Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Stadtwerke München
HannesW:
Hallo in die Runde,
ich habe wieder einmal Post von den Stadtwerken München bekommen. Zuletzt hatte ich den Stadtwerken geschrieben, dass sie auch mit den Deloitte-Gutachten den Nachweis der Billigkeit nach §315 BGB nicht erbracht haben und dass es sich darüber hinaus um ein Privatgutachten handelt, das vor Gericht nicht relevant sein muss. Vorausgegangen war das reguläre Musterbriefschreiben, wie vom Bund der Energieverbraucher empfohlen.
Nun also folgende Antwort der Stadtwerke (Auszüge)
- Wir werden in dieser Angelegenheit nicht mehr korrespondieren
- Fordern Sie nochmals auf, alles zu bezahlen
- Werden ansonsten alle notwendigen Schritte einleiten
- Schreiben endet mit \"Hochachtungsvoll\"
Das Ende mit \"Hochachtungsvoll\" ist auch das einzig Neue.
In zurückliegenden Schreiben hatten mir die Stadtwerke bereits \"gerichtliche Schritte\" angedroht, nun also wieder Kuschelkurs? Man hat den Eindruck, die wissen selbst nicht, wie sie dem berechtigten Widerstand begegnen sollen.
Meine Frage Wer hat auch bereits dieses letzte Schreiben erhalten? Mit wem sind die Stadtwerke anders umgesprungen? Wer ist schon einen Schritt weiter?
Hinweis Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern sind die Deloitte-Gutachten n i c h t mit der von den Verbrauchern geforderten Offenlegung der Kalkulation gleichzusetzen.
Gruß,
Hannes
halligalli:
Mir hat man zuletzt (3.1.) gedroht, dass ich in zwei Wochen mit der Versorgungseinstellung zu rechnen hätte. Ich habe den SWM daraufhin geschrieben, dass sie die Drohung bis 9.1. zurücknehmen sollen. Habe aber bis dato nichts mehr gehört.
@energienetz
Gibt\'s eigentlich was neues bezüglich der Bekundungen der SWM (gegenüber dem Kartellamt), dass diese Absperrdrohungen zurückgenommen werden sollen?
Wenn ich bis morgen nichts schriftliches von den SWM habe, werd\' ich wohl doch aufs Amtsgericht gehen und eine einstweilige Verfügung gegen die SWM erwirken.
Gruß,
Roland
Joogie:
@HannesW:
Das gleiche Schreiben habe ich auch bekommen.
@Halligalli:
Die von mir gesetzte Frist ist auch abgelaufen. Da sich das Kartellamt einschaltet, denke ich kann man noch abwarten, oder?
@alle:
Mich würde interessieren, wie der Stand des Verfahrens ist bei unserem Mitstreiter, der ja schon die einstweilige Verfügung gegen die SWM erreicht hat (Projekt 21). Ich bekomme leider kein Feedback von Ihm ...
Jörg
Cremer:
@Joogie,
nur langsam, kommt noch.
Nicht so ungeduldig.
energienetz:
Die SWM haben der Kartellbehörde zugesagt, allen Protestkunden schriftlich mitzuteilen, dass eine Sperrung der Versorgung zumindest bis Ende März nicht zu befürchten ist.
Der Leiter der Kartellbehörde hat nochmals deutlich gemacht, dass die Kartellbehörde eine Gassperre bei den Protestgruppen weder jetzt noch später hinnehmen wird.
Bei Rückfragen können Verbraucher sich auch direkt bei der Kartellbehörde melden, Herrn Blecher, Tel: 089 21 62 2596
Das sind doch gute Nachrichten. Ein Gang zum Gericht ist also nicht angezeigt.
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