Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?  (Gelesen 30027 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline Shangrila09

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
Re: Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
« Antwort #15 am: 14. Februar 2014, 21:06:27 »
Hi,

vielen Dank, dieser Briefvorschlag ist super.

Also ich hoffe nicht das es noch eng werden sollte.
Geplant ist, die Kündigung noch diesen Monat abzuschicken.
Dann reicht es 100% bis Juni.  ;D

Und ich bin kuriert von solchen Anbietern und werde auf alt bewährtes zurückgreifen.

Noch mals vielen Dank an Sie beide.

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
« Antwort #16 am: 15. Februar 2014, 11:12:51 »
@ khh

Zitat von:  Ihnen:
Wenn es bzgl. der fristgemäßen Zustellung zeitlich knapp wird, würde ich allerdings
für ein 'Einschreiben-Einwurf' anstatt des 'Einschreiben-Rückschein' plädieren! ;)

Vorschlag eingearbeitet, Danke.

Offline uwes

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 677
  • Karma: +7/-2
Re: Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
« Antwort #17 am: 17. Februar 2014, 18:36:58 »
@Shangrila09

Wer haftet eigentlich für die rechtlichen Ratschläge, wenn sie fehlerhaft sein sollten?

Die Bonusregelung in den Geschäftsbedingungen von Almado-Energy ist inhaltlich und rechtlich kompliziert.
Zum einen hat man den Bonus erst verdient bei 12-monatiger ununterbrocherner Versorgung und zum anderen ist Voraussetzung, dass der Vertrag nicht innerhalb der 12- Monate gekündigt wird. (Es heißt nicht, "zum Ablauf gekündigt...")
Die Klausel ist etwas anders als als die berühmte Flexstromklausel (siehe hier: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=64985&pos=11&anz=591)
obwohl ich sie für ähnlich (un-)anwendbar halte, aber ich glaube nicht, dass man ohne Gericht an das Geld kommt. Dann sollte man schon vorher genug einbehalten.
Es ist nur sehr schwer, dies von einem Nichtjuristen beurteilen zu sehen, der - zudem - nicht haftpflichtversichert sein dürfte. Hier empfehle ich Zurückhaltung, zumal ich persönlich die an den Energieversorger gerichtete "Drohung mit der Einschaltung der Schlichtungsstelle" nicht nur für albern, sondern auch für sinnlos und kontraproduktiv halte.

Wenn es mit einerm Energieversorger Streit um eine Rechnungsumme im kleineren - dreistelligen - Bericht gibt, wird dieser den Kunden lieber gleich verklagen - entweder auf Zahlung oder Feststellung - weil er im gerichtlichen Verfahren neben der Erfolgsaussicht in der Hauptsache auch die Aussicht hat, nicht an den Kosten beteiligt zu werden. Das ist bekanntlich im Schlichtungsstellenverfahren nicht der Fall. Hier zahlt der Versorger die Kosten unabhängig davon, ob das Verfahren zu seinen Gunsten oder Lasten ausgeht. Also ist er doch weit besser beraten, einen Kunden, der mit der Schlichtungsstelle droht, gleich gerichtlich zu belangen.

Und:

Das alles wissen Praktiker, die sich in solchem Terrain juristisch bewegen. Laien - auch wenn sie - wie hier - autodidaktisch gut präpariert sind -  können das nicht leisten und wollen dafür ja auch nicht haften.
 
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
____________________________________________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
« Antwort #18 am: 17. Februar 2014, 19:21:36 »
Die Bonusregelung in den Geschäftsbedingungen von Almado-Energy ist inhaltlich und rechtlich kompliziert.
Zum einen hat man den Bonus erst verdient bei 12-monatiger ununterbrocherner Versorgung und zum anderen ist Voraussetzung, dass der Vertrag nicht innerhalb der 12- Monate gekündigt wird. (Es heißt nicht, "zum Ablauf gekündigt...") ...

