Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket  (Gelesen 59462 mal)

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Offline stromer51

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #75 am: 09. April 2014, 09:25:47 »
Hallo,

hier möchte ich noch eine Bemerkung zur Antwort 46 von Plus machen.
Er meint hier, es ist Fakt, entspricht Tatsachen,  das ein eventueller 12. Abschlag eine Vorauszahlung für einen Mehrverbrauch bei einem Pakettarif ist. Das würde aber bedeuten das der Anbieter in weiser Voraussicht annimmt es kommt in jedem Fall zu einem Mehrverbrauch in Höhe des monatlichen Abschlags. Zu diesem Zeitpunkt kennt er ja den tatsächlichen Verbrauch noch nicht. Erst mit der Übermittlung des Zählerstandes nach 365 Versorgungstagen oder anders ausgedrückt,  wenn die Mindestvertragslaufzeit um ist bekommt er den Zählerstand mitgeteilt. Jetzt erst weis er ob Mehr- oder Minderverbrauch vorliegt. Mit der
Abrechnung wird dann der Mehrverbrauch nachverrechnet.

Einen Discounter mit einem Stadtwerk zu vergleichen würde ich eher nicht machen.
Mit allen Ungereimheiten über die wir hier Schreiben verschafft sich der Anbieter einen Wettbewerbsvorteil
gegenüber seinen Mitbewerbern. Dagegen müsste vorgangen werden. Eine brauchbare Lösung dazu kann ich leider nicht anbieten.

Gerade dieses Forum mit der 365 AG ist ein Beispiel für unterschiedliche private Ansichten für ein und dasselbe
Problem. Es sind und bleiben private Ansichten, die durchaus auch mal falsch sein können.
Nie und nimmer wird es dazu einen Kommentar des Anbieters geben. Das ist nicht üblich.

Die 11 Abschlagszahlungen beginnen hier bereits im ersten Versorgungsmonat. Der Anbieter sichert sich dadurch einen höheren Vorauszahlungsbetrag. Nach der 11. Zahlung ist der Jahresbetrag damit schon
bezahlt. Und ganz wichtig, eine Rücklastschrift des Kunden wird um einen Monat eingeschränkt.
Die Antwort 62 von Rehok entspricht den Tatsachen.  Das irgendwann von 12 auf 11 Abschläge umgestellt wurde könnte 2012 gewesen sein. Mein erster Auftrag war am 03.12.2012 da waren es schon 11 Abschläge.
 
Andere Anbieter, hier zB. eprimo,  haben auch 11 Abschläge die allerdings erst im zweiten Monat beginnen.
Das könnte Gründe in der Kontoverwaltung haben. Man ist eben nicht schnell genug um im ersten Monat
schon Geld einzuziehen. Dabei ist zu berücksichtigen das ja der Lieferbeginn an jedem beliebigen Tag eines
Monats liegen kann.

mfg
 Nachtrag:
@ bolli
Es kann doch nicht beliebig der Jahresbetrag durch 11 oder 12 geteilt werden. Es gibt einen Betrag der
monatlich vom Konto abgebucht wird, hier sind es 94 EUR. 11x abgebucht ergiebt den zu zahlenden Jahresbetrag. Da eine 12 ins Spiel zu bringen ist doch wirklich nur im Sinne des Anbieters. Und hier geht es schließlich nicht um ein Stadtwerk, sondern um einen Discounter (hier bezogen auf die 365AG). Wie Stadtwerke abrechnen ist meist auf
deren Internetseiten bestens erläutert. Daher ist wohl der Beitrag 46 von Plus nicht falsch, hat aber mit
diesem Anbieter hier nichts zu tun. Der hat besondere Methoden um zu Geld zu kommen.

