Energiepreis-Protest > E.ON Energie Deutschland
neue Strom-AGB von E.ON - unwirksame Umsetzung für Bestandsverträge?
agentstarburst:
Guten Morgen,
die von mir gestellte Frist zur Bestätigung des wirksamen Widerspruchs ist ohne Rückmeldung seitens E.ON verstrichen. Bis Freitag bin ich noch auf Geschäftsreise, am Wochenende werde ich dann die gesamten Unterlagen bei der verlinkten Schiedsstelle einreichen.
Gibt es da etwas, was ich wissen/beachten sollte?
Gruß,
Fabian
khh:
--- Zitat von: agentstarburst am 14. Juli 2014, 09:45:19 ---... am Wochenende werde ich dann die gesamten Unterlagen bei der verlinkten Schiedsstelle einreichen.
Gibt es da etwas, was ich wissen/beachten sollte?
--- Ende Zitat ---
Lesen Sie die Verfahrensordnung der SE (siehe Hinweis in Antwort #33) und/oder die Bestimmungen in den
§§ 111a und b EnWG (Energiewirtschaftsgesetz).
agentstarburst:
Hallo allerseits,
kurze Rückmeldung von meiner Seite zu dem Ergebnis des Schlichtungsverfahrens. EON hat eingeräumt, dass die Kündigung nicht fristgerecht war. Sie bieten mir an, mich für den neuen Tarif "Wärmestrom Speicherheizung 2015" mit 100EUR Bonus zu entscheiden, oder meinen Einspruch gegenüber den AGB zurückzuziehen. Andernfalls kündigen sie den Tarif fristgerecht zum 30.04.2015.
Da mir das Recht ist, werde ich auf keines der Angebote eingehen. Anbei angefügt habe ich das Schreiben, das ich von EON bekommen habe (https://docs.google.com/file/d/0B6KYYXGPkJMjTjRzRm1yTy1Yc00/edit?usp=docslist_api). Besonders interessant finde ich den Hinweis von EON, was sich denn zu meinen Ungunsten bei den AGB geändert hätte. Es hätte lediglich Anpassungen im Bereich der Datenschutzklausel und der Widerspruchsfrist zu meinen Gunsten gegeben.
Vielen Dank für die Hilfe.
Gruß,
agentstarburst
khh:
--- Zitat von: agentstarburst am 29. August 2014, 13:22:54 ---... Sie bieten mir an, mich für den neuen Tarif "Wärmestrom Speicherheizung 2015" mit 100 EUR Bonus
zu entscheiden, ... Andernfalls kündigen sie den Tarif fristgerecht zum 30.04.2015. Da mir das Recht ist,
werde ich auf keines der Angebote eingehen. ...
--- Ende Zitat ---
@agentstarburst,
warum ist Ihnen die Kündigung recht, benötigen Sie ab 01.05.2015 keinen Heizstrom HT/NT für eine Speicherheizung ?
Gruß, khh
ergänzender Hinweis: Fall Sie nur "Normalstrom" benötigen und den Versorger wechseln wollen, dann sollten
Sie vorab prüfen, ob der vorgesehene Anbieter eine Abnahmestelle mit HT-/NT-Zähler überhaupt beliefert
(die unseriösen Billiganbieter sollte man ohnehin besser meiden!).
agentstarburst:
Hallo khh,
die Auswahl an Speicherheiztarifen (HT/NT) ist zwar nicht mit der bei reinem Haushaltsstrom zu vergleichen, aber es gibt dennoch Auswahl für meine Region (13 Anbieter, von denen 3-4 in Frage kommen). Die Anbieter liegen preislich oftmals nahe beieinander und unterscheiden sich letztlich nur über die Neukundenboni. Da meine Preisbindung bei E.ON zum 30.04.2015 ausläuft, werde ich mir zu diesem Zeitpunkt einen neuen Versorger suchen. Im Ernstfall kann ich zu diesem Zeitpunkt ja immer noch einen neuen Vertrag bei E.ON mit zugehörigen AGBs abschließen.
Gruß,
agentstarburst
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln