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Autor Thema: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......  (Gelesen 30902 mal)

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Offline khh

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #15 am: 03. Februar 2014, 19:30:39 »
Und einem Dritten (hier?) etwas "garantieren", wer würde denn so etwas machen ?  :D
Vielleicht keine Garantie, aber eine doch zweifelsfreie Aussage:
"Sie haben dann ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, bei dem es keine Kündigungsfrist gibt."

In der Almado-AGB gibt es ja auch keine Kündigungsfrist für das Sonderkündigungsrecht !  :P

Viel mehr als Ihre letzten Ausführungen würde mich die Beantwortung meiner nachstehend nochmals gestellten Frage interessieren:
Oder sind Sie der Auffassung, dass die Vorgabe eines Gesetzes inhaltlich einer AGB-Klausel rechtswirksam eingeschränkt werden kann?  :-\
« Letzte Änderung: 03. Februar 2014, 19:52:25 von khh »
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Offline PLUS

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #16 am: 03. Februar 2014, 20:17:56 »
In der Almado-AGB gibt es ja auch keine Kündigungsfrist für das Sonderkündigungsrecht !  :P
Da gibt es diverse AGB-Regelungen. Sorry, darauf gehe ich nicht ein, darum geht es auch nicht und ich habe kein gesteigertes Interesse an diesem Versorger.
Zitat
(1) ENERGY ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen zu ändern. Vertragsänderungen werden jeweils zum Monatsbeginn und nach vorheriger Mitteilung an den Kunden wirksam. Die Mitteilung erfolgt in Textform mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung der Vertragsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts (Monatsbeginn), ab dem die geänderten Vertragsbedingungen gelten. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. ENERGY ist verpflichtet, den Kunden in seiner Mitteilung auf das Bestehen des Sonderkündigungsrechts besonders hinzuweisen. 
(2) Abs. 1 gilt nicht für die Änderung des Strompreises, der Weitergabe hoheitlicher Abgaben nach Ziffer 8 dieser Belieferungsbedingungen sowie der vereinbarten Leistungsinhalte, der Vertragslaufzeit .......
Viel mehr als Ihre letzten Ausführungen würde mich die Beantwortung meiner nachstehend nochmals gestellten Frage interessieren:
Oder sind Sie der Auffassung, dass die Vorgabe eines Gesetzes inhaltlich einer AGB-Klausel rechtswirksam eingeschränkt werden kann?  :-\
Das habe ich bereits beantwortet! Sie interpretieren das Gesetz. Nochmal, ich sehe das nicht so eindeutig und kann da nicht folgen. Ist denn jede vertraglich vereinbarte Preisänderung unter beschriebenen Bedingungen bereits eine einseitige Änderung? Sind das nicht die beidseitig getroffenen Vertragsbedingungen, denen lediglich entsprochen wird? Wenn das Gesetz das so bindend vorgeben würde, brauchte man keine Fristen und bald auch keine AGBs mehr.
« Letzte Änderung: 03. Februar 2014, 21:53:27 von PLUS »

Offline khh

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #17 am: 03. Februar 2014, 20:40:30 »
@PLUS

Irgendwie sind Sie jetzt wohl etwas mit dem "Zitat-Button" durcheinander gekommen.  ;D

AGB's sind beidseitig getroffene Vertragsbedingungen? Zudem vermengen Sie verschiedene Sachverhalte! Und warum beantworten Sie nicht meine wirklich einfache Frage?  :(

Aber was soll's, eigentlich ist ja alles gesagt.

Gruß, khh

Doch noch ein Nachtrag: Ich interpretiere NICHT das Gesetz. Die übergeordneten EU-Richtlinien 2009/72/EG (Strom) und 2009/73/EG (Gas) vom 13.07.2009 besagen eindeutig, dass mit "Vertragsbedingungen" insbesondere auch der Preis gemeint ist - Auszug:
Zitat
Anhang I) MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ DER KUNDEN
1 b) rechtzeitig über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und dabei über ihr Rücktrittsrecht unterrichtet werden. Die Dienstleister teilen ihren Kunden direkt und auf transparente und verständliche Weise jede Gebührenerhöhung mit angemessener Frist mit, auf jeden Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode, die auf die Gebührenerhöhung folgt. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass es den Kunden freisteht, den Vertrag zu lösen, wenn sie die neuen Bedingungen nicht akzeptieren, die ihnen ihr Elektrizitäts-/Erdgasdienstleister mitgeteilt hat;

