Energiepreis-Protest > E.ON Energie Deutschland
neue Strom-AGB von E.ON - unwirksame Umsetzung für Bestandsverträge?
bolli:
Wobei wir aber bei Rückforderungen wegen ungültiger Preisanpassungsklauseln dann wieder in der Situation wären, dass E.ON erkennt, dass der Kunde nicht nur nicht auf die neuen AGB umstellen möchte sondern auch noch den "Pferdefuß" an den alten kennt und daher dürfte auch diese Variante zu einer Kündigung führen.
Man muss also abwägen, was man möchte. Erstmal den Vertrag mit den alten AGB weiterlaufen lassen und unauffällig sein oder aber möglichst alles bis zum jetzigen Zeitpunkt rausholen (wenn Preisanpassungen erfolgt sind zu diesen Rückforderungen machen) mit der Folge, dass man sich möglicherweise einen neuen Versorger zu höheren Preisen (?) als den bisherigen suchen muss.
khh:
Ich würde "erstmal den Vertrag mit den alten AGB weiterlaufen lassen und unauffällig" bleiben (daher ja auch meine gezielten Nachfragen bei @Paul).
Bei dem derzeit von @Paul genutzten Tarif gab es vermutlich seit Mitte 2012 keine Preiserhöhungen. Wenn es so ist, dann bleibt ja noch reichlich Zeit (bekanntlich bis zu 3 Jahre nach Zugang der Abrechnung, in der eine Preiserhöhung enthalten ist), um bzgl. Widerspruch und Rückforderung tätig zuwerden ;).
Didakt:
--- Zitat von: khh am 18. März 2014, 13:52:03 ---Ich würde "erstmal den Vertrag mit den alten AGB weiterlaufen lassen und unauffällig" bleiben (daher ja auch meine gezielten Nachfragen bei @Paul). ...
--- Ende Zitat ---
Das sehe ich auch so, unterstellt, es gab keine Preiserhöhungen. Anderenfalls sollte sich @ Paul hier eine Empfehlung für das weitere Vorgehen einholen.
E.ON war ja mal mein "Lieblings-Versorger". Da sind vornehmlich "Expertinnen" am Werk, da schlackerten einem zuweilen die Ohren! Aber dennoch, @ Paul sollte sich darauf einstellen, dass ihm zu ggb. Zeit eine ordentliche Kündigung ins Haus flattert. So ganz doof sind die nun auch wieder nicht. ;) Also vorausschauend schon mal nach Alternativen suchen.
khh:
--- Zitat von: Didakt am 18. März 2014, 16:26:51 ---... @ Paul sollte sich darauf einstellen, dass ihm zu ggb. Zeit eine ordentliche Kündigung ins Haus flattert. ... Also vorausschauend schon mal nach Alternativen suchen.
--- Ende Zitat ---
Für "vorausschauend schon mal nach Alternativen suchen" besteht momentan aber noch keine Veranlassung, schließlich ist eine ordentliche Kündigung seitens E.ON frühestens zum 31.12.2014 möglich.
Es bleibt abzuwarten, ob E.ON wirklich kündigt, wenn @Paul derzeit nichts unternimmt. Wären Vertragskündigungen generell vorgesehen, hätte E.ON die fragwürdige Aktion "fingierte Einverständniserklärung zur neuen AGB" ja von vornherein weglassen können.
Paul:
Vielen Dank @all,
richtig, es gab bisher keine Preisanpassungen und auch keine Ankündigungen für solche.
Ich werde mich jetzt erst mal, wie angeraten und neuerdings "wissend", ruhig verhalten.
Inzwischen schätze ich das so ein, dass vielleicht ab der nächsten Abrechnung im Mai 2014 versucht werden soll, eine Preisanpassung mit Fingerzeig auf die "geänderten und von mir akzeptierten AGB's durchzusetzen".
Wenn ich jetzt richtig aufgepasst habe, ist es sogar dann schlauer, auf die Verbrauchsabrechnung im Mai 2015 zu warten und erst danach Widerspruch einzulegen und meine Rückforderungen zu stellen.
In jedem Fall werde ich es hier kundtun, wenn die E.ON Forderungen oder Ähnliches an mich richtet!
Als Forumsgrünschnabel bin ich übrigens begeistert, wie schnell und intensiv hier geholfen wird! :)
Grüße Paul
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