Wie schon festgestellt hat der Anbieter wahrscheinlich im Jahr 2012 auf 11 Abschläge umgestellt.
Alle Verträge die sich jetzt aktuell im ersten Versorgungsjahr befinden sind auf 11 monatliche Abschläge
eingestellt. Wenn ich nicht recht haben sollte, dann stellen sie bitte den schriftlichen Beweis hier ein.
Sie sehen also das mit den 12 Abschlägen hat es mal gegeben. Das betrifft aber Verträge die schon viel
länger als ein Jahr laufen.
Meine Meinung zu diesem Anbieter: Es war ein Fehler diesen auszuwählen.
Das muss aber nicht noch mit weiteren Vertragsjahren belohnt werden.

 blau: eingefügt am 10.04.14
« Letzte Änderung: 10. April 2014, 08:45:56 von stromer51 »

Offline Carl

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #76 am: 09. April 2014, 10:48:00 »
Ich kann hier über zwei Stromlieferverträge bei Almado berichten, jeweils vom 1.2.2013 bis 31.1.2014 – der eine Vertrag mit Pakettarif, der andere Vertrag auf Basis kWh-Verbrauch.

Bei beiden Verträgen war eine 12-monatige Laufzeit mit monatlicher Zahlung der Vorauszahlungen vereinbart (via Verivox), das entspricht 12 Abschlägen.

Mit der Auftragsbestätigung hat dann Almado jeweils die Höhe der Vorauszahlung bekanntgegeben, diese wurden per Dauerauftrag geleistet.

Nicht aufgefallen war mir seinerzeit, dass die Abschläge (bzw. deren Summe) mit gut 20% seitens Almado überkalkuliert wurden, wobei mir klar war, dass der vereinbarte Neukundenbonus dabei nicht berücksichtigt, sondern erst mit der Jahresrechnung berechnet und gutgeschrieben wird.

Das „Angebot“ im Pakettarif beispielsweise belief sich auf 602,10 EUR brutto (abzüglich Neukundenbonus 451,58 EUR) als Berechnungsbasis für die 12 monatlichen Abschläge:
https://www.dropbox.com/s/jiuvibmm6j7urib/Tarif%20Almado.jpg

In der Auftragsbestätigung wurden dann 61 EUR monatlich gefordert:
https://www.dropbox.com/s/ly9euxaqogmrsed/Vertragsbest%C3%A4tigung%20Almado.jpg (sorry, falsches Dokument verlinkt, Korrektur folgt demnächst):
KORREKTUR:
https://www.dropbox.com/s/fbz3sk3bwiwf5nu/Versorgungsbeginn%20Abschlagszahlung.jpg

An dieser Stelle hätte ich als Verbraucher aufpassen, und nochmal nachrechnen müssen. Dabei wäre eine Abschlagshöhe von 51 Euro herausgekommen: 602,10 / 12 = 51 (aufgerundet). Das hätte ich dann bei Almado entsprechend reklamieren, und die Abschlagshöhe anpassen können. Hatte ich aber verpennt.

Einen höheren monatlichen Abschlag hätte Almado nicht verlangen dürfen bzw. durchsetzen können, zumal der Pakettarif in meinem Fall noch 100kWh „Luft nach oben“ enthielt.

Gruß
Carl
« Letzte Änderung: 09. April 2014, 19:05:22 von Carl »

Offline berghaus

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #77 am: 09. April 2014, 13:03:47 »
@bolli

Ich nehme an, dass aus meinen bisherigen Beiträgen ersichtlich ist, dass ich die vier Methoden
Abschläge zu be- und verrechnen verstanden habe:

Jahresbetrag durch 11 = 11 Abschläge  verrechnet in  der Abrechnung
Jahresbetrag durch 12 = 12 Abschläge  verrechnet in  der Abrechnung
Jahresbetrag durch 12 = 11 Abschläge + 12. Teilbetrag verrechnet in der Abrechnung
Jahresbetrag durch 11 = 11 Abschläge + 12. Abschlag verrechnet in der Abrechnung

Was mich stört, ist die Diskussionsmethode, einzelne Sätze aus den *Beiträgen herauszupicken,
um an Hand der Richtigkeit der Aussage eines solchen Satzes an sich, zu beweisen, dass man Recht hat.
                  * Ergänzung. 09.04.14  15:54  Ich vergaß hinzuzufügen: eigenen

Das ist meistens mutwillig, weil man verschleiern will, dass man bei den Schlussfolgerungen nicht richtig gelegen hat.
Das wird z.B. ganz deutlich auch an dem Satz in einem andern Thread: „Für sich betrachtet….“

Was hier noch diskutiert werden könnte, ist der blaue (blau von mir) Satz in Tenkers Beispiel in der Antwort # 40 von Plus:
............
Meine Ansicht: Die mittlere Variante mag es bei seriösen Versorgern geben, bei Almado nicht!
Die von @Tenker eingestellte Versorgerbestätigung zeigt, dass es die mittlere Variante dort wohl doch mit einer kleinen Abweichung*) gibt: 
4. Versorgungsbestätigung vom 02.12.2013
(0,2474*4200)/11= abgerundet 94 € Abschlag
*)Davon abweichend ist der Satz "Der 12. Abschlag wird zur Verrechnung Ihres tatsächlichen Verbrauchs genutzt". Es wird ein 12. Abschlag erhoben und dann abgerechnet. Die BONUS-Angelegenheit (Verbraucherportal - Versorger) ist eine davon unabhängig zu klärende Frage.
Zitat hieraus: „Die Höhe Ihrer Abschläge ergibt sich aus Ihrer Verbrauchsprognose unter Berücksichtigung der Angaben Ihres örtlichen Netzbetreibers.
Hieraus werden die Kosten Ihres Jahresverbrauchs errechnet, die dann auf  11 Abschläge verteilt werden. Der 12. Abschlag wird zur Verrechnung Ihres tatsächlichen Verbrauchs genutzt.“

Auf jeden Fall werden den 11 Abschlägen ja die 4.000 kWh des Pakettarifs zugrundegelegt.

Liegt der Vorjahresverbrauch gegenüber der eigenen Prognose höher, dürfen die 11 Abschläge auch dementsprechend höher sein.

Die Frage, die sich hier stellt, ist: Kann der blaue Satz als (untergejubelte) vertragliche Vereinbarung gewertet werden, den umstrittenen 12. Abschlag zahlen zu müssen, auch, wenn mit den 11 Abschlägen der zu erwartende Verbrauch schon bezahlt ist?

berghaus 09.04.14


« Letzte Änderung: 09. April 2014, 15:55:58 von berghaus »

Offline bolli

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #78 am: 09. April 2014, 13:30:20 »
@ bolli
Es kann doch nicht beliebig der Jahresbetrag durch 11 oder 12 geteilt werden. Es gibt einen Betrag der
monatlich vom Konto abgebucht wird, hier sind es 94 EUR. 11x abgebucht ergiebt den zu zahlenden Jahresbetrag. Da eine 12 ins Spiel zu bringen ist doch wirklich nur im Sinne des Anbieters. Und hier geht es schließlich nicht um ein Stadtwerk, sondern um einen Discounter. Wie Stadtwerke abrechnen ist meist auf deren Internetseiten bestens erläutert. Daher ist wohl der Beitrag 46 von Plus nicht falsch, hat aber mit
diesem Anbieter hier nichts zu tun. Der hat besondere Methoden um zu Geld zu kommen.
Ob durch 11 oder 12 zu teilen ist sollten die Vertragsbedingungen des Versorgers hergeben, völlig egal, ob es sich um  einen Discounter oder ein Stadtwerk handelt. Mit der Begründung "Der Discounter will mich IMMER beschei**en" werden Sie wohl vor keinem Gericht durchkommen. Also muss man schauen, was vereinbart ist.

