Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?  (Gelesen 201051 mal)

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Offline berghaus

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Ja, da bin auch ganz begeistert, was Jungspunde so drauf haben!

berghaus 21.03.13

Offline PLUS

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Ja, da bin auch ganz begeistert, was Jungspunde so drauf haben!
@ Carl, sehr guter und hilfreicher Hinweis, soweit über Verivox abgeschlossen wurde! Damit haben Sie eine entscheidende Lücke in dieser Diskussion geschlossen!

Da wurde keine Lücke geschlossen und die Begeisterung eines bestimmten "Routiners" ist fehl am Platz.

Augustinus: "Wer sich von der Wahrheit nicht besiegen lässt, der wird vom Irrtum besiegt."
Zitat
Gerne bestätigen wir Ihnen ausführlich die Konditionen des von Ihnen abgeschlossenen Vertrages wie folgt:
...
Weitergeleitet an den Anbieter: 29.11.2012
  • Verivox ist nicht der Vertragspartner!
  • Verivox kann die Konditionen des abgeschlossenen Vertrags nicht bestätigen!
  • Maßgeblich ist der mit der almado AG geschlossene Vertrag.

Offline Didakt

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@ PLUS,

Ihre Feststellung ist o.k. Ich habe mich falsch ausgedrückt. Es ist ein Ersatz für die sog. Bestellbestätigung, die @ Hurraapostel als solche gem. Antwort #13 erhalten hat und über die andere Betroffene wohl nicht mehr verfügen.
Aus dieser Unterlage ist der sog. "Effektive Jahrespreis" ersichtlich bzw. dargestellt. Und das scheint mir wichtig zu sein!

Offline berghaus

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@Plus
Auch, wenn Didakt und ich uns gerade mal einig waren, was durchaus nicht unhäufig sein könnte,
wird doch gerade nach Beweisen gesucht für die Fälle, in denen der Bonus (wie immer) bei dem Bestellvorgang noch vorhanden und in dem Vertrag (wie noch nie) verschwunden ist und in denen keine Bestellbestätigung von Almado vorliegt, in der der Bonus deutlich sichtbar ist.

Mit Ihrem Satz „Maßgeblich ist der mit der almado AG geschlossene Vertrag.“ teilen sie scheinbar  khh’s  Pessimismus, dass derjenige schlechte Karten hat, der von dem (angeblichen) 25% Bonustrick betroffen ist und keine Beweise für den vorher versprochenen Bonus hat:  Vertrag ist Vertrag! Da helfen auch keine anderslautenden AGB, keine Screenshots und Bestätigungen von verivox. Der Bonus ist halt weg. Das ist Fakt! Da hat man nicht aufgepasst!

berghaus 21.03.14
« Letzte Änderung: 21. März 2014, 13:10:33 von berghaus »

Offline bolli

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@Plus
Mit Ihrem Satz „Maßgeblich ist der mit der almado AG geschlossene Vertrag.“ teilen sie scheinbar  khh’s  Pessimismus, dass derjenige schlechte Karten hat, der von dem (angeblichen) 25% Bonustrick betroffen ist und keine Beweise für den vorher versprochenen Bonus hat:  Vertrag ist Vertrag! Da helfen auch keine anderslautenden AGB, keine Screenshots und Bestätigungen von verivox. Der Bonus ist halt weg. Das ist Fakt! Da hat man nicht aufgepasst!
Bitte, machen Sie doch nicht erneut dieses Fass auf.  8)  Er hat zunächst einfach darauf hingewiesen, was durchaus richtig ist, dass Verivox bestätigen kann was es will. Wichtig ist, was der Vertragspartner bestätigt. Nur das ist erstmal Vertragsgegenstand. Der Fehler könnte ja, was auch schon an anderer Stelle diskutiert wurde, auch bei Verivox im System liegen. Das Plus auch dieser "Bonus incl." Theorie nahesteht, hat er aus meiner Sicht in #56 dieses Threads schon mal zum Ausdruck gebracht, also auch keine Neuigkeit. Aber auch das spielt doch bei diesem Punkt (Screenshot) keine Rolle. Die Argumente dafür und dagegen sind mehrfach ausgetauscht.

