Energiepreis-Protest > Stadtwerke München

Stadtwerke München

<< < (96/105) > >>

kamaraba:
@chriskmuc

Das wurde alles schon hier von vorne nach hinten durchgekaut.
Wenn Sie unter Vorbehalt bezahlen ist das Geld futsch und Sie sind
auf einen Rückforderungsprozess angewiesen.
Also das Geld da lassen, wo es hingehört, in die eigene Tasche... :wink:

Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de

chriskmuc:
Ich dachte nur, nachdem die Stadtwerke eine Zahlung unter Vorbehalt akzeptieren, würden Sie dann auch "FREIWILLIG" zahlen.

Ok - habe verstanden.

Freiwillig rücken Sie das Geld nicht raus. Aufrechnen darf ich nicht, da sonst die Gassperre kommt. Also müsste ich klagen um an das Geld zu kommen.

Dank & Gruss
chriskmuc

Cremer:
@chriskmuc,

schon mal was von einem "schwarzen Loch" in der Astronomie gehört?

So ist dasa auch hier:

Die schlucken erst mal alles (Geld) und es kommt nichts mehr raus (zurück) :wink:

deraffe:
nochmal ne frage: widerspruch gegen die unbilligkeit des gaspreises insgesamt. kann man nach 315 bgb auch gegen die unbilligkeit des mess-/grundpreises widersprechen und eine offenlegung verlangen? die erhöhung von 4,50 auf 8 euro ist ja wohl nicht ohne... oder muss man dann gegen die einseitige festsetzung durch die swm widersprechen?

lg

RR-E-ft:
@deraffe

Man sollte als Tarifkunde immer die gesamte Tariffestsetzung als unbillig rügen. Weil der Tarif aus einem Grund- und einem Arbeitspreis besteht, betrifft dieser Unbilligkeitseinwand von Anfang an beides, vgl. auch Beschluss des AG Neuwied vom 08.11.2005 und Hinweisbeschluss des LG Koblenz dazu.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln