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Autor Thema: Stromkosten rückwirkend zahlen  (Gelesen 7660 mal)

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Offline clauschmi

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Stromkosten rückwirkend zahlen
« am: 09. Mai 2014, 16:54:15 »
Meine Familie und ich sind vor 3 Jahren von einer angemieteten Wohnung in ein eigenes Haus umgezogen. Wir haben unserer Meinung nach eine Ummeldung vorgenommen, dem Stromversorger mitgeteilt, dass wir aus der Wohnung ausziehen und auch die neue Adresse angegeben. Die Stromkosten wurden weiterhin wie gewohnt abgebucht und auch die Preiserhöhungen auf den Strompreis aufgeschlagen. Wir sind davon ausgegangen, dass die Ummeldung wohl vollzogen sein müsste. Als wir im März 2011 in unser Haus einzogen wurde auch der Zählerstand abgelesen. Alles in Ordnung... :)wir haben uns allerdings immer gewundert, dass wir für das neue Haus,dass ca. 100m2 größer ist als die alte Wohnung, so eine geringe Stromrechnung haben, aber beschweren wollten wir uns nicht, wie man vielleicht verstehen kann. Vor drei Tagen kam dann ein Brief vom hiesigen Stromanbieter, der eine Rechnung über 5250€ für den Zeitraum 03/2011 bis 04/2014 beherbergte. :o Daraufhin rief ich sofort beim Stromversorger an, der mir mitteilte, dass für dieses Haus kein Stromkonto existiere. Etliche Telefonate später war dann klar: Das alte Stromkonto wurde vom Anbieter nicht gelöscht und wir haben 3 Jahre lang Strom für eine Wohnung gezahlt, die leer stand,statt für unser Haus. ??? Vom Stromanbieter wird uns zur Last gelegt, wir hätten unseren neuen Stromzähler nicht explizit angemeldet. Eine Rechnung haben wir nie erhalten, wie mir bei Durchsicht unserer Unterlagen auffiel.
Die Firma will jetzt eine neue Rechnung stellen und die bereits gezahlten Beträge darin berücksichtigen. Wie ich bereits hier gelesen habe verjähren die Ansprüche der Stromfirmen erst ab Rechnungsstellung....gilt das auch für unseren Fall? Hier ist ja einiges mehr schief gelaufen.

Offline RR-E-ft

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Re: Stromkosten rückwirkend zahlen
« Antwort #1 am: 09. Mai 2014, 17:07:07 »
In die Rubrik "Erneuerbare Energie" passt der Beitrag nicht wirklich.


Wenn es sich um Grundversorgung handelt, so werden gem. § 17 Abs. 1 StromGVV Rechnungsbeträge  frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Vor der Fälligkeit beginnt keine Verjährungsfrist zu laufen. Da es Stromlieferungen ab März 2011 betreffen soll, ist bisher sowieso noch  nicht an einen Verjährungseintritt zu denken.  Fällige Rechnungsbeträge aus 2011 verjähren frühestens mit Ablauf des 31.12.14.
« Letzte Änderung: 09. Mai 2014, 17:11:16 von RR-E-ft »

Offline khh

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Re: Stromkosten rückwirkend zahlen
« Antwort #2 am: 09. Mai 2014, 18:33:23 »
... Als wir im März 2011 in unser Haus einzogen wurde auch der Zählerstand abgelesen. ...

Hallo clauschmi

durch wen wurde seinerzeit abgelesen und haben Sie dazu einen Nachweis ?
In den Folgejahren wurde nie wieder abgelesen (bspw. durch den Netzbetreiber) ?

... Eine Rechnung haben wir nie erhalten, wie mir bei Durchsicht unserer Unterlagen auffiel. ...

Tatsächlich nie, auch nicht zur vormaligen Wohnung, für die fälschlicherweise weiterhin Abschläge gezahlt wurden (per Lastschriftabbuchung oder Dauerauftrag/Überweisung) ?

Zwei weitere Fragen:
1. Um welches Stromversorgungsunternehmen handelt es sich (oder ist das ein Geheimnis ;)) ?
2. In welchem Tarif/Tarifbezeichnung wurden Sie in der alten Wohnung versorgt (Grundversorgung oder Sondervertrag) ?

Gruß, khh 

Nachtrag:  Handelt es sich bei Ihrem eigenen Haus um einen Neubau / Erstbezug ?
« Letzte Änderung: 09. Mai 2014, 18:52:24 von khh »
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Offline RR-E-ft

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Re: Stromkosten rückwirkend zahlen
« Antwort #3 am: 09. Mai 2014, 19:36:57 »
@kkh

Es ist aus den von mir o.g. Gründen nicht ersichtlich, weshalb es auf die von Ihnen zusätzlich aufgeworfenen Fragen ankommen könnte.

