@bolli
Ich nehme an, dass aus meinen bisherigen Beiträgen ersichtlich ist, dass ich die vier Methoden
Abschläge zu be- und verrechnen verstanden habe:
Jahresbetrag durch 11 = 11 Abschläge verrechnet in der Abrechnung
Jahresbetrag durch 12 = 12 Abschläge verrechnet in der Abrechnung
Jahresbetrag durch 12 = 11 Abschläge + 12. Teilbetrag verrechnet in der Abrechnung
Jahresbetrag durch 11 = 11 Abschläge + 12. Abschlag verrechnet in der Abrechnung
Was mich stört, ist die Diskussionsmethode, einzelne Sätze aus den
*Beiträgen herauszupicken,
um an Hand der Richtigkeit der Aussage eines solchen Satzes
an sich, zu beweisen, dass man Recht hat.
* Ergänzung. 09.04.14 15:54 Ich vergaß hinzuzufügen:
eigenenDas ist meistens mutwillig, weil man verschleiern will, dass man bei den Schlussfolgerungen nicht richtig gelegen hat.
Das wird z.B. ganz deutlich auch an dem Satz in einem andern Thread: „Für sich betrachtet….“
Was hier noch diskutiert werden könnte, ist der
blaue (blau von mir) Satz in Tenkers Beispiel in der Antwort # 40 von Plus:
............
Meine Ansicht: Die mittlere Variante mag es bei seriösen Versorgern geben, bei Almado nicht!
Die von @Tenker eingestellte Versorgerbestätigung zeigt, dass es die mittlere Variante dort wohl doch mit einer kleinen Abweichung*) gibt:
4. Versorgungsbestätigung vom 02.12.2013
![](http://www7.pic-upload.de/thumb/12.03.14/lp2khgpqwng.jpg)
(0,2474*4200)/11= abgerundet 94 € Abschlag
*)Davon abweichend ist der Satz "Der 12. Abschlag wird zur Verrechnung Ihres tatsächlichen Verbrauchs genutzt". Es wird ein 12. Abschlag erhoben und dann abgerechnet. Die BONUS-Angelegenheit (Verbraucherportal - Versorger) ist eine davon unabhängig zu klärende Frage.
Zitat hieraus: „Die Höhe Ihrer Abschläge ergibt sich aus Ihrer Verbrauchsprognose unter Berücksichtigung der Angaben Ihres örtlichen Netzbetreibers.
Hieraus werden die Kosten Ihres Jahresverbrauchs errechnet, die dann auf 11 Abschläge verteilt werden.
Der 12. Abschlag wird zur Verrechnung Ihres tatsächlichen Verbrauchs genutzt.“
Auf jeden Fall werden den 11 Abschlägen ja die 4.000 kWh des Pakettarifs zugrundegelegt.
Liegt der Vorjahresverbrauch gegenüber der eigenen Prognose höher, dürfen die 11 Abschläge auch dementsprechend höher sein.
Die Frage, die sich hier stellt, ist: Kann der blaue Satz als (untergejubelte) vertragliche Vereinbarung gewertet werden, den umstrittenen 12. Abschlag zahlen zu müssen, auch, wenn mit den 11 Abschlägen der zu erwartende Verbrauch schon bezahlt ist?
berghaus 09.04.14