Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
khh:
Hallo @molli013,
mein Glückwunsch zu Ihrem Erfolg. Zum nachstehenden Punkt
--- Zitat von: molli013 am 17. September 2014, 09:01:16 ---... Daraufhin habe ich Kontakt mit dem Verbraucherschutz des Landes Brandenburg aufgenommen. Dort wurde mir erklärt, dass eine Preiserhöhung nur dann gültig ist, wenn das Energieunternehmen die Preisänderung schriftlich und in der öffentlichen Presse veröffentlicht wurde. Eine Mitteilung nur über das Medium Online ist nicht ausreichend bzw. bindend. ...
--- Ende Zitat ---
noch eine Anmerkung:
Diese Auskunft der VZ Brandenburg dürfte NICHT richtig sein. Lediglich für Grundversorgungsverträge bestimmt die Strom-/GasGVV in § 5 Abs. 2
--- Zitat ---Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Der Grundversorger ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
--- Ende Zitat ---
Für Sonderverträge ist (neben den AGB-Bestimmungen, soweit diese rechtlich überhaupt wirksam sind) das EnWG § 41 Abs. 3 (sowie die übergeordnete EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie) maßgeblich
--- Zitat --- Lieferanten haben Letztverbraucher rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten. Ändert der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
--- Ende Zitat ---
Bei einem Sondervertrag (insbes. als Online-Tarif so wie der bei immergrün) ist nicht ersichtlich, warum eine Preiserhöhungsmitteilung per Email oder Online unzulässig sein soll.
Die Preiserhöhungsmitteilungen von immergrün/almado/365 AG (bspw. zu den drastischen Grundpreiserhöhungen ab dem 2. Lieferjahr) waren unwirksam, weil sie versteckt in einer mehrseitigen "Blabla-Info" erfolgten und somit dem gesetzlichen Transparenzgebot nicht genügen.
Gruß, khh
molli013:
Vielen Dank für den Hinweis,
immergrün ist auf jeden Fall eingeknickt und hat meiner verspäteten Kündigung durch die Mitarbeit der Schlichtungstelle zugestimmt. Ich kann nur allen immergrün-Geschädigten raten, sich an die Schlichtungsstelle für Energie zu wenden. ;)
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