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Autor Thema: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......  (Gelesen 31506 mal)

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #30 am: 18. Februar 2014, 14:17:07 »
... Niemand verhält sich meiner Meinung nach vertragswidrig, wenn er den Bonus von der oder den letzten Zahlungen abzieht, nur weil er ihn abzieht. Das in einigen AGB dieser Auffassung entgegenstehende Aufrechnungsverbot ist gem. § 309 Ziff. 3 BGB unwirksam.
Es hat keinerlei Bedeutung, dass die "letzten (Abschlags)zahlungen" zum eventuellen Aufrechnungszeitpunkt fällig sind/waren, der "abgezogene Bonus" aber (noch) nicht ?
Merkwürdig sind sie schon, diese Energie"juristen"diskussionen. Jetzt werden, weil es gerade in den Kram passt, sogar die Abschlagstermine und der ausgelobte Bonus als fällige Einzelforderungen gesehen. Geht es dagegen zum Beispiel um die Verjährung, dann wird festgestellt, dass zur Fälligkeit der Forderung aus der Energielieferung an Haushaltskunden erst die Rechnungsstellung notwendig ist.

So ist das halt mit den verbraucherfreundlichen Gesetzen und dem "Energieverbraucherrecht" in denen selbst nicht nur ein Widerspruch steckt (§1 EnWG). Für Forderungen der Versorger beginnt die Verjährungsfrist erst dann zu laufen, wenn abgerechnet wurde, also mit der Rechnung. Es ist so möglich, das Strom oder Gas erst Jahre später in Rechnung gestellt wird. Verrechnung dann unmöglich!? Wie war das nochmal? Bei Verjährung so, bei Verrechnung anders.

Einfach unmöglich! Der Gesetzgeber hat zwar bestimmt, dass innerhalb eines angemessenen Zeitraums abzurechnen ist. Was Sache ist, wenn das nicht geschieht hat der Gesetzgeber nicht geregelt. Der Politik- und Staatsapparat wächst ständig. Immer mehr Abgeordnete, nicht selten Juristen. Ist das das Problem?!

Offline Didakt

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #31 am: 18. Februar 2014, 18:12:44 »
Zitat von: aus Antwort # 28
Folgt man der Auffassung einiger "Autodidakten" ohne jegliche Prozesserfahrung hier im Forum, übersieht man leicht die einfacheren Lösungen. Niemand verhält sich meiner Meinung nach vertragswidrig, wenn er den Bonus von der oder den letzten Zahlungen abzieht, nur weil er ihn abzieht. Das in einigen AGB dieser Auffassung entgegenstehende Aufrechnungsverbot ist gem. § 309 Ziff. 3 BGB unwirksam.

Auch für die Diskussion in diesem Thread trifft dieser Beitrag zu.

Übrigens: § 309 BGB (Aufrechnungsverbot) lautet:

Zitat
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

Ziff. 3 :
 ...eine Bestimmung, durch die dem Vertragspartner des Verwenders die Befugnis genommen wird, mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufzurechnen;

Die Almado-AGB enthalten ein solches Verbot nicht generell:

Ziff. 10 (5) lautet: „Gegen Ansprüche des Energieversorgers kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.“

Offline Didakt

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #32 am: 18. Februar 2014, 20:51:22 »
Die Diskussion um die Aufrechnungsfrage in diesem und anderen Threads mit ähnlicher Thematik nimmt Formen an, über die man sich nur wundern kann, auch darüber, dass sie sogar noch von einem Juristen in einer fragwürdigen Art und Weise befeuert wird.

Soweit mir bekannt ist, gelten für das Zurückbehaltungsrecht und die Aufrechnung die §§ 273 ff. und 387 ff. BGB. Das Zurückbehaltungsrecht scheidet wohl aus.

Aufgerechnet werden sollen also Verbraucherforderungen (zugesagte Bonusse), die in den gegenständlichen Fällen vertragsgemäß erst nach einjähriger Belieferungszeit bzw. nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses fällig werden und bei Prozentzusagen erst dann berechnet werden können, gegen die Forderungen des Energieversorgers aus Abschlagszahlungen für den Energiebezug.

Wer sich auf dem Gebiet der Aufrechnung auskennt, soll mir bitte mal erklären, in welcher Form und mit welcher rechtlichen Begründung der Verbraucher (Gläubiger) dem Energieversorger die Aufklärung unter Beachtung der einschlägigen BGB-Bestimmungen – egal ob vor oder vermeintlich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses – erklärt werden soll und wie er gedenkt, die Aufrechnungslage im Einzelnen darzulegen und die zu erwartende Einrede des Versorgers dagegen, zu der dieser berechtigt ist, aus dem Weg zu räumen.

