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Stadtwerke München

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Mona:
@Joogie

da bin ich ja gespannt, was ich für einen Brief bekomme. Hab mich nämlich auch wegen der Mahnung beschwerdt.
Außerdem hab ich gleich mal der Preisanpassung zum 01.01.2006 über 8,5 % widersprochen.


Meines erachtens haben die doch schon bei der Preiserhöhung im August gewußt, dass die im Januar nochmal erhöhen wollen. Warum haben die sich dann sonst die Arbeit gemacht mit dem Brief \"der vergangene kalter Winter hat es gezeigt, blablabla, wir passen jetzt die Abschlagszahlung aufgrund der Preiserhöhung an\". Sonst haben die doch auch immer erst mit der Jahresabrechnung erst abgerechnet.

h:
Hallo zusammen!

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass man den Gaspreiserhöhungen bis zum Jahre 2004 zurück wiedersprechen kann? Das geht doch sicher in einem Schreiben (dumme Frage, ich weiß aber ich will sicher gehen)?

Wie berechnet sich dann die Abschlagszahlung? Da ich ja nach der empfohlenen Vorgehensweise die Einzugsermächtigung beschränke und wahrscheinlich die Stadtwerke sie daraufhin zurückgeben, muss ich ja monatlich einen Bertag überweisen der Sinn macht (und im notfall auch vor Gericht nachvollziebar ist).
Kann ich die Abschlagszahlungen einfach mit dem letztjährigen Verbrauch und den Gaspreisen von ende 2004 berechnen?

Gruß
  Hans

userD0005:
@h

sorry, aber wer suchet der findet...

Ich glaub das is schon zichmal durchgekaut worden.
Gruß
Pitti

Cremer:
@h

Ver- bzw. Aufrechnen geht nicht laut AVBGasV.

Aber mit der preisbasis Sept. 2004 kann man mit dem jahresverbrauch die Höhe der nächsten jahresrechnung errechnen udn damit auch die Höhe der kommenden Abschläge

Bitte blättern Sie hier auf diesen Threads, war in den letzten Tagen von mir mehrfach dargestellt, nutzen Sie die Suchfunktion nach Autor Cremer

h:

--- Zitat ---
Ver- bzw. Aufrechnen geht nicht laut AVBGasV.

--- Ende Zitat ---


Was meinen sie mit Ver-/Aufrechnen?

Meine gelesen zu haben, dass man die noch von der SWM eingezogenen höheren Abschläge doch mit der errechneten Restforderung verrechen kann (für einen Abrechnungszeitraum/ein Jahr).

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