Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
stromer51:
Hallo Leuchtbirne,
an ihrer Stelle würde ich jetzt nichts unternehmen.
Das mit dem erhöhten Grundpreis mit Beginn des 2. Versorgungsjahres kann ich bestätigen.
Wenn sie Mitte Juli 2014 fristgerecht zum 30.9.2014 24:00 Uhr kündigen, können die den Grundpreis
ruhig noch höher in die Mails reinschreiben.
Sie haben einen Paketpreis mit 6200 kWh/Jahr. Was sie weniger verbrauchen schenken sie der 365 AG,
mehr müssen sie mit 40 Cent/kWh bezahlen.
Wenn ihr Jahrespreis 12x 124 EUR = 1488 ist und das haben sie schwarz auf weis, dann würde ich die
ersten 12 Monate mitmachen.
Das am Ende dann für 9 Monate 0,99 Cent/kWh mehr verlangt werden daran ist nicht die 365AG schuld.
Das müssten sie evtl auch bei anderen Anbietern bezahlen.
Höherer Abschläge nur wenn dazu auch eine Rechnung vorliegt.
Ich betrachte ihren Preis als günstig. Bonus ist sicher nicht eingerechnet.
Das aktuelle Angebot im gleichen Tarif sieht so aus. Bei jeder PLZ kommt ein anderer Jahrespreis heraus.
Das könnten die Unterschiede bei den Netzgebühren sein. Schauen sie selbst nach. Der aktuelle Preis rechnet sich vielleicht nicht mehr.
Tarif: immergrün! ökosiegel
Versorgungsgebiet 55127 Mainz
Verbrauch 6200 Kilowattstunden
Verbrauchspreis (Hauptzeit) 45,00 Cent / kWh
Paketpreis 1.732,30 Euro / Jahr für 6200 kWh
Neukundenbonus: 25 % auf die Gesamtkosten
Gesamtkosten 1.732,30 Euro / Jahr
khh:
--- Zitat von: stromer51 am 29. November 2013, 15:30:14 ---Hallo Leuchtbirne,
an ihrer Stelle würde ich jetzt nichts unternehmen. ...
--- Ende Zitat ---
Bei vorgesehener fristgerechter Kündigung "zum 30.9.2014 24:00 Uhr" wäre das eine rationale Entscheidung.
--- Zitat von: stromer51 am 29. November 2013, 15:30:14 ---... Das am Ende dann für 9 Monate 0,99 Cent/kWh mehr verlangt werden daran ist nicht die 365AG schuld.
Das müssten sie evtl auch bei anderen Anbietern bezahlen. ...
--- Ende Zitat ---
Von "schuld" redet hier keiner. Wenn bei einer 'Weiterreichung' von Umlagenerhöhungen etc. nicht auf das gesetzliche Sonderkündigungsrecht hingewiesen wird oder dieses in den AGB sogar ausgeschlossen ist, dann "muss" niemand solch eine Preiserhöhung bei keinem Anbieter bezahlen!
Es reicht aus, wenn diesbzgl. Widerspruch nach Zugang der Schlussrechnung eingelegt und der Preiserhöhungsbetrag NICHT gezahlt wird.
Leuchtbirne:
--- Zitat von: khh am 29. November 2013, 12:09:39 ---
Frage: Wurde der Arbeitspreis vom Versorger tatsächlich mit „22,00 Cent/kWh inkl. Bonus 25 %“ bestätigt und wird der Bonus sofort beim Abschlag (6.200 kWh x 22 Cent = 1.364 EUR : 11 = 124 EUR) berücksichtigt? Das ist jedenfalls eher ungewöhnlich und wäre wohl höchst fragwürdig, wenn eine (endgültige) Bonusgewährung noch von irgendwelchen zu erfüllenden Kriterien abhängig ist!?
Nein, der Bonus von 25% wird mit der Schlussrechnung gewährt
Die (womöglich verspätet) mitgeteilte Arbeitspreisanpassung um 0,99 Cent ab 01.01.2014 wegen „Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben weitergeben“ ::) ist unwirksam (und muss folglich nicht bezahlt werden), wenn in der AGB auch zu einer solchen ‚Weitergabe’ kein Sonderkündigungsrecht festgelegt ist bzw. in der vorliegenden Mitteilung nicht eingeräumt wurde.
