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Stadtwerke München

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superhaase:

--- Zitat ---Original von kplaczek
Wie soll/wird es jetzt weitergehen? Ich gehöre zu den Sammelklägern. Wird ein Rechtsbehelf gegen das Urteil des LG München eingelegt werden?
--- Ende Zitat ---
Das würde moch auch interessieren.
Dazu kann wohl nur der Herr Rupprecht was sagen....
Ich bin kein Sammlekläger.

@elad:
Wie ch es mache habe ich geschildert.
Ansonsten bleibt es Deine Entscheidung, ob Du Abschläge zahlst oder den \"Druck stärker erhöhen\" willst.

Mona:
Von den Gaspreisrebellen findet am 30. 10.  ein Treffen statt

http://www.gaspreisrebellen.de/index.htm?PHPSESSID=gbvj750r74jmu613tmjb6g2ll6

 
Ich hab jetzt noch keine Zahlungsaufforderung bekommen, dass ich bis November zahlen soll und es werden mir die Mahnkosten erspart....

Bin jetzt auch gespannt, wies weitergehen soll

kplaczek:
Geändert hat sich zwischenzeitlich, dass die Klage vor dem LG München verloren ging. Immerhin - egal wie und in welcher Form - ist der Beweis der \"Angemessenheit der Preiserhöhung\" von SWM gegenüber dem LG erklärt worden. In der Klage ging es nicht um die Angemessenheit der Gaspreise!

RR-E-ft:
@kplaczek

Hinsichtlich der Sammelklage ist es die Entscheidung der Kläger, in die Berufung zu gehen.

Die Feststellungen des Urteils binden im Falle der Rechtskraft auch nur die beteiligten Kläger.

Soweit die Feststellungsklage abgewiesen wurde, ist deshalb über einen Zahlungsanspruch der Stadtwerke noch nicht entschieden, so dass diese auf Zahlung klagen müssen, wenn Rechnungsbeträge gekürzt werden.

Und in einem solchen Prozess kann man seine Verteidigung wieder anders einrichten, zum Beispiel in dem man die Gesamtpreise als unbillig und im Widerspruch zur gesetzlichen Verpflichtung zu einer möglichst preisgünstigen, effizienten leitungsgebunenen Versorgung mit Gas (§§ 1, 2 Abs. 1 EnWG) rügt. Dann hat über eine solche Klage gem. § 108 EnWG die Kammer für Handelssachen am Landgericht unter Beachtung der Rechtsprechung des Kartellsenats des BGH zu entscheiden (ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts gem. §§ 102, 108 EnWG nach entsprechender Rüge AG Erfurt, B. v. 22.10.2007 - 6 C 943/07).

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