@Shangrila09
Wer haftet eigentlich für die rechtlichen Ratschläge, wenn sie fehlerhaft sein sollten?
Die Bonusregelung in den Geschäftsbedingungen von Almado-Energy ist inhaltlich und rechtlich kompliziert.
Zum einen hat man den Bonus erst verdient bei 12-monatiger ununterbrocherner Versorgung und zum anderen ist Voraussetzung, dass der Vertrag nicht innerhalb der 12- Monate gekündigt wird. (Es heißt nicht, "zum Ablauf gekündigt...")
Die Klausel ist etwas anders als als die berühmte Flexstromklausel (siehe hier:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=64985&pos=11&anz=591)
obwohl ich sie für ähnlich (un-)anwendbar halte, aber ich glaube nicht, dass man ohne Gericht an das Geld kommt. Dann sollte man schon vorher genug einbehalten.
Es ist nur sehr schwer, dies von einem Nichtjuristen beurteilen zu sehen, der - zudem - nicht haftpflichtversichert sein dürfte. Hier empfehle ich Zurückhaltung, zumal ich persönlich die an den Energieversorger gerichtete "Drohung mit der Einschaltung der Schlichtungsstelle" nicht nur für albern, sondern auch für sinnlos und kontraproduktiv halte.
Wenn es mit einerm Energieversorger Streit um eine Rechnungsumme im kleineren - dreistelligen - Bericht gibt, wird dieser den Kunden lieber gleich verklagen - entweder auf Zahlung oder Feststellung - weil er im gerichtlichen Verfahren neben der Erfolgsaussicht in der Hauptsache auch die Aussicht hat, nicht an den Kosten beteiligt zu werden. Das ist bekanntlich im Schlichtungsstellenverfahren nicht der Fall. Hier zahlt der Versorger die Kosten unabhängig davon, ob das Verfahren zu seinen Gunsten oder Lasten ausgeht. Also ist er doch weit besser beraten, einen Kunden, der mit der Schlichtungsstelle droht, gleich gerichtlich zu belangen.
Und:
Das alles wissen Praktiker, die sich in solchem Terrain juristisch bewegen. Laien - auch wenn sie - wie hier - autodidaktisch gut präpariert sind - können das nicht leisten und wollen dafür ja auch nicht haften.