@KarstenV,
es ist kaum dem "Stromanbieter" zuzurechnen (wer hat schon hellseherische Fähigkeiten?
![Zwinkernd ;)](https://forum.energienetz.de/Smileys/default/wink.gif)
), wenn ein Verbraucher seiner Verpflichtung gemäß § 2 Abs. 2 der StromGVV - Auszug:
Kommt der Grundversorgungsvertrag dadurch zustande, dass Elektrizität aus dem Elektrizitätsversorgungs-netz der allgemeinen Versorgung entnommen wird, über das der Grundversorger die Grundversorgung durchführt, so ist der Kunde verpflichtet, dem Grundversorger die Entnahme von Elektrizität unverzüglich in Textform mitzuteilen. ...
womöglich nicht nachgekommen ist bzw. dies nicht belegen kann.
Wenn zudem 3 Jahre keine (Ab)rechnungen zugegangen sind, der Zähler nicht abgelesen wurde, man sich
zwar über die geringen Abschläge für den Strom wunderte, aber trotzdem keinerlei Veranlassung sah, dem
mal nachzugehen, dann sagt das wohl einiges.
Was soll denn ein Hauseigentümer beim Mieterschutzverein? Und warum sollte man irgendwen bzgl. Verjährung des Anspruch fragen, wo dazu vorstehend doch bereits eine eindeutige anwaltliche Aussage vorliegt?
Nachtrag:
Als Betroffener würde ich (bei Vattenfall?) anfragen, ob kulanter Weise anstatt zum Grundversorgungspreis rückwirkend ab Beginn eine Abrechnung mit dem günstigsten Sondervertrags-Tarif o.ä. möglich ist.
Andernfalls würde ich unverzüglich einen solchen Sondervertrag abschließen oder mir einen anderen günstigen
und
seriösen Anbieter suchen.