Liebe Freunde,
es handelte sich um einstweiliges Verfügungsverfahren, in welchem Glaubhaftmachungen ausreichen, keine Vollbeweise gefordert sind.
Deshalb besagt dies nichts für das Sammelklageverfahren.
Dort trägt der Versorger die vollständige Beweislast.
Wäre ein solches nur endlich anhängig, hätte das LG München I wohl anders entschieden, vgl. nur LG Oldenburg vom 15.02.2006 in Sachen EWE.
Deshalb ist es wichtig, dass solche Sammelklagen auf den Weg gebracht werden, meine Rede seit langem.....
Keinesfalls sollte weiter abgewartet werden, damit nicht andere das Heft des Handelns in die Hand nehmen.
Das ist in München nicht anders als anderswo.
Niemand sollte sich einschüchtern lassen:
Bei Sperrandrohung Hausverbot und Schutzschriften.
Man sollte den Protest auf eine breitere Basis stellen.
Mit allen Kunden kann man nicht vor Gericht ziehen.
Zudem an die Entscheidung OLG Hamburg NJW 1988, 1600 denken:
Einer nicht gesperrt, Recht auf Sperre gegenüber allen anderen Kunden verwirkt!
So geschehen seinerzeit in der Hamburger Hafenstraße, wo sich die Sperrkassierer nicht hintrauten..
Das lässt sich wohl ganz schnell nachweisen, wenn die Kunden sich nur gehörig untereinander vernetzen.
Es steht zu besorgen, dass man zum Herbstanfang dann versucht, die Kunden mit Sperrandrohungen mürbe zu klopfen.
Jetzt im Sommer juckt eine Gassperre niemanden.
Schließlich kühlt kaum jemand mit Gas.
Den Beschluss wird man sich anzusehen haben.
Dieser steht wohl offensichtlich im Widerspruch zur BGH- Rechtsprechung (BGH NJW 2005, 2919; BGH NJW 1986, 1934, [1936]; LG Köln, RdE 2004, 306 re.Sp).
Ein einstweiliges Verfügungsverfahren ist nie das richtige Verfahren, in welchem die Billigkeit einer Entgeltforderung geprüft werden könnte.
Es geht ja nicht um die Billigkeit der Erhöhung, sondern des neu bestimmten Gesamtpreises (LG Hamburg, B.v. 05.04.2006; zudem muss die Kalkulation offen gelegt werden LG Mannheim, Urt. v. 16.08.2004).
Dieser Beschluss sollte deshalb niemanden entmutigen.
Er ist jedoch ein deutliches Zeichen, dass es endlich Zeit wird, zu handeln.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt