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Autor Thema: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG  (Gelesen 40251 mal)

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Offline Timo

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Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« am: 02. Dezember 2013, 14:24:07 »
Ich bin auch auf Almado AG reingefallen. Ich habe mit diesem Unternehmen einen Stromlieferungsvertrag über eine feste Strommenge mit Einzugsermächtigung abgeschlossen. Der Vertrag wurde von mir frist- und vertragsgemäß nach 1 Jahr zum 31.01.2014 gekündigt.

Nun zieht Almado den fälligen Betrag nicht mehr ab und teilt mir mit, dass sie auf Grund von Zahlungsverzug und einer Mahnung, die bei mir nie eingegangen ist, den Vertrag nun selbst mit einer 14-tägigen Kündigungsfrist zum 03.12.2013 kündigt und ich künftig automatisch von meinem Grundversorger beliefert werde.

Ich habe dem schriftlich widersprochen.

Auf Grund eines Telefonats am 21.11.2013 teilt mir Almado AG mit, dass ich angeblich ein SEPA-Lastschrift Mandat nicht unterzeichnet hätte. Dabei habe ich nie ein solches Formular erhalten. Sie wollten mir nun das Formular "wieder" zusenden.  Stattdessen  haben Sie mir neue Allgemeine Stromlieferbedingungen zugeschickt, in denen die Regelung hinsichtlich SEPA-Lastschrift festgeschrieben ist. Ein entsprechendes Formular fehlte jedoch und der fällige Betrag wurde weiterhin  nicht abgebucht.

Ich habe jetzt eine Einzelüberweisung über den fälligen Betrag vorgenommen – aber laut telef. Auskunft bleibt die Kündigung bestehen und ich werde ab 03.12.2013 von meinem Grundversorger beliefert.
Auf diese unseriöse und vertragsbrüchige Weise will Almado AG den am Vertragsende fälligen Bonus von 25 % nicht ausbezahlen. Ich bin mal gespannt wie die Abrechnung aussehen wird!

Ich überlege mir, wie ich rechtlich vorgehen kann. Die Kündigung ist nämlich vertragswidrig. Ich habe nie eine Mahnung oder ein Formular für die SEPA-Umstellung erhalten. Im Übrigen können auch andere Unternehmen Einzugsermächtigungen auf SEPA ohne bürokratischen Aufwand umstellen!

Also Finger weg von Almado AG!!!

Offline stromer51

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Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #1 am: 02. Dezember 2013, 16:34:26 »
Hallo Timo,

da hätten wir also Trick Nr. 3 , um den Bonus nicht auszubezahlen.
Diesmal das fehlende Serpa Mandat.

Das Serpaformular ist mit der Mail gekommen wo auch die Preiserhöhung kam. Bei Bekannten am 16.09. und am 24.11.13.

Und gleich noch Trick Nr. 4
- Kunde hat einen Paketvertrag und Vertrag wird vor Ablauf von 12 Monaten zwangsgekündigt - 
Mindestverbrauch eventuell noch nicht vollständig verbraucht, Restgeld der nicht verbrauchten kWh wandert in die Tasche des Anbieters

Anmerkung:
Nach AGB 8.3  sollte der Mindestverbrauch, der an die Laufzeit (hier 12 Monate) gekoppelt ist  in der Schlussrechnung auf 10 Monate verringert werden.
Kommt aber darauf an wieviele kWh sie bis heute verbraucht haben.
Interesannt wird erst die Schlussrechnung. Dann entscheidet sich das weitere Vorgehen.

Mal sehen wie viele Tricks noch kommen.
Sie haben eine Einzugsermächtigung erteilt und überweisen dann Geld. Das war falsch, weil ohne
Aufforderung meines Vertragspartners.  Ich hoffen sie sehen das wieder.

Vergessen sie nicht heute ihren Zählerstand abzulesen und an den Netzbetreiber zu senden, als
Zählerstandsmitteilung mit Datum 02.12.2013. Almado (365AG) können sie dem zusätzlich mitteilen.

Das die 365AG sie wieder anmeldet oder ihnen Schadenersatz zahlt glaub ich eher nicht.
Vielleicht hat hier jemand Tips wie man dagegen vorgehen kann.

Noch ein Tip aus Flexstromzeiten:
Schreiben sie lieber Mails, das haben sie dann schriftlich.

Es wäre nett, wenn sie über den weiteren Fortgang hier berichten.
Danke!
« Letzte Änderung: 02. Dezember 2013, 17:15:36 von stromer51 »

Offline khh

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Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #2 am: 02. Dezember 2013, 18:18:25 »
stromer51,

Sie irren sich, das sind nicht „Trick Nr. 3 und 4“, sondern mindestens Trick Nr. 8 oder 9 von Almado oder Immergrün (mal dazu die Thread’s im Board '365 AG' aus dem letzten Halbjahr lesen, besonders die Ausführungen der rechtskundigen Userin Amazone !).  ;)


Hallo Timo,

bisher haben Sie nichts falsch gemacht, obwohl Ihre Einzelüberweisung des fälligen Abschlagsbetrages überflüssig war. Das deutsche Lastschrift-Verfahren wird erst ab 01.02.2014 durch das europäische SEPA-Zahlverfahren abgelöst. Wenn Almado die Umstellung bereits vorher vornehmen möchte und zudem noch ein (bei einer vorliegenden Einzugsermächti-gung nicht notwendiges) neues unterschriftliches SEPA-Mandat haben möchte (tatsächlicher Grund ist ja, Verträge wg. angeblicher Zahlungsrückstände vor Fälligkeit des Bonus zu kündigen >:( ), dann ist das allein deren Problem.

Da Sie den Stromliefervertrag bereits fristgemäß zum Ablauf des 31.01.2014 gekündigt hatten, gab es für Sie auch keinerlei Veranlassung, ein über diesen Zeitpunkt hinausgehendes SEPA-Mandat zu erteilen. Für Lastschrift-Abbuchungen bis einschließlich Januar 2014 ist Ihre erteilte Einzugsermächtigung in jedem Fall wirksam. Wenn Almado davon keinen Gebrauch macht, dann ist eher der Versorger in Annahmeverzug für Ihre Zahlung. Sie jedenfalls waren zu keinem Zeitpunkt in Zahlungsverzug und die Kündigung von Almado, ob nun mit einer 14-tägigen Frist oder fristlos, ist demzufolge m.E. eindeutig rechtswidrig !

Lesen Sie den Zählerstand am 03.12. ab (evtl. mit einem Zeugen) und halten diesen fest. Von einer Meldung an den Netzbetreiber und besonders an Almado würde ich derzeit Abstand nehmen (das könnte womöglich als ein Anerkenntnis der Kündigung gewertet werden).

Frage: Haben Sie bei Ihrem schriftlichen Widerspruch gegen die Kündigung (per Einwurf-Einschreiben?) eine Frist für die Fortsetzung/Wiederherstellung der vertragsgemäßen Belieferung bis zum 31.01.2014 und eine Beantwortungsfrist zu Ihrem Widerspruch gesetzt? Da von Almado ohnehin kein Einlenken zu erwarten ist (war ja alles so geplant), würde ich umgehend einen sachkundige/n Anwalt/in konsultieren (besonders wg. schnellstmöglicher Geltendmachung sämtlicher Schadensersatzansprüche !).

Vielleicht setzten Sie sich mit dem User martino35 per PM in Verbindung, der sprach von einem Rechtsanwalt in Frankfurt, der „Almado-Spezialist“ sein soll !? 
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:33:12 von DieAdmin »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline martino35

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Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #3 am: 02. Dezember 2013, 19:41:52 »

Vielleicht setzten Sie sich mit dem User martino35 per PM in Verbindung, der sprach von einem Rechtsanwalt in Frankfurt, der „Almado-Spezialist“ sein soll !?

Hallo,

ich wollte und will hier keine Namen nennen bzw. Werbung machen, aber : Einfach bei google "anwalt" und "almado" eingeben, dann ist es das erste Ergebnis  :)

Habe übrigens in meinem Fall  heute bereits per email Kontakt aufgenommen und schon mal alle Unterlagen hingeschickt.

Grüsse
Martin

Offline khh

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Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #4 am: 02. Dezember 2013, 20:12:00 »
Hab die Homepage der besagten Anwälte mal aufgerufen. Sehr aufschlussreich sind die 318 eingestellten Kommmentare von Almado-/Immergrün-Kunden (die ... hat offensichtlich Methode >:( ).

Was muss eigentlich noch passieren, damit Verbraucherschützer und Bundesnetzagentur nachhaltig aktiv werden? Und wieso ist dieser Anbieter nach wie vor bei den Vergleichsportalen im Angebot? :(

Vllt. fragt ja mal ein/e Betroffene/r wg. des Verdachts eines versuchten Betrugs bei der Staatsanwaltschaft an !?  :-\
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:32:47 von DieAdmin »
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Offline stromer51

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Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #5 am: 02. Dezember 2013, 23:22:24 »
Hallo,

habe jetzt das ganze Almado Forum durchgelesen.
Leider konnte ich nicht lesen, ja ich habe gewonnen , der Bonus wurde gezahlt, oder mein Widerspruch
zur vorfristigen Vertragsbeendigung zurückgenommen.
Es scheint als ist immer Almado (365AG) der Sieger. Zumal das Inkasso auch im gleichen Haus in Köln sitzt.
Oder sehen sie das anders?

Offline khh

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Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #6 am: 02. Dezember 2013, 23:37:53 »
Hallo Timo,

Sie sollten vllt. auch noch prüfen, ob die Kündigungsbestätigung von Almado zum 03.12.2013 evtl. auf nachstehenden Sachverhalt zurückzuführen sein könnte [nachzulesen im 365 AG-Thread „Neuer versuch von Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!“]:

...aus der aktuellsten AGB-Änderung von Almado, die den Almado-Kunden just heute ins E-Mail-Postfach geflattert ist.

Sehr interessant darin, dass Almado in Bezug auf den Vertragsbeginn nunmehr von ihrer letzten missverständlichen Formulierung („Der Vertrag … beginnt mit Aufnahme der Belieferung.“) abrückt und klarstellt:

Zitat
(1) Der Vertrag kommt  -  vorbehaltlich der Regelungen in Abs. 2  -  durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande. Vertragsbestandteil sind  -  neben diesen allgemeinen Lieferbedingungen  -  auch das Antragsformular des Kunden (Auftrag) sowie die Vertragsbestätigung von ENERGY. Über den Beginn der Belieferung erhält der Kunde im Rahmen des Wechselprozesses eine gesonderte Belieferungsbestätigung.

Wer unter solchen Bedingungen noch daran denkt, bei Almado einen Vertrag abzuschließen, sollte sich darüber im Klaren sein, dass Almado einen Bonus nur noch dann zahlen muss,  wenn der Vertrag mindestens zwei Jahre läuft! Denn da ein Bonus erst nach Ablauf eines vollständigen Belieferungsjahres gezahlt wird, dieses jedoch bei einer Kündigung zum Ende des ersten Vertragsjahres (das regelmäßig VOR dem Ablauf des ersten Belieferungsjahres endet) noch nicht erfüllt ist, entfällt auch der Anspruch auf den Bonus.

Es ist einfach unglaublich, mit welchen juristischen Tricks die Verantwortlichen von Almado versuchen, unbedarfte Verbraucher – die in der Mehrzahl davon ausgehen dürften, dass die Vertragslaufzeit der Dauer der Belieferung entspricht – über den Tisch zu ziehen! ...

Falls ja, würde ich anwaltlich prüfen lassen, ob eine solche AGB-Klausel [1. Vertragsjahr und 1. Lieferjahr sollen voneinander abweichen] rechtlich überhaupt wirksam sein kann. Nach meiner [leider unmaßgeblichen ;)] Einschätzung sollte/könnte diese Klausel eine Irreführung bzw. unangemessene Benachteiligung der Kunden sein.


Stromer51,

Almado oder Immergrün (= 365AG) wird immer dann der Sieger sein, wenn sich betroffene Verbraucher nicht unverzüglich mit sachkundiger anwaltlicher Hilfe wehren! Die genannten Frankfurter Anwälte könnten womöglich die bzgl. Almado richtige Adresse sein.

Gruß, khh


Nachtrag:
Im Übrigen wird nicht erst seit wenigen Wochen oder Monaten vor Billiganbietern mit unseriösen Geschäftsgebaren (durchaus erkennbar u.a. an besonders hohem Lock-Bonus 25 % oder auch an vermeintlich günstige Paket-Angebote) wie bspw. Almado/Immergrün/Meister oder Extraenergie/Hit/Prio oder Stromio/Grünwelt/GasDe etc. eindringlichst gewarnt !  :o   
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:33:26 von DieAdmin »
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Offline wechselprofi

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Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #7 am: 03. Dezember 2013, 14:28:59 »
khh: "...im Übrigen wird nicht erst seit wenigen Wochen oder Monaten vor Billiganbietern mit unseriösen Geschäftsgebaren (durchaus erkennbar u.a. an besonders hohem Lock-Bonus 25 % oder auch an vermeintlich günstige Paket-Angebote) wie bspw. Almado/Immergrün/Meister oder Extraenergie/Hit/Prio oder Stromio/Grünwelt/GasDe etc. eindringlichst gewarnt !"

