Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Wann ist ein Jahr ein Jahr?  (Gelesen 10614 mal)

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Offline EviSell

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Wann ist ein Jahr ein Jahr?
« am: 13. Februar 2014, 08:54:09 »
Es gibt ja Anbieter, die einen Bonus zusagen, wenn man ein Jahr Kunde war.

Zählt da der Zeitpunkt des Kalenderdatums? Bespielsweise von 01.04.12 bis 31.03.13. Oder zählt da tatsächlich die Anzahl der Tage? Und wenn ja welcher Wert ist das?

Wer ein Tabellenkalkulationsprogramm nutzt, kann sich da leicht die Differenz beider Werte ausrechnen und muss das Ergebnis dann +1 nehmen, weil der 1. Tag sonst nicht mitgezählt wäre. Und schon hat man den Zeitraum in Tagen, zu dem man beliefert wurde.

Jetzt hat aber nicht jedes Jahr 365 Tage. Es gibt Schaltjahre (das letzte war 2012), und dann ist es einer mehr. Taggenau wird ja auch meist die anteilige monatliche Grundgebühr ermittelt.

Und daher meine Frage: Wann ist ein Jahr ein Jahr?
« Letzte Änderung: 13. Februar 2014, 09:01:50 von EviSell »
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Offline Didakt

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Re: Wann ist ein Jahr ein Jahr?
« Antwort #1 am: 13. Februar 2014, 10:24:25 »
@ EviSell,

Google hätte Ihnen weitergeholfen. Verkomplizieren Sie die Dinge der Zeit- und Verbrauchsberechnung nicht. Das gemeine Kalenderjahr hat 365 Tage, das Schaltjahr 366 Tage. Wenn man für die Bonuszahlung ein Jahr Kunde sein muss, gilt dafür eben ein Kalenderjahr.

Wenn Sie für die Nachprüfung der Rechnung Ihres Energieversorgers eine Tabellenkalkulation bemühen, z. B. Excel, dann kommen Sie sehr schnell zum richtigen Ergebnis, und zwar ohne + 1.

Beispiel:
Ihr alter Vertrag endete am 31.07.2013. An diesem Tag haben Sie den Zählerstand abgelesen und dem alten und neuen Versorger mitgeteilt.
Der Vertrag Ihres gegenwärtigen Versorgers beginnt am 01.08.2013 und endet durch Kündigung am 31.07.2014. An diesem Tag lesen Sie erneut Ihren Zähler für Ihre Mitteilung an die Versorger ab.

In Ihre Excelzelle A1 geben Sie das Datum 31.07.2013 ein, in die Zelle A2 das Datum 31.07.2014, in die Zelle B2 die Formel = A2-A1. Als Ergebnis dürften wohl 365 Tage für die Laufzeit Ihres Vertrages herauskommen.
Die analogen Zellen C und D verwenden Sie z. B. für die Berechnung Ihres Verbrauchs.

Auf diese Weise kommen Sie auch zu jedem unterjährigen Zeitraum und Verbrauch. Wo ist also das Problem. Einfacher geht's doch nicht!





Offline EviSell

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Re: Wann ist ein Jahr ein Jahr?
« Antwort #2 am: 13. Februar 2014, 10:36:22 »
@Didakt,

mir ist die Berechnung schon klar. Ich mach sowas schon einige Jahre. (Mir müssen Sie nicht, wie leider das auch der eine oder andere User ständig tun, die Basics erklären - Ich bin seit Januar 2005 intensive Userin dieses Forums)

Wär auch schön, wenn Sie den Anfang meines Beitrags gelesen hätten, dass sich diese Frage im Zusammenhang der Bonus-Anbieter stelle.

Ich wollte auch nur auf die "logische Lücke"  von solchen Rechenprogrammen hinweisen. Anbieter werden sicherlich keine solche Tabellenkalkulationsprogramme, sondern andere Software zum Erstellen der Rechnung verwenden.

 (Danke das Sie für die übrigen Leser einen Kurs gegeben haben, auch wenn er bei der rechtlichen Bewertung nicht hilft, da es Anbieter gibt, die "Tagesfuchser" sind, bei dem es um den einen Tag geht)

« Letzte Änderung: 13. Februar 2014, 10:46:31 von EviSell »
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Offline Energietourist

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Re: Wann ist ein Jahr ein Jahr?
« Antwort #3 am: 13. Februar 2014, 10:37:37 »
@didakt
da muss ich ihnen aber wirklich mal recht geben, das ist Kinderkram, was hier zur Diskussion gestellt wird. Der nächste kommt noch und behauptet, ja aber die Banken arbeiten doch auch alle mit 30 Tagen für den Monat. Irgendwo hörts auf!