Die Sache mit dem Screenshot von Verivox mag ein Indiz sein, aber sicher kein Beweis. Aber meiner bescheidenen Meinung nach wäre selbst ein Screenshot der Almado-Seite kein Beweis, da man diese Screenshots mit einfachen Mitteln der Bildbearbeitung verändern kann. Und mit ein wenig Fachverstand auch so, dass man nicht mehr erkennen kann, das und wann verändert wurde.  ;)

Insofern wird man, wenn Almado überhaupt mal das "Bonus inkl." Argument verwendet, um eine weitergehende inhaltliche Diskussion mit mehreren Indizien sicher sowieso nicht umhin kommen. Solange können wir die Füße still halten (und Indizien sammeln  ;)).

Offline Carl

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Ich resümiere mal: Viel schreiben und viel wissen ist halt manchesmal nicht dasselbe!

Natürlich ist die angenommene Vertragsofferte bzw. deren Details genau der Punkt um den es bei der Schlichtungsstelle und vor Gericht gehen wird.  Eine einseitige Änderung des Vertrages durch Almado hat keine Chance rechtlich zu bestehen.

Ich rate Folgendes: Wem - wie mir - der vereinbarte Neukundenbonus durch Almado streitig gemacht wurde, sollte dies bei der "Schlichtungsstelle Energie" im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vorbringen. Was Effektiveres - außer Klage - ist kaum möglich. Bei allen Fällen, die mir bekannt sind, hat das zum Erfolg geführt!
Wer versäumt hatte, sich die Vertragsofferte runter zu laden, lässt sich eine Bestätigung durch den Vermittler des Vertrages (VERIVOX) erstellen. Diese hat Beweischarakter.

Gruß
Carl



Offline PLUS

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Natürlich ist die angenommene Vertragsofferte bzw. deren Details genau der Punkt um den es bei der Schlichtungsstelle und vor Gericht gehen wird.  Eine einseitige Änderung des Vertrages durch Almado hat keine Chance rechtlich zu bestehen.

Ich rate Folgendes: Wem - wie mir - der vereinbarte Neukundenbonus durch Almado streitig gemacht wurde, sollte dies bei der "Schlichtungsstelle Energie" im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vorbringen. Was Effektiveres - außer Klage - ist kaum möglich. Bei allen Fällen, die mir bekannt sind, hat das zum Erfolg geführt!
@Carl, dann bitte auf den Tisch. Es wurden hier schon zu viele Nebelkerzen geworfen. Es sollten jetzt keine mehr dazukommen. Welche konkreten Fälle sind das, wo die "Vertragsofferte" wie Sie das nennen Beweischarakter hatte.

Der Vertrag wird zwischen dem Stromverbraucher und der almado AG geschlossen. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zu stande. Das Angebot macht der Kunde aufgrund einer Aufforderung dazu („invitatio ad offerendum”). Hier mal klicken und lesen.

Offline berghaus

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Hier wird verzweifelt nach einer Lösung gesucht, verwertbare Dokumente zu finden, die wie khh und Didakt behaupten, auf jeden Fall braucht, wenn man in seinem Vertrag den Arbeits-und Grundpreis (wie üblich) ohne Bonus vorfindet und zwei Zeilen darunter steht "25%Bonus inkl."

Das da so steht ist Fakt! Nicht Fakt ist, dass man das so auslegen muss, dass der Bonus nun auf einmal in den Preis eingearbeitet und deshalb trickreich verschwunden ist. Dafür gibt es kein Beispiel und nach allen vernünftigen Argumenten hier im Forum wird es das auch nicht geben.

Halten wir es doch mit den Argumenten eines "betroffenen" Betroffenen:

Zitat von: stromer51 link=topic=18851.msg108335#msg108335 date=1395406123 a.a.O.
Hallo,

in allen Schreiben der 365 AG bezieht sich  (inkl. 25% Bonus) immer auf den dazugehörigen Tarifnamen.
Man muss wissen, das es auch Tarife ohne Bonus gibt.
Und was ganz unten zur Erklärung der Preise steht findet man auch bei vielen anderen Angeboten.
Der Mitarbeiter oder Lehrling hat da den Boni mit reingeschrieben ohne sich Gedanken zu machen
was das hier für eine Aufregung verursacht. Ich will damit sagen nicht jedes Wort/Satz ist auch von einem
Juristen geprüft.

mfg

Offline khh

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Halten wir es doch mit den Argumenten eines "betroffenen" Betroffenen:
Zitat von: stromer51 link=topic=18851.msg108335#msg108335 date=1395406123 a.a.O.
in allen Schreiben der 365 AG bezieht sich  (inkl. 25% Bonus) immer auf den dazugehörigen Tarifnamen. Man muss wissen, das es auch Tarife ohne Bonus gibt. Und was ganz unten zur Erklärung der Preise steht findet man auch bei vielen anderen Angeboten.
Der Mitarbeiter oder Lehrling hat da den Boni mit reingeschrieben ohne sich Gedanken zu machen was das hier für eine Aufregung verursacht. Ich will damit sagen nicht jedes Wort/Satz ist auch von einem Juristen geprüft.