Die Verurteilung von drei agressiv im Markt agierenden Lieferanten ist mir zu pauschal und so nicht haltbar. Seit Beginn der Liberalisierung habe ich mich von sieben unterschiedlichen Stromlieferanten beliefern lassen und in jedem Fall den Bonus erhalten. Darunter war auch einer der von khh verdächtigten. Ich empfehle khh dringend, das von ihm so häufig mit qualifizierten und von mir geschätzten Beiträgen bereicherte Forum einmal einer Analyse bzgl. der drei "Billiganbieter" zu unterziehen. Möglicherweise fällt dann sein Urteil etwas differenzierter aus. Im Übrigen empfehle ich den jüngsten Artikel der Finanztest zu den drei "Ungekrönten", der ebenfalls differenzierter ausfällt.

Offline KKW

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Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #8 am: 04. Dezember 2013, 12:03:34 »
Die "SEPA-Nummer" kann ich in 2 Fällen bestätigen (hier Almado). Bleibt noch zu erwähnen, dass damit auch eine einseitige Vertragsänderung versucht wird. Glücklicherweise gibt es so etwas in Deutschland nicht, d.h. konkludentes Handeln ist immer noch Vorraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages. Zumindest alle, die eine "Zwischenablesung" hatten und danach eine Rechnung bekommen haben bzw. das "Infoschreiben" zur SEPA-Einführung... Zum Thema SEPA ist ja alles klar. Für bestehende Verträge gibt es keine Notwendigkeit, darauf zu reagieren. Almado nutzt dies als Vorwand, Verträge rechtswidrig unterjährig zu beenden und die 25% Rabatt zu sparen. Bisher beste Aktion von ALMADO: Kündigung des Zählers an den Stromnetzbetreiber und der Kunde hat noch gar keine Kündigung erhalten... Meine Empfehlung: Widersprüche, Texte, Mitteilungen immer an alle 3 Emailadressen schicken! Zusätzlich als Kopie an den Netzbetreiber und an die Bundesnetzagentur und wer hat an seinen Anwalt. Da es hier, gewollt, natürlich hauptsächlich um Vertragsrecht geht, sind leider viele Rechtsschutzversicherungen aussen vor. Das sollte man beachten - obwohl die Anwälte wird es freuen. Grundsätzlich liegt in den 2 Fällen die ich betreue eine klare Betrugsabsicht bzw. zumindest eine versuchte Unterschlagung vor, was dass strafrechtliche Thema anbelangt. Sollte in Problemfällen, wie Sie hier vielfältig benannt sind, ein monetärer Schaden entstehen, empfehle ich in jedem Fall eine Strafanzeige. Dies kostet keinen Cent. Man kann eine Strafanzeige online stellen, man kann eine Strafanzeige auch bei jeder Polizeidienststelle oder halt beim Amtsgericht beantragen (einfach mal die Ansprechpartner der jeweiligen stellen kontaktieren. Wichtig in jedem Falle: Alle Dokumente sammeln und natürlich auch im Recht sein (also ungedeckte Konten etc. sind hier natürlich, wenig hilfreich). Auch wenn einige Verfahren "aus mangelndem Interesse der Öffentlichkeit" eingestellt werden, spätestens wenn der  bearbeitende Staatsanwalt den Tisch voller Almado-Strafanzeigen hat wird er handel! Also keine Mühe gescheut, richtig günstige und faire Strompreise finden ist schwerer. Sicherheitshalber weise ich darauf hin, dass ich hier nicht rechtsberatend tätig bin...
Die große Frage ist natürlich schon, weshalb sich andere Stromanbieter diese Wettbewerbswidrigkeiten oder die Stromnetzbetreiber die hohen Kosten, die dieser Mehraufwand, der durch Almado verursacht wird, gefallen lassen.
PS. Einen noch: Schaut mal bei den Emails von Almado auf die Eingänge, also einmal normale Ansicht und dann in den Header (also die Kopzeile mit den Sendedaten etc.). Rekord liegt bei bisher 2 Tagen Unterschied.

Offline SepaWerner

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Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #9 am: 06. Dezember 2013, 21:15:16 »
auch ich bin Mitglied bei diesem  verein geworden.

Versorgungsbeginn: 01.05.2013

gekündigt zum 30.04.2014, wurde bestätigt von den Immergrünen.

Am 04.12.2013 erhalte ich von denen eine Falt- und Bastelanleitung für ein Kuvert.


Unterschrieben soll ich folgendes in diesem Kuvert zurücksenden:

-Ich/wir ermächtige(n) die almado AG, Gläubiger-Identifikationsnummer der Deutschen Bundesbank:
DE34ZZZ00000117309, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und bin mit der Aktualisierung
des Stromliefervertrages einverstanden. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der almado AG auf mein
Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten
Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Das beste daran, die netten 365 Immergrün MeisterStrom Leute übernehmen auch noch das Porto  :)

-Bitte falten Sie zur Rücksendung das unterzeichnete SEPA-Formular gemäß Anleitung. Wenn Sie das entstandene Kuvert mit Klebeband oben und an den Seiten verschließen, übernehmen wir gerne das Porto für Sie, falls Sie keine Marke zur Hand haben.

Was sagen die Experten?
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:33:02 von DieAdmin »

Offline stromer51

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Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #10 am: 07. Dezember 2013, 07:45:57 »
Hallo,

unterschreiben sie das Sepa Formular und ab in den Breifkasten, ohne Briefmarke.
Machen sie das nicht geben sie dem Vertragspartner die Möglichkeit zu kündigen.
Er den Bonus gewonnen - sie verloren.

Warten sie ab, wie das Vertragsverhältnis weitergeht, oder lesen sie sich hier durch.
Da werden ihnen  eine größere Anzahl möglicher Tricks begegnen.


Offline SepaWerner

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Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #11 am: 07. Dezember 2013, 12:12:33 »
Hallo,

unterschreiben sie das Sepa Formular und ab in den Breifkasten, ohne Briefmarke.
Machen sie das nicht geben sie dem Vertragspartner die Möglichkeit zu kündigen.
Er den Bonus gewonnen - sie verloren.

Warten sie ab, wie das Vertragsverhältnis weitergeht, oder lesen sie sich hier durch.
Da werden ihnen  eine größere Anzahl möglicher Tricks begegnen.

Hallo,
vielen Dank.

bin ich gesetzlich dazu verpflichtet und warum aktualisiert sich mein Stromliefervertrag?

"Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und bin mit der Aktualisierung
des Stromliefervertrages einverstanden."

kann ich das wirklich ohne Nachteile für mich unterschreiben?



Offline Didakt

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Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #12 am: 07. Dezember 2013, 12:56:52 »
Zitat
...kann ich das wirklich ohne Nachteile für mich unterschreiben?

Bei diesem Versorger sind Ihre Bedenken durchaus angebracht. Schauen Sie doch mal in Ihren Vertrag bzw. in die einbezogenen AGB, ob dort eine diesbezügliche Klausel enthalten ist. Wer weiß, womit Sie sich möglicherweise "mit der Aktualisierung Ihres Liefervertrages" einverstanden erklären! Vorsicht ist die Mutter der Weisheit! :D

Üblich ist, dass Dienstleister bisherige Bankdaten (Konto-Nr. u. BLZ) automatisch konvertieren, den Kontoinhabern die nötigen Informationen zum SEPA-Lastschriftmandat sowie BIC und IBAN mit der Bitte um Überprüfung mitteilen und nur um Nachricht bitten, falls Abweichungen zu den Ihnen vorliegenden Angaben (z. B. auf Ihrem Kontoauszug) bestehen.  Also nichts da mit neuer Ermächtigung zum Lastschrifteinzug!

Um auf "Nummer Sicher" zu gehen, fügen Sie dem Formular ein Begleitschreiben bei, in dem sie zum Ausdruck bringen, dass Sie sich ausschließlich des SEPA-Lastschriftmandats  mit keiner weiteren Anpassung des Vertrages einverstanden erklären. Und ab die Post, am besten mit Einschreiben-Rückschein. Die Gebührenübernahme kann sich ggf. bewähren.

Offline ginnietom

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Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #13 am: 10. Dezember 2013, 03:26:01 »
SEPA Erklärung bekommen --- ist sowas überhaupt rechtsgültig ???

Alle Zeitungen schreiben, daß man in D keine SEPA-Einzugserklärung braucht, wenn man gültige Lastschriftaufträge hat !!! Das Umstellen ist Sache der Banken oder der Lieferanten, als Privatperson muß man nicht agieren !!! Selbst AMAZON hat mir sowas nicht geschickt...

Ich zitiere mal aus der ALMADO-Post und vor allem, frage ich mich warum die's so eilig haben zu Weihnachten, denn vor Februar ist kein Beginn bei SEPA bekannt.

Zitat:
Für Selbstzahler ändert sich durch die SEPA-Einführung nichts!
Von unseren Lastschriftkunden benötigen wir das beiliegende Formular zur Erteilung des SEPA-Mandats. Zur
Sicherstellung des zukünftigen Zahlungsablaufes ist es wichtig, dass wir das SEPA-Mandat von Ihnen bis zum
23.12.2013 im Original von allen Kontoinhabern unterschrieben zurück erhalten, da wir Sie ansonsten als
Selbstzahler einordnen müssten.
Bitte falten Sie zur Rücksendung das unterzeichnete SEPA-Formular gemäß Anleitung. Wenn Sie das
entstandene Kuvert mit Klebeband oben und an den Seiten verschließen, übernehmen wir gerne das Porto für
Sie, falls Sie keine Marke zur Hand haben.
Die Einführung von SEPA macht eine formale Ergänzung der Allgemeinen Stromlieferbedingungen erforderlich.


Hat mann denn als SELBSTZAHLER dann Nachteile...oder ist das nur ein Kündigungs-Vorwand ???

Bin erst seit 2 Monaten von ALMADO beliefert und habe leider nicht mit solch einem "dicken Hund" als Lieferanten hier gerechnet, weil ich keine Negativbewertungen bei den Preisvergleichsportalen gesichtet hatte...selbst VERIVOX, mit denen ich schon einmal gewechselt hatte, bestritt auf Anfrage Negativbeurteilungen - welch ein FAUTPAS !!! Sind die alle heute schon gekauft ???

Werde wohl dieser Tage dann meinen Anwalt konsultieren müssen und um begleiteten, geordneten und überwachten Ausstieg bei ALMADO bitten. Zum Glück hat er mich schon einmal gegen Telefonabzocker bei Call-by-Call Internet Tarifen erfolgreich vertreten und ist auch Fachmann und Gutachter beim LG zum Thema Internetkriminalität. Das wäre wohl dann die richtige Adresse...

erstmal noch einen schönen Tag...allerseits

Offline SepaWerner

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Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #14 am: 24. Dezember 2013, 10:59:45 »
Zitat
...kann ich das wirklich ohne Nachteile für mich unterschreiben?

Bei diesem Versorger sind Ihre Bedenken durchaus angebracht. Schauen Sie doch mal in Ihren Vertrag bzw. in die einbezogenen AGB, ob dort eine diesbezügliche Klausel enthalten ist. Wer weiß, womit Sie sich möglicherweise "mit der Aktualisierung Ihres Liefervertrages" einverstanden erklären! Vorsicht ist die Mutter der Weisheit! :D

Üblich ist, dass Dienstleister bisherige Bankdaten (Konto-Nr. u. BLZ) automatisch konvertieren, den Kontoinhabern die nötigen Informationen zum SEPA-Lastschriftmandat sowie BIC und IBAN mit der Bitte um Überprüfung mitteilen und nur um Nachricht bitten, falls Abweichungen zu den Ihnen vorliegenden Angaben (z. B. auf Ihrem Kontoauszug) bestehen.  Also nichts da mit neuer Ermächtigung zum Lastschrifteinzug!

Um auf "Nummer Sicher" zu gehen, fügen Sie dem Formular ein Begleitschreiben bei, in dem sie zum Ausdruck bringen, dass Sie sich ausschließlich des SEPA-Lastschriftmandats  mit keiner weiteren Anpassung des Vertrages einverstanden erklären. Und ab die Post, am besten mit Einschreiben-Rückschein. Die Gebührenübernahme kann sich ggf. bewähren.

danke, für diesen sehr klugen Tipp.


So habe ich es jetzt gemacht.




« Letzte Änderung: 26. Dezember 2013, 08:18:12 von SepaWerner »

 

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