Offline EviSell

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Re: Wann ist ein Jahr ein Jahr?
« Antwort #4 am: 13. Februar 2014, 10:42:37 »
@Energietourist,

für manche ist das nicht Kinderkram. Hier ins Forum stoßen viele unerfahrene User.

Wenn es um Kündigungszeitpunkte geht, die sogar Uhrzeiten formulieren müssen, da wirds eigentlich Zeit generell mal sowas zu diskutieren. Bei solchen Boni gehts schließlich nicht nur um Cent-Beträge.
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Offline Energietourist

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Re: Wann ist ein Jahr ein Jahr?
« Antwort #5 am: 13. Februar 2014, 10:56:24 »
@EviSell

wenn da steht, dass sie 1 Jahr Kunde sein müssen, dann müssen sie 1 Jahr Kunde sein - und nicht einen Tag weniger, Ist es ein Schaltjahr sind es halt 366 Tage ansonsten 365! Was ist daran so schwer? Wo bitte soll es da Probleme geben? Wenn ein EVU meint, das Jahr hätte nur 364 Tage, dann ist es doch nicht mein Problem. Es wird auch kein Gericht feststellen, dass ein Jahr nur 364
Tage hat. Mathematik ist eines der wenigen Felder, wo es keine 2 Meinungen gibt!

Offline Didakt

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Re: Wann ist ein Jahr ein Jahr?
« Antwort #6 am: 13. Februar 2014, 10:57:48 »
@ EviSell

Zitat von: Ihnen
Ich wollte auch nur auf die "logische Lücke"  von solchen Rechenprogrammen hinweisen.
... für die übrigen Leser einen Kurs gegeben haben, auch wenn er bei der rechtlichen Bewertung nicht hilft, da es Anbieter gibt, die "Tagesfuchser" sind, bei dem es um den einen Tag geht.

Tut mir leid, ich kann Ihnen bei all dem nicht folgen. Was meinen Sie mit "rechtlicher Bewertung"? Aber sei's drum.

Offline EviSell

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Re: Wann ist ein Jahr ein Jahr?
« Antwort #7 am: 13. Februar 2014, 11:01:20 »
@EviSell

wenn da steht, dass sie 1 Jahr Kunde sein müssen, dann müssen sie 1 Jahr Kunde sein - und nicht einen Tag weniger, Ist es ein Schaltjahr sind es halt 366 Tage ansonsten 365!
...

@Energietourist,

zumindest kann ich Ihrem Posting entnehmen,  das Sie der Ansicht sind, dass das Jahr sich definiert auf die 365 Tage (Nicht-Schaltjahr), und nicht auf die Angabe des Zeitraums durch das Datum (wie bei meinem Eingangsbeispiel).

Mathematik ist eines der wenigen Felder, wo es keine 2 Meinungen gibt!

Das mit der Software haben Sie nicht begriffen, so scheint es mir.
« Letzte Änderung: 13. Februar 2014, 11:34:10 von EviSell »
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Offline bolli

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Re: Wann ist ein Jahr ein Jahr?
« Antwort #8 am: 13. Februar 2014, 11:12:32 »
@EviSell
Ich muss an dieser Stelle @Energietourist Recht geben. Lösen Sie sich von den Tagen und Betrachten Sie einfach Zeiträume. Beginn ist meines Wissens immer der Beginn eines Tages (also 0:00 Uhr) und Ende 24:00 Uhr, weshalb man Stundenberechnungen ebenfalls vernachlässigen kann. Ansonsten sollte man einfach darauf achten, dass das Endedatum des Vertrags identisch ist mit dem Endedatum des Verläufervertrages, sofern man einen einjährigen Vertrag hat (Beispiel: Ende des Vorläufervertrages am 31.07., Beginn des aktuellen Vertrages 01.08. und somit ist ein Jahr Laufzeit am 31.07. erfüllt, d.h. Kündigung zum Ablauf des 31.07.). Tagerechnerei bringt die Leute nur durcheinander, auch wenn es auf den Rechnungen so drauf steht.

Offline EviSell

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Re: Wann ist ein Jahr ein Jahr?
« Antwort #9 am: 13. Februar 2014, 11:25:08 »
@bolli,

Energietourist ist da ja andere Ansicht. Da zählen ja gerade nicht der Zeitraum als Datumsangabe. Ich selber favorisiere, die Angabe mit dem Datum.

 Ich  hatte mit solch einen Anbieter - der die Tage wie Erbsen zählt - noch nicht zu tun. Ich jage allerdings auch keine Boni.

