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Stadtwerke München

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HannesW:
Hallo in die Runde,
ich würde gerne wissen, wie die Stadtwerke München auf "Billigkeits-Musterschreiben" anderer Kunden reagiert haben.

Bei mir steht es derzeit so
Ende Oktober habe ich ein Musterschreiben abgeschickt und anschließend die  Abschlagszahlung in der ursprünglichen Höhe bezahlt. Reaktion darauf erst einmal 0. Anfang Dezember dann eine Standardmahnung mit der Aufforderung, den Differenzbetrag zwischen ursprünglicher und neuer Abschlagszahlung zu begleichen. Weiterer Inhalt

- 5 Euro Mahngebühr
- "Sollte keine Zahlung erfolgen, sind wir leider gezwungen unseren Außendienst mit dem Inkasso zu beauftragen, wodurch Ihnen weitere Kosten entstehen würden. Verzugszinsen werde nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben."
- "Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, müssen Sie zwei Wochen nach Zugang der Mahnung mit der Einstellung der Energieversorgung rechnen (§ 33 der AVB)."

Wie ist es bei anderen gelaufen? Wer ist schon einen Schritt weiter.

Grüße,
Hannes

Mona:
Hallo Hannes,

mir scheint, die Stadtwerke hat Dein Schreiben garnicht registriert???
Oder der Widerspruch hat sich mit Deinem Schreiben überschnitten.

Ich hatte bei der SWM widersprochen und daraufhin ein nichtsagendes Schreiben bekommen, mit Beiblatt wie die Gaspreise sich entwickelt haben zu den Ölpreisen und so.
\"Wir weisen Sie darauf hin, dass die nicht rechtzeitige und vollständige Zahlung von Forderungen ein Mahnverfahren nach sich ziehen kann.\"

Naja Kann....

Hab allerding jetzt erst zum 1.11 meine erste Abschlagszahlung zu dem alten Preis gezahlt.

Außerdem hat die SWM jetzt ein Gutachten erstellen lassen.

siehe hier:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1810

Im übrigen hat die SWM im Mai oder April 2005 einen Prozess verloren,
weil Sie einem Kunden die Sperrung angedroht hatte.

Ich würd nochmal der SWM auf Dein Schreiben hinweisen.
Solche Mahnungen gehen vermutlich automatisch raus, wenn die Vertragsabteilung nicht irgend einen Vermerk im Vertrag macht. Oder diese Mahnungen gehören zum weiteren Einschüchtern.

Was ich jetzt nicht genau weiss, ob diese 2 Wochen nach dieser Mahnung gelten. Oder noch Zugang eines Mahnbescheides (vom Inkassobüro).

Schöne Grüße
Mona

burt13de:
Hallo,

Wie in meinem oben erwähnten Thread habe ich etwa seit August (leider erst dann) meine Zahlungen auf den Betrag vor der Erhöhung +2% gekürzt.

Meine Einzugsermächtigung wurde daraufhin als gekündigt angesehen, daher überweise ich die Abschlagszahlungen jetzt manuell. Desweiteren wurde mir ein Faltblatt über die tolle Versorgung durch die Stadtwerke zugesandt. Außerdem enthielt das Anschreiben natürlich einen Hinweis auf den Einsatz eines Inkassounternehmens.

Dannach passierte bis zur Zusendung des Gutachtens nichts. In dessen Begleitschreiben wurde dann auch nochmal darauf hingewiesen, dass ich nun wohl einsehe, dass die SWM mich nicht ausnehmen wollen, usw. - frei nach dem Motto: \"Wir sind die Guten\"

Womit sie vielleicht auch nicht ganz unrecht haben, denn die wirklichen Übeltäter dürften wohl eon/Ruhrgas sein. Aber meinen Vertrag habe ich mit SWM, also sind die mein Ansprechpartner. Und irgendwie hängen die doch sowieso zusammen.

Ich finde, langsam wird es Zeit, dass der Gesetzgeber mal aktiv wird. Solange heißt es Abwarten.

Viele Grüße
Norbert

forsammy:
Hallo,
auch ich habe meinen Einspruch wg. Unbilligkeit der Preise bei den Stadtwerken München eingereicht. Danach habe ich ebenfalls zunächst das Faltblatt mit der Entwicklung der Öl- und Engergiepreise zugesandt bekommen.
Meine Abschlagszahlung für November habe ich dementsprechend nur nach altem Betrag gezahlt (inkl. Aufschlüsselung im Überweisungsbeleg nach Strom und Gas).
Zwei Wochen darauf habe ich einen weiteren Brief der Stadtwerke München erhalten. Darin war eine Darstellung der \"Preiskallkulation\" von einem von den Stadtwerken beauftragtem Wirtschaftsprüfer....
scheint mir sehr \"unabhängig\" zu sein.... :?
leider habe ich jetzt keine Ahnung, wie ich auf diese Nachricht reagieren soll... die Stadtwerke formulieren in ihrem Schreiben so, dass nun die Billigkeit bewiesen wäre....

Cremer:
@burt13de

warum gestehen Sie Ihrem versorger die 2% Erhöhung zu?

Ist nicht notwendig.

Widerspruch können Sie noch einlegen auf Preiserhöhungen nach dem Oktober 2004.

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