« Letzte Änderung: 03. Februar 2014, 21:16:15 von khh »
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Offline PLUS

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #18 am: 03. Februar 2014, 22:03:25 »
@PLUS
Irgendwie sind Sie jetzt wohl etwas mit dem "Zitat-Button" durcheinander gekommen.  ;D
Sorry, das habe ich eben korrigiert. Aber die Reihenfolge haben Sie erkannt.
AGB's sind beidseitig getroffene Vertragsbedingungen? Zudem vermengen Sie verschiedene Sachverhalte!
Ja was denn sonst? AGB's sind Vertragsbestandteile. Verträge, so auch Energielieferverträge, sind wie andere Kaufverträge auch zweiseitige Rechtsgeschäfte. Einseitig ist eine Kündigungen oder ein Testament.  Ich vermenge nichts.
Und warum beantworten Sie nicht meine wirklich einfache Frage?  :(
Die Frage habe ich längst beantwortet. Nochmal auf einfach: Es wird durch  diese AGB-Klausel keine Vorgabe des EnWG eingeschränkt.
Doch noch ein Nachtrag: Ich interpretiere NICHT das Gesetz. Die übergeordneten EU-Richtlinien 2009/72/EG (Strom) und 2009/73/EG (Gas) vom 13.07.2009 besagen eindeutig, dass mit "Vertragsbedingungen" insbesondere auch der Preis gemeint ist - Auszug: ..
Wer bestreitet denn, dass Preise Vertragsbedingung sind?  Das können auch bei vertragsinhaltlich festgelegten Änderungen unterschiedliche und veränderbare Preise sein. Es geht  um neue Bedingungen! Ist die Preiserhöhung bereits Vertragsbestandteil ist das keine Vertragsänderung.
 

Offline khh

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #19 am: 04. Februar 2014, 01:41:30 »
AGB's sind beidseitig getroffene Vertragsbedingungen? Zudem vermengen Sie verschiedene Sachverhalte!
Ja was denn sonst? AGB's sind Vertragsbestandteile. Verträge, so auch Energielieferverträge, sind wie andere Kaufverträge auch zweiseitige Rechtsgeschäfte. Einseitig ist eine Kündigungen oder ein Testament.  Ich vermenge nichts.
Es geht mir nicht um „AGB's sind Vertragsbedingungen“ sondern um beidseitig getroffene AGB’s !
Und mit „verschiedene Sachverhalte vermengen“ in meiner Antwort #17 meinte ich Ihre Vorhaltung in Antwort #14 „Vielleicht keine Garantie, aber eine doch zweifelsfreie Aussage“, meine Entgegnung in Antwort #15 „In der Almado-AGB gibt es ja auch keine Kündigungsfrist für das Sonderkündigungsrecht“ und speziell Ihr zitieren der Almado-AG in Antwort #16 mit Heraushebung „Ziff. 3. (2) Abs. 1 gilt nicht für die Änderung des Strompreises ...“, obwohl Preisanpassungen gar nicht in Ziff. 3. sondern in Ziff. 8. der AGB geregelt sind und dort in Abs. 8 für „normale“ Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht OHNE eine Kündigungsfrist vorgesehen ist!
Diese kommentarlose Heraushebung kann man wohl nur so verstehen, dass Sie meine Entgegnung in Antwort #15 als falsch angesehen haben, wobei ich Ihnen mit der besonderen farblichen Hervorhebung gar keine böswillige Absicht unterstellen will.   
Fazit: Sie haben sehr wohl etwas „vermengt“ und wenn ich „zweifelsfreie Aussagen“ treffe, dann weiß ich schon wovon ich rede.  :) 

Und warum beantworten Sie nicht meine wirklich einfache Frage?  :(
Die Frage habe ich längst beantwortet. Nochmal auf einfach: Es wird durch 
diese AGB-Klausel keine Vorgabe des EnWG eingeschränkt.
Obwohl die EnWG-Bestimmung zum Sonderkündigungsrecht „ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist“ von manchen Versorgern in deren AGB-Klausel und bei deren Preiserhöhungsmitteilung unberücksichtigt bleibt, wird die gesetzliche Vorgabe nicht eingeschränkt? Versteh ich nicht, das erläutern Sie mir bitte doch mal näher. 

Ich interpretiere NICHT das Gesetz. Die übergeordneten EU-Richtlinien 2009/72/EG (Strom) und 2009/73/EG (Gas) vom 13.07.2009 besagen eindeutig, dass mit "Vertragsbedingungen" insbesondere auch der Preis gemeint ist - Auszug: „... Die Dienstleister teilen ihren Kunden direkt und auf transparente und verständliche Weise jede Gebührenerhöhung mit ... Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass es den Kunden freisteht, den Vertrag zu lösen, wenn sie die neuen Bedingungen nicht akzeptieren ...“
Wer bestreitet denn, dass Preise Vertragsbedingung sind? Das können auch bei vertragsinhaltlich festgelegten Änderungen unterschiedliche und veränderbare Preise sein. Es geht um neue Bedingungen! Ist die Preiserhöhung bereits Vertragsbestandteil ist das keine Vertragsänderung.
Da interpretieren aber SIE das EnWG sowie die zitierten m.E. eindeutigen EU-Richtlinien. Es geht doch genau um die Änderung der Vertragsbedingungen einschließlich der Bedingung „Preis“ und jede Änderung ergibt logischerweise neue „Bedingungen“.
Ihre Aussage „Ist die Preiserhöhung bereits Vertragsbestandteil ist das keine Vertragsänderung“ kapier ich nicht und bedarf einer Erläuterung. Oder kennen Sie Preiserhöhungsregelungen wie bspw. „Der Preis erhöht sich nach Ablauf eines jeden Lieferjahres um jeweils 2 %“ die so bereits Vertragsbestandteil sind? 
« Letzte Änderung: 04. Februar 2014, 01:44:59 von khh »
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Offline khh

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #20 am: 04. Februar 2014, 02:11:30 »
Bspw. die Schlichtungsstelle Energie e.V. mit einem Richter a.D. des VIII. BGH-Senats (seinerzeit verantwortlicher Ombudsmann) hat es SO "interpretiert". ...
Sie meinen wohl diese Schlichtungsempfehlung.
Dass das Gesetz diese Vorgabe macht ist wieder eine Interpretation der ich nicht folge.
Zitat
Dem Wortlaut nach sieht § 41 Absatz 3 Satz 2 EnWG sogar ein fristloses Kündigungsrecht vor. ...
... Von einem fristlosen bzw. unbefristeten Kündigungsrecht bei einer Preiserhöhung und einem gegebenen vertraglich vereinbarten AGB-Sonderkündigungsrecht ist hier nicht die Rede.

WARUM folgen Sie dieser "Interpretation" der Schlichtungsstellen-Juristen nicht ?

Und WOVON ist hier die Rede, wenn nicht von einem fristlosen Kündigungsrecht bei einer Preiserhöhung ?

Heißt es doch in dem Schlichterspruch an anderer Stelle:
Zitat
Unter die in § 41 Absatz 3 Satz 2 EnWG genannten Vertragsbedingungen fallen zudem entgegen der Ansicht der Beschwerdegegnerin insbesondere auch Preisänderungen. Denn der vereinbarte Preis bestimmt das Maß der Hauptleistungspflichten des Letztverbrauchers und stellt damit die wichtigste Vertragsbedingung für den Verbraucher dar. Es gibt keinerlei plausible Anzeichen dafür, dass der Gesetzgeber ausgerechnet diese für den Verbraucher wichtigste Vertragsbedingung nicht unter § 41 Absatz 3 Satz 2 EnWG fassen wollte.

« Letzte Änderung: 04. Februar 2014, 02:14:58 von khh »
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Offline sylle

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #21 am: 04. Februar 2014, 10:38:19 »
So, ich bin es noch einmal, wollte mal kurz für alle Interessierten mitteilen:

ALMADO hat tatsächlich den Abschlag für den Monat Februar (bei uns der 12. Abrechnungsmonat - also eigentlich ja schon bezahlt/ oder wird mit der Jahresabrechnung normalerweise verrechnet!) abgebucht  >:(

Jetzt kann ich erst einmal zur Bank fahren und mir das Geld wiederholen ....... SUPER  >:(

sylle

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #22 am: 04. Februar 2014, 10:59:24 »
WARUM folgen Sie dieser "Interpretation" der Schlichtungsstellen-Juristen nicht
Sie sollten zur Kenntnis nehmen, dass der Schlichtungsstellen-Jurist das nicht so interpretiert hat. Lesen Sie den nachstehenden Satz genau. Der Schlichtungsstellen-Jurist schreibt hier von einer Zeit die er als "fristgemäß" ansieht. Da steht nichts von fristenlos. 
Zitat
In Anbetracht der Tatsache, dass die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer nicht wie in § 41 Absatz 3 Satz 1 EnWG gesetzlich vorgeschrieben über sein Recht, sich vom Vertrag zu lösen, unterrichtet hat, ist eine Zeit von 5 Wochen jedenfalls als fristgemäß anzusehen.

Es macht keinen Sinn und ich will mich hier nicht mit Ihnen über die AGB Ihres "Lieblingsversorgers" auseinandersetzen. Jedenfalls gibt es dort zu Preisanpassungen AGB-Bedingungen die man nachlesen kann. AGB sind Vertragsbestandteil und müssen von beiden Seiten akzeptiert werden um einen wirksamen Vertrag zu schliessen. Wer den Vertrag oder die AGB formuliert hat spielt keine Rolle. Die Willenserklärungen der Vertragsparteien müssen übereinstimmen. Nichts anderes war gemeint. Um nicht weitere Diskussionen auszulösen: Ja, die AGB müssen dem BGB § 307 ff. entsprechen. Ob diese AGB das erfüllen steht auf einem anderen Blatt.

Offline khh

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Re: Sonderkündigungsrecht ohne Kündigungsfrist ?
« Antwort #23 am: 04. Februar 2014, 12:59:44 »
@PLUS

Ich stimme zu, es macht leider aus verschiedenen Gründen wirklich keinen Sinn, sich mit Ihnen sachlich auseinander setzen zu wollen.

Auf weitere Ausführungen verzichte ich, da angeführte Fakten oder Argumente ohnehin nur verdreht oder einfach ignoriert werden.

Gruß, khh
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Offline sylle

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #24 am: 07. Februar 2014, 07:20:12 »
So, ich habe nun eine Antwort von Almado bekommen:

[EMail entfernt]

Dieses Schreiben kam per Mail! Ich habe sofort folgendes geantwortet:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
 
wir haben eine Sonderkündigung aufgrund der Preiserhöhung
 
zum Ablauf des 28.02.2014
 
ausgesprochen.
 
Ich bitte um eine berichtigte Kündigungsbestätigung Ihrerseits zum Ablauf des 28.02.2014 bis spätestens
 
14. Februar 2014.
 
Nach ergebnislosem Fristablauf werde ich die Angelegenheit an die Schlichtungsstelle Energie e.V. sowie an meinen
Rechtsanwalt weiterleiten.
 
 
Mit freundlichem Gruß"


Die Antwort habe ich jetzt erst auch einmal per Mail rausgeschickt, werde sie aber noch heute per Einschreiben Einwurf an Almado schicken!

Oh man, was ne Rennerei - hätte ich das doch bloß alles vorher gewusst  >:(
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 15:37:58 von DieAdmin »

Offline sylle

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #25 am: 14. Februar 2014, 07:32:45 »
So, kurze Info an alle Interessierten:

Habe soeben die Kündigungsbestätigung von Almado per Mail zum 28.02.2014 erhaltenn  :D

[EMail entfernt]

Jetzt bin ich ja mal gespannt, ob in der Schlussabrechnung der Bonus berücksichtigt wird?!  ;) Aber ich bin gerade mega glücklich schon alleine über die Tatsache zumindest einen los zu sein! Jetzt gilt es noch den zweiten los zu werden  ;)

lg
sylle
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 15:38:17 von DieAdmin »

Offline uwes

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #26 am: 17. Februar 2014, 19:20:36 »
@Sylle

Ich empfehle erst einmal selbst die Vertragsbedingungen - wei auch hier schon einmal vorgeschlagen - zu lesen.
Die Preisklausel ist m.E. unwirksam. Der Bonus ist nach mindestens einjähriger Vertragslaufzeit verdient, wenn dieser Umstand auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erst durch die Gerichte entschieden werden muss. Wenn Sie die Möglichkeit haben, einen Betrag i.H. des Bonus von dem letzten oder/und vorletzten Abschlag einzubehalten, dann sind Sie sicher gut beraten.

Ich würde Ihnen von der Einschaltung der Schlichtungsstelle unbedingt abraten.
Schulden Sie dem Versorger etwas, wird er sich nicht auf ein Schlichtungsstellenverfahren einlassen, sondern Sie lieber gleich gerichtlich in Anspruch nehmen, weil das im Ergebnis für ihn billiger ist.

Es gibt hier im Forum einige, die sich von einem Schlichtungsstellenverfahren etwas versprechen, weil es den Verbrauicher kein Geld kostet. Der Versorger, der das unabhängig vom Verfahrensausgang bezahlen soll, ist aber immer besser beraten, seine Forderungen gleich gerichtlich geltend zu machen, da die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nur möglich ist, wenn noch kein gerichtliches Verfahren anhängig ist und er im Gegensatz dazu im gerichtlichen Verfahren seine Kosten - Obsiegen vorausgesetzt - erstattet verlangen kann.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline khh

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #27 am: 17. Februar 2014, 22:46:08 »
... Wenn Sie die Möglichkeit haben, einen Betrag i.H. des Bonus von dem letzten oder/und vorletzten Abschlag einzubehalten, dann sind Sie sicher gut beraten.

Ich würde Ihnen von der Einschaltung der Schlichtungsstelle unbedingt abraten. Schulden Sie dem Versorger etwas, wird er sich nicht auf ein Schlichtungsverfahren einlassen, sondern Sie lieber gleich gerichtlich in Anspruch nehmen, weil das im Ergebnis für ihn billiger ist. ...

Hallo Sylle,

ich würde das mit dem Einbehalt berechtigter Abschlagsforderungen für Lieferungen bis zum 28.02.2014 NICHT machen, weil das vertragswidrig wäre und den Bonusanspruch wohl gefährden würde (siehe AGB) !

Und wer Almado/365 AG nichts schuldet, kann von denen auch kaum gerichtlich in Anspruch genommen werden, wenn man sich nötigenfalls zwecks Klärung des Bonusanspruchs (zunächst) an die Schlichtungsstelle wendet. 

Gruß, khh

« Letzte Änderung: 17. Februar 2014, 23:01:56 von khh »
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Offline uwes

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #28 am: 18. Februar 2014, 13:24:18 »
Und wer Almado/365 AG nichts schuldet, kann von denen auch kaum gerichtlich in Anspruch genommen werden, wenn man sich nötigenfalls zwecks Klärung des Bonusanspruchs (zunächst) an die Schlichtungsstelle wendet. 

Das ist richtig, ersetzt aber nicht die Notwendigkeit einer eigenen Klagerhebung, wenn der Versorger nicht freiwillig zahlt. Und ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, dass genau das nicht geschieht. Um ein Verfahren kommt man nicht herum.

Folgt man der Auffassung einiger "Autodidakten" ohne jegliche Prozesserfahrung hier im Forum, übersieht man leicht die einfacheren Lösungen. Niemand verhält sich meiner Meinung nach vertragswidrig, wenn er den Bonus von der oder den letzten Zahlungen abzieht, nur weil er ihn abzieht. Das in einigen AGB dieser Auffassung entgegenstehende Aufrechnungsverbot ist gem. § 309 Ziff. 3 BGB unwirksam.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline khh

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Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #29 am: 18. Februar 2014, 13:32:53 »
... Niemand verhält sich meiner Meinung nach vertragswidrig, wenn er den Bonus von der oder den letzten Zahlungen abzieht, nur weil er ihn abzieht. Das in einigen AGB dieser Auffassung entgegenstehende Aufrechnungsverbot ist gem. § 309 Ziff. 3 BGB unwirksam.

Es hat keinerlei Bedeutung, dass die "letzten (Abschlags)zahlungen" zum eventuellen Aufrechnungszeitpunkt fällig sind/waren, der "abgezogene Bonus" aber (noch) nicht ?
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