Energiepreis-Protest > E.ON Energie Deutschland
neue Strom-AGB von E.ON - unwirksame Umsetzung für Bestandsverträge?
khh:
--- Zitat von: Paul am 18. März 2014, 16:58:59 ---... Inzwischen schätze ich das so ein, dass vielleicht ab der nächsten Abrechnung im Mai 2014 versucht werden soll, eine Preisanpassung mit Fingerzeig auf die "geänderten und von mir akzeptierten AGB's durchzusetzen".
Wenn ich jetzt richtig aufgepasst habe, ist es sogar dann schlauer, auf die Verbrauchsabrechnung im Mai 2015 zu warten und erst danach Widerspruch einzulegen und meine Rückforderungen zu stellen. ...
--- Ende Zitat ---
Oder mit Widerspruch und Rückforderungen sogar bis maximal April 2018 warten (über die Rechtslage muss man vorher ja nicht informiert gewesen sein) ;) !
Didakt:
@ Paul und khh
--- Zitat von: @ khh weiter oben ---Nicht nachvollziehbar ist, warum die Tarifbezeichnung Ihres Vertrages ab 01.05.2014 geändert wird.
--- Ende Zitat ---
Nachfolgend ein Beispiel wie E.ON tickt, wenn Tarif und AGB (hier ist E.ON mit der Preisanpassungsklausel beim Tarif Comfort auf die Nase gefallen) nicht mehr zueinander passen:
Eingestelltes Bild gelöscht, da Zweck erfüllt!
Es ist durchaus damit zu rechnen, dass E.ON in gegenständlicher Sache bald einen Vertragsabschluss für den neuen Tarif ab Mai 2014 anbietet!
khh:
@Didakt,
E.ON war/ist auch mein "Lieblings-Versorger" und die Masche mit den demnächst "inkontinent" ;D werdenden Verträgen ist auch bekannt.
Insofern ist auch nicht völlig auszuschließen, dass es doch noch zu einer generellen "Beendigung" (= Kündigung) bestehender Verträge verbunden mit dem Angebot eines neuen Vertrages kommt.
Gruß, khh
Paul:
Oder mit Widerspruch und Rückforderungen sogar bis maximal April 2018 warten (über die Rechtslage muss man vorher ja nicht informiert gewesen sein) ;) !
8) ;D
@Didakt & khh:
Die andere Tarif-Namensgebung ist vermutlich ein weiteres Indiz für geplante Neuverträge!
Egal was passiert, ich werde es posten und einfach mal nach der besten Lösung fragen.
Hoffentlich finde ich dann die richtige Seite im Forum wieder.
Den Lichtstrom haben wir bei einem Ökostrom Anbieter, mal sehen wie lange wir uns das noch leisten können!
Grüße Paul
bolli:
--- Zitat von: Paul am 18. März 2014, 18:22:07 ---Oder mit Widerspruch und Rückforderungen sogar bis maximal April 2018 warten (über die Rechtslage muss man vorher ja nicht informiert gewesen sein) ;) !
8) ;D
--- Ende Zitat ---
Problem bei dieser Verfahrensweise ist "nur", dass man eventuelle Preiserhöhungen zunächst einmal bezahlen muss (man ist ja nicht anders informiert ;) ) und nachträglich die Rückforderungen einklagen muss (anders bekommt man die vermutlich nicht).
Legt man nach der ersten Abrechnung nach den Preiserhöhungen direkt Widerspruch gegen die Abrechnung ein, ist dieses manchmal nicht notwendig, falls die Rechnung (u.a. wegen der Preiserhöhung) eine Nachzahlung beinhaltet. Da macht man eine Gegenrechnung auf und lässt den Versorger Klagen. ;)
Ist also letztlich ggf. auch eine Verfahrensfrage, die jeder für sich klären muss.
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