Um Missverständnissen vorzubeugen: Selbstverständlich dürfen Preiswiderspruch und Zahlungskürzung nicht willkürlich erfolgen sondern müssen rechtlich begründet sein!
... Für mich blieb aus meiner Sicht nur primär die rückwirkende Aufrechnung. Dies gelingt aber komplikationslos nur innerhalb von 8 Wochen durch Rücklastschriften.
... Der Anbieter hat mir die Möglichkeit zur Zurückhaltung und Aufrechnung schließlich über 6 Monate vorenthalten, in dem er mich in Unkenntnis über bereits "verbuchte" Preiserhöhungen und meiner Rechnung ließ.
... Von daher wird das hier ohnehin noch ein Tanz...
Wer rechtskonform, gezielt und somit auf der sicheren Seite gegen Almado vorgehen will, sollte schon den o.a. Rat von @ khh beherzigen.
Im Übrigen: Die Termini "rückwirkende Aufrechnung" und "Zurückhaltung" gibt es in den deutschen Rechtsbestimmungen nicht.
Das mag sein. Ich habe auch nie behauptet, dass ich juristisch korrekte Fachausdrücke benutze. Es geht um eine Beschreibung meines Tuns. Und das dürfte durch diese Termini hinreichend verständlich sein.
Auch der Gebrauch des Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB setzt einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger voraus. Hier wie auch bei der bestimmungsgemäßen Aufrechnung muss die Fälligkeit des eigenen Anspruchs erst mal herbeigeführt werden.
Mit Wild-West-Methoden zu agieren, ist jedenfalls nicht ratsam.
"Wild-West-Methoden"? Man könnte die Kirche auch einfach mal im Dorf lassen. Und wo ist bitte die ökonomisch sinnvolle Alternative? Wenn ich meinem Geld hinterherlaufe, muss ich im Zweifel am Ende selbst klagen. Das dürfte auch nicht billiger kommen und ist mit Kosten und Risiken verbunden.
Außerdem vernachlässigen Sie den nicht ganz unerheblichen Umstand, dass Immergrün und Konsorten recht bald insolvent sein dürften. Und da geben Sie ernsthaft den Rat, bei berechtigten Forderungen an das Unternehmen rigoros auf Rücklastschriften zu verzichten? Finde ich in dem Zusammenhang gefährlicher als mein Weg.
@ Eni, der Versorger hat Ihnen zunächst eine fristgerechte Jahresabrechnung vorenthalten, sonst erst mal gar nichts! Die hätten Sie bei Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen (§ 40 (4) EnWG) nach Ablauf der 6-Wochen-Frist vehement einfordern können und sollen! Der "Tanz" infolge einer evtl. unkorrekten Abrechnung hätte dann sicherlich in abgekürzter Weise stattfinden können. ![Smiley :)](https://forum.energienetz.de/Smileys/default/smiley.gif)
Ja, das lesen wir hier ja täglich, wie unglaublich erfolgreich die Leute ihre Rechnungen einfordern. Wie kommen Sie auf einmal auf das schmale Brett? Und wie kommen Sie darauf, dass das dann in "abgekürzter Weise" weitergegangen wäre? Jeder einzelne Erfahrungsbericht hier zeugt vom Gegenteil. Ich habe jetzt, nach gerade mal 3 Wochen, meine Sonderkündigung durchgesetzt und zumindest die Zusage an die Schlichtungsstelle, dass abgeholfen wird. In 2 Wochen werde ich vom neuen Versorger beliefert, und Inkasso-Drohungen oder gar Strom-Sperr-Ankündigungen sind dann etwas, worüber ich mir dann zumindest keine Gedanken mehr machen muss.
Ich kann daraus nur folgern, dass einzig Ihre Verbrüderung mit khh zu einer so wenig zielführenden Sichtweise und rechtlichen Bewertung führt, was ich als höchst unprofessionell empfinde. Schließlich lesen auch andere User hier und können nicht wissen, dass Sie beide grundsätzlich gemeinsame Sache machen und dann auch schon mal die Erfahrungen anderer User in der Luft zerreißen, obwohl diese mitunter effektiver als Ihre sind.