Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: AGB für die eigenen Unterlagen abspeichern  (Gelesen 4372 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline EviSell

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 490
  • Karma: +5/-2
  • Geschlecht: Weiblich
AGB für die eigenen Unterlagen abspeichern
« am: 18. Februar 2014, 08:42:41 »
Da es ja Anbieter gibt, die ihre AGB nicht als downloadbare PDF, sondern nur als HTML bereitstellen (gar noch ohne ein Version anzugeben), steht man als nicht ganz so onlineaffiner Mensch vor dem Problem, diese auf den PC zu speichern.

Eine Möglichkeit die Browser-Funktion Datei - Seite speichern unter. Allerdings würde ich das nicht als HTML speichern, da man möglicherweise mehr als nur die AGB, im Huckepack hat.

Nicht ganz so elegant wäre die Variante über CopyPaste den Text in einen Textdatei zu bringen.

Ich selber nutze eine weitere Möglichkeit: den PDF Creator von PDF24 http://de.pdf24.org/ . Diesen installiert, habe ich einen "Drucker" (Auswahl dann über Datei Drucken im Browser), der statt den gewünschten Inhalt auf Papier in eine PDF bringt.

Mit dem PDF24 kann man übrigens auch Emails abspeichern, wenn man die nicht nur in seinem Email-Programm aufbewahren möchte. Bei Mailwechsel mit dem Versorger kann das sehr hilfreich sein. Ich hatte so auch den Mailwechsel für die Schlichtungsstelle dokumentiert.

Vielleicht kennt jemand noch andere Möglichkeiten.
« Letzte Änderung: 18. Februar 2014, 09:42:02 von EviSell »
„Zwei Wahrheiten können sich nie widersprechen.“ - Galileo Galilei

„Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen.“ - Mahatma Gandhi

Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
Re: AGB für die eigenen Unterlagen abspeichern
« Antwort #1 am: 18. Februar 2014, 10:26:27 »
Vielleicht kennt jemand noch andere Möglichkeiten.
Vielleicht ist diese Seite eine Hilfe (funktioniert in der Regel, es gibt Ausnahmen - einfach Testen):

http://www.printfriendly.com/

url einfügen, dann auf "print preview" klicken

dann entfernen was man nicht drucken möchte und drucken

Offline EviSell

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 490
  • Karma: +5/-2
  • Geschlecht: Weiblich
Re: AGB für die eigenen Unterlagen abspeichern
« Antwort #2 am: 18. Februar 2014, 12:01:41 »
Printfriendly kenn ich, deren Plugin nutze ich seit langem in meinem Blog.

Allerdings hat es einen Nachteil , dass es das Datum der Erstellung nicht mit generiert. Bei Dateieigenschaften wird das "erstellt am" zwar angezeigt. Das könnte sich aber ändern, wenn man die PDF bsp per Email verschickt, und der Empfänger hat dann möglicherweise in der abgespeicherten Kopie ein anderes "Erstellt am:"  -Datum da stehen. Im Falle von AGB kann sowas ja wichtig sein.

Ansonsten ist das Printfriendly top.
„Zwei Wahrheiten können sich nie widersprechen.“ - Galileo Galilei

„Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen.“ - Mahatma Gandhi

Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
Re: AGB für die eigenen Unterlagen abspeichern
« Antwort #3 am: 18. Februar 2014, 13:30:34 »
Ansonsten ist das Printfriendly top.
Ja, diese unabhängige externe Lösung reicht in der Regel völlig. Als mächtiges Werkzeug nur für Firefox-Nutzer bietet sich auch das Add-on ScrapBook an.

Eine gewisse Einarbeitung ist nötig, aber es bieten sich dafür auch zusätzliche Möglichkeiten (Hervorhebungen, Notizkommentare).

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: AGB für die eigenen Unterlagen abspeichern
« Antwort #4 am: 18. Februar 2014, 16:26:15 »
Allerdings hat es einen Nachteil , dass es das Datum der Erstellung nicht mit generiert. Bei Dateieigenschaften wird das "erstellt am" zwar angezeigt. Das könnte sich aber ändern, wenn man die PDF bsp per Email verschickt, und der Empfänger hat dann möglicherweise in der abgespeicherten Kopie ein anderes "Erstellt am:"  -Datum da stehen. Im Falle von AGB kann sowas ja wichtig sein.
Das ganze ist zunächst einmal eh nu für SIE wichtig, damit Sie wissen, welche AGB gelten. Im Zweifelsfall muss sowieso der Versorger nachweisen, welchen  AGB Sie zugestimmt haben. Dass muss das technische System hergeben. Sonst hat er ein Problem. Die ganzen Daten des PDF's incl. des Inhalts können Sie mit bestimmten Programmen ohne Probleme manipulieren, OHNE das ein folgender Verwender der Datei das erkennen kann. Das kann sich kein Gericht drauf verlassen.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz