Mich hat es auch erwischt: - Habe den Hinweis auf :Preise inklusiv ..., Boni etc. wohl falsch ausgelegt, vor dem Hintergrund der Daten von immergrün.
Es ist schon sehr geschickt, wie immergrün, alamo, 365 AG da vorgeht. Meinen Vertrag Wasserkraft fix 3700 habe ich direkt auf der Homepage von Immergrün, nach der dort erfolgten Beispielrechnung, geschlosssen. Der Bonus wurde in der Beispielrechnung am Ende der Aufstellung bei einem Arbeitspreis von 26,44 Cent/KW abgezogen. Der fett ausgewiesene Jahresbetrag wies eine Einsparung von ca 200 € gegenüber dem Netzbetreiber aus. Im zugesandten Stromlieferungsvertrag steht dann der gleiche Arbeitspreis, Bonus inkl. und eben das Kleingedruckte "Preise inklusiv ..."
Gedanklich kontrolliert man den Arbeitspreis (der stimmte), Bonus inklusiv wird so gedeutet, dass der Vertrag mit Neukundenbonus ist, und den Nachsatz "Preise inklusiv ...Boni,...", bezieht man nicht auf den Neukundenbonus, da dieser ja erst nach einem Jahr gewährt wird und daher nicht berücksichtigt sein dürfte.
Besteht eine Möglichkeit, den Neukundenbonus so zu bekommen, wie er auf der Homepage von Immergrün angeboten wurde (nachträglicher Abzug vom Arbeitspreis)? Welche "Beweismittel" muss man dazu vorlegen? Gibt es inzwischen ein "Grundsatzurteil", da ich davon ausgehe, dass alle immergrünkunden davon betroffen sind?
In den Vertragsunterlagen steht ferner, dass 11 Abschlagszahlungen den Jahresverbrauch ergeben und die 12 zur Verrechnung des tatsächlichen Verbrauches genutzt wird. Nach der Umstellung auf "manuelle" Zahlung sollte ich da nur 11 Abschläge zahlen (damit wäre die voraussichtliche Stromlieferung bezahlt) oder werde ich dann "vertragsbrüchig" und verspiele den sowieso fraglichen Bonus?
Wer hat noch den Vertrag Wasserkraft fix 3700 vom Nov. 2013?