ABER neben der Anzahl der Abschläge ist halt auch ein Preis (ct/kWh und ggf. Grundpreis) vereinbart und wenn man diesen mit dem letzten Jahresverbrauch (oder einem anderen vereinbarten Verbrauch beim Pakettarif) hochrechnet, kommt man auf einen Gesamtpreis, und diesen darf die Summe der Abschlagzahlungen nicht überschreiten (bei dem SW Bonn Beispiel wird sie eben um den Betrag eines Abschlags unterschritten, da der letzte, 12., Abschlag erst mit der Rechnung (entweder Schlußrechnung, wenn der Vertrag beendet ist oder Jahresrechnung, wenn er weiterläuft) verrechnet wird).

Auch wann der erste Abschlag abgebucht wird ist Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen. Manche Discounter buchen schon direkt zu Beginn der Lieferung im ersten Monat ab. Wenn dann nur 11 Zahlungen vereinbart sind, hat man am Ende quasi fast 2 Monate im voraus bezahlt. So ist das eben, wenn es so vereinbart ist.

Nur eine Überzahlung mit einem "quasi" 12. Abschlag (vor Ende der Belieferung) oder eine zu Hohe Summe, die für die Abschlagsberechnung angesetzt wird (wie Carl vorher beschrieben hat) , muss man nicht akzeptieren, muss es aber eben erstmal überhaupt registrieren. Und darauf setzen einige unserer "Preiswertanbieter".  >:(


@berghaus

Die Frage, die sich hier stellt, ist: Kann der blaue Satz als (untergejubelte) vertragliche Vereinbarung gewertet werden, den umstrittenen 12. Abschlag zahlen zu müssen, auch, wenn mit den 11 Abschlägen der zu erwartende Verbrauch schon bezahlt ist?
Jetzt fangen wir schon wieder an zu mutmaßen.  >:(
Wenn Sie wirklich noch auf diese Variante eingehen wollen, verraten Sie mir doch bitte, wie der Versorger VOR der Angabe meines Schlußzählerstandes an MEINEN tatsächlichen Verbrauch kommen will, der ja Voraussetzung für diese Vorgehensweise wäre.

Und wieder, wie schon früher: Wenn der Versorger so was probiert, weise ich das Ansinnen zurück, buche ggf. zurück und warte, was da kommt. Soll er klagen, wenn er meint, er könne seine Meinung begründen.

Offline PLUS

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #79 am: 09. April 2014, 13:40:31 »
Hallo,
hier möchte ich noch eine Bemerkung zur Antwort 46 von Plus machen.
Er meint hier, es ist Fakt, entspricht Tatsachen,  das ein eventueller 12. Abschlag eine Vorauszahlung für einen Mehrverbrauch bei einem Pakettarif ist. ...
Einen Discounter mit einem Stadtwerk zu vergleichen würde ich eher nicht machen. ...
  etc. pp. als Beispiel für ähnliche andere unfaire und unsinnige Diskussionen.....

@stromer51, da steht "Der PAKET-Preis steht fest und ist mit den berechneten Abschlägen vollständig bezahlt. Nicht bezahlt ist ein eventueller Mehrverbrauch, der dann gegebenenfalls mit dem zusätzlichen Abschlag verrechnet wird."

Das ist so! Alles andere was Sie da meinen was ich meine ist vielleicht ein wenig den diversen Unterstellungen und Mutmaßungen in manchem Beitrag geschuldet. Das entschuldigt die unterstellenden "Meinungen" allerdings nicht. Ich vergleiche auch keinen Discounter mit einem Stadtwerk. Es ging beim Verweis ausschliesslich um die Frage der legitimen Abschlagsberechnungsmethode.

Der Vorstellung des Moderators Höppedier, dass dieses Forum noch der Hilfe für Energieverbraucher dienen könnte, kann ich nicht mehr teilen. Darum geht es einigen Schreibern, die das Forum kaputt gemacht haben, längst nicht mehr. Die "Diskussion" in diesem Thread ist das exemplarische Beispiel dafür. Man muss Energieverbraucher leider bei dieser Entwicklung empfehlen, das Forum außerordentlich kritisch zu betrachten und die Beiträge mit noch mehr Vorsicht zur Kenntnis zu nehmen als schon bisher.