Zumindest in der aktuell von Almado verwendeten AGB heißt es:
Zitat
9. Bonusanspruch/ Frei kWh
(1) Ein von dem Energieversorger gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle. Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von frei-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde ...

Hallo @uwes,

warum sollte eine Vertragskündigung "zum Ablauf des 1. Lieferjahres" die Bonusgewährung in Frage stellen ?

Die Beurteilung der AGB-Klausel durch einen sachkundigen Juristen wird hier sicherlich alle sehr interessieren !

« Letzte Änderung: 17. Februar 2014, 19:53:31 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
Re: Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
« Antwort #19 am: 17. Februar 2014, 19:59:48 »
Zumindest in der aktuell von Almado verwendeten AGB heißt es:
Zitat
9. Bonusanspruch/ Frei kWh
(1) Ein von dem Energieversorger gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle. Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von frei-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde ...
Hallo @uwes, warum sollte eine Vertragskündigung "zum Ablauf des 1. Lieferjahres" die Bonusgewährung in Frage stellen ?
Die Beurteilung der AGB-Klausel durch einen sachkundigen Juristen wird hier sicherlich alle sehr interessieren !
@khh, kleiner Denkanstoß: Der zweite Satz wäre ja überflüssiges, sinnloses Beiwerk, wenn dieser vom Versorger nicht anders interpretiert würde. Der Versorger wird eine Kündigung als Vertragsbeendigung werten, die vor Ablauf eines Belieferungsjahres vom Kunden ausgeht.

Das kann man als Verbraucher mit Recht monieren. Zur Durchsetzung wird man sich dann aber vor Gericht streiten müssen.

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
« Antwort #20 am: 17. Februar 2014, 20:27:26 »
Zitat von: PLUS
Zur Durchsetzung wird man sich dann aber vor Gericht streiten müssen.

Dieses Urteil wird es notfalls in analoger Anwendung schon richten!

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
« Antwort #21 am: 17. Februar 2014, 20:47:08 »
@Plus,

zwischen der Formulierung von @uwes „ist Voraussetzung, dass der Vertrag nicht innerhalb der 12- Monate gekündigt wird und der AGB-Formulierung „Anspruch auf Gewährung eines Bonus ... besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden ... beendet wurde ...“ sehe ich nach wie vor einen Unterschied.

Dass möglicherweise vor Gericht gestritten werden muss, ist bei Almado/365 AG natürlich nicht auszuschließen. Der Ausgang des Verfahrens dürfte aber wohl klar sein (vgl. § 305c BGB sowie das vorstehend von @Didakt benannte BGH-Urteil). :)

Besonders mit der Einschätzung von @uwes bzgl. einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie gehe ich ganz und gar nicht überein: Wenn Almado/365 AG die Kosten des Schlichtungs-verfahrens vermeiden will und klagt, dann bin ich schon mal sehr gespannt, wie hier eine Fest-stellungsklage aussehen soll !?
« Letzte Änderung: 17. Februar 2014, 21:05:19 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
« Antwort #22 am: 17. Februar 2014, 21:11:03 »
@ khh

Zitat von: Ihnen
Besonders mit der Einschätzung von @uwes bzgl. einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie gehe ich ganz und gar nicht überein: Wenn Almado/365 AG die Kosten des Schlichtungs-verfahrens vermeiden will und klagt, dann bin ich schon mal sehr gespannt, wie hier eine Fest-stellungsklage aussehen soll !?