Üblicherweise sind es dann ja auch nur Cent-Beträge, wo es Abweichungen gibt, wenn man das unterschliedlich betrachtet. Wenn es aber um den Anspruch eines Bonus geht, sieht die Sache anders aus. Und die eine oder andere Anbieterfamilie, wie auch hier im Forum nachzulesen, sind solche "Tagesfuchser"
« Letzte Änderung: 13. Februar 2014, 11:38:15 von EviSell »
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Offline Energietourist

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Re: Wann ist ein Jahr ein Jahr?
« Antwort #10 am: 13. Februar 2014, 11:31:39 »
@EviSell
was erzählen sie denn da??? Wo bin ich anderer Ansicht??
Ihr Beispiel 01.04.12 bis 31.03.13 ist ein Jahr, vom 22.08.2017 bis 21.08.2018 ist ein Jahr,
vom 19.06.2023 bis 18.06.2024 ist genau ein Jahr, da gibt es kein vertun!!

Offline EviSell

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Re: Wann ist ein Jahr ein Jahr?
« Antwort #11 am: 13. Februar 2014, 12:25:02 »
@EviSell
was erzählen sie denn da??? Wo bin ich anderer Ansicht??
...

@Energietourist,

ich erzählte das, was weiter oben Ihrem Posting zu entnehmen ist.
« Letzte Änderung: 13. Februar 2014, 12:28:18 von EviSell »
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Offline khh

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Re: Wann ist ein Jahr ein Jahr?
« Antwort #12 am: 13. Februar 2014, 13:16:30 »
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann geht es doch wohl um die Frage:
Es gibt ja Anbieter, die einen Bonus zusagen, wenn man ein Jahr Kunde war.
Zählt da der Zeitpunkt des Kalenderdatums? Bespielsweise von 01.04.12 bis 31.03.13. ... ?

Und dazu wird m.E. die Richtung aufgezeigt durch das nachstehende BGH-Urteil:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0071/13
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline PLUS

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Re: Wann ist ein Jahr ein Jahr?
« Antwort #13 am: 13. Februar 2014, 13:58:47 »
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann geht es doch wohl um die Frage:
Es gibt ja Anbieter, die einen Bonus zusagen, wenn man ein Jahr Kunde war.
Zählt da der Zeitpunkt des Kalenderdatums? Bespielsweise von 01.04.12 bis 31.03.13. ... ?
Und dazu wird m.E. die Richtung aufgezeigt durch das nachstehende BGH-Urteil:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0071/13
Es ging hier aber bei der Entscheidung nicht um die korrekte Zeit- oder Fristberechnung. Es ging um eine für Verbraucher (Nichtjuristen) unklare Klausel. "Die Auslegung, nach der für den Bonusanspruch erforderlich sei, dass der Vertrag länger als ein Jahr bestanden habe, mag auch möglich sein, beseitigt aber nicht die bestehenden Auslegungszweifel"
Zitat
§ 188 Fristende
(1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.
(2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des § 187 Abs. 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.
(3) Fehlt bei einer nach Monaten bestimmten Frist in dem letzten Monat der für ihren Ablauf maßgebende Tag, so endigt die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats.

§ 191
Berechnung von Zeiträumen
Ist ein Zeitraum nach Monaten oder nach Jahren in dem Sinne bestimmt, dass er nicht zusammenhängend zu verlaufen braucht, so wird der Monat zu 30, das Jahr zu 365 Tagen gerechnet.
  Alles klar ;)

Offline khh

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Re: Wann ist ein Jahr ein Jahr?
« Antwort #14 am: 13. Februar 2014, 16:50:53 »
... Es ging hier aber bei der Entscheidung nicht um die korrekte Zeit- oder Fristberechnung. Es ging um eine für Verbraucher (Nichtjuristen) unklare Klausel. ...
[...]
Alles klar ;)

Ja, und mir war das auch schon vorher klar.  ;)

Ebenso ist klar, das es in der meinerseits zitierten BGH-Entscheidung zwar auch um die Bonus-zahlung, aber um einen etwas anderen Sachverhalt ging. Deshalb hatte ich ja auch geschrieben "wird m.E. die Richtung aufgezeigt". Damit will ich sagen, dass es 'juristisch nicht vorgebildeten Kunden' vom BGH oder anderen Gerichten (hoffentlich) nicht angelastet wird, wenn anstatt bspw. "zum Ablauf des 31.01.2014" nicht ganz korrekt "zum 31.01.2014" gekündigt wurde. 
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