Ich will mir das hier nicht länger antun und ich bin auch nicht bereit, mich weiter von einem "Beuteltier" wie ein unmündiger Lausbub bevormunden und unfair boxen zu lassen. Mit Moderation hat das nichts zu tun. Daher bei dieser Gelegenheit, jetzt an dieser Stelle:
It is time to say goodbye!
Ade, Adieu, Adiós, Addio, Tschüs!

Offline khh

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Re: OFF - TOPIC
« Antwort #80 am: 09. April 2014, 15:36:48 »
... Was mich stört, ist die Diskussionsmethode, einzelne Sätze aus den Beiträgen herauszupicken, um an Hand der Richtigkeit der Aussage eines solchen Satzes an sich, zu beweisen, dass man Recht hat.
Das ist meistens mutwillig, weil man verschleiern will, dass man bei den Schlussfolgerungen nicht richtig gelegen hat. ...


@berghaus,

damit beschreiben Sie exakt IHRE unfaire Diskussionsmethode !

SIE liegen mit Ihren Aussagen, Schlussfolgerungen und unsinnigen „Phantasien“ selten richtig. Ihre wieder mal deutlich werdende Rechthaberei wird zunehmend unerträglicher.

SIE sind der Hauptakteur der  - Zitat von @PLUS -  „Unterstellungen und Mutmaßungen“ und vor allem SIE sind der derjenige der  - nochmals Zitat von @PLUS -  „das Forum kaputt macht“ !

khh


PS: Von sachkundigen Usern wie @PLUS hat das Forum profitiert. Ein endgültiger Verlust wäre sehr bedauerlich. Wenn die Moderation die mehrfach monierten "Diskussionsmethoden" nicht abstellt, verabschieden sich sicherlich weitere Mitglieder.  :(
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Rehok

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #81 am: 09. April 2014, 16:10:01 »
Hallo Forum,

schaut doch mal hier:
http://www.immergruen-energie.de/fragen-zu-rechnung-und-kosten/wie-berechnet-sich-meine-monatliche-abschlagszahlung/

Immergrün ist eine Marke von Almado. Dort wird die Beispielrechnung für die mtl. Abschlagzahlung mit dem Divisor 11 dargestellt, ein weiterer Hinweis darauf, dass es bei der 12 in  http://www.almado-energy.de/rechnung-kosten/wie-berechnet-sich-meine-monatliche-abschlagszahlung/ nur um ein Relikt aus der Umstellung handelt.

Gruß Rehok

Offline berghaus

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #82 am: 09. April 2014, 16:50:27 »
Geht doch!

Danke Rehok!   - Das Leben kann so einfach sein!
:D

berghaus 09.04.10

Offline userD0006

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Re: OFF - TOPIC
« Antwort #83 am: 09. April 2014, 17:06:32 »
... Was mich stört, ist die Diskussionsmethode, einzelne Sätze aus den Beiträgen herauszupicken, um an Hand der Richtigkeit der Aussage eines solchen Satzes an sich, zu beweisen, dass man Recht hat.
Das ist meistens mutwillig, weil man verschleiern will, dass man bei den Schlussfolgerungen nicht richtig gelegen hat. ...

@berghaus,

damit beschreiben Sie exakt IHRE unfaire Diskussionsmethode !

Falsch! Damit beschreibt er die Diskussionsmethode, welche einige derzeit an den Tag legen, wobei man sollte vor dem schreiben oder zitieren eines solchen Satzes, in den Spiegel schauen und überprüfen, ob man sich nicht selber damit meint.   ;)

SIE liegen mit Ihren Aussagen, Schlussfolgerungen und unsinnigen „Phantasien“ selten richtig. Ihre wieder mal deutlich werdende Rechthaberei wird zunehmend unerträglicher.

Ich glaube kaum, das eine solche Aussage zu einer sachlichen Diskussion führt. Vielmehr werden die Gegensätze noch verstärkt, aber dies wissen Sie genauso gut wie ich.