Wer etwa meint, er genüge den o. a. formalen Anforderungen, indem er den Versorger wissen lässt, er verrechne den ihm zustehenden selbst errechneten Bonus eben mal kurz und bündig durch Einbehalte von Abschlagszahlungen, befindet sich eindeutig auf dem Holzweg.
« Letzte Änderung: 18. Februar 2014, 20:58:14 von Didakt »

Offline sylle

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #33 am: 19. Februar 2014, 07:58:46 »
Also erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten  :D
@uwes:

Ich bin in erster Linie einfach nur erst mal mega glücklich, das almado uns nun zum 28.02.2014 aus dem Vertrag rauslässt! Zu den AGB`s bzw. einbehaltenem Abschlagsbetrag, wir sind seit dem 01.03.2013 Kunde und am 01.03.2013 wurde auch der erste Abschlagsbetrag eingezogen. Im von uns unterschriebenen Vertrag steht ganz eindeutig:

Jahresgesamtbetrag geteilt durch 11 Abschlagsmonate!

D.h., das der 12 Monate (in diesem Fall der Monat Februar 2014) abschlagsfrei bleibt, da er als Abrechnungsmonat gilt. So ist das bei - so glaube ich zumindest - fast allen Versorgern. Sogar Extra Energie (Prio) hat dies bei uns so gehalten und die haben im Monat Februar nicht eingezogen!

Und nur aus diesem Grund habe ich mir den Abschlagsbetrag für den Monat Februar zurückbuchen lassen und habe dieses auch in meinem allerersten Schreiben Almado mitgeteilt!

Diese haben ja jetzt die Kündigung ordnungsgemäß bestätigt, somit fällt im März auf keinen Fall mehr ein Abschlag an und die Sache ist für mich, zumindest was die Abschläge angeht, erledigt  ;D

Bezüglich des Bonus lassen wir uns einfach mal überraschen! Ich möchte nur noch, dass die Schlussabrechnung korrekt durchgeführt wird, ob mit oder ohne Bonus ist uns mittlerweile so ziemlich egal. Wir wollen nur unser Guthaben, welches sich durch diverse Einsparungen im letzten Jahr auf jeden Fall ergeben wird. Wir hatten bei Vertragsabschluss einen Verbrauch von 7.000 kwh (Verbrauch vom Vorjahr, 2012, betrug 6.800 kwh!) angegeben, haben aber lediglich 5.200 kwh verbraucht!

Und ob wir den Bonus dann letztendlich gerichtlich durchsetzen, werden wir uns dann überlegen  ;) (so etwas ist ja nun auch nicht ganz billig und leider haben wir im letzten Jahr unsere Privatrechtsschutz gekündigt  >:(

lieben Dank trotzdem noch einmal
sylle

Offline sylle

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #34 am: 22. Mai 2014, 12:47:15 »
So Ihr Lieben, hier einen kurzen Zwischenstand zu meinem "Almado"Fall:

Die Schlussrechnung wurde erstellt, jedoch OHNE BONUS. Nach zweimaliger Aufforderung noch immer keine korrekte Schlussrechnung erhalten. Die Unterlagen sind schon seit 3 Wochen bei der Schlichtungsstelle, wir warten nur noch die gesetzliche Frist (30.05.) ab.

Heut kam ein Verrechnungssscheck von Almado über unser Guthaben aus der Schlussrechnung. Ich habe diesen Scheck auch heute direkt zur Bank gebracht, dann haben wir zumindest schon einmal unser zuviel gezahltes Geld zurück.

Aber, nun meine Frage: kann ich aufgrund des fehlenden Bonus jetzt noch Almado dazu auffordern, uns diesen auszuzahlen, da ich ja den Scheck eingelöst habe. Aber ich habe damit ja nicht einem Vergleich oder einer Erledigung der Angelegenheit zugestimmt. Ich wollte Almado nun noch einmal schriftlich zur Zahlung des Bonus auffordern, auch mit Hinsicht auf die abgegebene Unterlassungserklärung. Dann wollte ich auch natürlich nächste Woche der Schlichtungsstelle bescheid geben, das diese mit dem Verfahren beginnen sollen.

Auf den Bonus möchte ich jetzt natürlich, nach Abgabe der UE nur noch ungern verzichten........ :-)

sylle

Offline bolli

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #35 am: 23. Mai 2014, 11:17:15 »
Heut kam ein Verrechnungssscheck von Almado über unser Guthaben aus der Schlussrechnung. Ich habe diesen Scheck auch heute direkt zur Bank gebracht, dann haben wir zumindest schon einmal unser zuviel gezahltes Geld zurück.
Tja, ob das eine gute Idee war muss man abwarten und wird sich ggf. noch zeigen. Es wurde dazu schon mal was an anderer Stelle geschrieben Verweigerung des 25%-Neukundenbonus - Hier NUR FAKTEN vom Antrag bis Auszahlung, Antworten #12 und #14. Besser wäre gewesen, ERST das Schreiben abzuschicken und DANN einige Tage später den Scheck einzulösen.

Aber ich habe damit ja nicht einem Vergleich oder einer Erledigung der Angelegenheit zugestimmt.
In den bisherigen Fällen hatte das Übersendungsschreiben einen bestimmten Text, der was anderes bedeuten könnte (siehe anderen Thread).

Offline sylle

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #36 am: 23. Mai 2014, 17:40:45 »
Hallo bolli,

Anschreiben von Almado:

[EMail entfernt]

Also, eigentlich nichts verfängliches.

lg
Sylvia
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 15:39:03 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #37 am: 23. Mai 2014, 17:52:32 »
Wenn Almado/365 AG bei Scheckübersendung diese "Erlassfalle"
"Mit Gutschrift auf Ihrem Konto sind Ihre Ansprüche gegenüber unserem Unternehmen abgegolten."
nicht mehr verwendet, dann zeigt die Abmahnung der VZ NRW anscheinend schon eine erste Wirkung :) !?
« Letzte Änderung: 23. Mai 2014, 18:18:49 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline sylle

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #38 am: 23. Mai 2014, 18:44:57 »
Genau das dachte ich mir auch. Und ich denke, nur mit Einlösung des Schecks (das ist ja schließlich und letzten Endes UNSER Geld), stimme ich ja nicht irgendeinem Vergleich o.ä. zu. Ich werde die Forderung gegenüber der Almado halt nur um diesen Betrag mindern!

Mal abwarten, was weiter passiert. Ich werde nun noch die 1 Woche (bis nächsten Freitag kann Almado den Scheck wohl laut Aussage meiner Bank zurückbuchen lassen) abwarten und dann schriftlich unter Fristsetzung erneut zur Zahlung des Bonus auffordern. Ansonsten gebe ich der Schlichtungsstelle Bescheid, die Unterlagen liegen denen dort ja bereits vor

Offline sylle

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #39 am: 05. Juni 2014, 07:41:45 »
So Ihr Lieben, nun habe ich es schwarz auf weiß, Almado braucht uns aufgrund der AGB`s KEINEN Bonus zu zahlen! Ich hatte völlig vergessen, dass ich mir im Jahr 2006 mal einen Gewerbeschein zugelegt hatte, da ich Perlenschmuck gebastelt habe und diesen auf dem hier bei uns im Ort stattfindenden Weihnachtsmarkt angeboten habe. Dieser Gewerbeschein galt lt. Finanzamt "Liebhaberei", also tatsächlich nur HOBBY - wie gesagt Perlenschmuck GEBASTELT!!!! Dieses hat Almado nun im Internet recherchiert (also, aufpassen, die gehen jeder Möglichkeit nach, den Bonus zu verweigern) und dummerweise stehe ich tatsächlich auf einer dubiosen Seite "dialo" oder so ähnlich

und jetzt kommt der KNALLER

als GOLDSCHMIEDIN  :o

drin  ???  ???  ???

Almado hat mir nun zur gütlich Einigung einen VS über 100,00 Euro angeboten. Da ich ja als Gewerbetreibende auch die Schlichtungsstelle nicht in Anspruch nehmen darf  :-[

Also Leute aufpassen! Ich denke ich hätte hier tatsächlich keine Chance mehr..... Aber das ist der Oberknaller "Als Gewerbetreibende keinen Anspruch auf Bonus" ....... >:(

Toll, hätte ich das vorher geahnt (leider war mir dieser Gewerbeschein schon in Vergessenheit geraten!) hätte ich diesen beim Ordnungsamt schon längst abgemeldet...... Na ja, wie heißt es doch so schön "Dummheit muss eben bestraft werden" in diesem Sinne......

wünsche Allen anderen hier ebenfalls eine baldige Einigung mit Almado ........

sylle
« Letzte Änderung: 05. Juni 2014, 08:54:14 von sylle »

Offline Hurraapostel

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #40 am: 05. Juni 2014, 16:25:13 »
So schnell würde ich da nicht aufgeben!

Es mag zwar sein, das Sie einen Gewerbeschein haben, aber aus den Steuererklärungen dürfte deutlich hervorgehen, dass Sie dieses Gewerbe nicht mehr ausüben.

Abgesehen davon, dürfen Sie sogar gewerbetreibend sein, wenn Sie Ihren Verbrauchsstrom nicht für das Gewerbe nutzen (Sie also z.B. einen Raum bei Ihren Eltern, den Schwager, der Tante, etc. haben und dort den Schmuck hergestellt haben). Eine Briefkastenfirma (also Firma an Ihrem Meldesitz), heisst nicht automatisch, das Sie dort auch tätig sind.