Ein solches Vorbringen (mit "Argumente" hat das nichts mehr gemeinsam) ist unseriös und kann nicht unbeanstandet bleiben.

Hilfestellung für die Betroffenen ist nur auf der Grundlage von Recht und Gesetz möglich, nicht mit "verqueren" Meinungen !
« Letzte Änderung: 21. März 2014, 17:40:23 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Carl

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Natürlich ist die angenommene Vertragsofferte bzw. deren Details genau der Punkt um den es bei der Schlichtungsstelle und vor Gericht gehen wird.  Eine einseitige Änderung des Vertrages durch Almado hat keine Chance rechtlich zu bestehen.

Ich rate Folgendes: Wem - wie mir - der vereinbarte Neukundenbonus durch Almado streitig gemacht wurde, sollte dies bei der "Schlichtungsstelle Energie" im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vorbringen. Was Effektiveres - außer Klage - ist kaum möglich. Bei allen Fällen, die mir bekannt sind, hat das zum Erfolg geführt!
@Carl, dann bitte auf den Tisch. Es wurden hier schon zu viele Nebelkerzen geworfen. Es sollten jetzt keine mehr dazukommen. Welche konkreten Fälle sind das, wo die "Vertragsofferte" wie Sie das nennen Beweischarakter hatte.

Der Vertrag wird zwischen dem Stromverbraucher und der almado AG geschlossen. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zu stande. Das Angebot macht der Kunde aufgrund einer Aufforderung dazu („invitatio ad offerendum”). Hier mal klicken und lesen.

Das ist doch der Fall. Almado mach via VERIVOX aufgrund der individuellen Angaben des Stromkunden ein individuelles Angebot (unter der eigenen Firmierung/LOGO), der Kunde nimmt dieses im weitergeführten Wechselprozess an. Wenn Almado versucht durch schwammige Formulierungen in der Vertragsbestätigung andere Tatsachen zu schaffen, der Kunde aber diese nicht explizit annimmt, sind diese "nachgeschobenen" Änderungen unwirksam.

Deshalb lenkt Almado auch ein, wenn man die Rechnung reklamiert und dabei auf die ursprüngliche Offerte verweist. Das sind meine eigenen Erfahrungen, und die weiterer Betroffener.

Was gibt es da jetzt wieder rumzumäckeln??
Mit Ihrer negierenden Diskussion verschrecken Sie nur die betroffenen Verbraucher, anstatt Sie zu ermuntern, sich mich mit den naheliegenden Rechtsmitteln zur Wehr zu setzen.

Gruß
Carl

: Ihr link zum "linken" Flachbildschirmhandel hat nun wirklich nichts mit der hier diskutierten Kostellation und Fragestellung zu tun.
« Letzte Änderung: 21. März 2014, 18:42:03 von Carl »

Offline khh

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Das ist doch der Fall. Almado mach via VERIVOX aufgrund der individuellen Angaben des Stromkunden ein individuelles Angebot (unter der eigenen Firmierung/LOGO), der Kunde nimmt dieses im weitergeführten Wechselprozess an. Wenn Almado versucht durch schwammige Formulierungen in der Vertragsbestätigung andere Tatsachen zu schaffen, der Kunde aber diese nicht explizit annimmt, sind diese "nachgeschobenen" Änderungen unwirksam. ...
Was gibt es da jetzt wieder rumzumäckeln?? ...

@Carl,
da gibt es etwas "rumzumäckeln", weil SIE sich irren! Es ist genau so:
Der Vertrag wird zwischen dem Stromverbraucher und der almado AG geschlossen. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zu stande. Das Angebot macht der Kunde aufgrund einer Aufforderung dazu („invitatio ad offerendum”). Hier mal klicken und lesen.

Ich hatte es kürzlich auch schon mal geschrieben, weil dazu vielfach irrige Rechtsauffassungen bestehen. Die "Offerte" im Internet ist ein "ins Schaufenster stellen" (so bezeichnet von RR-E-ft).

Der Kundenauftrag ist das Angebot und die Vertragsbestätigung des Versorgers ist die Annahme (das verlinkte OLG-Urteil zum Flachbildschirmhandel trifft exakt den Sachverhalt!).

Wenn Almado das Angebot/den Antrag mit Änderungen angenommen hat, dann ist das u.U. ein neuer Antrag (vgl. § 150 Abs. 2 BGB), welchen der Kunde womöglich durch konkludentes Handeln (Zahlung der Abschläge etc.) sogar angenommen hat.

Wie sich das manche "Laienprediger" vorstellen, kommt man möglicherweise aus der Nummer nicht raus. Die rechtlichen Ansatzpunkte für den Kunden ergeben sich aus den §§ 123, 305c, 307 BGB etc. und lt. @uwes (siehe Beitrag v. 18.03.) evtl. aus der Preisangabenverordnung bzw. nach Artikel 5 Absatz 2 der E-Commerce-Richtlinie Nr. 2000/31/EG.
 
Gruß, khh
« Letzte Änderung: 21. März 2014, 19:31:58 von khh »
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Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Carl

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@khh

Da muss ich auch als juristischer Laie (nicht Prediger) widersprechen. Bei dem zit. Urteil geht es um konkrete Gründe, warum ein Händler aufgrund eines allgemeinen Angebotes im Internet nicht zur Lieferung verplichtet werden konnte, warum kein Liefervertrag zustande kam...

Hier jedoch geht es um einen zustandegekommenden Liefervertrag, und innerhalb dessen konkret um die Frage, was seitens des Bestellers nach rechtsverbindlich vereinbart wurde. Konkret: "Bonus oder kein Bonus". Und dazu ist ja bereits erschöpfend berichtet worden.

Der eine oder andere kann ja hier der Meinung sein, dass Almado zu Unrecht die Neukundenboni (nach Rechnungseinspruch bzw. Verbraucherbeschwerde) ausreicht - ich habe mich darüber am Ende natürlich gefreut.
Und glauben Sie mir, Almado hat in diesen eindeutigen Fällen keinerlei Interesse, dass auch nur ein Urteil ergeht.

Das mal als abschließendes Statement eines Vollblutnichtjuristen - nicht böse sein, wenn ich mich ersteinmal nicht weiter an der Diskussion beteilige.

Gruß in die Runde
Carl

: Trotzdem natürlich nochmal ein großes Dankeschön an Sie khh, ohne Ihre Hinweise hätte ich seinerzeit weder die Verfahren bei der Schlichtungsstelle eingeleitet, noch mich juristisch beraten (und beruhigen) lassen!





Offline khh

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@khh
Da muss ich auch als juristischer Laie (nicht Prediger) widersprechen. ...

Trotzdem ist der Almado-Vertrag nicht anders zustande gekommen als von @Plus aufgezeigt ;). Und die "Offerte" ist daher kaum ein Beweis sondern eher ein Indiz.

... Und glauben Sie mir, Almado hat in diesen eindeutigen Fällen keinerlei Interesse, dass auch nur ein Urteil ergeht. ...

Wer bestreitet das? Es geht in dieser vielfach nicht zielfführenden Endlos-Diskussion allein um die richtige Anspruchsbegründung.
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Offline Tenker

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An ALLEN, die hier ganze Zeit schreiben, dass Almado uns verarschen darf, die UNRECHT HATTEN!

Bitte keinen Streit mehr, sonder die neue Almado Rechnung anschauen, die ich soeben bekommen habe!
Alles ENDLICH korrekt und der 25%-Neukundenbonus ist auch da!

Jetzt können Sie, die "GUTEN Almado-Rechtsanwelte" (die Nicknamen werde ich NICHT erwähnen) endlich zugeben, dass Eure s.g. Rechtsprechung ein BLÖDSINN ist!
So hilft Ihr NIEMANDEM, sondern bringen Sie Hilfesuchenden NUR UNSICHERHEIT!





« Letzte Änderung: 21. März 2014, 21:29:29 von Tenker »

Offline Didakt

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 @ Tenker,

nun mal langsam mit den Gäulen, dass die nicht noch durchgehen! Grund für den Wandel bei Almado wird doch wohl Ihre Vorlage an die SE gewesen sein? Denn auf Ihren Widerspruch gegen Ihre erste Schlussrechnung hatte der Versorger nicht reagiert, oder doch?

 

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