Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket  (Gelesen 58021 mal)

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Offline Filzstift001

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Hallo zusammen,

nachdem auch wir von unserem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht haben und zwischenzeitlich auch eine korrekte Kündigungsbestätigung zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres erhalten haben (31.03.2014) haben wir jetzt ein weiteres Problem mit Almado.

Almado hat uns, warum auch immer, am 28.01.2014 mitgeteilt, dass wir ab sofort als Selbstzahler eingestuft wurden. So weit so gut. Also habe ich die fälligen Abschläge immer selbst überwiesen. Jetzt erhalte ich jedoch von Almado eine Mahnung, dass der letzte Abschlag nicht bezahlt wurde. Stimmt auch, da ich bereits 11 Abschläge bezahlt habe und daher der Auffassung bin, das der 12 Abschlag mit der Schlussrechnung verrechnet wird.
Aber ist dies auch so? Leider hat uns Almado nie die Gesamtanzahl der Abschläge mitgeteilt sonder uns nur bei Vertragsbeginn mitgeteilt:
Hinweise zur Abschlagsberechnung finden Sie auf unserer Webseite unter:
www.almado-energy.de/faq
 
Hier ist leider auch nicht klar geregelt, wie viele Abschläge fällig werden.

Was meint Ihr? Soll ich den 12 Abschlag jetzt noch bezahlen?

Gruß Filzstift001

Offline khh

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Hallo Filzstift001,

selbst wenn nirgendwo bestimmt ist, wie viele Abschläge zu zahlen sind (was m.E. sehr fragwürdig ist!), dann ist es doch nicht schwer, selbst die Anzahl der zu zahlenden Abschläge zu ermitteln:

4200 kWh  x  Brutto-Arbeitspreis  =  X   /   X  +  Brutto-Jahresgrundpreis  =  Gesamt-Brutto
Gesamt-Brutto  :  Abschlagsbetrag  =  ergibt 11 oder 12 zu zahlende Abschläge !
(wenn Sie das nicht selbst hinbekommen, dann stellen Sie die genannten Daten hier ein)

Ist das Ergebnis rd. 11, dann ist der Mahnung von Almado mit dieser Argumentation zu widersprechen.

Dieses "als Selbstzahler eingestuft" (wohl eine weitere "Masche", um einen Bonus zu verweigern) hätte ich nicht akzeptiert! Die erfolgte Vertragskündigung rechtfertigt nicht eine solche Maßnahme. SIE haben sich gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 für das Einzugsverfahren entschieden. Diese gesetzliche Vorgabe kann nicht durch eine benachteiligende AGB-Klausel ausgehebelt werden. Behalten Sie das im Auge, falls Almado weitere Schwierigkeiten macht!

Gruß, khh     

Nachtrag:  Gemeint ist das EnWG / Energiewirtschaftsgesetz
« Letzte Änderung: 08. März 2014, 14:20:52 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Filzstift001

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Hallo kkh,

vielen Dank für den Tipp.. Die Rechnung bekomme ich natürlich selbst hin  ;D. Hab wirklich nicht daran gedacht, so rückwärts zu rechnen. Es kommt rd. 11 bei der Rechnung heraus. D.h. ich werde widersprechen. Da ich soeben die Bankverbindung der Mahnung mit der auf welche ich meine Abschläge überweisen sollte verglichen habe, muss ich feststellen, dass es wohl auch zwei völlig unterschiedliche Bankverbindungen gibt.... Unglaublich wie man sich mit Almado "verstricken" kann.. Ich werde vorsichtshalber auch mitteilen auf welche Bankverbindung ich überwiesen habe..

Danke und Gruß
Filzstift001

Offline PLUS

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Hinweise zur Abschlagsberechnung finden Sie auf unserer Webseite unter:
www.almado-energy.de/faq
Hier ist leider auch nicht klar geregelt, wie viele Abschläge fällig werden.
  ::) Einfach mal lesen! ::)

Das ist dort doch eindeutig erklärt! Sogar mit vorgerechneten Beispielen! Auch für ein Paket!

Die vorausgerechnete Gesamtsumme geteilt durch 12 gibt den Abschlagsbetrag.
11 Abschläge sind zu bezahlen. Nach dem 12. Monat wird abgerechnet. Stimmt dann die Vorausrechnung mit dem tatsächlichen Verbrauch überein ergibt das dann eine Schlusszahlung in Höhe des Abschlags.

... und AGB lesen:

Zitat
Wird der Vertrag durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Energieversorger berechtigt, ab sofort von einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen. Der Energieversorger wird den Kunden hierüber in Textform informieren. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, die rechtzeitige Zahlung durch Überweisung oder Dauerauftrag sicherzustellen.

Das ist aus Sicht des Versorgers nachvollziehbar. Er möchte keine Rücklastschriften nach der Endabrechnung riskieren.
« Letzte Änderung: 08. März 2014, 15:22:15 von PLUS »

Offline Filzstift001

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Also so eindeutig lese ich das nicht..
"In älteren Lieferverträgen und einzelnen Tarifmodellen wird teilweise und laufzeitabhängig noch eine Verteilung des Abschlages über 12 Monate vorgenommen, sodass sich die Musterrechnung entsprechend ändert."

Aber gut, ich bin wahrscheinlich auch einfach zu skeptisch. Bislang waren einfach solche Dinge wie Abschläge, etc. klar in der Auftragsbestätigung gestanden und nicht über einen Link dessen Inhalt sich jederzeit ändern kann kommuniziert.

Zwecks AGB´s lesen kann ich nur hinzufügen, dass wir noch keine wirksame Kündigung ausgesprochen hatten, als wir die Mitteilung zum "Selbstzahler" erhalten haben.

Offline PLUS

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Also so eindeutig lese ich das nicht..
"In älteren Lieferverträgen und einzelnen Tarifmodellen wird teilweise und laufzeitabhängig noch eine Verteilung des Abschlages über 12 Monate vorgenommen, sodass sich die Musterrechnung entsprechend ändert."
Zitat
@Filzstift001, ja, was haben Sie denn nun für einen Vertrag, einen Aktuellen oder einen Älteren.
Das sollte sich doch (vorher) klären lassen. Nur loszuschreiben bringt nichts.   
Zwecks AGB´s lesen kann ich nur hinzufügen, dass wir noch keine wirksame Kündigung ausgesprochen hatten, als wir die Mitteilung zum "Selbstzahler" erhalten haben.
Ja was nun? Das stand so weiter oben:

Zitat
nachdem auch wir von unserem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht haben und zwischenzeitlich auch eine korrekte Kündigungsbestätigung zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres erhalten haben (31.03.2014) haben wir jetzt ein weiteres Problem mit Almado.
Almado hat uns, warum auch immer, am 28.01.2014 mitgeteilt, dass wir ab sofort als Selbstzahler eingestuft wurden.

Offline findus14472

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Hallo Forumsteilnehmer,
nachdem ich auch "Geschädigter" von "immergrün" bin (siehe Beendigung der Abschlagszahlung durch "immergrün") möchte ich auch meinen Kommentar abliefern.
Im Berechnungsbeispiel für die Abschlagszahlung Pakettarif vom 5.10.2013 steht eindeutig "Die Abschlagszahlungen sind auf 11 Monate aufgeteilt. Die endgültige Abrechnung erfolgt im 12. Monat"  Gibt es für Paket tatsächlich noch andere Berechnungsbeispiele?

Meine Kündigung erfolgte zum Ende der Laufzeit von einem Jahr und zum Ende der Paketlieferung. Somit dürfte es sich um eine ganz reguläre Kündigung handeln. Trotzdem hat mir immergrün die Abbuchung gekündigt und beginnen jetzt zu mahnen. Ist jemandem (PLUS? khh?) bekannt ob dies rechtens ist . Trotz mehrmaligen Studium der AGB habe ich nichts gefunden.
Meine schriftliche Anfrage wegen des zu hohen Abschlags haben die mit einem langen Wischiwaschi-Schreiben beantwortet, dessen Inhalt bedeutet sinngemäß, dass sie nur zufriedene Kunden haben und nicht jede Pipifax-Anfrage beantworten können.
Gruß Gerd

Offline PLUS

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Meine Kündigung erfolgte zum Ende der Laufzeit von einem Jahr und zum Ende der Paketlieferung. Somit dürfte es sich um eine ganz reguläre Kündigung handeln. Trotzdem hat mir immergrün die Abbuchung gekündigt und beginnen jetzt zu mahnen. Ist jemandem (PLUS? khh?) bekannt ob dies rechtens ist . Trotz mehrmaligen Studium der AGB habe ich nichts gefunden.
Stand doch bereits in Antwort #3

AGB-Auszug:
Zitat
Wird der Vertrag durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Energieversorger berechtigt, ab sofort von einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen. Der Energieversorger wird den Kunden hierüber in Textform informieren. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, die rechtzeitige Zahlung durch Überweisung oder Dauerauftrag sicherzustellen.

@findus14472, das bezieht sich erkennbar nicht nur auf Sonderkündigungen sondern betrifft jede Kündigung. Also nicht "trotzdem", sondern konkret wegen der Kündigung. Die AGB sind in diesem Punkt eindeutig!

Offline findus14472

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Hallo PLUS, herzlichen Dank für die Antwort,
aber ich stehe trotzdem auf der Leitung. Es heist  doch "...bei Kündigung vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit..."
Mit Kauf des Pakets für ein Jahr wäre eigentlich nach 1 Jahr und Verbrauch des Pakets ohnehin der Vertrag erfüllt.
Bei Nichtkündigung würde der Vertrag dann irgendwie weiterlaufen. Aber ich habe ja nicht   v o r   Ende der Laufzeit gekündigt?

Habe nachträglich festgestellt, dass in den AGB von ca. Oktober 2013 die Regelung mit Abänderung der Einzugsermächtigung noch nicht vorhanden war. Ist bekannt, seit welchem Datum dieser Passus eingefügt wurde, bzw. wann traten die derzeit geltenden AGB in Kraft ?
Wenn die geänderten AGB auch für mich gelten sollen, hätte ich doch über die Änderung -mit Widerspruchsfrist- informiert werden müssen ?
Gruß Gerd
 
« Letzte Änderung: 09. März 2014, 09:01:49 von findus14472 »

Offline berghaus

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Zitat
von Plus in Antwort #3
 ::) Einfach mal lesen! ::)
Das ist dort doch eindeutig erklärt! Sogar mit vorgerechneten Beispielen! Auch für ein Paket!

Finde ich nicht!
      Noch mal einen Blick auf die FAQ von Almado dazu:

http://www.almado-energy.de/rechnung-kosten/wie-berechnet-sich-meine-monatliche-abschlagszahlung

Wie berechnet sich meine monatliche Abschlagszahlung?
Bei der Berechnung der Abschlagszahlungen wird zwischen Paket- und Verbrauchstarifen unterschieden.

Allgemeine Beispielrechnung der monatlichen Abschläge in einem Verbrauchstarif:
Arbeitspreis: 3700 kWh x 0,285 EUR/kWh = 1.054,50 EUR
Grundpreis:  144,00 EUR
Abschlagsbetrag: (1.054,50 EUR + 144,00 EUR) / 12 Monate = 99,88 EUR/ Monat

Allgemeine Beispielrechnung der monatlichen Abschläge in einem Pakettarif:
z.B. Ihr Tarif Paket (4.200 kWh) Verbrauchsprognose 4300 kWh
Paketpreis: 4200 kWh x 0,285 EUR/ kWh = 1.197,00 EUR/ Jahr
Preis für Mehrverbrauch: 100 kWh x 0,40 EUR/ kWh = 40,00 EUR/ Jahr
Summe: 1.197,00 EUR + 40,00 EUR = 1.237 EUR/ Jahr
Abschlagsbetrag: 1.237,00 EUR/ Jahr : 12 = 103,08 EUR/ Monat
Der Abschlagsbetrag wird dann immer auf volle Euro gerundet.
 
Die genaue Höhe Ihrer Abschlagszahlung wird Ihnen mit Ihrer Lieferbestätigung mitgeteilt, die wir an Sie versenden, sobald uns die Verbrauchsprognose Ihres örtlichen Netzbetreibers vorliegt. Da wir die Daten dieser Verbrauchsprognose zugrunde legen, kann Ihre Abschlagszahlung von Ihrer Kalkulation auf unserer Webseite abweichen. Sofern Sie mit dieser Verbrauchsprognose nicht einverstanden sind, lassen Sie uns einfach Ihre letzte Jahresrechnung oder entsprechende Zählerstände zukommen, die einen niedrigeren Verbrauch belegen. Wir werden diese dann prüfen und die Abschlagshöhe anpassen.

In älteren Lieferverträgen und einzelnen Tarifmodellen wird teilweise und laufzeitabhängig noch eine Verteilung des Abschlages über 12 Monate vorgenommen, sodass sich die Musterrechnung entsprechend ändert.

Die endgültige Abrechnung erfolgt im 12. Belieferungsmonat, so dass die Abschlagszahlungen auf 11 Monate aufgeteilt werden.



Also, ich finde die Erklärungen zu den Abschlagsberechnungen auch nicht eindeutig
.

