. Mai 2014, 16:24:05 ---Es ist uns - auch vor dem Hintergrund der aktuellen öffentlichen Wahrnehmung unseres Unternehmens -
ein großes Anliegen, unzufriedene Kunden abzuholen und Ihnen schnelle Problemlösung anzubieten. ...
--- Ende Zitat ---
Frage: Wird die 365 AG jetzt die Empfehlungen der Schlichtungsstelle Energie e.V. ausnahmslos anerkennen?
--- Ende Zitat ---
Da die 365 AG nicht mal die vorstehende einfache Frage beantwortet, sollte für Betroffene weiterhin gelten:
Angebotene "schnelle Problemlösungen" kritisch prüfen, nicht über den Tisch ziehen lassen, zumindest eine
Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de und ggf. Meldung an die Verbraucherzentrale NRW !
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