Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen
stromer51:
Hallo,
ein Almado Kunde (Versorgungsbeginn 01.01.2013) hat am 15.09.2013 per Mail ein 6 seitiges Schreiben bekommen.
Beachtlich ist dabei der Absatz mit dem Grundpreis. (Seite 4 der Mail)
Der soll von jetzt 97,80EUR auf 262,20EUR jährlich steigen!!
Das die 6 Seiten nicht den Anforderungen eines Preiserhöhungsschreiben
erfüllen, sei nur am Rande erwähnt.
Meine Frage hat noch jemand solche Mails erhalten?
Auszug aus der Mail von Almado Energy 15.09.2013 daraus:
[EMail entfernt]
Hier das Zitat von Seite 4 der Mail
[EMail entfernt]
Amazone:
Sie werden schon genauere Angaben zu den Inhalten des Schreibens (insb. S. 3) machen müssen, wenn Sie hilfreiche Antworten zu der in der Tat exorbitanten Erhöhung des Grundpreises haben wollen.
dak:
--- Zitat von: stromer51 am 16. Oktober 2013, 11:47:05 ---Hallo,
ein Almado Kunde (Versorgungsbeginn 01.01.2013) hat am 15.09.2013 per Mail ein 6 seitiges Schreiben bekommen.
Beachtlich ist dabei der Absatz mit dem Grundpreis. (Seite 4 der Mail)
Der soll von jetzt 97,80EUR auf 262,20EUR jährlich steigen!!
Das die 6 Seiten nicht den Anforderungen eines Preiserhöhungsschreiben
erfüllen, sei nur am Rande erwähnt.
Meine Frage hat noch jemand solche Mails erhalten?
Auszug aus der Mail von Almado Energy 15.09.2013 daraus:
[EMail entfernt]
Hier das Zitat von Seite 4 der Mail
[EMail entfernt]
--- Ende Zitat ---
dak:
Hallo zusammen,
ich habe am 13.09.2013 ebenfalls solch eine Mail von der almado "immergrün" erhalten. Hier der gesamte Wortlaut (6 Seiten).
[EMail entfernt]
Wenn ich das richtig sehe, dann "darf" ich aufgrund der SEPA-Anpassung den Stromvertrag bis zum 01.12.2013 ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Da mein Vertrag seit dem 01.01.2013 läuft, würde dies bedeuten, dass ich den Vertrag vor Erfüllung des einen Jahres kündigen würde und somit almado mir keine Boni zu zahlen braucht. Kündige ich nicht, habe ich almado ein weiteres Jahr an den Hacken plus 12 x 19,95 EUR. Grundpreis, welchen ich bis dato nicht hatte. Dazu kämen noch die "normalen" Preise pro kwh..
Eigentlich bleibt mir nur noch, den Vertrag mit almado fristgerecht zum 31.12.2013 zu kündigen und reihe mich in die Schar der Leute ein, die mit almado Stress haben wegen der Boni.
Wie seht ihr die Angelegenheit und vor allem, was kann ich tun ???
Zum 01.12.2013 kündigen ? Eher nicht
Zum 31.12.2013 kündigen ? Ist wahrscheinlich der beste Weg !?
Besten Dank im Voraus für eure Hilfe. :)
khh:
--- Zitat von: dak am 11. November 2013, 23:00:06 ---Wenn ich das richtig sehe, dann "darf" ich aufgrund der SEPA-Anpassung den Stromvertrag bis zum 01.12.2013 ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Da mein Vertrag seit dem 01.01.2013 läuft, würde dies bedeuten, dass ich den Vertrag vor Erfüllung des einen Jahres kündigen würde und somit almado mir keine Boni zu zahlen braucht. Kündige ich nicht, habe ich almado ein weiteres Jahr an den Hacken plus 12 x 19,95 EUR. Grundpreis, welchen ich bis dato nicht hatte. Dazu kämen noch die "normalen" Preise pro kwh..
Eigentlich bleibt mir nur noch, den Vertrag mit almado fristgerecht zum 31.12.2013 zu kündigen und reihe mich in die Schar der Leute ein, die mit almado Stress haben wegen der Boni.
Wie seht ihr die Angelegenheit und vor allem, was kann ich tun ???
Zum 01.12.2013 kündigen ? Eher nicht
Zum 31.12.2013 kündigen ? Ist wahrscheinlich der beste Weg !?
--- Ende Zitat ---
Hallo dak,
warum sollten Sie den Vertrag aufgrund der SEPA-Anpassung zum 01.12.2013 kündigen, dass hätte die 365 AG (vormals almado AG) "immergrün" wohl zu gern ;) - solch ein "Angebot" passt allerdings zu deren hinreichend bekannte Geschäftsgebaren! >:(
Kündigen Sie zum Ablauf des 31.12.2013 (= zum Ablauf des 1. Vertrags- und Lieferjahres) per EMail und sicherheitshalber auch per Einwurf-Einschreiben (womöglich verlangen die AGB ohnehin 'schriftlich' oder 'Schriftform'), sofern die Kündigung dem Versorger jetzt noch fristgemäß lt. AGB zugestellt werden kann!
Die Ihnen mit der EMail "untergejubelte" Grundpreiserhöhung ab 01.01.2014 dürfte unwirksam sein, da die Mitteilung keinen Hinweis auf Ihr gemäß rechtlicher Vorgaben unabdingbares, fristloses Sonderkündigungsrecht beinhaltet.
Dieses Sonderkündigungsrecht können Sie nach wie vor noch ausüben (ebenfalls zum Ablauf des 31.12.2013), insbesondere dann, wenn die ordentliche Kündigung lt. 2. Absatz zeitlich nicht mehr machbar sein sollte.
zu Seite 4 der EMail vom 13.09.2013:
--- Zitat ---Sollte es zum 01.01.2014 zu Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben kommen, seien es Verringerungen oder Erhöhungen, reichen wir diese ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens an unsere Kunden weiter. Hierauf möchten wir Sie bereits heute hinweisen.
Nach offizieller Bekanntgabe der Höhe etwaiger Änderungen (voraussichtlich am 15.10.2013) werden wir dies Ihnen auf der Seite www.kundenserviceenergie.de/umlagen/2014 bekannt geben.
--- Ende Zitat ---
Auch hier - und wohl ebenso in der vorstehend avisierten 'Bekanntgabe' durch immergrün sowie vermutlich in deren diesbzgl. AGB-Klausel - fehlt der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung, was jedes für sich ebenfalls eine Unwirksamkeit der sogen. 'Umlagen- und Abgaben-Weiterreichung' zur Folge haben dürfte. :)
Gruß, khh
1. Nachtrag: Wegen der Grundpreisanpassung ab 01.01.2014 soll es anscheinend wohl doch eine Sonderkündigungs-möglichkeit geben - vgl. Seite 4 der EMail:
--- Zitat ---Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu beenden, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2013, BGBl. I S. 1738, 1748 (EnWG).
--- Ende Zitat ---
2. Nachtrag: Bei dem anstehenden Versorgerwechsel diesmal die hier im Forum schon x-mal benannten (vermeintlich günstigen) Billiganbieter mit höchst unseriösen Geschäftsgebaren unbedingt meiden - siehe bspw. auch hier: www.bezahlbare-energie.de unter "Kriterien für Wechselempfehlungen" und "Konzept für jährliche Wechsel" !!
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