Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......  (Gelesen 31507 mal)

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Offline sylle

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Hallo,
ich bin ganz neu hier im Forum und habe mich aufgrund dessen hier registrieren lassen, da ich hier die ganzen Schreiben zu Almado gelesen habe und selbst seit 01.03.2013 Kunde bei denen bin. Bisher lief alles reibungslos - nur leider steht ja jetzt die Jahresabrechnung ins Haus! Wir haben bisher noch nicht gekündigt und hatten dies eigentlich auch nicht vor..... Leider haben wir enorme Stromeinsparungen im letzten Jahr gehabt, so daß wir mit einer schönen Gutschrift rechnen....

Der Bonus stünde uns ja auch noch zu.... aber, wir haben ab Montag, 03.02. eine Photovoltaikanlage in Betrieb :-( Jetzt habe ich auch noch gerade gesehen, daß Almado uns mit sofortiger Wirkung kündigen kann aufgrund dessen - Hilfe, was mache ich jetzt, und was, wenn die Montag oder Dienstag noch den Abschlag einziehen, dürften die ja eigentlich nicht, da ja der Monat der Abrechnungsmonat ist?! Den Bonus kann ich dann wohl auch vergessen?!

Ich hätte das Geld so gut gebrauchen können - hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann uns evtl. jemand helfen, was wir im Vorfeld vielleicht schon tun können?!

Ich hatte eigentlich vor gehabt die Jahresabrechnung sowie die Gutschrift von Guthaben und Boni abzuwarten und dann bereits jetzt für nächstes Jahr zu kündigen......

Ich hoffe auf viele Antworten....

Sylle

Offline khh

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #1 am: 02. Februar 2014, 12:09:59 »
... seit 01.03.2013 Kunde bei denen bin. Bisher lief alles reibungslos - nur leider steht ja jetzt die Jahresabrechnung ins Haus! Wir haben bisher noch nicht gekündigt und hatten dies eigentlich auch nicht vor ...
Der Bonus stünde uns ja auch noch zu.... aber, wir haben ab Montag, 03.02. eine Photovoltaikanlage in Betrieb :-( Jetzt habe ich auch noch gerade gesehen, daß Almado uns mit sofortiger Wirkung kündigen kann aufgrund dessen ...
... und was, wenn die Montag oder Dienstag noch den Abschlag einziehen, dürften die ja eigentlich nicht, da ja der Monat der Abrechnungsmonat ist?! ...
Ich hatte eigentlich vor gehabt die Jahresabrechnung sowie die Gutschrift von Guthaben und Boni abzuwarten und dann bereits jetzt für nächstes Jahr zu kündigen...

Hallo Sylle,

warum Sie eine Kündigung nicht vorhatten und erst die Jahresabrechnung usw. abwarten wollten, um dann zum Ende des 2. Lieferjahres zu kündigen, ist wenig nachvollziehbar. Bekanntlich sind Anbieter wie Almado (jetzt 365 AG) nach dem 1. Lieferjahr durch Wegfall des Lock-Bonus und aufgrund drastischer Preiserhöhungen mit die teuersten Anbieter. Der Preisvorteil des ersten Jahres ist dann ganz schnell dahin und die Belieferung durch solche vermeintliche Billiganbieter insgesamt alles andere als günstig.

Der Bonus steht Ihnen nach einem Lieferjahr dann zu, wenn die Inbetriebnahme der PV-Anlage ab kommenden Montag lt. AGB kein Ausschlussgrund ist. Und ob für März 2014 noch ein Abschlag zu zahlen ist, müsste aus dem Abschlagsplan bzw. den Vertragsbedingungen hervorgehen. Wenn ein Abschlag unzulässigerweise abgebucht wird, dann ganz einfach von der eigenen Bank wegen Widerspruch zurückbuchen lassen (das ist innerhalb von 8 Wochen nach Belastung jederzeit möglich).

Um aus dem Vertragsverhältnis mit Almado möglichst noch zum Ende diesen Lieferjahres herauszukommen, würde ich schnellstens prüfen, ob zurückliegend eine Preiserhöhungsmitteilung mit Wirkung ab 01.03.2014 zugegangen ist  - bspw. eine Grundpreiserhöhung, die in einer mehrseitigen Email u.a. wg. SEPA auf eine der Folgeseiten „versteckt“ ist. Wenn das zutrifft, dann besteht ein gesetzliches fristloses Sonderkündigungsrecht „zum Ablauf des 28.02.2014" (Kündigungen aus Beweisgründen IMMER schriftlich per EINSCHREIBEN)! :)

Umfangreiche Informationen dazu sind in anderen Almado-Threads hier im Forum zu finden.
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Offline sylle

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #2 am: 02. Februar 2014, 12:20:21 »
Hallo, vielen lieben Dank für die Antwort :-)

Ja, tatsächlich haben wir eine solche Mail erhalten, allerdings bereits am 13.11.13. ich zitiere einmal:

"Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten........ Dennoch  können wir ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.03.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren......"