Offline khh

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Re: Stromkosten rückwirkend zahlen
« Antwort #4 am: 09. Mai 2014, 20:10:04 »
@RR-E-ft,

selbstverständlich ist die Frage bzgl. der Verjährung Ihrerseits beantwortet.

Meine Fragen an @clauschmi stelle ich aus ganz anderen Gründen.

Gruß, khh
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Offline clauschmi

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Re: Stromkosten rückwirkend zahlen
« Antwort #5 am: 12. Mai 2014, 21:02:55 »
Hallo khh, durch wen abgelesen wurde wissen wir leider nicht und haben bisher auch keine Nachweise auffinden können.
In den Folgejahren wurde hier nicht mehr abgelesen, was uns aber irgendwie nicht aufgefallen ist.
Wir haben weder für unser Haus, das vorher bis 06/2010 bewohnt war, noch für die vorherige Wohnung
für die fälschlicherweise abgebucht wurde,eine Rechnung erhalten. Wir haben unseren alten Vermieter angerufen, ob eventuell noch Post an uns eingegangen sei, die vergessen wurde, was nicht der Fall war. Ich versuche nochmal die alten Unterlagen von Vattenfall aufzufinden, bin bisher nicht dazu gekommen. Auf jeden Fall haben wir Vattenfall damals eine Einzugsermächtigung erteilt...das ging auch
aus deren Unterlagen hervor.
Gruß clauschmi

Offline khh

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Re: Stromkosten rückwirkend zahlen
« Antwort #6 am: 08. August 2014, 17:55:01 »
@KarstenV,

es ist kaum dem "Stromanbieter" zuzurechnen (wer hat schon hellseherische Fähigkeiten? ;)), wenn ein Verbraucher seiner Verpflichtung gemäß § 2 Abs. 2 der StromGVV  -  Auszug:
Zitat
Kommt der Grundversorgungsvertrag dadurch zustande, dass Elektrizität aus dem Elektrizitätsversorgungs-netz der allgemeinen Versorgung entnommen wird, über das der Grundversorger die Grundversorgung durchführt, so ist der Kunde verpflichtet, dem Grundversorger die Entnahme von Elektrizität unverzüglich in Textform mitzuteilen. ...
womöglich nicht nachgekommen ist bzw. dies nicht belegen kann.

Wenn zudem 3 Jahre keine (Ab)rechnungen zugegangen sind, der Zähler nicht abgelesen wurde, man sich
zwar über die geringen Abschläge für den Strom wunderte, aber trotzdem keinerlei Veranlassung sah, dem
mal nachzugehen, dann sagt das wohl einiges. ???

Was soll denn ein Hauseigentümer beim Mieterschutzverein? Und warum sollte man irgendwen bzgl. Verjährung des Anspruch fragen, wo dazu vorstehend doch bereits eine eindeutige anwaltliche Aussage vorliegt? :)

Nachtrag:
Als Betroffener würde ich (bei Vattenfall?) anfragen, ob kulanter Weise anstatt zum Grundversorgungspreis rückwirkend ab Beginn eine Abrechnung mit dem günstigsten Sondervertrags-Tarif o.ä. möglich ist.
Andernfalls würde ich unverzüglich einen solchen Sondervertrag abschließen oder mir einen anderen günstigen
und seriösen Anbieter suchen. 
« Letzte Änderung: 09. August 2014, 16:55:04 von khh »
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Offline ktown

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Re: Stromkosten rückwirkend zahlen
« Antwort #7 am: 15. August 2014, 09:50:50 »
es ist kaum dem "Stromanbieter" zuzurechnen (wer hat schon hellseherische Fähigkeiten? ;)),

oder mir einen anderen günstigen
und seriösen Anbieter suchen.
Passt irgendwie nicht zusammen......gelle 8)
Einerseits kann es Vattenfall nicht angekreidet werden, wenn Strom bezogen wird ohne sich anzumelden, andererseits wird ihm fehlende Seriosität vorgeworfen.
Was ich mich aber trotzdem frage: Wie kann man innerhalb von 3 Jahren für ein Einfamilienhaus solche Stromkosten produzieren? Hier sollte man den Ablesewert bei Kauf der Immobilie mit der Abrechnung prüfen. Alle vorher angefallen Stromkosten sind nämlich nicht vom jetzigen Eigentümer zu tragen.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline khh

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Re: Stromkosten rückwirkend zahlen
« Antwort #8 am: 15. August 2014, 10:21:42 »
... Passt irgendwie nicht zusammen......gelle 8) Einerseits kann es Vattenfall nicht angekreidet werden, wenn Strom bezogen wird ohne sich anzumelden, andererseits wird ihm fehlende Seriosität vorgeworfen. ...

"mir einen anderen günstigen und seriösen Anbieter suchen" soll besagen, dass der jetzige Versorgern nicht seriös ist?  -  bitte noch mal drüber nachdenken! ;)
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