Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Erfahrungsbericht - Volle Konfrontation mit almado...

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Eni:

--- Zitat von: wobi am 16. Oktober 2014, 13:32:50 ---
Wenn a. alle Abrechnungen korrekt mit den richtigen Werten abrechnet und a. diese Methode bei allen Rechnungen anwendet, müsste mit der letzten Abrechnung mein Guthaben ersichtlich sein. Ich denke aber, auf diese letzte Rechnung werde ich aber ewig warten und zwischenzeitlich Mahnungen von der Inkasso-Klitsche bekommen, weil ich die künstlich gerechneten Forderungen von a. nicht zahle.

Vielleicht kommt ja heute Nacht die Abrechnung 1.5.13-30.4.2014........... Sonst werde ich morgen mal wieder eine berichtigte Abrechnung anfordern und gleichzeitig mitteilen, dass so keine Einigung zustande kommt.
--- Ende Zitat ---

Ich hatte nach dem 3. Widerspruch! ebenfalls eine solche Rechnung erhalten. Auf den 4. Widerspruch hatte ich dann verzichtet, sondern nur noch die Schlichtungsstelle informiert, dass nun Schicht im Schacht ist. Das geschah alles aber am Wochenende und auch noch am selben Wochenende, also 1-2 Tage nach dieser x-ten Korrekturabrechnung, erhielt ich dann bereits die Schlussrechnung, die dann alles wieder ausbügelte und daher dann tatsächlich die noch zu gewährende Gutschrift erhielt. Die Schlichtungsstelle konnte ich daher dann am Montag direkt wieder "zurückpfeifen". Meine Erfahrung ist also, dass es sehr fix geht mit der Schlussrechnung, wenn man sich zur Sonderkündigung entschlossen hat - was aber sicher nicht repräsentativ ist.

So gesehen scheint es mir hier nicht um die von khh erwähnte "Masche" zu gehen. Denn bei Ihnen wird wohl auch mit "nicht gezahlten" Abschlägen verrechnet. Damit finanzieren Sie ja nicht den Bonus mit den Abschlägen, wie es möglicherweise bei anderen Kunden der Fall ist. Vielmehr tut Almado "nur" wieder das, was sie immer tun, nämlich eigene Liquidität so lange wie möglich erhalten, um dann erst mit der Schlussrechnung das entstandene Guthaben auszahlen zu müssen.
Sofern wirklich die Abrechnungen als solche stimmig sind, würde ich wohl in Anbetracht der kurzen Zeit bis zum Vertragsende und vor allem auch bis zur Rechnung des 2. Vertragsjahres, diese 2. Rechnung erst mal abwarten, um dann in einem letzten Schritt Almado dann eine selbst erstellte Schlussrechnung zukommen zu lassen, mit dem Hinweis, dass die beiden Rechnungen nur unter dem Vorbehalt akzeptiert werden, dass die Schlussrechnung der Vorlage entsprechend aussieht. Diesen Vorgang natürlich dann auch wieder der Schlichtungsstelle zur Kenntnis übermitteln.

Die Alternative wäre, dieser Rechnung und dann wohl auch der nächsten nochmal zu widersprechen und damit den gesamten Prozess noch weiter zu verzögern. Mir scheint daher der hier vorgeschlagene Weg für Sie am nerven- und zeitschonendsten.

Zweifellos ist aber diese Methode von Almado nicht korrekt und sicher auch eine Info an die Verbraucherzentrale wert. Sie ist in dem Sinne aber nicht neu, sondern lediglich eine konsequente Folge der bekannten Abrechnungsmethoden, die nur daher "neu" erscheint, da es bisher kaum vorkam, dass Jemand tatsächlich auch noch im 3. Abrechnungsjahr bei Almado festhängt. Denn Verrechnungen mit Abschlägen des 2. Vertragsjahres für die Rechnung des 1. Jahres sind ja bereits altbekannt.

khh:

--- Zitat von: Eni am 17. Oktober 2014, 01:32:37 ---... Verrechnungen mit Abschlägen des 2. Vertragsjahres für die Rechnung des 1. Jahres sind ja bereits altbekannt.
--- Ende Zitat ---

"Altbekannt" war mir bisher lediglich, dass ein 12. im Lieferjahr (über)bezahlter Abschlag für die Abrechnung dieses Jahres (nach wie vor) nicht berücksichtigt wird und stattdessen unter "Fällige Abschläge für den Zeitraum nach Abrechnungsende" ausgewiesen ist, wodurch sich die 365 AG zusätzliche Liquidität beschafft.

Relativ neu ist, dass eine "Guthabenerstattung" inkl. (angeblich) enthaltenem Bonus (im "Ihr Vertragskonto") mit den im Abrechnungszeitraum geleisteten Abschlägen verrechnet wird, ohne dass auf dem sogen. Vertragskonto der Bonus gutgeschrieben wird, was die in meiner Antwort #42 beschriebene Auswirkung hat.   

Eni:

--- Zitat von: khh am 17. Oktober 2014, 18:02:58 ---
--- Zitat von: Eni am 17. Oktober 2014, 01:32:37 ---... Verrechnungen mit Abschlägen des 2. Vertragsjahres für die Rechnung des 1. Jahres sind ja bereits altbekannt.
--- Ende Zitat ---

"Altbekannt" war mir bisher lediglich, dass ein 12. im Lieferjahr (über)bezahlter Abschlag für die Abrechnung dieses Jahres (nach wie vor) nicht berücksichtigt wird und stattdessen unter "Fällige Abschläge für den Zeitraum nach Abrechnungsende" ausgewiesen ist, wodurch sich die 365 AG zusätzliche Liquidität beschafft.
--- Ende Zitat ---

Nein, da geht es nicht immer "nur" um den 12. Abschlag. Wenn Almado - wie üblich - sehr verspätet die Rechnung stellt, dann ist eigentlich das Muster immer, dass alle erbrachten Leistungen von beiden Vertragspartnern bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gegengerechnet werden, zuzügl. zumeist noch der Abschlag für den kommenden Monat. Und das führt dann regelmäßig zu dem bekannten Umstand, dass de facto viel längere Zeiträume als 12 Monate abgerechnet werden.
Nach einem Widerspruch wird dann bestenfalls der Abrechnungszeitraum und der Zählerstand auf den korrekten Wert gesetzt, aber das Verrechnungskonto weist nach wie vor alle bisher erfolgten Geldflüsse auf und geplante Abschläge werden davon abgezogen. Wenn das dann inklusive Schlussrechnung so durchgezogen wird, stimmt am Ende die Rechnung sogar. Nur vergeht bis dahin seeehr viel Zeit, wenn man entsprechend lange Kunde bleibt.


--- Zitat von: khh am 17. Oktober 2014, 18:02:58 ---Relativ neu ist, dass eine "Guthabenerstattung" inkl. (angeblich) enthaltenem Bonus (im "Ihr Vertragskonto") mit den im Abrechnungszeitraum geleisteten Abschlägen verrechnet wird, ohne dass auf dem sogen. Vertragskonto der Bonus gutgeschrieben wird, was die in meiner Antwort #42 beschriebene Auswirkung hat.   

--- Ende Zitat ---

Ja, das ist wohl erst seit einigen Wochen so, wie ich im Forum lesen kann. Aber so verstehe ich Wobi's Beitrag nicht. Ich lese diesen so, dass der Bonus gar nicht im Vertragskonto erscheint, sondern wie üblich von der Rechnung, unter "unsere Leistungen" abgezogen wurde. Somit muss er auch nicht als Gutschrift im Vertragskonto aufgeführt werden.

Vielleicht mag Wobi das ja auch noch mal kurz klarstellen, wie es da genau aussieht.

Didakt:

--- Zitat von: Eni am 18. Oktober 2014, 12:59:04 ---...Nach einem Widerspruch wird dann bestenfalls der Abrechnungszeitraum und der Zählerstand auf den korrekten Wert gesetzt, aber das Verrechnungskonto weist nach wie vor alle bisher erfolgten Geldflüsse auf und geplante Abschläge werden davon abgezogen. Wenn das dann inklusive Schlussrechnung so durchgezogen wird, stimmt am Ende die Rechnung sogar. Nur vergeht bis dahin seeehr viel Zeit, wenn man entsprechend lange Kunde bleibt.
--- Ende Zitat ---
(Hervorhebung durch Didakt)

Und das sind dann oftmals viel zu hoch veranschlagte Abschläge für den Zeitraum nach Abrechnungsende (im 2. Vertragsjahr)! Dagegen kann/sollte man sich allerdings wirksam wehren.


--- Zitat von: Eni am 18. Oktober 2014, 12:59:04 ---...Aber so verstehe ich Wobi's Beitrag nicht. Ich lese diesen so, dass der Bonus gar nicht im Vertragskonto erscheint, sondern wie üblich von der Rechnung, unter "unsere Leistungen" abgezogen wurde. Somit muss er auch nicht als Gutschrift im Vertragskonto aufgeführt werden.
--- Ende Zitat ---

Das sehe ich genauso. Eine andere Bonusabrechnung ist mir bislang auch noch nicht unter die Augen gekommen. @ Wobis's Beiträge sind im Übrigen auch mir  zu undurchsichtig, um darauf konkret einzugehen.

wobi:
Sorry, wenn die Erklärung für Verwirrung sorgt. Es ist aber auch nicht einfach so dreiste Täuschung zu erklären  :(

Ich habe über alle Belieferungszeiträume insgesamt 28 (von 31) Zahlungen geleistet und 2 Erstattungen (Aufgrund von Guthaben aus Rechnungen) von a. erhalten. Diese summiert a. als insgesamt geleistete Vorauszahlung (Vertragskonto) und rechnet die geplanten Abschlagszahlungen nach Abrechnungsende wieder runter. Diesen Saldo hat a. als Vorauszahlung für die erste korrigierte Rechnung berücksichtigt. In dieser Rechnung ist auch erstmalig der Rechnungsbetrag um den vereinbarten Bonus reduziert worden. Wären die Abschläge und das Guthaben aus der ersten Rechnung korrekt berücksichtigt worden, hätte ich immer noch ein Guthaben von rund 200,00 Euro. A. hat für sich nun eine Nachzahlung von 300,00 also einen Liquiditätsvorteil von rund 500,00 Euro errechnet.

Ich denke khh meint einen anderen Fall. Mein Bonus wurde vom Rechnungsbetrag abgezogen und somit berücksichtigt  ;).

Insofern stimmen die Ausführungen von Eni und Didakt. Ich habe leider viel zu spät realisiert was a. für ein Verein ist, sonst wäre ich nicht ins 3. Belieferungsjahr gerutscht. Und die Abschläge waren natürlich auch zu hoch, darum werden sich bei den folgenden Rechnungen und der Schlussrechnung auch noch Guthaben ergeben.

Ganz am Ende – wann immer das ist – müsste die Rechnung dann aufgehen. Dafür habe ich aber keine Geduld mehr und der Rechnung widersprochen. Zumal ich auch noch aufgefordert wurde die Nachzahlung bis zum 30.10. zu leisten  :o. Eni, ja vielleicht wäre Abwarten der nerven schonendere Weg.

Ich hoffe, nun war die Erklärung besser, sonst fragt gern nochmal nach. Vielen Dank für eure Anregungen und Ratschläge. Nächste Woche werde ich auf jeden Fall beim VZ NRW anrufen und versuchen diesen Vorfall zu melden und hier berichten.

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