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Autor Thema: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG  (Gelesen 40252 mal)

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Offline SepaWerner

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Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #30 am: 19. Juni 2014, 08:19:32 »
Zitat
...kann ich das wirklich ohne Nachteile für mich unterschreiben?

Bei diesem Versorger sind Ihre Bedenken durchaus angebracht. Schauen Sie doch mal in Ihren Vertrag bzw. in die einbezogenen AGB, ob dort eine diesbezügliche Klausel enthalten ist. Wer weiß, womit Sie sich möglicherweise "mit der Aktualisierung Ihres Liefervertrages" einverstanden erklären! Vorsicht ist die Mutter der Weisheit! :D

Üblich ist, dass Dienstleister bisherige Bankdaten (Konto-Nr. u. BLZ) automatisch konvertieren, den Kontoinhabern die nötigen Informationen zum SEPA-Lastschriftmandat sowie BIC und IBAN mit der Bitte um Überprüfung mitteilen und nur um Nachricht bitten, falls Abweichungen zu den Ihnen vorliegenden Angaben (z. B. auf Ihrem Kontoauszug) bestehen.  Also nichts da mit neuer Ermächtigung zum Lastschrifteinzug!

Um auf "Nummer Sicher" zu gehen, fügen Sie dem Formular ein Begleitschreiben bei, in dem sie zum Ausdruck bringen, dass Sie sich ausschließlich des SEPA-Lastschriftmandats  mit keiner weiteren Anpassung des Vertrages einverstanden erklären. Und ab die Post, am besten mit Einschreiben-Rückschein. Die Gebührenübernahme kann sich ggf. bewähren.

danke, für diesen sehr klugen Tipp.


So habe ich es jetzt gemacht.

Vielen Dank an das Forum für die vielen Tipps.

Almado hat einen Check über 700 € (incl. Bonus)geschickt.
Ohne dieses Forum hätte ich mein Recht nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts durchsetzen können.
Drohen mit der Schlichtungsstelle und der Verbraucherzentrale und der hier beschriebenen Vorgehensweise einhalten wirkt Wunder. Ich bin erstmal froh von Antoine Beinhoff erlöst zu sein.

« Letzte Änderung: 19. Juni 2014, 08:36:49 von SepaWerner »

Offline martinamlk

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Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #31 am: 05. August 2014, 15:05:25 »
Habe jetzt kürzlich meine Jahresabrechnung erstellt - hatte bis jetzt keine Probleme mit dem Anbieter aber auch gar keinen Kontakt! Das erste Jahr ist also so gelaufen, das Ablesungsergebnis entspricht der Vereinbarung und ich habe eine Abrechnung erwartet, die den 25% Bonus enthält. Tat sie aber nicht, keine Rede von einem Bonus. Daraufhin habe ich mit einem Mitarbeiter gesprochen und diesem erklärt, dass der Bonus Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung ist und ihn gebeten, mir eine entsprechend korrigierte Rechnung zukommen zu lassen.

Stattdessen habe ich gestern eine Mail mit folgendem Wortlaut erhalten:

Zitat
Ihre aktuelle Rückfrage zum Inhalt unserer aktuellen Abrechnung beantworten wir wie folgt:
In Ihrem speziellen Falle liegen die Voraussetzungen zur Gewährung eines Bonus nicht vor. Ausweislich unseres Vertrages wird der Bonus ausschließlich Privatkunden gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.
Nach unseren Unterlagen erfolgt an Ihrer Abnahmestelle jedoch auch eine gewerbliche Nutzung. Aufgrund dieses Umstandes besteht in Ihrem Falle kein Bonusanspruch.

->hier der Link zum Impressum meiner Website, auf dem u.a. meine Steuernummer und der Ort Berlin angegeben sind.

Wir hoffen, Ihre Anfrage damit vollständig und abschließend beantwortet zu haben.
 
Mit freundlichen Grüßen
Ihr immergrün!-Energie Team

Ich bin total schockiert und fühle mich fast als Opfer einer Ausspähaffaire, da ich bei meiner Anmeldung nicht die Adresse meiner Website angegeben habe (Anmeldung lief über Verifox, habe ich mittlerweile eingeschaltet), d.h. dieser Stromlieferer benutzt das Geld seiner Kunden (sprich Arbeitszeit seiner Angestellten) dafür, über dubiose und plumpe "Spionage" anderen Kunden ihr Recht mit allen und unlauteren Mitteln streitig zu machen.

Tatsächlich bin ich Freiberufler als Webdesigner und miete für meine Arbeit ein Büro woanders (Strom kommt bei diesem Gewerberaum vom Vermieter)! Die hier betroffene Abnahmestelle ist rein privater Wohnraum/Mietwohnung, bewohnt von 2 Erwachsenen und 2 Kindern.

Was ratet ihr mir? Danke für Tips und ähnliche Erfahrungsberichte.

« Letzte Änderung: 05. August 2014, 17:06:39 von martinamlk »

Offline khh

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Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #32 am: 05. August 2014, 16:14:20 »
... Daraufhin habe ich mit einem Mitarbeiter gesprochen und diesem erklärt, dass der Bonus Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung ist und ihn gebeten, ...
Was ratet ihr mir? Danke für Tips und ähnliche Erfahrungsberichte.

Hallo martinamlk,

Telefonate mit der Hotline bzw. dem sogen. "Kundenservervice" von immergrün/almado/365 AG bringen absolut NICHTS, zumindest nichts Brauchbares! Von Emails ist ebenfalls abzuraten - Ergebnis: wie vor.

Bei Reklamationen die Forderung 1 x (!) per Einschreiben-Einwurf mit Fristsetzung vorbringen, danach muss anderweitig vorgegangen werden (bspw. Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de ).

Konkret zu Ihrem "Fall" (die Bonusverweigerungs-Masche mit behauptetem Gewerbe etc. ist hier altbekannt) geben Sie einfach mal "gewerbliche Nutzung" bei "Suche" ein, dann finden Sie reichlich Hinweise - aktuell siehe hier:
... Boni bekomme ich nicht ausgezahlt, da ich ein Gewerbe angemeldet habe und der Boni nur für Privatpersonen gilt. ...

Wenn Sie noch Kunde von immergrün! sind, dann sollten Sie prüfen, ob Ihnen für das 2. Lieferjahr eine "versteckte" Preiserhöhungsmitteilung untergeschoben wurde. Wenn ja, dann sollten Sie auch dagegen entsprechend vorgehen!

Gruß, khh
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Offline martinamlk

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Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #33 am: 07. August 2014, 11:33:53 »
Antwort von Immergrün

[EMail entfernt]

Woher bezieht Immergrün eigentlich seine Erkenntnisse - aus der Tatsache, dass jemand selbstständig ist? Und von welchem für unsere Abnahmestelle zuständigem Amt ist da die Rede?
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 14:56:24 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #34 am: 07. August 2014, 14:10:25 »
zur Behauptung von immergrün/365 AG :
Zitat
... wird Ihre Abnahmestelle nach unseren Erkenntnissen gewerblich genutzt. Damit liegen die Voraussetzungen zur Gewährung eines Bonus nicht vor. Sofern Sie der Ansicht sind, die Abnahmestelle werde ausschließlich privat genutzt, ...

martinamlk,

steht denn wirklich irgendwo in der bei Auftragserteilung für Ihren Vertrag verwendeten immergrün-AGB "Bonus nur bei ausschließlich privater Nutzung" ?

Oder ist womöglich gemäß der für Sie geltenden AGB tatsächlich vereinbart "Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei  Privatstromtarifen kein Bonusanspruch" ?
Zumindest ist diese für Vertragsabschlüsse vor Aug. 2013 (?) von immergrün/almado verwendete und dann nach wie vor geltende AGB-Klausel mehrdeutig, was bekanntlich zu Lasten des Verwenders geht (§ 305c Abs. 2 BGB) ! 

Wenn Letzteres für Ihren Vertrag gilt, dürfte Ihr Bonusanspruch gegeben sein, denn § 3 Nr. 22 EnWG (Energie-wirtschaftsgesetz) definiert "Haushaltskunden" wie folgt:
Zitat
Haushaltskunden [sind] Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder
für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen,
[Einfügung in [ ] und Hervorhebungen/Unterstreichung durch khh]

Das heißt: Wenn man den bezogenen Strom nicht überwiegend gewerblich nutzt oder wenn man den Strom ausschließlich gewerblich nutzt, aber nicht mehr als 10.000 kWh im Jahr bezieht, dann ist man Haushaltskunde und hat demnach hier einen Anspruch auf Gewährung des Bonus.

Wenn Sie also Haushaltskunde i.S. des Gesetzes sind, dann prüfen Sie unbedingt die AGB Ihres Vertrages

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 07. August 2014, 16:45:12 von khh »
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Offline martinamlk

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Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #35 am: 07. August 2014, 17:08:52 »
In den AGB von Immergrün, die mir vorliegen, ist folgendes definiert:

Zitat
Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Privatkunden gewährt. Für gewerblich genutzte
Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.

« Letzte Änderung: 07. August 2014, 17:14:09 von martinamlk »

Offline khh

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Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #36 am: 07. August 2014, 18:53:32 »
Hm, etwas ungewöhnlich, m.M.n. waren/sind die AGBs von immergrün-Energie und almado-Energy nämlich üblicherweise wortgleich :-\.