Im Übrigen dürften Sie eh keinen Privatstrom für ein Gewerbe nutzen, dies wird sogar bei den entsprechenden Portalen unterschieden.

Und wenn Ihren almado nun trotzdem 100,00€ anbietet, wissen die schon warum, denn dieses Unternehmen würde niemals etwas freiwillig zahlen!  ;D

Also gehen Sie denen blos nicht auf den Leim!

Viele Grüße

Wer bei der 365AG abschließt, ist selber schuld! :-p

Offline khh

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #41 am: 05. Juni 2014, 17:30:05 »
So schnell würde ich da nicht aufgeben!
[...]
Also gehen Sie denen blos nicht auf den Leim!

Dem kann man nur zustimmen !

Es haben vllt. noch nicht alle gutgläubigen Kunden realisiert, dass desinformieren, verunsichern, 'prellen' und
'über den Tisch ziehen' seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit das Geschäftsprinzip der 365 AG & Co. war und ist.

Daher auch deren kürzliche Bemühungen hier im Forum  -  Auszug:
... Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer ... an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter „VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Kundenanwalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. ...

Man möchte die Beschwerde-Fälle aus der öffentlichen Diskussion in Verbraucher-Foren herausbekommen, die "echte" Schlichtungsstelle Energie e.V. vermeiden und die Kunden über den hauseigenen "Kundenanwalt" mit eher unakzeptablen eigenen 'Lösungen' weiterhin "leimen" >:(.
« Letzte Änderung: 05. Juni 2014, 18:05:03 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Hewey

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #42 am: 24. Juli 2014, 20:05:46 »
Hier eine neue Variante von Almado:

[EMail entfernt]

Ich hatte, wie wahrscheinlich alle anderen auch, Almado meinen voraussichtlichen Jahresverbrauch mit ca. 15.000kwh mitgeteilt. Hieraus errechnet sich schließlich der monatliche Abschlagsbetrag.

Almado wusste also bei Vertragsbeginn, dass ich mehr als 10.000kwh verbrauchen werde.
Ich erhielt jedoch keinerlei Hinweis, dass dadurch kein Neukundenbonus greifen wird.
Diesen erhielt ich erst nach der Schlussrechnung, die erst nach mehrmaliger Nachfrage 10 Wochen später erstellt wurde.

Soll/Muss ich als Verbraucher den Inhalt und die Definitionen des Energiewirtschaftsgesetzes wissen?

Der Verbrauch ergibt sich logischerweise und war mir bekannt, weil es ein altes, unisoliertes Haus ist (Keine Dachisolierung).
Das Warmwasser wird per Stiebel-Eltron Standboiler erwärmt.
In einzelnen Räumen wird teilweise mit Heizlüfter zugeheizt.
Das Holz für die Holzheizung sägen und spalten wir selber mit einer Drehstrom-Kreissäge und einem Holzspalter.
Außerdem benötigen wir ab und an einen Bautrockner für den feuchten Keller.

Was meint ihr dazu?

« Letzte Änderung: 29. September 2015, 15:39:54 von DieAdmin »

Offline userD0012

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #43 am: 24. Juli 2014, 22:01:23 »
Was Almado da schreibt, ist völliger Blödsinn und eine sprachlich falsch verstandene Auslegung des genannten Paragraphen. § 3 Nr. 22 EnWG lautet:

Zitat
Haushaltskunden

Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen,

Also entweder verbrauchst du beliebig viel Strom überwiegend für den Eigenverbrauch, dann bist du Haushaltskunde. Oder aber du verbrauchst weniger als 10.000 kWh für "berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke", auch dann bist du Haushaltskunde.

Die Auslegung von Almado ist lächerlich. Das ist ein Fall für die Schlichtungsstelle Energie oder einen Rechtsanwalt, die zerreißen den Quatsch in der Luft...

Offline khh

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #44 am: 24. Juli 2014, 22:27:24 »
Was Almado da schreibt, ist völliger Blödsinn ...

@LearPilot,

da haben Sie ganz offensichtlich völlig Recht (wer lesen kann, ist klar im Vorteil  ;) ) !

Das "mit Heizlüfter zugeheizt" sollte @Hewey aber vielleicht besser "vergessen", falls die für seinen
Vertrag geltenden AGB in Ziff. 1 (1) den Passus "Die Nutzung als Heizstrom ist nicht gestattet" beinhaltet,
obwohl zugeheizt wohl unproblematisch sein dürfte.

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 25. Juli 2014, 20:05:06 von khh »
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