Nehmen wir mal ein Lieferjahr von Januar bis Dezember. Da der Versorger den Abschlag immer am Monatsanfang haben will, ergeben sich im Verkaufs-und Pakettarif 12 Zahlungen jeweils am Monatsanfang, der letzte am 01.12. Dann ist alles bezahlt, wenn der Verbrauch genau bei 3.700 kWh bzw 4.300 kWh liegt.

Werden die ‚Abschlagsbeträge‘ durch 11 geteilt, ist  am 01.11.  schon alles bezahlt.

Der vorletzte Absatz passt überhaupt nicht zu den beiden Musterrechnungen, da dort ja durch 12 geteilt wird.

Wenn in den Musterberechnungen die ‚Abschlagsbeträge‘ durch 11 geteilt worden wären, dann erst macht der letzte Absatz Sinn:

Dann ist bis 01.11. alles bezahlt, die Schlussrechnung ergibt, weil der Verbrauch genau eingehalten wurde, die Summe der gezahlten Abschläge = Abschlagsbetrag, wovon noch der Bonus abgezogen und ausgezahlt werden muss.

Nur diese Schlussrechnung kann nicht im Dezember (12. Monat) erstellt werden, weil der Verbrauch erst am 31.12. abgelesen wird.

Und die Rechnung kommt, so Almado will (will aber nicht gerne), bis zum 12.02. des folgenden Jahres (6-Wochenfrist) und enthält die Mitteilung, dass der Bonus alsbald ausgezahlt wird (beides i.d.R. nicht).

berghaus (der größte Intransparenzvergrößerer im Forum seit Anfang März), 09.03.14

Offline Filzstift001

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #10 am: 09. März 2014, 12:28:43 »
Also so eindeutig lese ich das nicht..
"In älteren Lieferverträgen und einzelnen Tarifmodellen wird teilweise und laufzeitabhängig noch eine Verteilung des Abschlages über 12 Monate vorgenommen, sodass sich die Musterrechnung entsprechend ändert."
Zitat
@Filzstift001, ja, was haben Sie denn nun für einen Vertrag, einen Aktuellen oder einen Älteren.
Das sollte sich doch (vorher) klären lassen. Nur loszuschreiben bringt nichts.   

Aha... und wie kläre ich mich einer Firma wie Almado welchen Vertrag ich habe? Kommentar finde ich etwas daneben und wenig zielführend...


Zwecks AGB´s lesen kann ich nur hinzufügen, dass wir noch keine wirksame Kündigung ausgesprochen hatten, als wir die Mitteilung zum "Selbstzahler" erhalten haben.
Ja was nun? Das stand so weiter oben:

Zitat
nachdem auch wir von unserem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht haben und zwischenzeitlich auch eine korrekte Kündigungsbestätigung zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres erhalten haben (31.03.2014) haben wir jetzt ein weiteres Problem mit Almado.
Almado hat uns, warum auch immer, am 28.01.2014 mitgeteilt, dass wir ab sofort als Selbstzahler eingestuft wurden.

Ich habe kein Problem damit als "Selbstzahler" eingestuft worden zu sein, sondern nur damit, dass ich mir nicht sicher war, wie viele Abschläge zu entrichten sind. Aber da hat khh ja die perfekte Antwort bereits geliefert. Danke.

Offline Didakt

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #11 am: 09. März 2014, 14:38:48 »
@ Filzstift001

Bitte den quote-Tag für Zitate korrekt anwenden, sonst entsteht ein Wirrwarr!


Offline PLUS

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11 oder 12 Abschlagszahlungen - OHNE WORTE -
« Antwort #12 am: 09. März 2014, 17:49:02 »
Aufgabe:

Allgemeine Beispielrechnung der monatlichen Abschläge in einem Verbrauchstarif:
Arbeitspreis: 3700 kWh x 0,285 EUR/kWh = 1.054,50 EUR
Grundpreis:  144,00 EUR
Abschlagsbetrag: (1.054,50 EUR + 144,00 EUR) / 12 Monate = 99,88 EUR/ Monat

Die endgültige Abrechnung erfolgt im 12. Belieferungsmonat, so dass die Abschlagszahlungen auf 11 Monate aufgeteilt werden.

Auflösung bei exakt vorausgerechnetem Verbrauch:

11 Abschlagszahlung 1 Abrechnung!
1.1.   Abschlag   99,88 €
1.2.   Abschlag   99,88 €
1.3.   Abschlag   99,88 €
1.4.   Abschlag   99,88 €
1.5.   Abschlag   99,88 €
1.6.   Abschlag   99,88 €
1.7.   Abschlag   99,88 €
1.8.   Abschlag   99,88 €
1.9.   Abschlag   99,88 €
1.10.  Abschlag   99,88 €
1.11.  Abschlag   99,88 €
Abrechnung        99,82 €
-------------------------------
               1.198,50 €
      
Arbeitspreis   1.054,50 €
Grundpreis       144,00 €
-------------------------------
               1.198,50 €

Offline Didakt

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #13 am: 09. März 2014, 18:33:27 »
@ berghaus,

ich zeige Ihnen nachstehend, wie ich meine eigene Verbrauchs- und Kostenkontrolle Strom steuere. Bitte die nachstehende Tabelle anklicken!

Tabelle gelöscht.

Rahmenbedingungen:  Abrechnungszeitraum 01.11.2013 - 31.10.2014, Abschlagszahlung im Nachmonat, 11 Abschläge, Jahresabrechnung erfolgt in der Regel jeweils bis spätestens 15. November nach Verbrauchszeitraum.

Die meisten Versorger rechnen von Monatsmitte bis Monatsmitte mit 11 Abschlägen ab und verlangen die Abschlagszahlung im Voraus. Vorliegend wäre in meinem Fall dann der 1. Abschlag Anfang November fällig, der letzte Abschlag Anfang September des Folgejahres. Der Monat Oktober bleibt zahlungsfrei.

Bitte dazu keine Fragen oder Feststellungen mehr. Die Dinge sind unumstößlich! ;D
« Letzte Änderung: 10. März 2014, 20:25:45 von Didakt »

Offline berghaus

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #14 am: 10. März 2014, 01:53:56 »
@Plus

Ihre Rechnung entspricht der Musterrechnung von Almado und dem, was ich im ersten Absatz gesagt habe.

Ihre Rechnung lässt aber offen, wann der 12.  Abschlag abgebucht wird.
Wenn er erst mit der Schlussrechnung (lassen wir den Bonus mal weg) abgebucht würde, würde Almado ja auf die Vorauszahlung von 99,98 EUR ab 01.12. ev. bis Mitte Februar verzichten. Das mag ich nicht glauben.

Die Schlussrechnung kann ja frühestens  Anfang Januar erstellt werden und nicht im: Zitat:
„Die endgültige Abrechnung erfolgt im 12. Belieferungsmonat“.

Da gibt es ja noch keinen Zählerstand!

Es spricht ja auch überhaupt nichts dagegen, dass die 12 Abschläge, wie berechnet, von Januar bis Dezember, meinetwegen auch erst am 15. eines Monats abgebucht werden.

Und auch die Aufteilung des Abschlagsbetrages (1.198,50) auf 11 Monate (wie bei Didakt) und Abbuchung von 108,95 EUR von Januar bis November oder von Februar bis Dezember (nachmonatlich?) geht in Ordnung.

Der Kunde hat sicher auch nichts dagegen, wenn der 11. oder 12. Abschlag erst mit der Schlussrechnung im Januar oder Februar erhoben wird. Welch ein Zinsgewinn!

Zitat
aus FAQ von Almado
Die endgültige Abrechnung erfolgt im 12. Belieferungsmonat, so dass die Abschlagszahlungen auf 11 Monate aufgeteilt werden.

Das Problem ist, dass der vorstehende Satz nicht verständlich ist, weil er sprachlich zwei Fehler enthält:

1.Abschläge sind Vorauszahlungen und, wenn durch 12 geteilt wird und der 12. Abschlag mit der Schlussrechnung erhoben wird, ist die 12. Zahlung kein vorhergehender Abschlag, sondern eine ganz normale Abrechnung des restlichen Verbrauchs nachträglich.
 
2.Wenn die 12.Zahlung erst in der Schlussrechnung erscheint, ist das Wort ‚aufgeteilt‘ falsch, denn man kann zwar den Abschlagsbetrag (1.198,50 EUR)auf 11 oder 12 Monate verteilen oder aufteilen, nicht aber die Abschlagszahlungen noch mal irgendwie aufteilen.

Ich hoffe, ich konnte nun verständlich machen, was ich mit "Finde ich nicht!" gemeint habe.

Bei mir hat mein freundlicher aber umstrittener Versorger Stromio im 25%Tarif 'Grünwelt 12'  im 1. Lieferjahr
01.02.2013 - 31.01.2014) exakt wie angekündigt ab 01.02.2013 12x den Abschlag von 193,00 EUR abgebucht
und nun warte ich sehnsüchtig auf die Schlussrechnung mit dem Bonus von 580,00 EUR: Ich werde berichten!

berghaus 10.09.14


 

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