Wann und wie (über ein Vergleichsportal?) haben Sie denn den Auftrag für die Belieferung erteilt und die zitierte AGB ist die, welche zu dem Zeitpunkt vorlag?
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Offline bolli

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Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #37 am: 08. August 2014, 08:45:58 »
Fraglich ist möglicherweise, was man will. Falls es alleine um den Bonusanspruch geht, sollte es doch ein leichtes sein, dem Versorger einen Nachweis zu bringen, dass man sein Gewerbe woanders ausübt wenn das stimmt
Tatsächlich bin ich Freiberufler als Webdesigner und miete für meine Arbeit ein Büro woanders (Strom kommt bei diesem Gewerberaum vom Vermieter)! Die hier betroffene Abnahmestelle ist rein privater Wohnraum/Mietwohnung, bewohnt von 2 Erwachsenen und 2 Kindern.

Will man aber ein Exempel statuieren an einem sterbenden Fisch, dann kann man natürlich mit anderen Kanonen auf Spatzen schießen. Wir sind uns doch weitestgehend einig, dass der Versorger unlautere Dinge macht, um sein Überleben so lange als möglich zu sichern. Der Einzelne muss darauf bedacht sein, nicht draufzuzahlen. Mehr wird man kaum erreichen. Den Versorger zu läutern, wird man nicht mehr schaffen. Aber wenn alle Kunden ihre Ansprüche durchziehen, wird der Versorger so oder so verschwinden.

Daher mein Tip: Weisen Sie ihm den Mietvertrag für Ihren freiberuflichen Arbeitsplatz nach und fordern Sie gleichzeitig mit Frist den Bonus. Kommt dieser nicht in der Frist, Schlichtungsstelle einschalten und gut ist !

Offline martinamlk

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Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #38 am: 08. August 2014, 16:16:16 »
Habe den Belieferungsvertrag über Verifox abgeschlossen, Anfang Juli 2013, mit diesem gingen mir die AGB in der zitierten Wortform zu. Ich habe auch bemerkt, dass der Ausdruck auf den aktuellen AGBs von Immergrün nicht die gleiche ist.

Zitat
Daher mein Tip: Weisen Sie ihm den Mietvertrag für Ihren freiberuflichen Arbeitsplatz nach

Ich weiss nicht so recht, warum ich einem sterbenden Fisch erlauben sollte, von mir zu verlangen, mich vor ihm auszuziehen. Das Zeitalter der Inquisition liegt doch hinter uns, nicht wahr? Aber das ist natürlich eine Möglichkeit.

Offline bolli

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Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #39 am: 11. August 2014, 11:11:27 »
Ich weiss nicht so recht, warum ich einem sterbenden Fisch erlauben sollte, von mir zu verlangen, mich vor ihm auszuziehen. Das Zeitalter der Inquisition liegt doch hinter uns, nicht wahr? Aber das ist natürlich eine Möglichkeit.
Sie wollen doch was von denen. Wenn es Anhaltspunkte für eine freiberufliche Tätigkeit gibt und Ihre AGB so abgefasst sind, dass auch eine geringfügige gewerbliche Nutzung zum Ausschluss des Bonusses führen würde, wird Ihnen vermutlich weder die Schlichtungsstelle noch ein Gericht den Bonus zusprechen, ohne dass Sie nachweisen, dass Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit woanders ausüben.
Das alles könnte aber zeit in Anspruch nehmen, die Ihnen hinterher vielleicht fehlt, denn wenn die Insolvenz mal da ist werden Sie von Ihrem Bonus wohl nichts mehr sehen.
Daher gilt es aus meiner Sicht, das Verfahren so schnell als möglich abzuschließen. Und da ist der von mir aufgezeigte Weg aus meiner Sicht der schnellste. Denen ist im Prinzip völlig egal, was Sie machen, die wollen nur den Bonus einsparen. Wenn das nicht geht, wendet man sich dem Nächsten zu.

Offline Glühlämpchen

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Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #40 am: 29. September 2014, 20:30:51 »
Hallo,
ich bin neu hier und auch ich habe mit Almado Probleme. Ich habe zum 30.09.2014 wirksam und bestätigt den Vertrag nach Ablauf der 12-Monatsfrist gekündigt.
Almado stellte bei mir vertragswidrig die Abbuchung ein, um ein Versäumnis zu erzwingen. Da ich aber nicht vor Ablauf sondern zum Ablauf gekündigt habe, ist die Weigerung der Abbuchung vertragswidrig. Ich habe dagegen Widerspruch eingelegt und mitgeteilt, dass mit der Zahlung der 11. Rate (das war am 29.Juli 14) das Packet bezahlt sei. Darauf habe ich natürlich keine Antwort bekommen. Im Urlaub dann aber die erste Mahnung, der ich auch widersprochen habe. Ich habe ein Packet mit 4700 kW/h zum Preis von 1065,96 Euro und Bonus von 25% nach 12 Monaten Belieferungszeit gekauft. Mein Abschlag war 97,00 Euro und meinen Anfragen wie viele Monate dieser Betrag eingezogen wird, wurde nicht beantwortet. Da ich ja selber rechnen kann, teilte ich Almado noch in 2013 mit, dass der Betrag durch 11 Abschläge auf ca. 97 Euro kommt und ich von 11 monatlichen Abschlägen ausgehe. Auch diese Sache wurde nicht beantwortet. Weder mein Vertrag noch die AGB weisen auf 11 oder 12 Abschläge hin. Nach 11 Monaten war also das Packet bezahlt, das Budget von 4700 kW/h wird gerade so ausgeschöpft, es entstehen keine überzähligen kW7H. Im September mahnte Almado den 12. Abschlag an - ich war im Urlaub. Dem habe ich sofort widersprochen und nun habe ich das Inkassounternehmen EWD mit Forderungen von 156 Euro am Hals. Die Forderung resultiert aus dem entstehenden Guthaben, wenn ich zahlen würde. Ab Übermorgen habe ich einen neuen Stromlieferer - Gott sei Dank. Im übrigen habe ich auch bereits eine Ablehnung des Bonus geschickt bekommen. Der Grund: Ich habe angeblich ein Gewerbe unter meiner Adresse laufen. Auf die Rechnung werde ich die gesetzlichen 6 Wochen warten. Kann mich almado verklagen? Was sagt Ihr dazu?
Beste Grüße vom Glühlämpchen

Offline Beatzekatze

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Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #41 am: 29. September 2014, 22:48:57 »
Hallo Glühlämpchen,

ich kann Ihnen jedoch sagen, dass die Erklärung mit dem Gewerbe nicht haltbar ist. Sie sind mit Sicherheit Haushaltskunde nach § 3 EnWEG
Dort steht folgendes drin:
Zitat
Haushaltskunden [= H0-Kunden sind] Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen,

Daher haben Sie was den Bereich angeht sehrt gute Chancen. Eventuell schalten Sie noch die Schlichtungsstelle ein. Die bewirkt manchmal "Wunder". Zu dem Thema Mahnung wird Ihnen hier bestimmt jemand anderes was sagen können, da bin ich nicht im Thema....

Offline khh

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Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #42 am: 29. September 2014, 23:30:21 »
Hallo Glühlämpchen,
ich kann Ihnen jedoch sagen, dass die Erklärung mit dem Gewerbe nicht haltbar ist. Sie sind mit Sicherheit Haushaltskunde nach § 3 EnWG
[...]
Daher haben Sie was den Bereich angeht sehrt gute Chancen. ...

@Beatzekatze,

"langsam mit den jungen Pferden" ;), das bedarf alles noch einer eingehenderen Prüfung, denn es gab in 07.2013 wohl noch eine bisher nicht bekannte AGB-Version mit folgender Klausel in Ziff. 9 Abs. 4
Zitat
Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Privatkunden gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.
[Unterstreichung/Hervorhebung durch khh]

Zur Forderung eines 12. Abschlagsbetrages: Wenn der Paketpreis mit 11 Abschlagszahlungen vollständig bezahlt ist, dann sollte @Glühlämpchen einmalig per Einschreiben-Einwurf auch gegenüber dem Inkassoladen mit dieser Begründung Widerspruch einlegen und dann diesbzgl. der weiteren Entwicklung gelassen entgegensehen (ich würde mir zudem weitere Belästigungen verbitten :) ).

Gruß, khh
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Offline bolli

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Re: Vertragswidriges Verhalten durch Almado AG
« Antwort #43 am: 01. Oktober 2014, 10:18:07 »
Sagen wir mal so: WENN @Glühlämpchen tatsächlich ein Gewerbe unter seiner Anschrift laufen hat, DANN kommt es auf die Formulierung der AGB UND den tatsächlichen Umfang des Gewerbes an diesem Ort an. Dieses aber auch nur dann, WENN die AGB Vertragsbestandteil geworden sind (wovon ich hier mal ausgehe) und WENN die entsprechenden AGB-Klauseln wirksam sind (hierzu gibt es meines Wissens noch keine feste Rechtsprechung).

Also, eine Menge "wenn's", wobei zumindest das erste leicht zu klären sein sollte und (hoffentlich) auch die "dann"-Bedingung schnell geklärt werden kann.

 

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