Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG  (Gelesen 45623 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #15 am: 25. Dezember 2013, 13:19:27 »
@ SepaWerner

Zitat
So sollte es passen.

Ihr Schreiben ist in Ordnung. Die bzw. eine Reaktion darauf bleibt abzuwarten.
Den Klartext sollten Sie hier im Forum zur Bewahrung Ihres Pseudonyms lieber nicht veröffentlichen. Hier liest evtl. sogar der Teufel mit, auch an Weihnachten! ;)

Offline SepaWerner

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 12
  • Karma: +0/-0
Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #16 am: 26. Dezember 2013, 08:50:05 »
den Klartext habe ich jetzt geändert.

Allen noch ein schönes Weihnachtsfest.

Dem Teufel sei gesagt, Ich bin Rechtsschutzversichert!

Offline Ben

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 248
  • Karma: +5/-2

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #18 am: 29. Dezember 2013, 20:38:28 »
@Ben,
die in dem von Ihnen verlinkten Erfahrungsbericht beschriebenen "SEPA-Masche" ist hier im Forum doch bereits mehrfach Thema gewesen und insofern altbekannt. Bzgl. der von Almado behaupteten Zahlungsrückstände verweise ich nochmals auf meine Antwort #2:
... Das deutsche Lastschrift-Verfahren wird erst ab 01.02.2014 durch das europäische SEPA-Zahlverfahren abgelöst. Wenn Almado die Umstellung bereits vorher vornehmen möchte und zudem noch ein (bei einer vorliegenden Einzugsermächtigung nicht notwendiges) neues unterschriftliches SEPA-Mandat haben möchte (tatsächlicher Grund ist ja, Verträge wg. angeblicher Zahlungsrückstände vor Fälligkeit des Bonus zu kündigen >:( ), dann ist das allein deren Problem.

... Für Lastschrift-Abbuchungen bis einschließlich Januar 2014 ist Ihre erteilte Einzugsermächtigung in jedem Fall wirksam. Wenn Almado davon keinen Gebrauch macht, dann ist der Versorger in Annahmeverzug für Ihre Zahlung (vgl. § 293 ff BGB). Sie jedenfalls waren zu keinem Zeitpunkt in Zahlungsverzug und die Kündigung von Almado, ob nun mit einer 14-tägigen Frist oder fristlos, ist demzufolge rechtswidrig ! ...

Jeder Betroffene sollte sich gegen diese und andere "Methoden" unverzüglich mit anwaltlicher Hilfe wehren, da Almado eine andere Sprache offensichtlich nicht versteht! 
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:30:56 von DieAdmin »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Keffi

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 1
  • Karma: +0/-0
Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #19 am: 30. Dezember 2013, 22:17:51 »
Hallo ins Forum,
mir ist die SEPA-Masche ebenfalls widerfahren. Bevor ich mir jedoch von meiner Rechtschutzversicherung anhören werde, dass die Streitwertuntergrenze nicht erreicht wird (denn der ausstehende Bonus wird aller Wahrscheinlichkeit nach nicht so hoch sein) werde ich doch einfach mal eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft in Köln schicken.
Offensichtlich handelt es sich bei almado, ebenso wie bei Teldafax und FlexStrom um einen weiteren Stern am Stromhimmel, der in naher Zukunft erlischt. almado -oder wie immer sie sich jetzt nennen- wird in den Foren zerrissen und von den Vergleichsportalen ausgeschlossen. Am Ende steht dann die Insolvenz.

Dieses hartnäckige Vorgehen von almado mittels verschiedener Begehungsweisen erfolgt meines Erachtens bewusst und vorsätzlich.
Und jetzt muss ich mich vorsichtig ausdrücken, denn sowohl Teldafax als auch FlexStrom haben seinerzeit die Foren mitgelesen und Kritiker mit Unterlassungsverfügungen überzogen. Und auch almado wird mitlesen!

Ich würde nie so weit gehen, zu behaupten, dass almado den Tatbestand des Betruges erfüllt.
Auch wenn in §263 StGB zu lesen ist, dass ...wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird... bestraft.

Es müssen also eine Täuschungshandlung (z. B. ein Schreiben hinsichtlich des SEPA-Mandats), ein Irrtum beim Geschädigten und ein Vermögensschaden (z. B. ein nicht gezahlter Bonus) vorliegen.
Aber das soll die StA prüfen.
Im Fall von Teldafax wird übrigens seit geraumer Zeit in einem riesigen Umfangsverfahren ermittelt.

Es geht hier nicht um die Auslegung verwirrender Vertragstexte, sondern um eine vorsätzliche Handlungsweise, um Kunden um die Prämien zu bringen.
Mein Weg führt also zu den Ermittlungsbehörden.
Solches Vorgehen soll bestraft werden; es darf sich nicht lohnen.

Niemand muss sich Gedanken machen, dass er wegen falscher Anschuldigungen in Bedrängnis gerät.
Einfach den eigenen Sachverhalt schildern (der muss natürlich schlüssig sein), Mails und Kopien der Unterlagen hinzufügen und Hinweise oder gar Ausdrucke aus verschiedenen Foren mitliefern, damit sich der zuständige Staatsanwalt ein Bild machen kann. Das Ganze mit der Überschrift "Verdacht einer Straftat zu meinem Nachteil" versehen und formlos "Strafantrag für alle Fälle" stellen und ab die Post.

Sollte die StA zu der Überzeugung gelangen, dass keine Straftat vorliegt, dann wird das Verfahren eingestellt und es entsteht dem Anzeigenerstatter kein Nachteil, denn man legt der StA ja nur einen Sachverhalt zur Prüfung vor.
Auf keinen Fall eine rechtliche Bewertung und Verurteilung im Forum vornehmen. Das kann teuer werden! Teldafax-Kritiker können hiervon ein Lied singen.

In diesem Sinne...

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Strafanzeige
« Antwort #20 am: 30. Dezember 2013, 22:30:33 »
@ Keffi,

versuchen Sie es und berichten dann, was bei rausgekommen ist !

Ich vermute: Es wird ausgehen wie das "Hornberger Schießen" :( .

Gruß khh
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline SepaWerner

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 12
  • Karma: +0/-0
Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #21 am: 02. Januar 2014, 13:34:34 »
@ SepaWerner

Zitat
So sollte es passen.

Ihr Schreiben ist in Ordnung. Die bzw. eine Reaktion darauf bleibt abzuwarten.
Den Klartext sollten Sie hier im Forum zur Bewahrung Ihres Pseudonyms lieber nicht veröffentlichen. Hier liest evtl. sogar der Teufel mit, auch an Weihnachten! ;)


Nach Überprüfung meines Bankkontos stelle ich nun fest, dass Almado nicht abgebucht hat.
Insgesamt 10 Lastschriften wurden eingelöst ( Mobilfunk, Versorger usw.),nur Almado möchte nicht abbuchen.


Jetzt wird es wohl sehr schnell eine Mahnung von DTMI Deutsche Telemedien Inkasso GmbH, Bürogebäude 2, Aachener Str. 1253, 50858 Köln geben.

almado-ENERGY GmbH,Aachener Straße 1253, Bürogebäude 1 ,50858 Köln wird dann den Vertrag kündigen um den fälligen Bonus am Ende der Laufzeit nicht zahlen zu müssen.

Mit dem ersten Schreiben von DTMI oder Almado geht es dann sofort zum Rechtsanwalt, der sich gerne mit diesen beiden Vereinen beschäftigt.
« Letzte Änderung: 02. Januar 2014, 14:48:27 von SepaWerner »

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #22 am: 02. Januar 2014, 14:49:44 »
Ist doch prima, wenn Almado von der erteilten alten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch macht und damit
im Annahmeverzug für Ihre angebotene Zahlung ist (vgl. § 293 BGB).  ;)

Dann können Sie bei Ihrer ggf. zu erstellenden eigenen Schlussrechnung den womöglich verweigerten Bonus
zumindest teilweise schon mal berücksichtigen!  :)

Und Ihr Anwalt wird wissen, wie man drüber hinausgehenden Schadensersatz geltend zu machen hat.  ???
« Letzte Änderung: 02. Januar 2014, 14:53:31 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline SepaWerner

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 12
  • Karma: +0/-0
Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #23 am: 03. Januar 2014, 15:14:35 »
Ist doch prima, wenn Almado von der erteilten alten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch macht und damit
im Annahmeverzug für Ihre angebotene Zahlung ist (vgl. § 293 BGB).  ;)

Dann können Sie bei Ihrer ggf. zu erstellenden eigenen Schlussrechnung den womöglich verweigerten Bonus
zumindest teilweise schon mal berücksichtigen!  :)

Und Ihr Anwalt wird wissen, wie man drüber hinausgehenden Schadensersatz geltend zu machen hat.  ???

Almado hat jetzt doch mit Verspätung abgebucht.  Auch die Abschlagszahlung wurde, wie von mir gefordert um 70,00 € reduziert.
Danke, an das Forum für die vielen Tipps.
Mal sehen wie es weitergeht.


Offline SepaWerner

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 12
  • Karma: +0/-0
Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #24 am: 18. Januar 2014, 22:34:36 »
Hallo,

habe jetzt das ganze Almado Forum durchgelesen.
Leider konnte ich nicht lesen, ja ich habe gewonnen , der Bonus wurde gezahlt, oder mein Widerspruch
zur vorfristigen Vertragsbeendigung zurückgenommen.
Es scheint als ist immer Almado (365AG) der Sieger. Zumal das Inkasso auch im gleichen Haus in Köln sitzt.
Oder sehen sie das anders?


.....mein Vater hat gegen diese Bande verloren.
bei Gelegenheit werde ich das Schreiben der Schlichtungsstelle hier einstellen.




Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #25 am: 18. Januar 2014, 23:11:47 »
Hallo, habe jetzt das ganze Almado Forum durchgelesen. Leider konnte ich nicht lesen, ja ich habe gewonnen , ... . Es scheint als ist immer Almado (365AG) der Sieger.
.....mein Vater hat gegen diese Bande verloren. bei Gelegenheit werde ich das Schreiben der Schlichtungsstelle hier einstellen.

Wer sich rechtlich fundiert gegen rechtswidrige versuche (nötigenfalls mit Anwalt) zur Wehr setzt anstatt alleine bei wenig Kenntnisse mit solchen Versorgern nur "rumeiert", wird im Regelfall auch obsiegen  -  siehe bspw. hier: 
www.schlichtungsstelle-energie.de  unter "Schlichtungsempfehlungen", Veröffentlichung vom 08.03.2013 !

"Ich habe gewonnen" findet man hier deshalb bisher kaum, weil erfahrungsgemäß die wünschenswerte positive Rückmeldung oftmals leider ausbleibt. Außerdem melden sich diejenigen, welche gleich richtig reagiert/agiert haben, logischerweise erst gar nicht hilfesuchend in diesem Forum.
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:31:14 von DieAdmin »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline martino35

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 22
  • Karma: +0/-0
Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #26 am: 19. Januar 2014, 19:02:30 »
In der "Reclabox" und auch in anderen Foren kann man von einigen Fällen lesen, in denen Almado haushoch vor Gericht verloren hat; teilweise werden sogar die Aktenzeichen der jeweiligen Gerichtsverfahren genannt:

http://de.reclabox.com/beschwerde/59268-almado-koeln-almado-keine-erstattung-des-guthabens-trotz-mahnung

http://de.reclabox.com/beschwerde/56659-almado-energy-koeln-almado-s-neue-masche-um-ihren-25-neukunden-bonus-zu-umgehen

http://de.reclabox.com/beschwerde/56641-almado-energy-koeln-almado-energy-versucht-bonuszahlungen-durch-kuendigung-zu-sparen

Auch mein Anwalt (aus einer Kanzlei, die sich u.a. auf Energierecht spezialisiert hat - ich gehe derzeit selbst gegen Almado gerichtlich vor) hat noch keinen Prozess gegen die Firma verloren und ist auch in meinem Fall sehr zuversichtlich :D Die Rechtslage ist im Fall Almado eigentlich immer mehr als eindeutig und auf Seiten des Kunden.
« Letzte Änderung: 19. Januar 2014, 19:23:30 von martino35 »

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #27 am: 20. Januar 2014, 08:27:51 »
Wer sich rechtlich fundiert gegen rechtswidrige  versuche (nötigenfalls mit Anwalt) zur Wehr setzt anstatt alleine bei wenig Kenntnisse mit solchen Versorgern nur "rumeiert", wird im Regelfall auch obsiegen  -  siehe bspw. hier: 
www.schlichtungsstelle-energie.de  unter "Schlichtungsempfehlungen", Veröffentlichung vom 08.03.2013 !
Ich bin ja auch der Meinung, dass man GRUNDSÄTZLICH vor Gericht recht gute Karten bezgl. Almado hat, aber leider gibt es immer noch einige "hochherrschaftliche Amtsrichter" (manchmal auch "kleiner König" genannt), die sich ihre eigene Rechtssprechung basteln. Wenn dann noch wegen des Streitwertes keine Berufungsmöglichkeit gegeben ist, kann es natürlich trotz aller positver Rechtssprechung zugunsten der Verbraucher trotzdem im Einzelfall negativ ausgehen. AUCH mit kompetenter Hilfe. Nicht umsonst gibt's den Spruch: " Vor Gericht und auf hoher See..."
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:31:25 von DieAdmin »

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #28 am: 20. Januar 2014, 10:13:36 »
... leider gibt es immer noch einige "hochherrschaftliche Amtsrichter" (manchmal auch "kleiner König" genannt), die sich ihre eigene Rechtssprechung basteln. ...

Das wir für "kleine Könige" aber zunehmend schwieriger, da bspw. die EuGH-Entscheidung vom 21.03.2013, Az C-92/11 für alle Gerichte der EU-Mitgliedstaaten verbindlich ist (vgl. PM des BGH 131/2013) !  ;)

Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #29 am: 21. Januar 2014, 07:28:41 »
Auch Grundsatzurteile des BGH sind normal als "nicht zu verlassende Leitlinie" anzusehen und trotzdem kommt es immer wieder zu "sehr merkwürdigen" Entscheidungen. Und wenn diese dann nicht berufungsfähig sind (z.B. Berufungswert unter 600,- EUR), dann wird's schon eng. Auch ein Antrag auf Zulassung der Berufung gem. § 511 Abs. 4 ZPO führt nicht immer zum gewünschten Erfolg, da über diesen Antrag das Ursprungsgericht (also das des "kleinen Königs" entscheidet  ;)).

Ich will damit auch nicht sagen, dass dieser Weg jedesmal zwingend nicht zum Erfolg führt, aber man muss es halt bedenken, wenn man sich einmal auf den Weg macht.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz