Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
khh:
Hallo NickF95,
Sie können Ihr gesetzliches und in der nachstehend zitierten almado-Email auch angeführtes Sonderkündigungsrecht "zum Abblauf des 31.12.2013" ausüben aufgrund der mitgeteilten Grundpreiserhöhung ab 01.01.2014:
--- Zitat ---Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten, auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.01.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren.
Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert.
Ihnen als Produktkunde im Tarif immergrün! ökosiegel garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich.
Damit sind Sie daher vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt.In diesen bewegten Zeiten ist Planungssicherheit bares Geld wert. Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu beenden, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2013, BGBl. I S. 1738, 1748 (EnWG).
--- Ende Zitat ---
Sorry, diese Erhöhung des Grundpreises hatte ich gestern übersehen bzw. nicht berücksichtigt! ;)
NickF95:
Na perfekt! Dann hab ich genau das was ich wollte - ein Sonderkündigungsrecht - und bin somit für das nächste Jahr raus aus der Nummer "almado".
Sollte ich vor dem 01.02. bzw 01.01.2014 die fristlose Kündigung rausschicken, werden die mir wahrscheinlich (wenn auch ohne - gesetzliche - Berechtigung) schlimmstenfalls - so wie ich das bereits in manchen Einträgen herausfiltern konnte - diese 25% Boni streichen.
Hat jemand eine Mustervorlage für so einen Sonderkündigungsrecht im Fall einer Preiserhöhung? :-)
DANKE nochmals an alle die mir hierzu geholfen haben.
khh:
Jetzt mal Schritt für Schritt und nicht alles hypothetisch durchspielen ;) :
1. Sonderkündigung raus (und seriöseren neuen Anbieter suchen); 2. auf Kündigungsbestätigung warten (muss innerhalb von 2 Wochen zugehen); 3. auf Schlussrechnung warten (muss innerhalb von 6 Wochen nach Lieferende zugehen).
Falls es irgendwo haken sollte, hier wieder melden: Da werden Sie geholfen :) !
Eine "Mustervorlage" braucht man nicht - es genügt bspw.:
"Aufgrund Ihrer Email-Mitteilung vom ... zur Erhöhung des Grundpreises ab 01.01.2014 nehme ich mein
Sonderkündigungsrecht wahr und kündige meinen Vertrag Nr. ........ hiermit zum Ablauf des 31.12.2013.
Bitte bestätigen Sie mir die Beendigung des Vertrages innerhalb der nächsten 14 Tage."
Leuchtbirne:
Hallo Zusammen, zunächst vielen dank an alle die hier ihre Ratschläge und Meinungen veröffentlicht haben.
Auch ich habe heute per Mail das o.g. Schreiben bekommen. Zunächst meine Vertragsdaten vom 01.10.2013
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Die wesentlichen Vertragsdetails:
Tarif / Paket:
immergrün! ökosiegel B
6200
100% Ökostrom mit
TÜV-Zertifikat
Arbeitspreis: 22,00 Cent/kWh
Der Arbeitspreis ab der 6.201 kWh beträgt 40,00 Cent/kWh.
Grundpreis: 0,00 EUR/Monat
Preisgarantie: 12 Monate
Bonus: 25 % inkl.
monatlicher Abschlag ab 01.10.2013 € 124,00 pro Monat
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Mit dem heutigen Schreiben finde ich auf Seite 4 (gekürzt) folgendes:
Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine
vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.10.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche
Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 27,39 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert.
Wir werden zum 01.01.2014 sämtliche Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben, seien es
Verringerungen oder Erhöhungen, an Sie weitergeben und Ihren Arbeitspreis entsprechend anpassen, der
hiernach bei 22,99 Cent/kWh liegt. (also 0,99 Cent mehr)
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Habe ich es richtig verstanden, dass die € 27,39 erst ab 01.10.14 berechnet werden?
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Da ich bereits im Oktober 2013 den Lastschrifteinzug genehmigt habe, warum sollte ich jetzt nochmals ein
SEPA-Mandat erteilen? Im Wortlaut zu den allgemeinen Informationen zum Sepa-LS-Verfahren habe ich beim googeln
folgendes entdeckt:
Die Voraussetzungen für den Einzug einer SEPA-Lastschrift ist ein gültiges Mandat.
a) Lastschriftvereinbarung liegt bereits vor
Die bisher mit der Bank getroffenen Lastschriftvereinbarungen bleiben von den neuen SEPA-Lastschriftverfahren unberührt und behalten ihre Gültigkeit. Diese Lastschriftvereinbarungen sind jedoch in ein SEPA-Mandat umzuwidmen.
Das Mandat ist dem Zahlungspflichtigen lediglich zuzusenden und muss nicht gegengezeichnet werden. Eine Kopie ist aufzubewahren.
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Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass ich mit der weiteren Zustimmung, die eigentlich gar nicht nötig wäre, etwas anerkenne was mir später Nachteile bringen könnte.
Andere Institutionen stellen doch auch einfach um und es genügte mir das nur mitzuteilen. Würde ich das nicht wollen, könnte ich ja Widerspruch einlegen.
Habe die Befürchtung, wenn ich zum "Selbstzahler" werde, dass mir wieder irgendwo versteckte "Verwaltungskosten" reingewürgt werden. Ausserdem stellt sich die Frage, ob ich aufgrund der "hoheitlichen Umlage" dann ab 01.01 oder ab 01.02.14 nur 0,99 Cent mehr überweisen muss?
khh:
--- Zitat von: Leuchtbirne am 29. November 2013, 10:19:43 ---Mit dem heutigen Schreiben finde ich auf Seite 4 (gekürzt) folgendes:
--- Zitat ---Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.10.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 27,39 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert.
Wir werden zum 01.01.2014 sämtliche Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben, seien es Verringerungen oder Erhöhungen, an Sie weitergeben und Ihren Arbeitspreis entsprechend anpassen, der hiernach bei 22,99 Cent/kWh liegt. (also 0,99 Cent mehr)
--- Ende Zitat ---
Habe ich es richtig verstanden, dass die € 27,39 erst ab 01.10.14 berechnet werden?
--- Ende Zitat ---
Hallo Leuchtbirne,
das haben Sie richtig verstanden, für den Grundpreis (z.Zt. wirklich 0,00 EUR/Monat ?) wirkt bis 30.09.2014 die sogen. ‚eingeschränkte’ Preisgarantie.
Frage: Wurde der Arbeitspreis vom Versorger tatsächlich mit „22,00 Cent/kWh inkl. Bonus 25 %“ bestätigt und wird der Bonus sofort beim Abschlag (6.200 kWh x 22 Cent = 1.364 EUR : 11 = 124 EUR) berücksichtigt? Das ist jedenfalls eher ungewöhnlich und wäre wohl höchst fragwürdig, wenn eine (endgültige) Bonusgewährung noch von irgendwelchen zu erfüllenden Kriterien abhängig ist!?
Die (womöglich verspätet) mitgeteilte Arbeitspreisanpassung um 0,99 Cent ab 01.01.2014 wegen „Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben weitergeben“ ::) ist unwirksam (und muss folglich nicht bezahlt werden), wenn in der AGB auch zu einer solchen ‚Weitergabe’ kein Sonderkündigungsrecht festgelegt ist bzw. in der vorliegenden Mitteilung nicht eingeräumt wurde.
Falls Sie sich sofort und nicht erst zum Ende des 1. Lieferjahres, also zum Ablauf des 30.09.2014 von diesem Versorger verabschieden möchten, dann können Sie Ihr gesetzliches Sonderkündigungsrecht zum Ablauf des 31.12.2013 wahrnehmen (auch wenn Almado u.U. zunächst ,Stress' machen dürfte).
Dass ein neues SEPA-Mandat unterschriftlich erteilt werden soll (wird die 365 AG einbezogen ?) ist zwar ungewöhnlich, irgendwelche Nachteile sind m.E. aber nicht ersichtlich (aber aufpassen, WER abbucht - siehe TelDaFax !). Für "Selbstzahler" können nur dann (angemessene) Kosten belastet werden, wenn das in der AGB vorgesehen ist. Und von einer Erhöhung des Abschlagsbetrages ist doch nirgendwo die Rede, oder ;) ?
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