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Autor Thema: Wechsel eines Anbieters - Erhöhung EEG bei Preisgarantie  (Gelesen 1629 mal)

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Offline Bugsi

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Wechsel eines Anbieters - Erhöhung EEG bei Preisgarantie
« am: 24. August 2014, 19:45:10 »
Hallo,

ich habe mal eine grundsätzliche Frage. Nachdem ich mit meinem letzten Anbieter auf die Nase gefallen bin, möchte ich jetzt zum Jahresende wechseln. Ich schaue also gerade einige Vergleichsportale durch, dabei fällt mir auf, daß in den AGB's wohl öfter die Erhöhung der EEG bei der Preisgarantie ausgeschlossen wird. Quasi das gleiche habe ich gerade mit meinem jetzigen Anbieter, der fordert die EEG-Umlage nämlich am Jahresende, aber erhöht seine Preise damit nicht laut eigener Aussage.

Genau genommen meine ich diesen Satz: Der Anbieter garantiert alle Preisbestandteile ausschließlich jeglicher Steuern (z.B. MwSt., Strom- und Gassteuer) und Abgaben (z.B. EEG, KWK-Abgabe, Konzessionsabgabe).

Wenn ein solcher Anbieter den Preis aufgrund der EEG erhöht, besitze ich kein Sonderkündigungsrecht, ist das richtig?

Generell, wo kann ich nachlesen, wann die EEG wie erhöht wurde?

Gruss,

Thomas


Offline khh

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Re: Wechsel eines Anbieters - Erhöhung EEG bei Preisgarantie
« Antwort #1 am: 24. August 2014, 22:00:44 »
Wenn ein solcher Anbieter den Preis aufgrund der EEG erhöht, besitze ich kein Sonderkündigungsrecht, ist das richtig?

Das ist wohl eher NICHT richtig  -  siehe z.B. hier:

... weil "nicht durch das EVU zu verantwortende Preisveränderungen" zum Jahresanfang hinzukamen. Natürlich geht es dabei um Preiserhöhungen wie Netzentgelte, EEG-Umlage u.ä.
Aussagen wie "nicht durch das EVU zu verantwortende Preisveränderungen" sind schlicht Unsinn. Auch Erhöhungen dieser Preisbestandteile dürfen von Versorgern nicht ohne weiteres 1 : 1 an die Kunden weitergereicht werden, vielmehr ist IMMER die Gesamtkostenentwicklung zu berücksichtigen. Erfolgt die "Weiterreichung" ohne Preiserhöhungsmitteilung und Einräumung eines Sonderkündigungsrechts, dann ist von der Unwirksamkeit solcher Preiserhöhungen auszugehen. In jedem Fall dürfte das so sein, wenn eine diesbzgl. AGB-Klausel den vom BGH aufgestellten Anforderungen für wirksame Preisanpassungsklauseln nicht genügt. Aber das Thema ist unter "Grundsatzfragen" ja ausführlich abgehandelt worden ... *)

*) siehe unter "Grundsatzfragen"
Seite 4, Thread "Weitergabe der zum 01.01.13 erhöhten EEG-Umlage durch Strompreiserhöhung?", insbes. Antworten #6, 23, 26, 49, 50 u. 52 sowie Thread "Rechtslage bei undurchsichtiger Weitergabe hoheitlicher Abgaben/Umlagen", insbes. Antworten #6 u. 12;
Seite 3, Thread "Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung gesetzlicher Abgaben", insbes. Antworten #2, 11 u. 22.

Für "Umlagen und Abgaben", die von einer Preisgarantie ausgenommen sind, sieht jedenfalls weder das deutsche EnWG/Energiewirtschaftsgesetz § 41 Abs. 3 noch die übergeordnete EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 2009/73 v. 13.07.09 im Anhang I Ziff. (1) b) irgendwelche Ausnahmeregelungen vor bzgl. der Mitteilungspflicht und des Sonderkündigungsrechts bei Preiserhöhungen!


@Bugsi,

wenn Sie erst ab 01.01.2015 einen neuen Stromanbieter suchen, dann warten Sie besser mindestens bis zum 16.10.14 (am 15.10. werden die Veränderungen der EEG-Umlage etc. veröffentlicht).
Und meiden Sie bei der Wahl des neuen Versorgers unbedingt die unseriösen sogen. "Billiganbieter" - siehe bspw. hier www.bezahlbare-energie.de

Gruß, khh
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Bugsi

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Re: Wechsel eines Anbieters - Erhöhung EEG bei Preisgarantie
« Antwort #2 am: 31. August 2014, 09:35:42 »
Hi,

ich habe den Vertrag mit meinem alten Provider jetzt gekündigt und werde dann ab dem 15.10. einen neuen suchen. Danke für die Informationen und die schnelle Antwort.

Gruss,

Bugsi

 

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