Ich steige hier aber ganz ehrlich nicht wirklich durch  :-[

lg
sylle

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #3 am: 02. Februar 2014, 12:32:52 »
..
Der Bonus steht Ihnen nach einem Lieferjahr dann zu, wenn die Inbetriebnahme der PV-Anlage ab kommenden Montag lt. AGB kein Ausschlussgrund ist.
Sorry, da kommt bei mir als Stromverbraucher wenig Verständnis auf. Almado beliefert nicht, wenn mittels eigener Photovoltaikanlagen vor Ort selbst erzeugten Strom unmittelbar in ihr Hausnetz eingespeist wird. Das steht und stand ja wohl von Anfang an so in den AGB. Nicht nur aus Sicht des Versorgers ist das verständlich.

Die PV-Anlage hat man sich ja nicht umsonst angeschafft, sie ist doch so vorteilhaft. Eigenverbrauch ist angesagt. Da hätte man sich mal den abgeschlossenen Stromvertrag ansehen sollen. Für die Speicher gibt es sogar noch einen Zuschuss vom Staat: Die
KfW-Förderbank kann den Kauf eines Speichers mit bis zu 660 Euro pro Kilowatt-Peak Leis-
tung der Solaranlage fördern.

Der bleibende Rest der Stromverbraucher und die Steuer- und Abgabenzahler werden dabei "abgezockt". Sie zahlen die verbleibende Zeche alleine. Es bleibt da nicht alleine bei einer steigenden EEG-Umlage.

Offline khh

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #4 am: 02. Februar 2014, 14:48:07 »
Ja, tatsächlich haben wir eine solche Mail erhalten, allerdings bereits am 13.11.13. ...

Ich steige hier aber ganz ehrlich nicht wirklich durch  :-[

Hallo Sylle,

dann schreiben Sie JETZT (per "Einschreiben Einwurf" oder mit Rückschein) zum Beispiel:
"Aufgrund Ihrer per Email vom 13.11.2013 mitgeteilten Preiserhöhung übe ich mein gesetzliches sowie vertragliches Sonderkündigungsrecht aus und kündige das Vertragsverhältnis hiermit zum Ablauf des 28.02.2014. Ihre entsprechende Kündigungsbestätigung erwarte ich bis zum ..." (2 Wochen plus 2 Werktage nach Briefabsendung).

Am 28.02.2014 sollten Sie den Zählerstand selbst ablesen und sowohl an Almado (365 AG) als auch an Ihren Netzbetreiber mitteilen.

Da Sie für die Belieferung ab dem 01.03.2014 zeitmäßig kaum noch einen neuen Anbieter finden werden, fallen Sie ab dem Zeitpunkt, wo Almado (365 AG) sich beim Netzbetreiber abmeldet, zunächst in die Ersatzversorgung durch Ihren Grundversorger. Im Vergleich zu einem weiteren Verbleib bei Almado ist das aber das kleinste Übel.

Suchen Sie sich für die Belieferung ab 01.03.2014 schnellstmöglich einen neuen seriöseren Versorger - Anregungen für die Anbieterauswahl findet man bspw. hier www.bezahlbare-energie.de . Vergessen Sie nicht, mit dem neuen Versorger vorab abzuklären (bspw. AGB checken), ob Ihre PV-Anlage möglicherweise ein Ausschlusskriterium für die Belieferung ist.

Falls es mit Almado "haken" sollte, dann melden Sie sich hier wieder.

Gruß, khh
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Offline sylle

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #5 am: 02. Februar 2014, 14:51:08 »
Das werden wir machen, vielen vielen Dank

 ;) :D

Offline sylle

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #6 am: 03. Februar 2014, 10:49:36 »
So, wollte mal einen kurzen Zwischenstand abliefern  :)

Habe gerade eben die Kündigungen aufgrund der Preiserhöhungen per Einschreiben Einwurf zur Post gebracht. Ich habe jetzt auch noch einmal ganz genau in die Verträge geschaut:

Strom - ALMADO Energy steht drin:

"Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu beenden......"

Erhöhung ist ausgeschrieben zum 01.03.2014. Hier mache ich mir also keine Sorgen, das es mit der Kündigung klappen könnte.

Aber wie sieht es bei unserem Gas-Anbieter "PRIOEnergie - Extra Energie" aus?!

Hier steht:

"Sie haben bis zum 31.01.2014 das Recht, Ihren Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen".

Ist das überhaupt rechtens, hier eine Fristangabe zu machen?! Preiserhöhungen sind hier ebenfalls zum 01.03.2014 angekündigt. Das Schreiben habe ich per Mail am 19.12.2013 erhalten.

Über eine kurze Antwort würde ich mich noch einmal sehr freuen.....

sylle

Offline DieAdmin

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #7 am: 03. Februar 2014, 11:15:35 »
@Sylle,

damit die Versorger nicht durcheinander gebracht werden, hat jeder Anbieter einen separaten Bereich. Die Fragen zu Extra Energie bzw PRIOEnergie im dortigen Bereich stellen: http://forum.energienetz.de/index.php/board,710.0.html


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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #8 am: 03. Februar 2014, 12:19:21 »
Ist das überhaupt rechtens, hier eine Fristangabe zu machen?! Preiserhöhungen sind hier ebenfalls zum 01.03.2014 angekündigt. Das Schreiben habe ich per Mail am 19.12.2013 erhalten.
Lesen Sie bitte mal selbst im konkreten Vertrag und in den konkreten AGB nach was da drinsteht. Sie müssten Ihnen ja vorliegen.   

Ist vielleicht der § 32 Abs.2 ABVGasV wirksam in den Vertrag einbezogen worden? Der Versorger hat die Preiserhöhung rechtzeitig, also mindestens sechs Wochen vorher angekündigt. Die genannte Frist liegt innerhalb dieser Regelung.

Die Regelung im § 32 Abs. 2 ABVGasV gewährt ein Sonderkündigungsrecht mit zweiwöchiger Frist auf das Ende der Bekanntgabe folgenden Monats.

Offline khh

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #9 am: 03. Februar 2014, 12:35:30 »
Hallo PLUS,

die seit 2006(?) nicht mehr verwendete AVBGasV einbezogen in einem vermutlich 2013 abgeschlossenen Vertrag? Zudem ist hier wohl insbesondere § 41 Abs. 3 EnWG (OHNE Einhaltungs einer Kündigungsfrist) maßgeblich.

Im Übrigen sind (siehe Beitrag der Admin) Prio/ExtraEnergie ebenso nicht Thema dieses Threads
wie auch nicht die steigende EEG-Umlage oder der "abgezockte" verbleibende Rest der Stromverbraucher und Steuer-/Abgabenzahler. ;)

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 03. Februar 2014, 13:15:22 von khh »
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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #10 am: 03. Februar 2014, 14:08:35 »
Hallo PLUS, die seit 2006(?) nicht mehr verwendete AVBGasV einbezogen in einem vermutlich 2013 abgeschlossenen Vertrag? Zudem ist hier wohl insbesondere § 41 Abs. 3 EnWG (OHNE Einhaltungs einer Kündigungsfrist) maßgeblich.

Im Übrigen sind (siehe Beitrag der Admin) Prio/ExtraEnergie ebenso nicht Thema dieses Threads
wie auch nicht die steigende EEG-Umlage oder der "abgezockte" verbleibende Rest der Stromverbraucher und Steuer-/Abgabenzahler. ;)
Hallo kkh, es ging hier nicht um die Wirksamkeit der Preisanpassungsklausel sondern um das dem Kunden eingeräumte Sonderkündigungsrecht dazu. Ist denn ein Sonderkündigungsrecht analog der alten AVBGasV in Sonderverträgen ausgeschlossen? Hat der BGH oder der EUGH dazu schon abschliessend entschieden?

Nach § 41 EnWG müssen die Verträge Bestimmungen über die Vertragsdauer, die Preisanpassung, Kündigungstermine und Kündigungsfristen sowie das Rücktrittsrecht des Kunden enthalten.

Ist die Regelung eines Sonderkündigungsrechts "Rücktrittsrecht" (?) bei Preisänderungen ausgeschlossen? Die Preisänderung kann ja vertraglich geregelt sein und das Sonderkündigungsrecht auch. Ist die Preisänderung dann eine einseitige Änderung der Vertragsbedingungen,  die den  Letztverbraucher berechtigen den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen?

Ist das wirklich so und transparent?

... und @khh jetzt machen Sie nicht den superhaasen. ;)


Offline khh

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #11 am: 03. Februar 2014, 14:42:36 »
@PLUS

Die alte AVBGasV ist durch die Neufassung des EnWG in 2005 und dessen nachfolgende Änderungen sowie die Einführung der GasGVV ja wohl lange passé. Welcher Versorger soll realistischerweise noch Jahre später Bestimmungen der AVB in seine AGB übernommen haben.

Der § 41 EnWG bestimmt in Abs. 3 - Auszug: "Ändert der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen". Und Preise sind ja wohl mit die wichtigsten Vertragsbedingungen (vgl. bspw. Rechtsauffassung der Schlichtungsstelle Energie e.V.).

... und @PLUS, jetzt bitte nicht weiter "etwas an den Haaren herbeiziehen" !
« Letzte Änderung: 03. Februar 2014, 14:53:58 von khh »
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Offline PLUS

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #12 am: 03. Februar 2014, 15:55:37 »
@PLUS
Die alte AVBGasV ist durch die Neufassung des EnWG in 2005 und dessen nachfolgende Änderungen sowie die Einführung der GasGVV ja wohl lange passé. Welcher Versorger soll realistischerweise noch Jahre später Bestimmungen der AVB in seine AGB übernommen haben.
Der § 41 EnWG bestimmt in Abs. 3 - Auszug: "Ändert der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen". Und Preise sind ja wohl mit die wichtigsten Vertragsbedingungen (vgl. bspw. Rechtsauffassung der Schlichtungsstelle Energie e.V.).
... und @PLUS, jetzt bitte nicht weiter "etwas an den Haaren herbeiziehen" !
@kkh, das ist doch bekannt. Wir müssen das hier nicht weiter ausbauen. Das Thema dieses Threads passt ja nicht wie Sie bereits festgestellt haben.

Ich ziehe nicht an Haaren. Nochmal, ist denn eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sondergaslieferverträgen ausgeschlossen, die eine entsprechende oder ähnliche Kündigungsfrist bei Preisänderungen vorsieht? Z.B. ist die nachstehende Befristung rechtswirksam oder ist sie es nicht und der Kunde kann dort entgegen der AGB-Regelung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit rechtswirksam kündigen? Ich würde den zitierten Auszug aus dem § 41 EnWG so nicht interpretieren und Dritten auch nicht garantieren.

Zitat
...Ist der Kunde mit der mitgeteilten Anpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als genehmigt.
Stadtwerkebeispiel

Offline khh

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #13 am: 03. Februar 2014, 18:04:05 »
... Nochmal, ist denn eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sondergaslieferverträgen ausgeschlossen, die eine entsprechende oder ähnliche Kündigungsfrist bei Preisänderungen vorsieht? Z.B. ist die nachstehende Befristung rechtswirksam oder ist sie es nicht und der Kunde kann dort entgegen der AGB-Regelung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit rechtswirksam kündigen? Ich würde den zitierten Auszug aus dem § 41 EnWG so nicht interpretieren und Dritten auch nicht garantieren.
Zitat
...Ist der Kunde mit der mitgeteilten Anpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als genehmigt.
Stadtwerkebeispiel

Bspw. die Schlichtungsstelle Energie e.V. mit einem Richter a.D. des VIII. BGH-Senats (seinerzeit verantwortlicher Ombudsmann) hat es SO "interpretiert".
Oder sind Sie der Auffassung, dass die Vorgabe eines Gesetzes inhaltlich einer AGB-Klausel rechts-wirksam eingeschränkt werden kann?  :-\

Und einem Dritten (hier?) etwas "garantieren", wer würde denn so etwas machen ?  :D
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Offline PLUS

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #14 am: 03. Februar 2014, 18:44:05 »
Bspw. die Schlichtungsstelle Energie e.V. mit einem Richter a.D. des VIII. BGH-Senats (seinerzeit verantwortlicher Ombudsmann) hat es SO "interpretiert".
Oder sind Sie der Auffassung, dass die Vorgabe eines Gesetzes inhaltlich einer AGB-Klausel rechts-wirksam eingeschränkt werden kann?  :-\
Sie meinen wohl diese Schlichtungsempfehlung. Dass das Gesetz diese Vorgabe macht ist wieder eine Interpretation der ich nicht folge.
Zitat
Dem Wortlaut nach sieht § 41 Absatz 3 Satz 2 EnWG sogar ein fristloses Kündigungsrecht vor. In Anbetracht der Tatsache, dass die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer nicht wie in § 41 Absatz 3 Satz 1 EnWG gesetzlich vorgeschrieben über sein Recht, sich vom Vertrag zu lösen, unterrichtet hat, ist eine Zeit von 5 Wochen jedenfalls als fristgemäß anzusehen. Folglich hat der Beschwerdeführer den Vertrag wirksam gekündigt, so dass das Vertragsverhältnis am 31. Januar 2012 endete.
Man muss bei diesem Schlichtungsschluss schon den Sachverhalt berücksichtigen, dann wird das bezogen auf diesen Fall verständlich. Von einem fristlosen bzw. unbefristeten Kündigungsrecht bei einer Preiserhöhung und einem gegebenen vertraglich vereinbarten AGB-Sonderkündigungsrecht ist hier nicht die Rede.
Und einem Dritten (hier?) etwas "garantieren", wer würde denn so etwas machen ?  :D
Vielleicht keine Garantie, aber eine doch zweifelsfreie Aussage:
"Sie haben dann ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, bei dem es keine Kündigungsfrist gibt."

 

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