Zudem, ein solches Forum wird von ALLEN schreibenden Mitgliedern getragen, nicht von einem Einzelnen. Wer einen Beitrag schreiben mag der schreibt, wer dies nicht (mehr) will, lässt dies sein. Irgendwelche theatralische Verabschiedungen sind jedoch meines Erachtens fehl am Platze. Zudem habe ich solches in der Vergangenheit schon ein paar Mal gelesen. ;)

 
« Letzte Änderung: 09. April 2014, 17:20:50 von Höppedier »

Offline Didakt

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #84 am: 09. April 2014, 18:12:21 »
@ Höppedier,

das Einfügen von Zitaten lässt sich eigentlich problemlos bewerkstelligen. Warum haben Sie damit Schwierigkeiten?
Und ganz nebenbei angemerkt: Das Sie den Murks, der hier in letzter Zeit Eingang in das Forum findet, auch noch unterstützen, wundert mich schon sehr. Wer in der Tat helfen will, ist mittlerweile besser beraten, dies auf PM-Wege zu tun. Leider! Aber vielleicht bessert sich das Niveau auch irgendwann wieder! Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt und @ PLUS findet den Weg zurück. Es wäre dem Forum zu wünschen!  >:(

Offline Rehok

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #85 am: 09. April 2014, 20:44:33 »
@ PLUS #63 (ich hoffe, dass Sie noch mitlesen)

Natürlich gibt es Wichtigeres, aber ich bin für die lebhafte Diskussion hier dankbar. Es ist für mich sehr hilfreich,  die unterschiedlichen Sichtweisen zu dieser Angelegenheit zu hören, vor allem solche Argumentationen, mit denen ich selbst nicht übereinstimme - also auch Ihre. Genau das könnte ja die Position sein, die Almado im gerichtlichen Verfahren vertritt. Und damit möchte ich mich im Vorfeld auseinandersetzen.

@ Forumsteilnehmer, die die Darstellung von PLUS richtig finden ( er selbst will ja nicht mehr antworten)

Unter http://www.almado-energy.de/rechnung-kosten/wie-berechnet-sich-meine-monatliche-abschlagszahlung/ heißt es ja im vorletzten Abschnitt:  "In älteren Tarifmodellen ...wird eine Verteilung auf 12 Monate vorgenommen, sodass sich die Musterrechnung entsprechend ändert"

In der jetzigen Musterrechnung wird durch 12 geteilt. Bitte zeigen Sie mir doch einmal auf, wie die Änderung der Musterrechnung für ältere Tarifmodelle Ihrer Meinung nach aussehen soll. Wollen Sie allen Ernstes durch 13 teilen?

Offline Didakt

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen
« Antwort #86 am: 10. April 2014, 00:07:00 »
Off Topic

@ Rehhok,

mit Verlaub, ich flüstere Ihnen mal etwas ins Ohr, denn laut und vernehmlich darf man sich in diesem Forum ja nicht mehr äußern: Es ist für mich in keiner Weise nachvollziehbar, dass sich die Gemüter anlässlich der Frage nach der Anzahl von vorgegebenen Abschlagszahlungen seitens der Versorger in derartiger Weise erhitzen können! Wer die Kontrolle über seinen Energieverbrauch und die Abrechnungsmaterie im Griff hat, ist Herr des Verfahrens und braucht eine Übervorteilung durch den Versorger nicht zu befürchten! Ob 11 oder 12 Abschläge, das ist doch völlig egal! Ich kann dem jederzeit Einhalt gebieten. Wo ist eigentlich das Problem, frage ich mich? Wer den Versorgern freien Lauf lässt, hat selbst schuld und muss aus Versäumnissen die Konsequenzen tragen. Das ist in vielen anderen Dingen des täglichen Lebens nicht anders. Meinen Energieverbrauch muss ich selbstverständlich bezahlen. Aber wenn der bezahlt ist, dann ist "Sense". Dann zahle ich nicht mehr. Das liegt in meiner Hand! So einfach ist das! Und im Übrigen: Heute ist allgemein gängige Praxis, dass mit 11 Abschlägen gearbeitet wird. Davon gibt es Ausnahmen. Ja, und? Wenn mir das nicht passt, sage ich es dem Versorger bzw. suche mir einen anderen.
Ich hatte mir fest vorgenommen, mich in diese äußerst bedauernswerte Thematik nicht mehr einzuklinken. Aber es geht nicht anders. Mein Missfallen über die hier an den Tag gelegte Borniertheit lässt es nicht zu, mich zurückzuhalten! Es gibt in der Tat Wichtigeres, über das es zu diskutieren lohnt! :D Dies alles ist jedoch eine Frage des Niveaus.

Offline berghaus

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11 oder 12 oder 13 Abschlagszahlungen
« Antwort #87 am: 10. April 2014, 01:43:19 »
@Rehok

Ich hatte die 5. Methode in meiner Antwort #77 schon eingetippt:

„Jahresbetrag durch 12 = 12 Abschläge + 13. Abschlag verrechnet in der Abrechnung“

Ich habe sie wieder gelöscht, um mich nicht erneut wütenden Reaktionen wie Unfug, Schwafeln und Zerreden auszusetzen.

Es  ist hier genauso wie bei der 25% Bonus inkl. Diskussion, wo eine solche Betrachtungsweise unweigerlich einen um 1/3 höheren Arbeits- und Grundpreis im  2. Lieferjahr hätte zur Folge haben müssen.

Ich habe den Eindruck, dass man die Verfechter solcher Theorien mit solchen Beispielrechnungen mehr aufregt als mit sonstigen Hinweisen auf die Unwahrscheinlichkeit ihrer Betrachtungsweise.

Ich habe in all den Jahren hier im Forum häufiger solche scheinbar abwegigen Gedankengänge in die Diskussion eingebracht und war oft erstaunt und natürlich erfreut, welche Diskussion dadurch bei den Fachleuten ausgelöst wurde.
Da hatten dann alle etwas davon.
Auch damals hat es hier und da Emotionen gegeben, aber so etwas wie hier in den Almadothreads habe ich noch nicht erlebt.

In diesem Sinne   hatte ich in meinem Beitrag #77 angeregt, die 4. Methode weiter zu diskutieren, weil der Vorgang der Einarbeitung des 12. (oder gar 13. Abschlags) in den von Almado übersandten Vertrag dem (von einigen behaupteten) 25%Bonus inkl.Trick nicht nur ähnelt.

Ich versetze mich sogleich einmal in die Lage eines Verfechters des 12. Überabschlags, wenn ich ihn mal so nennen darf:

„ Almado ist es doch völlig egal, ob der Verbrauch über oder unter der Verbrauchsprognose liegt.
Es  ist einfach ein 12. Abschlag zu zahlen und dass der Betrag dafür der Höhe der 11  Abschläge entspricht, ist doch selbstverständlich. Das sagt schon der Name. Das ist einfach so vereinbart. Vertrag ist Vertrag.“

Hier sollte sich nun niemand aufregen und an der Diskussion nur teilnehmen, wenn er sachlich, aber auch heiter bleiben will.

berghaus 10.04.14

Offline berghaus

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #88 am: 10. April 2014, 02:32:08 »
@Didakt
Zitat
von Didakt in Antwort #86
Ich hatte mir fest vorgenommen, mich in diese äußerst bedauernswerte Thematik nicht mehr einzuklinken. Aber es geht nicht anders. Mein Missfallen über die hier an den Tag gelegte Borniertheit lässt es nicht zu, mich zurückzuhalten!

Nicht die Thematik ist bedauernswert, sondern die Betroffenen sind es, die sich abenteuerlichen Auslegungen ihrer Verträge und der FAQ durch Plus ausgesetzt sahen.

Es ging ja längst nicht mehr um die Frage, wie man feststellt, ob dem Abschlagsbetrag  11 oder 12 Abschläge zugrunde liegen!

Es ging um solche Aussagen von Plus:

Zitat
von Plus in Antwort #43
Es handelt sich um eine PAKET-Abnahme. Ein eventueller, nicht gerade billiger Mehrverbrauch, Stichwort "tatsächlicher Verbrauch" soll aus Sicht des Versorgers mit dem 12. Abschlag gedeckt werden.
Der Vertrag wurde ja so geschlossen. Da ist auch nichts versteckt! Ist es in Ordnung, sich dann im nachhinein darüber zu beschweren?  Wen man nicht will, lässt man einfach die Finger von solchen Verträgen.

Wenn Sie den Betroffenen hätten helfen wollen, dann hätten Sie und auch khh doch auch mal etwas gegen diese und weitere offensichtlich falsche Betrachtungsweisen von Plus vorbringen können.

Aber das ging wohl nicht, weil Sie dann berghaus hätten mal beipflichten müssen. ;)

berghaus 10.04.14

Offline stromer51

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #89 am: 10. April 2014, 08:09:36 »
Hallo Carl,

danke das sie das richtige Schreiben,  Almado vom 30.11.2012 eingestellt haben.
Jetzt ist klar, Almado hat die monatliche Vorauszahlung richtig berechnet.
Der Netzbetreiber hat einen jährlichen Verbrauch von 2869 kWh mitgeteilt. Das ist die Grundlage der Berechnung.
Sie haben ein Strompaket von 2700 kWh gekauft, das kostet 602,10 EUR. Für die restlichen 169 kWh berechnet Almado 40 Cent/kWh , macht dazu noch 67,60 EUR. Das ergiebt einen Jahresgesamtpreis von 669,70 EUR.
Als monatlicher Abschlag werden 61 EUR in dem Schreiben mitgeteilt.
Die Rechnung: 61 EUR mal 11 ist 671 EUR.  Somit ist klar die mitgeteilte Höhe der monatlichen Abschlagzahlung ist nicht zu beanstanden.

Das im Auftrag von verivox und auch im Almadoschreiben vom 30.11.2012 nichts von 11 Abschlägen zu lesen ist kann man sehen. Es muss aber noch eine weitere Mail von Almado geben, die nennt sich Auftragsbestätigung. Die
folgt Tage später nachdem der Antrag zu verivox abgesendet wird. Vielleicht steht da die 11 monatlichen Abschläge. Das können sie an Hand meiner eingestellten Beispiele sehen.
Sie gehen in ihrer Antwort Nr. 76 von 12 monatlichen Abschlägen aus. Das kann ich nicht schwarz auf weis
nachlesen. Es fehlt also dazu der schriftliche Beweis.

Wie sie selbst sehen hat zB. Check24 das anders dargestellt. Hier ist bereits im Auftrag ersichtlich das es 11 monatliche Abschläge gibt. Mein erster Auftrag stammt vom 03.12.2012 und ist mit 11 Abschlägen gekennzeichnet.
Da das Nachrechnen bei ihnen auch 11 Abschläge bis zum erreichen des Jahrespreises ergibt  ist ganz klar,
auch ohne schriftlichen Beweis bei Ihnen: 11 monatliche Abschläge sind  innerhalb der ersten 365 Versorgungstagen zu leisten.

Zur Theorie warum 11 Abschläge mit Beginn im ersten Versorgungsmonat. Ganz einfach, Beispiel : Am 31.12. ist das erste Jahr erfüllt. Am zB. 03.11. hat Almado schon sein Geld fürs erste Jahr. Die Schlussrechnung kommt dann erst Anfang Februar, durchaus fristgemäß. Sie stellen fest , oh Bonus fehlt. Na so was, da will ich doch gleich mal rückbuchen.
Und leider muss ich Sie da enttäuschen, ich habe hier im Forum gelernt das das mit Sepa Mandat nur 8 Wochen möglich ist.
mfg
« Letzte Änderung: 10. April 2014, 08:39:40 von stromer51 »

 

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