Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Erfahrungsbericht - Volle Konfrontation mit almado...

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Didakt:
@ wobi,

meine Frage: Können Sie mit "Excel" aus MS Office umgehen. Wenn ja, dann stelle ich Ihnen eine Blanko-Tabelle mit darin bereits enthaltenen Berechnungsformeln zur Verfügung. Anhand dieser Tabelle können/sollten Sie sich ganz schnell einen genauen Überblick über den Abrechnungsstand der gesamten Vertragslaufzeit bis Dato verschaffen. Voraussetzung ist, dass Sie über die fraglichen Zählerstände verfügen. Mit diesem aussagekräftigen Ergebnis wäre der Versorger zu konfrontieren. Damit könnte dann auch der ganze Spuk von Mahnungen und Inkassoaktivitäten aus der Welt geschafft werden. Die Ihnen hier im Forum unterbreiteten Rat- und Vorschläge sind ja in Ordnung und hilfreich, nur es ist ja an der Zeit, mal zu einem konkreten Ergebnis zu kommen.

MfG

khh:

--- Zitat von: wobi am 18. Oktober 2014, 17:01:27 ---Ich denke khh meint einen anderen Fall. Mein Bonus wurde vom Rechnungsbetrag abgezogen und somit berücksichtigt ;).
--- Ende Zitat ---

Wenn Sie meine in Antwort #48 im letzten Absatz beschriebene Art der Bonusabrechnung ansprechen, dann denken Sie völlig richtig, denn damit meine ich tatsächlich andere mir vorliegende "Fälle" ;).



--- Zitat von: wobi am 18. Oktober 2014, 17:01:27 ---... Ich habe über alle Belieferungszeiträume insgesamt 28 (von 31) Zahlungen geleistet und 2 Erstattungen (Aufgrund von Guthaben aus Rechnungen) von a. erhalten. Diese summiert a. als insgesamt geleistete Vorauszahlung (Vertragskonto) und rechnet die geplanten Abschlagszahlungen nach Abrechnungsende wieder runter. Diesen Saldo hat a. als Vorauszahlung für die erste korrigierte Rechnung berücksichtigt. ...
--- Ende Zitat ---

"summiert" oder doch saldiert? Grundsätzlich ist das "runterrechnen" einer für den relevanten Abrechnungszeitraum bereits erfolgten Guthabenerstattung sowie der geplanten bzw. für nachfolgende Abrechnungszeiträume geleisteten Abschlagszahlungen ja sogar richtig. Es stellt sich allerdings die Frage, was Letztere in der jetzt erfolgten Abrechnungskorrektur für das 1. Lieferjahr (außer zur Intransparenz beitragen >:()
zu suchen haben. Zudem dürfte auch sehr fraglich sein, ob überhaupt weitere Abschläge erhoben werden dürfen, wenn ein vertraglich konkret festgelegtes Lieferjahr zuvor nicht (korrekt!) abgerechnet wurde.

Wenn Sie im April 2013 einen (eigentlich unzulässigen) 12. Abschlag bezahlt haben, dann ist dieser mMn auch für das 1. Lieferjahr zu berücksichtigen. Und eine für das 2. Lieferjahr bereits erhaltene Guthabenerstattung darf selbstverständlich NICHT von den Abschlagszahlungen für das 1. Lieferjahr "runtergerechnet" werden, wie das in Ihrem Fall zwecks Liquiditätsbeschaffung jetzt wohl wieder einmal rechts- und vertragswidrig gemacht wurde. Ohne Ihre Abrechnungen mal gesehen zu haben, ist es natürlich schwierig, die teils unterschiedlich praktizierten "Tricksereien" richtig zu bewerten.

In den mir bekannten Fällen war festzustellen, dass jede Abrechnungs-"Korrektur ::)" durch die 365 AG & Co. eher eine "Verschlimmbesserung" war. Auf diese "Spielchen" sollte man sich m.E. gar nicht einlassen und stattdessen die Schlichtungsstelle um eine (ggf. vorzeitige) Fortsetzung des Verfahrens bitten, weil einvernehmliche Lösungen mit diesem Laden anscheinend unmöglich sind.   

wobi:
Didakt
ja ich kann gut mit Excel umgehen und habe alle meine Berechnungen auch ich Excel vorgenommen. Die Zählerstände habe ich monatl. erfasst. Ich bin sehr interessiert an einer Berechnungsvorlage, mit der ich a. beeindrucken könnte und würde mich freuen, wenn Sie mir diese zur Verfügung stellen.

khh
die Differenz zwischen zwei Summen - wobei eine Summe die Summierung vieler Zahlen sein kann - ist für mich der Saldo  :)

Selbstverständlich muss ein zuvor ausgezahltes Guthaben hinzugerechnet werden, wenn denn auch die Abschläge für diesen und nur für diesen Zeitraum berücksichtigt werden! a. hat aber alle Zahlungen und Guthaben "summiert" und die Summe der geplanten Abschläge abgezogen. Ich würde die Abrechnung ja gern anonymisiert veröffentlichen. Aber dann bekomme ich wohl Ärger :( und davon reicht es mir im Moment.

Übrigens, ich habe im 1. Jahr 13 Abschläge einschl. April gezahlt  >:(


--- Zitat von: khh am 18. Oktober 2014, 19:00:37 ---In den mir bekannten Fällen war festzustellen, dass jede Abrechnungs-"Korrektur ::)" durch die 365 AG & Co. eher eine "Verschlimmbesserung" war. Auf diese "Spielchen" sollte man sich m.E. gar nicht einlassen und stattdessen die Schlichtungsstelle um eine (ggf. vorzeitige) Fortsetzung des Verfahrens bitten, weil einvernehmliche Lösungen mit diesem Laden anscheinend unmöglich sind.   

--- Ende Zitat ---

Danke für den Hinweis! Dann werde ich Montag mal die vorzeitige Fortsetzung beantragen.

khh:

--- Zitat von: wobi am 18. Oktober 2014, 23:10:17 ---Übrigens, ich habe im 1. Jahr 13 Abschläge einschl. April gezahlt  >:(
--- Ende Zitat ---

Tatsächlich gezahlt? Oder wurde Mitte April ein 13. Abschlag auf dem sog. "Vertragskonto" eingestellt?
Wenn ja, dann könnte der Bankeinzug womöglich erst Anfang Mai erfolgt sein und dieser Abschlag würde
folglich zum 2. Lieferjahr gehören.

wobi:
Mitte April 2013 habe ich die 1. Berichtigung der ersten Abrechnung erhalten. Das Guthaben wurde zunächst auf die Abschläge 15.4. (meine 13. Zahlung) und 15.5. verrechnet. Der Rest vom Guthaben wurde nach meiner Aufforderung erstattet. Also entweder rechnen die all Abschläge an und auch das volle Guthaben oder nur die gezahlten Abschlage und nur das restliche erstattete Guthaben. Kommt auf´s Gleiche raus oder :)

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