Er fordert an anderer Stelle zum vertragswidrigen Verhalten auf (Einbehalten von Abschlägen/Aufrechnung). Der Kunde verliert dadurch vertragsgemäß seinen Bonusanspruch. Erst dadurch wird dem Versorger überhaupt eine Klagemöglichkeit gegeben. Was soll an dieser Empfehlung sinnvoll sein? >:(
« Letzte Änderung: 17. Februar 2014, 21:14:35 von Didakt »

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
« Antwort #23 am: 18. Februar 2014, 10:38:06 »
Er fordert an anderer Stelle zum vertragswidrigen Verhalten auf (Einbehalten von Abschlägen/Aufrechnung). Der Kunde verliert dadurch vertragsgemäß seinen Bonusanspruch. Erst dadurch wird dem Versorger überhaupt eine Klagemöglichkeit gegeben.
Das frage ich mich auch.  ::)  Ob dem sein Account gehackt worden ist ??? 8)  Sonst kann man sowas ja wohl in seiner Stellung kaum in die Welt setzen.

Offline uwes

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 677
  • Karma: +7/-2
Re: Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
« Antwort #24 am: 18. Februar 2014, 13:09:17 »
Vielleicht für die Nichtjuristen zur Klarstellung.

Ein vertragswidriges Verhalten liegt dann vor, wenn ein Vertragspartner sich an geschlossene Verträge nicht hält, also hier z.B. Einbehalte tätigte, die ihm nicht zustehen.

So möchte ich nicht verstanden werden.

Ich habe nur gemeint, dass angesichts der Praxis der Energieversorgungsunternehmen mit dem sogenannten "Neukundenbonus" eben dieselben diesen Bonus bei Ablauf des Vertrages nach dem ersten vertragsjahr selten freiwillig auszahlen; der Kunde somit gut beraten ist, den Betrag in genau dieser Höhe vorher einzubehalten.

Ich gebe den Kommentatoren recht, dass der BGH mit seiner richtungsweisenden Entscheidung vom 19.6.2013 den Betroffenen schon einen guten Weg gewiesen hat. Diese Auffassung vertrete ich auch. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass die - zitierten - AGB in dem hier vorliegenden Fall Abweichungen zu den AGB aufweisen, die Grundlage der BGH - Entscheidung waren. Das ist immer das Einfallstor für den Vorsorger um doch ein Verfahren zu riskieren.

Andererseits entnehme ich den aus dem Internet ersichtlichen AGB  von Almado, dass man sich über deren Wirksamkeit wenig bis gar keine Gedanken gemacht zu haben schien. Gerade die Preiserhöhungsklauseln, die doch si wichtig sind, werden nach meiner Auffassung keine realistische Chance haben, von einem AGB- kundigen Richter als wirksam angesehen zu werden.


 
« Letzte Änderung: 18. Februar 2014, 15:47:22 von uwes »
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
____________________________________________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
« Antwort #25 am: 18. Februar 2014, 16:13:58 »
Andererseits entnehme ich den aus dem Internet ersichtlichen AGB  von Almado, dass man sich über deren Wirksamkeit wenig bis gar keine Gedanken gemacht zu haben schien. Gerade die Preiserhöhungsklauseln, die doch si wichtig sind, werden nach meiner Auffassung keine realistische Chance haben, von einem AGB- kundigen Richter als wirksam angesehen zu werden.
Das die Preisanpassungsklauseln fragwürdig sind mag stimmen, ändert aber nichts daran, dass vertragswidriges Verhalten möglicherweise dann vorliegt, wenn vereinbarte Abschlagszahlungen nicht zeitgerecht geleistet werden, weil man einen Bonus, der einem zu diesem Zeitpunkt noch nicht zusteht (nämlich ein bis zwei Monate vor Beendigung des Vertrages, in dem der Bonus erst nach einem Jahr Belieferung fällig wird) schon mal verrechnet und somit der Bonus, den man vermeintlich zu Recht schon mal vorsorglich einbehalten hat, gar nicht fällig wird.

Das man der Versorger später unter Druck setzen muss, ggf. sogar klagen muss, ist zwar bedauerlich, ändert aber nichts daran, dass ein Einbehalt möglicherweise den Verlust des Bonusses UND Erstattung der Gerichtskosten im Obsiegensfall des Versorgers bei Einreichen einer Zahlungsklage zur Folge haben kann.

Obsolet wäre die entsprechende AGB-Passage nur dann, wenn die AGB KOMPLETT nicht für das Vertragsverhältnis von Belang wären, weil sie insgesamt unwirksam oder nicht wirksam für den Vertrag vereinbart worden wären. Das alles hat aber eher nichts mit der Preisanpassungsklausel bei Almado zu tun.  ;)

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
« Antwort #26 am: 18. Februar 2014, 16:44:30 »
Viel unsinniges Geschreibsel ist diesem Thread zu konstatieren!

Das BGH-Urt. v. 19.06.2013, Az.: VIII ZR 7/13 setzt auch zu vorliegender Thematik die Maßstäbe:

Zitat
Leitsatz:
Kann eine Klausel in einem Stromlieferungsvertrag für einen juristisch nicht vorgebildeten Kunden ohne weiteres dahin verstanden werden, dass ein Anspruch auf einen Bonus bereits dann besteht, wenn der Vertrag mindestens ein Jahr bestanden hat, so ist die Klausel nach § 305c Abs. 2 BGB in diesem Sinne auszulegen.

Und folgendes aus dem Urteil gilt auch analog:

Zitat
Vielmehr kann die Formulierung der vorliegenden Klausel für einen juristisch nicht vorgebildeten Kunden ohne weiteres dahin verstanden werden, dass ein Anspruch auf den Bonus bereits dann besteht, wenn der Vertrag - wie hier - mindestens ein Jahr bestanden hat. Die Klausel ist deshalb nach § 305c Abs.2 BGB in diesem Sinne auszulegen (Senatsurteile vom 17. April 2013 - VIII ZR 225/12, [...] Rn. 10, und VIII ZR 246/12, [...] Rn. 11).

§ 305c BGB lautet:

Zitat
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders

Jedem betroffenen Verbraucher ist deshalb anzuraten, sich vertragstreu zu verhalten, die Abrechnung des Versorgers abzuwarten und bei Nichtverrechnung eines zugesagten Bonus die Schlichtungsstelle anzurufen. Für solche Fälle ist sie ja schließlich eingerichtet worden!


Offline uwes

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 677
  • Karma: +7/-2
Re: Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
« Antwort #27 am: 18. Februar 2014, 23:38:49 »
Jedem betroffenen Verbraucher ist deshalb anzuraten, sich vertragstreu zu verhalten, die Abrechnung des Versorgers abzuwarten und bei Nichtverrechnung eines zugesagten Bonus die Schlichtungsstelle anzurufen. Für solche Fälle ist sie ja schließlich eingerichtet worden!
Ja, das ist die Theorie. Sie haben diese Fälle oft? Hat Ihr Amtsgericht aus Bad Gandersheim auch so entschieden?

Ich hatte diese Fälle. Schlichtungsstelle sagt (vereinfacht) Verbraucher hat Recht. Versorger sagt, ich habe doch Recht. Passiert ist - nichts.
Kunde kam zu mir. Entscheidung des Gerichts: Versorger muss zahlen. Leider hatte das Ganze - insbesondere das Schlichtungsstellenverfahren -  zuvor zu lange gedauert. Versorger war pleite. Konnte nicht mehr zahlen. Kunde ärgert sich, weil er so dachte, wie der Verfasser zuvor.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
____________________________________________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline berghaus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 710
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
« Antwort #28 am: 19. Februar 2014, 00:57:40 »
Gibt es denn schon Fälle, in denen 365AG den Bonus ausgezahlt hat, nachdem der Verbraucher zum Ende des 1. Vertragsjahres gekündigt hat?
berghaus 19.02.14

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?
« Antwort #29 am: 19. Februar 2014, 11:04:29 »
Zitat von: s. Antwort # 27
Ja, das ist die Theorie. Sie haben diese Fälle oft? Hat Ihr Amtsgericht aus Bad Gandersheim auch so entschieden?

::) Merkwürdige Fragestellung!

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz