Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Erfahrungsbericht - Volle Konfrontation mit almado...

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Eni:
Bergland, für Sie ist es natürlich jetzt eine nicht wünschenswerte Situation. Für Außenstehende und anderweitig Betroffene ist es allerdings schon spannend nachzuvollziehen, wie ein Gericht diese Sachlage nun bewerten wird.

Ihr Fall hat erstaunliche Parallelen zu meinem, wenn ich mir Ihre Vorberichte so anschaue. Alles ziemlich gleich, ebenfalls 3200er Paket und 250,- Euro inkl. Bonus als Gutschrift erwartet. Der einzige Unterschied ist eigentlich, dass ich die Abrechnung fürs 1. Jahr so spät erhalten habe, dass ich Abschläge nicht mehr einbehalten konnte, sondern diese bereits zurückbuchen lassen musste. Allerdings habe ich zeitgleich die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet und selbst aufgrund nicht angekündigter Preiserhöhung gekündigt. Gab keine Inkasso-Schreiben oder Ähnliches.

Wäre das für Sie nicht vielleicht auch noch mal eine Möglichkeit? Oder möchten Sie die Sache jetzt auf jeden Fall gerichtlich durchziehen?

wobi:
Hallo,
ich habe Anfang 2012 den Stromanbieter gewechselt und bin leider dann bei almado gelandet. Zu der Zeit habe ich im Internet auch noch nichts an negativen Informationen gefunden und wohl auch naiv angenommen, dass über Verivox schon alles seriös läuft. Ich werde nun laufend vom Inkasso-Unternehmen bedroht und habe versucht mich durch die hilfreichen Informationen aus diesem Forum zu wehren. Nun weiß ich nicht mehr weiter und überlege, ob ich mich an die Schlichtungsstelle-energie wende oder besser gleich einen Anwalt einschalte (ich habe eine Rechtschutzversicherung). Sind meine Widersprüche durch die immer neuen Androhungen der Inkasso-Firma wirkungslos? Droht mir jetzt wirklich eine Stromsperre?

Nachfolgend habe ich den wichtigsten Schriftverkehr (zur Vorbereitung für einen Anwalt) zusammengestellt. Ich hoffe, dass sprengt hier nicht den Rahmen.
Für einen Ratschlag für eine weitere "nervenschonende" Vorgehensweise wäre ich sehr dankbar!!!
Herzliche Grüße
Wobi


   Datum           Sache
1.   16.02.2012   Vertragsabschluss über VERIVOX mit almado-ENERGY
8.   20.03.2013   Verbrauchsabrechnung vom 1.5.2012-31.12.2012 mit den vereinbarten Konditionen jedoch ohne Berücksichtigung des   
                                Bonuses. Auch der übermittelte Zählerstand wurde nicht berücksichtigt
                                sondern ein geschätzter Zählerstand (natürlich deutlich höher) zugrunde gelegt. Gleichfalls wurde in der Rechnung darauf
                                hingewiesen, dass der Verbrauchspreis nun 0,2536 Ct/kWh beträgt. Das
                                Guthaben wurde mit dem Abschlag für Mai 2013 verrechnet.
9.   05.04.2013   ich habe um Berichtigung der Verbrauchsabrechnung unter Zugrundelegung der Ablesedaten gebeten. Der Empfang
                                dieses Schreibens wurde sofort per Mail bestätigt.
10.   11.04.2013   Korrigiere Verbrauchsabrechnung  mit den richtigen Ablesedaten. Das Guthaben wurde mit Abschläge verrechnet.  Auf
                                Seite 3 wird als nächstmöglicher Kündigungstermin der 17.2.2014 genannt
15.   13.09.2013   Informationsmail über SEPA-Umstellung. Dieser Mail war ein gesondertes Schreiben vom 12.9.2013 beigefügt, in dem
                                über 6 Seiten allgemeine Informationen über SEPA, Lieferbedingungen und   
                                es wurde mal eben nebenbei und gut versteckt der Grundpreis von mtl. 8,99 auf 19,95 erhöht.
   Mai-Juni 2014   Telefonische Anfragen an die Hotline, wann meine Abrechnung für 2013 erstellt wird
18.   11.06.2014   Nachfrage per E-Mail wann ich mit der Abrechnung rechnen kann.
19.   19.06.2014   Entzug der Lastschriftvereinbarung
21.   13.07.2014   Meine Forderung der Jahresabrechnung 2013 durch eigene Ermittlung der Jahreskosten und Aufrechnung mit
                                Abschlagszahlungen
23.   23.07.2014   almado mahnt den verrechneten Abschlag an
24.   24.07.2014   Ich erinnere daran, dass ich meine Abschläge mit der Forderung aus meiner Abrechnung aufrechne.
25.   30.07.2014   weitere Mahnung durch almado mit Mahngebühren und mein Antwortschreiben
26.   31.07.2014   E-Mail mit Rechnung vom 31.7.2014 für den Zeitraum 30.12.2012 bis 30.6.2014. Dieses mal ist die nächste
                                Kündigungsfrist mit 30.4.2015 angegeben. Über das Guthaben erfolge ein
                                Verrechnungsscheck. Das verbleibende Guthaben zum 30.6.2014 beläuft sich auf €  ..........
27.   05.08.2014   Meine Antwort auf diese Rechnung mit Bitte um Berichtigung diverser Fehler in der Jahresabrechnung, die ich einzeln
                                genannt habe.
28.   27.08.2014   almado mahnt den verrechneten Abschlag für August 2014 an
29.   01.09.2014   Mein Widerspruch zur Mahnung und Ermittlung der Verbrauchskosten für August 2014 und Aufrechnung mit meiner
                                Forderung
30.   1.9.-11.9.2014   diverse Mail´s wegen Mahnungen
31.   18.09.2014   Forderung von EWD Inkasso GmbH (gleiche Sippe) mit Androhung einer Stromsperre und Gebühren für Abschlag zum
                                15.8.2014
32.   26.09.2014   Antwort /Widerspruch an  EWD, dass die Forderung unberechtigt ist.
33.   26.09.2014   Forderung von EWD Inkasso GmbH mit Androhung einer Stromsperre, Gebühren und Zinsen für Abschlag zum 15.9.2014
34.   26.09.2014   Meine Antwort /Widerspruch an  EWD, Forderung unberechtigt.
35.   30.09.2014   letzte Aufforderung an almado meine Abrechnung richtig zu stellen mit Fristsetzung bis 15.10.2014
36.   02.10.2014   von EWD Inkasso, dass das Inkassoverfahren fortgeführt wird, weil Aufrechnung meiner Forderung mit Guthaben nicht
                                möglich ist.
37.   02.10.2014   Mein Widerspruch gegen vorgenanntes Schreiben
38.   06.10.2014   von EWD Inkasso; erneute Aufforderung der Abschlagszahlung 8/2014 mit Androhung Stromsperre und fristloser
                                Kündigung

khh:

--- Zitat von: wobi am 08. Oktober 2014, 17:41:07 ---... Nun weiß ich nicht mehr weiter und überlege, ob ich mich an die Schlichtungsstelle-energie wende oder besser gleich einen Anwalt einschalte (ich habe eine Rechtschutzversicherung). ...
--- Ende Zitat ---

JA, unverzüglich! Das hätten Sie besser schon vor Monaten tun sollen, denn endloser Schriftverkehr mit dem Laden oder deren Inkassoklitsche bringt NICHTS.

Und warum haben Sie nicht wenigstens fristgemäß zum Ende des 2. Lieferjahres mit der Formulierung "zum Ablauf des 30.04.2014" gekündigt? Von den Drohungen durch EWD nicht einschüchtern lassen!!! 

Nachtrag:
Nicht gerade hilfreich war, dass Sie zum Ablauf des jeweiligen Lieferjahres die vertragsrelevanten Zählerstände am 30.04.2013 und am 30.04.2014 (aus Eigeninteresse auch ohne Aufforderung) anscheinend nicht selbst abgelesen und almado sowie Ihrem Netzbetreiber mitgeteilt haben. ??? 

wobi:
Hallo khh,
ja, Sie haben recht, das hätte ich schon vor Monaten tun sollen. Aber ich habe erst mit meiner Nachfrage nach der Jahresabrechnung 2013 realisiert, was für ein Verein das ist, sonst hätte ich natürlich fristgerecht gekündigt. Ich habe hier nicht den vollständigen Schriftverkehr mit almado aufgelistet. Dennoch habe ich regelmäßig nach Ablauf des Lieferjahres die Zählerstände abgelesen und online an almado übermittelt (allerdings nicht an den Netzbetreiber). Das almado die Abrechnung dann auf den 31.12., bzw. nun auf den 30.6.14 gestellt hat, kann ich nicht nachvollziehen. Die Zählerstände dokumentiere ich seit 3 Jahren monatlich (wg. PV-Anlage) und seit Juli 2014 sende ich die Verbrauchskosten monatlich an almado und rechne sie mit meiner Forderung auf.
Sind denn meine Widersprüche gegen die Inkassoklitsche wirksam oder muss ich nach jeder neuen Mahnung einen neuen Widerspruch stellen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!!
Viele Grüße Wobi

khh:
Wobi

Das mit der PV-Anlage sollten Sie besser unerwähnt lassen, sonst kommt almado/365 AG noch mit einer
(teil)gewerblichen Nutzung etc. der Abnahmestelle (siehe diesbzgl. Threads) und "begründet" damit die Bonusverweigerung. ::)

Zu Ihrer letzten Frage: MMn müssen Sie nicht jeder Mahnung neu widersprechen. Solange die von A. (in der Höhe wirklich berechtigt) geltend gemachten Abschlagsforderungen die immer noch ausstehende Bonusgutschrift für das 1. Lieferjahr nicht übersteigen, ist m.E. Ihre Aufrechnung bzw. Zurückbehaltung i.O.

Gruß, khh

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