Falls Sie sich sofort und nicht erst zum Ende des 1. Lieferjahres, also zum Ablauf des 30.09.2014 von diesem Versorger verabschieden möchten, dann können Sie Ihr gesetzliches Sonderkündigungsrecht zum Ablauf des 31.12.2013 wahrnehmen (auch wenn Almado u.U. zunächst ,Stress' machen dürfte).
nun, die 0,99 Cent bringen mich zum Glück nicht an den Rande des Ruins :-)
Dass ein neues SEPA-Mandat unterschriftlich erteilt werden soll (wird die 365 AG einbezogen ?) ist zwar ungewöhnlich, irgendwelche Nachteile sind m.E. aber nicht ersichtlich (aber aufpassen, WER abbucht - siehe TelDaFax !). Für "Selbstzahler" können nur dann (angemessene) Kosten belastet werden, wenn das in der AGB vorgesehen ist. Und von einer Erhöhung des Abschlagsbetrages ist doch nirgendwo die Rede, oder ;) ?
--- Ende Zitat ---
nein, der Abschlagsbetrag wird bisher nicht erhöht. In der neuen Lastschrift Einzugermächtigung steht nichts von 365 AG, sondern nur Almado AG, also wie bisher
Vielen Dank für die schnelle Rückantwort. Ich werde nun alles einmal soweit belassen und habe mir den Kündigungstermin für Mitte Juni 2014 vorgemerkt. Mitte Juni deshalb, weil der Beginn eigentlich zum 01.08.13 hätte sein sollen. (Vertragsabschluss 28.07.13) Da der Kundenservice meinen alten Anbieter verwechselt hat, bekam ich immer wieder Schreiben mit dem Vermerk "Störung bei der Anmeldung) Mit der Lieferung wurde also zum 1.10.13 begonnen. Wer weiss, welches Datum die wieder zu Grunde legen. Hatte mit meinem vorherigen Anbieter (Stromio) auch Theater, bis mir dann endlich die Kündigung bestätigt wurde. Zunächst wurde behauptet, ich hätte 6 Wochen Kündigungsfrist, was ich aber mit den mir zugesendeten AGBs wiederlegen konnte. Da waren es nämlich nur 4 Wochen.
Leuchtbirne:
--- Zitat von: khh am 29. November 2013, 16:09:43 ---
--- Zitat von: stromer51 am 29. November 2013, 15:30:14 ---Hallo Leuchtbirne,
an ihrer Stelle würde ich jetzt nichts unternehmen. ...
--- Ende Zitat ---
Bei vorgesehener fristgerechter Kündigung "zum 30.9.2014 24:00 Uhr" wäre das eine rationale Entscheidung.
So werde ich es auch machen, vielen Dank!
--- Zitat von: stromer51 am 29. November 2013, 15:30:14 ---... Das am Ende dann für 9 Monate 0,99 Cent/kWh mehr verlangt werden daran ist nicht die 365AG schuld.
Das müssten sie evtl auch bei anderen Anbietern bezahlen. ...
--- Ende Zitat ---
Von "schuld" redet hier keiner. Wenn bei einer 'Weiterreichung' von Umlagenerhöhungen etc. nicht auf das gesetzliche Sonderkündigungsrecht hingewiesen wird oder dieses in den AGB sogar ausgeschlossen ist, dann "muss" niemand solch eine Preiserhöhung bei keinem Anbieter bezahlen!
Es reicht aus, wenn diesbzgl. Widerspruch nach Zugang der Schlussrechnung eingelegt und der Preiserhöhungsbetrag NICHT gezahlt wird.
--- Ende Zitat ---
auch das halte ich für eine vernünftige Lösung
Ich bedanke mich bei allen für die zahlreichen Antworten.
Leuchtbirne:
Hier nochmals das Schreiben bezüglich der neuen Lastschrift-Einzugermächtigung:
Ich/wir ermächtige(n) die almado AG, Gläubiger-Identifikationsnummer der Deutschen Bundesbank:
DE34ZZZ00000117309, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein
Kreditinstitut an, die von der almado AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten
Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Der Satz hat es in sich. Der von mir mit Unterstrich versehene Textteil gleicht ja fast einer Verpflichtung auf Teufel komm raus. Im Falle einer Rücklastschrift wird man eventuell gleich als "Kreditbetrüger" verfolgt?
In den alten Einzugsermächtigungen stand nämlich immer der Textteil: "wenn Konto nicht die nötige Deckung aufweist, bla bla keine Verpflichtung"
In meinem Beruf habe ich u.a. auch mit Kreditgeschäften zu tun und stellte in der Vergangenheit häufiger fest, dass in Schufa-Auskünften zwischenzeitlich Lastschriftrückgaben vermerkt sind. Ich denke, das hat nur mit dieser Klausel zu tun.
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